1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. "Strafabzug" bei Rückgabe von Teilen?

"Strafabzug" bei Rückgabe von Teilen?

BMW 3er E36
Themenstarteram 9. März 2009 um 8:05

Hallo,

war heute morgen bei BMW um kürzlich gekaufte Teile zurückzugeben, welche ich nun doch nicht gebraucht habe.

War alles noch original verpackt, bei Kauf waren die Teile auf Lager und mussten nicht extra für mich bestellt werden.

Jetzt hat man sie jedoch nur nach Abzug von 10% "Bearbeitungsgebühr" zurückgenommen.

Ist das gängige Praxis?

Nicht, dass mich die 10% nun ins Grab bringen, bin nur etwas verwundert....in jedem anderen Laden kann ich Teile 1:1 zurückgeben.

Gruß Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Uniden

Ein 14 tägiges Rücktrittsrecht hat man aber von jedem Vertrag, es sei denn in den AGB des Händlers steht etwas anderes (AGB deshalb immer vorher lesen, zählen wie ein geschriebener Vertrag)

Sorry aber das ist falsch. Ich erwähne es nochmal. ES GIBT KEIN GESETZLICHES RÜCKTRITTSRECHT!!!! Es sei denn man bestellt was im Internet.

Und die AGB´s gelten auch nur wenn sie im Kaufvertrag erwähnt sind.

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Hallo Martin

Also gängige Praxis ist das nicht. Allerdings ist es leider rechtmäsig, da niemand verpflichtet ist seine Waren (Internetverkäufe sind außen vor) ohne driftigen Grund zurück zu nehmen. Das man bei den meißten Geschäften 1 zu 1 umtauschen kann ist leider nur eine nette Geste.

LG Thorsten

Ähm doch,das ist üblich,nur gibt es selten Leut,die Teile bei BMW kaufen und diese dann doch ned brauchen.Ich hab auch noch nie was zurückgeben müssen,wurde aber schon darauf hingewiesen,das es nicht kostenlos ist,wenn ich dieses Teil bestelle und dann doch nicht benötigen sollte.

 

Greetz

Cap

Themenstarteram 9. März 2009 um 8:22

nagut, wenn ihr das so sagt.

hatte mich halt nur etwas über diese (mir nicht bekannte) vorgehensweise gewundert.

Jup,kenn das auch so.

Müßte normalerweise auf der Rechnung stehen.."Rückgabe nur gegen 10% Abzug, Elektronikteile sind von Rückgabe ganz ausgeschlossen"

Themenstarteram 9. März 2009 um 8:41

Zitat:

Original geschrieben von Gerry08

Müßte normalerweise auf der Rechnung stehen.."Rückgabe nur gegen 10% Abzug, Elektronikteile sind von Rückgabe ganz ausgeschlossen"

nö....das steht da nirgends.

Steht bei meinen Rechnungen auch nirgends wo drauf!

Es muss wie gesagt auch nirgends draufstehen. Niemand ist verpflichtet seine Waren zurück zu nehmen. Ist leider ein Irrglaube. Anders ist es natürlich wenn die Ware im Internet bestellt wurde oder defekt ist.

Zitat:

Es muss wie gesagt auch nirgends draufstehen. Niemand ist verpflichtet seine Waren zurück zu nehmen.

Warum sollte BMW von allgemein geltenden Bestimmungen befreit sein?

Ich kenne das so: In den ersten 14 tagen nach Kauf kann ich ohne Grund umtauschen, danach (und das 2 Jahre lang!) unter Angabe von Gründen.

Glaube auch nicht dass es einen großen Unterschied macht ob ich ne Kaffeemaschine bei Media Markt umtausche oder ne Zierleiste bei BMW?

Und die 10% sind wirklich rechtens?

(-Kann ich ehrlich gesagt kaum glauben...)

Boh:eek: 10% da ist ja mein BMW händler ja sehr tolerant habe da schon öfter was zurückgegeben und da war nochnie ein wort gewesen beim nächsten ziehe ich 10% ab!!! Aber ich finde das sowas über kulanz laufen müsste wenn man guter Kunde ist natürlich nur:D

Zitat:

Original geschrieben von ich wars nicht

Zitat:

Es muss wie gesagt auch nirgends draufstehen. Niemand ist verpflichtet seine Waren zurück zu nehmen.

Warum sollte BMW von allgemein geltenden Bestimmungen befreit sein?

Ich kenne das so: In den ersten 14 tagen nach Kauf kann ich ohne Grund umtauschen, danach (und das 2 Jahre lang!) unter Angabe von Gründen.

Glaube auch nicht dass es einen großen Unterschied macht ob ich ne Kaffeemaschine bei Media Markt umtausche oder ne Zierleiste bei BMW?

Und die 10% sind wirklich rechtens?

(-Kann ich ehrlich gesagt kaum glauben...)

Das mit den 14Tagen gilt nur fürs Netz;)

Wie schon x mal gesagt wurde ist es wenn,reine Kulanz vom Händler!

Zitat:

 

Warum sollte BMW von allgemein geltenden Bestimmungen befreit sein?

Ich kenne das so: In den ersten 14 tagen nach Kauf kann ich ohne Grund umtauschen, danach (und das 2 Jahre lang!) unter Angabe von Gründen.

Glaube auch nicht dass es einen großen Unterschied macht ob ich ne Kaffeemaschine bei Media Markt umtausche oder ne Zierleiste bei BMW?

Und die 10% sind wirklich rechtens?

(-Kann ich ehrlich gesagt kaum glauben...)

Einfach mal das BGB/HGB durchlesen...:)

Ich finde es prinzipiell sogar richtig. Was kann der Händler dafür wenn du die Teile kaufst und sie dann doch nicht brauchst? Ich meine es ist ja nicht jeder User hier immer auf der Kundenseite von daher sollte man es auch mal so sehen. Wenn du Teile für 30€ bestellst ist das sicherlich nciht dramatisch. Aber wenn du Teile für 3000€ kaufst und dann nach 2 Wochen kommst und sie zurück gibst, dann ist das schon bescheiden für den Händler.

LG Tordi

Zitat:

Wie schon x mal gesagt wurde ist es wenn,reine Kulanz vom Händler!

und wenn es xx mal gesagt wurde ist mir noch immer nicht klar warum der Händler sich vom Umtauschrecht befreien kann und ein auf "Kulanz" macht...

und warum sollte ein Kauf im Internet anders sein als ein "gewöhnlicher"

- was die 14-tage-Frist angeht...

aber egal...

Zitat:

Einfach mal das BGB/HGB durchlesen..

alles klar.. danke für die Antwort...

Deine Antwort
Ähnliche Themen