1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E46
  7. , tacho bei mir um 100tkm runtergedreht!!!

, tacho bei mir um 100tkm runtergedreht!!!

BMW
Themenstarteram 26. Mai 2010 um 0:09

Hallo, bei meiner 320d limo wurde der Tacho um 100tkm runtergedreht!!!

Als ich gestern beim Tüv war wurde es mir gesagt, das er beim letzten mal 179tkm drauf hatte, hat im Rechner gekuckt. als ich das gehört hab bin ich zu BMW mit allen Schlüsseln, einen hat der vergessen wohl zu umcodieren, da stand das maximale 203400km. Ich hab das schriftlich.

 

Zur erinnerung, es ist Scheckheftgepflegt, das Scheckheft ist nicht gefälscht, ich habe dort gefragt, es wurde wahrscheinlich irgwo entwendet. Ist aber auch von einen 320d. Es liegt zurzeit bei Bmw, sie suchen den wahren besitzer.

 

Vorbesitzer angerufen, aufgelegt, als ich ihn gekauft habe hab ich den schon mal angerufen, hat alles gestimmt, jetzt so? Der steckt dahinter  bin ich mir ziemlich sicher.

Den krüpf ich mir morgen vor...

Fast eine viertelmillonen hat meiner jetzt ruter!!! Wenigstens hat er nix dran, was kaputt ging.

 

 

 

Was soll ich jetzt machen? Zum anwalt gehts morgen auch.

 

 

Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2010 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von chris_790

Dann mach ichs halt so, er gibt mir die 6500€, er kriegt den wagen. Sache erledigt.

Positve seite hats, bein jetzt 30tkm ohne WErtverlust gefahren, nur sprit und versicherung.

Ach noch was ganz ganz wichtiges, ich hate mit den wagen einen unfall, spur Reifen und felge vorne links kaputt, wurde Repariert, Schaden ca. 450€. Ist jetzt kein Unfallwagen deswegen, oder. Hab ich ganz vergessen.

Irgendwie schient mir Deine Geschichte nicht ganz schlüssig.

Du kaufst ein Fahrzeug beim Händler, bei dem sich rausstellt, dass am Tacho manipuliert wurde.

Daraufhin wendest du Dich nicht an den Verkäufer (Autohaus) sondern an den ehemaligen Vorbesitzer, was ja an sich schon unlogisch ist.

Desweiteren würde mich interessieren, ob Dir das Autohaus beim Kauf nicht die TÜV/AU Unterlagen mitgegeben hat, aus denen der ehemalige Kilometerstand hervorgeht, die hättest Du eigentlich zur Wiederzulassung benötigt.

Sehr dubios das alles wenn ihr mich fragt.

Und jetzt noch der Unfallschaden. Pass blos auf, dass nicht Du selbst am Ende eine Anzeige am Hals hast.

76 weitere Antworten
Ähnliche Themen
76 Antworten
am 26. Mai 2010 um 4:08

Wahnsinn. :eek:

Gleich um 100Tkm runtergedreht. Gehört ja schon eine Menge krimineller Energie dazu dies überhaupt zu machen und dann gleich um eine 6stellige Zahl.

zum Anwalt, und das auto zrück

am 26. Mai 2010 um 9:00

wahnsinn!! :eek: wusste garnicht das sowas heute noch gemacht wird.

dachte es wäre aus der mode gekommen. :mad:

mein beileid

mfg

am 26. Mai 2010 um 10:40

Zum Anwalt gehen und dann das volle Programm abfahren. Es ist doch eh jetzt Grillzeit :D

wie?Scheckheft von nen fremden auto?Hast nicht die fahrgestellnummern verglichen?Oder ist die auf dein Auto geaendert worden?

am 26. Mai 2010 um 11:23

Ich würde nun schauen, wieviel Euro das Auto aufgrund der 100.000 km weniger wert ist und mir den Differenzbetrag samt Nebenaufwand einklagen.

Dabei dürften bestimmt so um die 2.000 Euro rumkommen.

Die würd ich mir in die Tasche stecken, das Auto über die im Schlüssel gespeicherten 203.000 km hinweg fahren und danach verkaufen. Natürlich mit den Papieren und Tüv-Unterlagen seit meinem eigenen Besitz.

Im Inserat steht dann: "Tacho wurde vom Vorbesitzer von 200.000 km auf 100.000 km manipuliert", dann biste rechtlich auf der sicheren Seite.

Der E46 lässt sich sooo einfach beim km-Stand manipulieren, da wundert es mich nicht, dass so ein Fall auch mal herauskommt.

Ich hab's durch einen blöden Zufall herausgefunden - und das finde ich dann schon mehr als bedenklich seitens BMW ...

Von daher kann ich jedem nur raten, den km-Ständen nicht zu trauen und den Zustand des Fahrzeugs begutachten zu lassen.

In diesem Fall ist der Wagen noch in einem guten Zustand, also: mit Wertausgleich weiterfahren und nicht zurückgeben.

Gruß, Frank

Themenstarteram 26. Mai 2010 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von lncognito

Ich würde nun schauen, wieviel Euro das Auto aufgrund der 100.000 km weniger wert ist und mir den Differenzbetrag samt Nebenaufwand einklagen.

 

Dabei dürften bestimmt so um die 2.000 Euro rumkommen.

 

Die würd ich mir in die Tasche stecken, das Auto über die im Schlüssel gespeicherten 203.000 km hinweg fahren und danach verkaufen. Natürlich mit den Papieren und Tüv-Unterlagen seit meinem eigenen Besitz.

 

Im Inserat steht dann: "Tacho wurde vom Vorbesitzer von 200.000 km auf 100.000 km manipuliert", dann biste rechtlich auf der sicheren Seite.

 

Der E46 lässt sich sooo einfach beim km-Stand manipulieren, da wundert es mich nicht, dass so ein Fall auch mal herauskommt.

 

Ich hab's durch einen blöden Zufall herausgefunden - und das finde ich dann schon mehr als bedenklich seitens BMW ...

 

Von daher kann ich jedem nur raten, den km-Ständen nicht zu trauen und den Zustand des Fahrzeugs begutachten zu lassen.

 

In diesem Fall ist der Wagen noch in einem guten Zustand, also: mit Wertausgleich weiterfahren und nicht zurückgeben.

 

Gruß, Frank

Des Prob ist, ich hab mir auch ein toring gekauft, mit 100tkm, der stimmt aber, und wer kauft ein auto mit 250tkm? Ich bring die Kiste am besten gleich zurück, aber den vorbesitzer ist natürlich nicht zu erreichen.

am 26. Mai 2010 um 12:36

ab zum anwalt und den typen mal so richtig bluten lassen. zumal es hier betrug ist. der kriegt, sowas von einen aufm kopf, der wird sich noch wundern.

Sicher, dass das nur Betrug ist? Urkundenfälschung?

Also dein Anwalt, wird sich freun. Weil ein so klarer Sachverhalt ist für ihn und DICH gefundenes Fressen.

 

Aber scheisse.... 100tkm...

am 26. Mai 2010 um 12:55

Ich würde es auch zurückbringen, allerdings sind folgende Punkte zu klären.

- Ist der Verkäufer auch der Vorbesitzer?

- Wieviele Vorbesitzer gibt es? Du musst sicher sein, dass Du den "richtigen" beschuldigst!

- Was ist denn nun im scheckheft eingetragen? Ist es dann einfach nicht mehr weiter geführt worden, oder war es nur nicht dabei und bei BMW sind im Computer die Einträge?

Wenn das so ist und der damalige Besitzer ist noch der Vorbesitzer und Du hast es von diesem gekauft, wäre der Anwalt erst die 2. Anlaufstelle. Die erste wäre die Polizei und eine Anzeige wegen Betrug, damit er es sich merkt für das nächste Mal.

Grüße

Peer

am 26. Mai 2010 um 12:56

Bevor den ganzen schlauen Tips hier ("gleich zum Anwalt und verklagen") Gehör geschenkt wird, musst Du erstmal folgendes abklären.

Nach den Aussagen das TE kann ich hier noch lange nichts von einem "klaren Sachverhalt" erkennen. Dazu bedarf es doch einiges Mehr an Informationen.

-kannst Du dem Vorbesitzer nachweisen, dass die Manipulation stattfand, während das Fahrzeug in seinem Besitz war? (du schreibst, dass beim TÜV der KM-Stand von vor 2 Jahren gespreichert ist, war der Vorbesitzer zu diesem Zeitpunkt auch schon Eigentümer??)

-hast Du einen Ausdruck vom TÜV bekommen?

-was ist denn nun mit dem Scheckheft?

-hast Du eine Rechtschutzversicherung?

-hast Du in Deinem Kaufvertrag schriftlich zugesichert, dass es sich um die tatsächliche KM-Leistung des Fahrzeugs handelt? Dann wäre das hier für Dich interessant:

Beschaffenheitsgarantie beim Gebrauchtwagenkauf

 

 

Gericht:

OLG Koblenz

 

Aktenzeichen:

5 U 1385/03

 

Datum:

1. April 2004

 

Art der Entsch.:

Berufungsurteil

 

Vorinstanzen:

LG Trier, 11 O 33/03

 

Normen:

BGB §§ 434, 437 Nrn. 2 u. 3, 443, 444, 276 I 1

 

Rechtsgebiete:

Kaufrecht; Verbraucherschutzrecht

 

Hinweis:

Siehe zu dieser Entscheidung auch den kommentierenden Eintrag vom 6. November 2004 in der Rubrik „Das Neueste aus dem Umkreis der Kanzlei” bei www.kanzlei-prof-schweizer.de.

 

 

 

Leitsätze: Die nachfolgenden Leitsätze wurden von der Kanzlei Prof. Schweizer verfasst. Die Kanzlei ist damit einverstanden, dass die Leitsätze mit Quellenangabe „www.kanzlei-prof-schweizer.de” übernommen werden.

 

 

1.Wenn der Verkäufer eines gebrauchten Pkw vor Vertragsschluss erklärt, dass der Tachostand mit der tatsächlichen Gesamtfahrleistung übereinstimmt, so gibt er damit eine Beschaffenheitsgarantie ab. In diesem Fall ist ein vertraglicher Gewährleistungsauschluss nicht möglich.

2.In einem solchen Fall ist der Verkäufer schadensersatzpflichtig, selbst wenn ihn kein Verschulden trifft.

 

 

Ups, das war "peer1st" wohl schneller als ich;-)

am 26. Mai 2010 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von chris_790

Des Prob ist, ich hab mir auch ein toring gekauft, mit 100tkm, der stimmt aber, und wer kauft ein auto mit 250tkm? Ich bring die Kiste am besten gleich zurück, aber den vorbesitzer ist natürlich nicht zu erreichen.

Jupp, gib das Auto einfach zurück - irgendjemand anders freut sich ein Auto zu bekommen, welches zuverlässig ist, denn die letzten 50.000 km machte es doch eh keine Probleme.

Der Vorbesitzer wird von Dir ein "Nutzungsentgelt" verlangen und dies auch zu recht.

Du wirst locker 2.000 Euro dafür zahlen dürfen.

... und ja, der Wertverlust durch 100.000 km wird auch nur 2.000 Euro betragen.

Der Verkäufer macht trotz des Betrugs einen Superdeal ... er wird den Tacho nochmal zurücksetzen und denselben Deal sicher nochmal durchziehen.

Er ist schlau. :D

Was nun tun? Dreh den Spieß um und nimm Dir die 2.000 Euro von dem Verkäufer und verkauf den Wagen ab km-Stand 203.000 km wieder. Denn so bist Du der Lachende Schlaue ;)

Gruß, Frank

am 26. Mai 2010 um 15:11

Ich werde aus deinem Post überhaupt nicht schlau. Deine Aussagen überschlagen sich förmlich. Welchen Kilometerstand hat er momentan laut Tacho? , welchen Kilometerstand sollte er eigentlich haben, und mit welchem Kilometerstand hast du ihn gekauft? War der Verkäufer auch der einzige Besitzer oder gibt es mehrere?

Themenstarteram 26. Mai 2010 um 17:07

Also ich habe Ihn gekauft aus 1 Hand, mit 108tkm, von einen Händler, kein Kiesplatzhändler oder so, Renault autohaus. Scheckheftgeflegt mit 1 Jahr Garantie für 6500€. Aktuell sind 134608km drauf laut tacho, es müssen aber Min. 92tkm mehr sein.

Es kommt eig für mich nur der Vorbesitzer in frage, aufgrund dessen wie er reagiert hat muss ich stark davon ausgehen, das er dafür verantwortlich ist. Beim Anwalt war ich, beim vorbesitzer auch, hab Ihn die Fakten vorgelegt, aufeinmal will der das ich ihn nicht anzeige, er das auto zurücknimmt, und mir die 6500€ in voller höhe zahlt, ich hab dann nichts mehr zu gesagt.

 

Des ist ja erpressung was der da macht, er gibt mir den Kaufpreis zurück, aber nur wenn ich ihn nicht anzeige.

Rechtschutz habe ich.

 

Er hat es mir gesagt als ich unter 4 Augen mit den Typen da war, keine Zeugen aber dafür hab ich auf Band aufgenommen was wir da geredet haben, das zahlt sich jetzt aus. Am liebsten hätt ich den verhauen. Hat er mir kurz als mein anwalt weg war gesagt.

 

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, ich bin ja kein Jurist.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen