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"Überprüfung der Fahreignung" (Cannabis, MPU?)

Themenstarteram 22. November 2013 um 4:12

Hallo,

ich hätte ein paar Fragen an die Erfahrenen und Experten unter euch. Ich danke allen, die sich die Mühe machen, dies zu lesen, schon einmal im Voraus!

Zu meiner Situation: Ich bin 21 Jahre alt. Vor 2 Jahren war ich ein sehr regelmäßiger Cannabis-Konsument (fast täglich). Es kam natürlich wie es kommen musste: eines Tages (Sommer 2011) hatte die Polizei mich erwischt, mir wurde der Führerschein entzogen. Etwa ein Jahr später bestand ich meine MPU und durfte wieder fahren. Im Oktober 2012 zog ich nach Mainz. Zuvor war das Amt in Viersen für meine Angelegenheiten zuständig.

In dem darauffolgenden Jahr (Sommer 2012 bis Sommer 2013) konsumierte ich insgesamt 5 Mal und achtete darauf, 3 Tage danach nicht zu fahren, da ich kein Risiko eingehen wollte.

Etwa 4 Tage nach meinem letzen Konsum wurde ich am 06.08.2013 erneut angehalten. Ich war zu naiv, einen freiwilligen Test und Aussagen zu verweigern, da ich dummerweise dachte, mit 4 Tagen Abstand sei ich auf der sicheren Seite. Der Urintest war positiv. Im Krankenhaus folgte dann ein Bluttest und ein paar Koordinationstests. Die Polizei verfügte, dass ich 24 Stunden kein Kraftfahrzeug führen dürfe. Des Weiteren teilte mir der Polizist mit, dass ich mit einer MPU rechnen könne, da es als Probezeitler keine Rolle spiele, ob ich aktiv unter Cannabiseinfluss führe. Ein Nachweis für den alleinigen Konsum - ungeachtet dessen, ob eine Fahrzeugführung unter Einfluss stattgefunden habe - reiche aus.

Etwa 2,5 Monate später, am 31.10. erhielt ich eine Beschuldigten-Anhörung vom Polizeipräsidium Koblenz: "Straftat: § 24 a StVG, Fahren unter Einfluss von Cannabis, § 29 BtMG; Besitz und Erwerb von Cannabis".

Am 17.11. folgte Post von der Staatsanwaltschaft Koblenz, welche mir folgendes mitteilte: "[...] das vorbezeichnete Ermittlungsverfahren [wegen Vergehens nach § 29 BtMG] wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt."

Am 19.11. erhielt ich dann ein Schreiben vom Verkehrüberwachungsamt Mainz betreffend "Überprüfung der Fahreignung". Es enthielt eine Zusammenfassung der Ereignisse (Kontrolle, Mahsan-Test, Blutentnahme) und schloss dann mit folgenden Sätzen: "Da der THC-Carbonsäurewert lediglich eine Spur von THC nachweist, ist ein aktueller Cannabiseinfluss zum Blutentnahmezeitpunkt nicht gegeben.

Sie werden hiermit hinsichtlich Ihres Drogenkonsums eindringlich ermahnt.

Sollten Sie nochmals ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss führen, wird dies zwangsläufig ein Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen."

 

Mir stellen sich folgende Fragen, die ich leider selbst nicht beantworten kann, weshalb ich hier um Rat bitte:

Bekomme ich noch eine Rechnung der Polizei, um sie für ihren Kostenaufwand zu entschädigen? (Dies war beim letzten Mal der Fall. Allerdings fuhr ich da unter direktem Einfluss.)

Ist nun nur das Verfahren wegen des Vergehens nach § 29 BtMG eingestellt und kann ich noch etwas wegen des Vergehens nach § 24 StVG erwarten?

Ist das Verkehrsamt in Viersen überhaupt nicht involviert? (Der Polizist hatte etwas anderes angedeutet.) Ist es möglich, dass ich noch Post von dort bekomme oder ist nur Mainz zuständig?

Kann ich noch mit Fahrerlaubnisentzug und/oder MPU rechnen oder hat sich die Führerscheinangelegenheit mit dem Schreiben des Verkehrüberwachungsamtes Mainz tatsächlich erledigt? Vergesst nicht, dass ich noch in der Probezeit bin.

 

Grüße,

Chocoloop

Beste Antwort im Thema
am 22. November 2013 um 4:52

Es hat sich fuer dich soweit erledigt. Da kommt auch keine Rechnung der Polizei mehr. Tu dir selbst nen gefallen und lass den Scheiss sein. Ueber kurz oder lang bist nicht nur den Fuehrerschein entgueltig los.

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am 22. November 2013 um 4:52

Es hat sich fuer dich soweit erledigt. Da kommt auch keine Rechnung der Polizei mehr. Tu dir selbst nen gefallen und lass den Scheiss sein. Ueber kurz oder lang bist nicht nur den Fuehrerschein entgueltig los.

Themenstarteram 22. November 2013 um 5:00

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Tu dir selbst nen gefallen und lass den Scheiss sein.

Diese Konsequenz habe ich aus der Angelegenheit sowieso schon gezogen. :)

am 22. November 2013 um 5:14

Zitat:

"Da der THC-Carbonsäurewert lediglich eine Spur von THC nachweist, ist ein aktueller Cannabiseinfluss zum Blutentnahmezeitpunkt nicht gegeben.

Sie werden hiermit hinsichtlich Ihres Drogenkonsums eindringlich ermahnt.

Sollten Sie nochmals ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss führen, wird dies zwangsläufig ein Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen."

ich muss schon sagen - sehr logisch.

oder man weiss, dass du deine mpu schon erfolgreich hinter dir hast und meint dich nochmal daran erinnern zu müssen, dass du deine suchtmittel so zu konsumieren hast, dass man weder über die abbaustoffe noch über einen aktiven wert an deine fahrerlaubnis rankommt. wobei ich eigentlich immer dachte, dass die klassifikation der droge innerhalb der probezeit keine rolle spielt und eine weiche droge sozusagen die selben auswirkungen auf die FE hat wie eine harte.

Themenstarteram 22. November 2013 um 5:17

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

wobei ich eigentlich immer dachte, dass die klassifikation der droge innerhalb der probezeit keine rolle spielt und eine weiche droge sozusagen die selben auswirkungen auf die FE hat wie eine harte.

Der Polizist hatte ja wie gesagt verlauten lassen, dass ich eine MPU machen darf, egal wie die Blutprobe ausfällt. Deshalb wundere ich mich ja so sehr über das Schreiben des Amtes.

am 22. November 2013 um 5:20

Zitat:

Original geschrieben von Chocoloop

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Tu dir selbst nen gefallen und lass den Scheiss sein.

Diese Konsequenz habe ich aus der Angelegenheit sowieso schon gezogen. :)

Es geht aufwaerts ;) Ich drueck dir die Daumen das es so bleibt.

 

Der Polizist entscheidet nicht ob du zur MPU musst. Das macht das Amt.

am 22. November 2013 um 6:18

sagen wir lieber die behörde. ;)

eigentlich müsste man jetzt die innerhalb der besagten 24 stunden ausgestellten quittungen der taxiunternehmen geltend machen. ;)

Themenstarteram 22. November 2013 um 6:25

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

 

eigentlich müsste man jetzt die innerhalb der besagten 24 stunden ausgestellten quittungen der taxiunternehmen geltend machen. ;)

Da du es ansprichst... Es war tatsächlich recht unangenehm, nachts 130 km von meinem Zuhause entfernt alleine und ohne Autoschlüssel an einer Autobahnrastätte ausgesetzt zu werden. :p

am 22. November 2013 um 6:35

ggf. auch das abschleppen bis an den ort der zulassung - warum nicht?

Themenstarteram 22. November 2013 um 6:39

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

ggf. auch das abschleppen bis an den ort der zulassung - warum nicht?

Ich kann über das Internet nicht sagen, ob du scherzt oder nicht. :D Allerdings wurde ich von zwei Freunden abgeholt, wir sind zur Wache gefahren und einer der beiden hat dann meine Schlüssel ausgehändigt bekommen, um meinen Wagen nach Hause zu bringen.

am 22. November 2013 um 6:56

die kraftstoffrechnung bzw. anfahrtskosten und den dienstausfall dich zum zwecke des abholens anreisender privatpersonen geltend zu machen dürfte sich schwierig gestalten - dass man dich abholt hat niemand von deinen kumpels verlangt und sie waren nicht deine einzige möglichkeit da wegzukommen - selbstlosigkeit gibt's nur für lau - sonst wäre die verwaltung schon längst pleite. :)

Themenstarteram 22. November 2013 um 7:03

Gut, dass das nicht Grund meines Threads war, sondern die grundsätzliche Angst um meinen Führerschein. :p

am 22. November 2013 um 7:11

abwarten - es soll schon vorgekommen sein, dass die FEB sich auch mal später meldet.

Themenstarteram 22. November 2013 um 7:45

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

abwarten - es soll schon vorgekommen sein, dass die FEB sich auch mal später meldet.

Wäre das wieder eine andere Institution als das Verkehrsüberwachungsamt Mainz?

am 22. November 2013 um 8:03

ich weiss nicht, worum sich das verkehrsüberwachungsamt mainz so alles kümmert, denke aber nicht, dass es fahrerlaubnisse verwaltet. wenn doch, dann wird der bei dir bereits abgeschlossene vorgang von einer anderen abteilung (die sich mit ordnungswidrigkeiten / straftaten beschäftigt) bearbeitet.

die führerscheinstelle, wie sie im volksmund genannt wird, kümmert sich dagegen um den verwaltungsrechtlichen teil - ob nun eine ahndbare ordnungswidrigkeit innerhalb der teilnahme am verkehr begangen wurde spielt nur eine untergeordnete rolle.

wie es bei dir weitergeht hängt in erster linie davon ab, ob "polizei" bzw. "mainz" meldung an deine FEB macht und -wenn ja- ob der sachbearbeiter merkt, dass du in der probezeit bist. sofern diese info, dass die art der substanz in der probezeit irrelevant ist, wirklich stimmt. will den teufel nicht an die wand malen - dass bei einer spur vom abbauprodukt meldung gemacht wird, erachte ich als unwahrscheinlich. aber man kann nie wissen.

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