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"Ursprungszeugnis" vom amerikanischen Verkäufer nötig für H-Erstzulassung in Deutschland??

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 13:00

Servus Folks,

habe folgendes Problem.

Möchte für meinen 71er Pontiac die H-Zulassung beantragen und war deswegen heute bei der Kfz-Zulassungsstelle in Cham (Bay. Oberpfalz).

Dort wurde mir mitgeteilt, daß ich vom amerikanischen Verkäufer (in meinem Fall ein Gebrauchtwagentandler in Michigan) eine Bescheinigung (eine Art "Ursprungszeugnis") vorlegen müßte, daß mein Pontiac in den USA abgemeldet wurde und auch nicht als gestohlen gemeldet ist.

Der eBay-Kaufvertrag hat ihn nicht interessiert.

Das Problem dabei ist, daß ich den Pontiac letztes Jahr im Winter ordnungsgemäß selber über Rotterdam importiert habe (Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich) und den amerikanischen Verkäufer jetzt nochmal nur wegen so einem sinnlosen Wisch wieder kontaktieren müßte, was höchstwahrscheinlich eh nur mit ein paar Dollares überhaupt zu bewerkstelligen sein wird.

Der Sachbearbeiter meinte, daß er meinen Pontiac quasi in Deutschland legalisieren würde mit der Ausstellung von deutschen Fahrzeugpapieren und daher einen Nachweis bräuchte, daß mein Pontiac z.B. keine Hehlerware ist und auch ordnungsgemäß in den USA in Michigan abgemeldet wurde.

Das Argument "gestohlener Pkw" kann ich sogar noch irgendwie nachvollziehen, denn z.B. die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt nur den ordnungsgemäßen Import des Pkw, d.h. Zoll und USt wurden entsprechend abgeführt.

Nur ich konnte diesbezüglich nix gescheites im Google finden, wo das Thema irgendwie schon mal durchgekaut worden wäre. Auf den Internetseiten vom TÜV Süd bin ich auch nicht fündig geworden.

Und ärgern tut mich ganz brutal, daß ein anderer Sachbearbeiter von einer Kfz-Zulassungszweigstelle in Waldmünchen mir zum dem Thema überhaupt kein einziges Wort erzählt hatte, als ich vor einem Jahr schon mal nach den nötigen Papieren zwecks Zulassung nachgefragt hatte.

Hat schon jemand gleiche Erfahrungen mit bayerischen Kfz-Zulassungsstellen sammeln können?

Oder gibt es dazu irgendwelche gesetzlichen Vorgaben?

Vorab vielen Dank für eure Infos!

Gruß Ponti

Beste Antwort im Thema

Absoluter Blödsinn und ohne jede Grundlage. Diesen Sachverhalt prüft bereits der amerikanische Zoll beim Export. Ansonsten würde das Auto das Land gar nicht verlassen können.

Die Zulassungsstelle hat nur zu interessieren ob das Auto ordnungsgemäß eingeführt wurde (Zollpapiere, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbescheinigung) und daß es in Deutschland nicht geklaut wurde (KBA-Auskunft). Auch der Kaufnachweis (Bill of sale und der Title) ist wichtig.

Alles andere sind Möchtegernphantasien von unausgelasteten Schreibtischhengsten...

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Absoluter Blödsinn und ohne jede Grundlage. Diesen Sachverhalt prüft bereits der amerikanische Zoll beim Export. Ansonsten würde das Auto das Land gar nicht verlassen können.

Die Zulassungsstelle hat nur zu interessieren ob das Auto ordnungsgemäß eingeführt wurde (Zollpapiere, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbescheinigung) und daß es in Deutschland nicht geklaut wurde (KBA-Auskunft). Auch der Kaufnachweis (Bill of sale und der Title) ist wichtig.

Alles andere sind Möchtegernphantasien von unausgelasteten Schreibtischhengsten...

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 13:58

Danke, spechti, Du sprichst mir aus der Seele!

Aber es kommt noch besser!

Auf der Rückseite des Titles steht bei der Spalte "First Reassignment by Michigan Dealer" der Ami-Dealer drin mit der unterschriebenen Erklärung:

"I (selling dealer) waarant that the title is free and clear of all liens and I have transferred ownership of this vehicle to the purchaser(s) listed below.

I further certify that the odometer reading is ... and that to the best of my knowledge the odometer mileage is actual mileage."

Als Purchaser bin ich korrekt mit meiner Adresse eingetragen!

Hat den Sachbearbeiter nicht gejuckt! Und laut Eigenauskunft ist er zuständige Sachbearbeiter für die Oldtimer-Fraktion und er hätte schon alles mögliche erlebt, darum bräuchte er eine extra Bescheinigung vom Verkäufer.

Ich werde morgen oder übermorgen nochmal zu der Zweigstelle nach Waldmünchen gehen und es da probieren.

am 15. Juni 2010 um 14:56

Da er ein Beamter ist frag ihn doch mal nach dem schriftlichen Gesetzestext der das fordert.

Denn damit steht er alleine oder er weiß etwas was noch keiner weiss.....

aber wie schon geschrieben: Was gestohlen ist hätte a) keinen title und würde b) am Stück auch nicht aus den USA kommen

Die gesetzlichen Forderungen sind klar:

- Briefvorlage vom TÜV

- Bei Vorhandensein von Importpapieren Zollbescheinigung und Title

- bei nichtvorhandensein kaufvertrag innerdeutsch und eidestattliche Versicherung des Verlustes der Originalpapiere vom deutschen VK

- Geld

KBA-Anfrage wird online gemacht, aber auch teilweise beim Import vom Zoll ausgestell

Und zu guter Letzt: Frag ihn doch mal, rein hypotetisch, wie denn seine handhabe gegenüber dem besitzer in den USA wäre würde sich doch rausstellen das das Fahrzeug gestohlen wäre....

Denn die Frage ist ja: Gegen was will er sich gegenüber wem absichern?

Ach Gott hät ich nen Spass mit dem.....

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 15:17

Diesen Donnerstag werde ich nochmal hingehen, und dann poste ich mal, wie es ausgegangen ist.

Gruß Ponti

Ein Ursprungszeugniss braucht man normalerweise wenn man Klamotten importiert und in D einführen will.

Quasi das die kleider Original aus USA kommen und keine Fälschungen sind.

Der Sachbearbeiter hat wohl über sein Ziel hinausgeschossen

 

 

Auch mich würde interessieren, welche Gesetzesgrundlage der Beamte für seine Forderung heranziehen will.

Das wäre meine erste Frage an den gewesen.

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 22:06

Leider war ich vor der Arbeit morgens schnell da und habe deswegen keinen großen Wirbel veranstaltet.

Aber wie gesagt, aufgeschoben ist nicht aufgehoben ;)

I keep you informed, guys!

Der Title ist der Nachweis das das Fahrzeug in den USA sauber war.

Dazu noch ne KBA Auskunft das das Fahrzeug hier Sauber ist und gut ist.

Wie schon geschrieben wurde hilft es ungemein auf eine schriftliche Stellungnahme mit Begründung zu bestehen, so haben wir schon so manchen Amtsschimmel dazu gebracht sich zu bewegen :)

GGF. dieses Anliegen per Anwalt (hoffe DU hast einne im Freundeskreis) schriftlich vorbringen mit Vermerk der Weiterleitung dieses Vorgangs an die nächsthöhere Stelle.

Themenstarteram 16. Juni 2010 um 17:14

Vielen Dank Leute für Eure Tipps!!

Ich werde das beherzigen, leider schaffe ich es diese Woche aus beruflichen Gründen doch nicht mehr,

nochmal auf der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.

Aber nächste Woche muß ich das unbedingt irgendwie terminlich einrichten.

Und dann poste ich auf jeden Fall, wie es ausgegangen ist.

Gruß, Ponti

Die Zulassungsstellen sind manchmal schlimmer als der TÜV, laß dir da bloß nichts erzählen und verlange evtl einen anderen Sachbearbeiter, Title und Zollerklärung reicht, ganz sicher.

Was ich da alles schon für Sachen erlebt habe, zum Beispiel: "Wieviel Hubraum hat das Auto? Aha, 5 Liter! Na, das ist doch genau das richtige Auto um unsere deutschen Strassen zu verpesten" - ich so: "Was haben Sie gesagt? Ich glaube ich habe Sie nicht richtig verstanden!" Er: "Ich habe nur gesagt, das ich eine (keine Ahnung, irgendwas) 'Unbedenlichkeitsbescheinigung' der Versicherung brauche. Ich so: "Hier ist meine DOPPELKARTE!!!" - er: "nee, das reicht nicht!" - ich: "Rufen sie doch meine Versicherung an!" - er: "Wir sind hier nicht auf dem Bazar, dies ist ein AMT!".

Ich gehe raus, rufe auf dem Handy meine Versicherung an. Gehe rein, halte ihm das Telefon hin - er sagt: "Auf meinem Telefon anrufen! Wer weiß schon, wer da dran ist?". Kurze Pause, ich werde rot... Ich: "Geben Sie mir ihre Nummer" er: "ich darf keine Nummern rausgeben" - ich: "/&%/(%/&%(/%&&/".

Sage dann der Versicherungstante, die sich vor Lachen kaum noch halten kann, dass sie doch bitte den Heini anrufen soll. 5 Minuten und 7 Weiterleitungen später hatte sie ihn dann dran. Dann habe ich alles bekommen. wtf!! Nächster Termin sollte ich wieder an seinen Platz, habe ich mich gewehrt und gesagt: Nicht mit dem! Der Kollege, der mich dann betreute, hat auf meine Nachfrage nach seinem beknacktem Kollegen nur gelächelt und gesagt: "Ich darf nichts sagen, aber ich würde gerne".

Soviel zur Zulassungsstelle. "Mafiöse Nazis" würde ich gerne sagen, tu es aber nicht :D

Ich lasse mich nach einmal freundlich nachhaken was genau das Problem ist immer zum Vorgesetzen weiterleiten und erläutere Ihm den Sachverhalt.

Hat bisher immer geklappt.

Moin,

Naja - wer so aggressiv rumrennt und gleich mit einem Anwalt droht *fg* muss sich nicht wundern, dass er entsprechend behandelt wird und eben an der langen Leine rumgeführt wird. Im Zweifel dauert ein Rechtsstreit - trotz Anwalt lange ... im Endeffekt verliert man obwohl man den Rechtsstreit gewonnen hat ... trotzdem ... nämlich viel Zeit.

Bzgl. dieser Bescheinigung - ich weiß darüber jetzt auch spontan nichts. Das heißt aber nicht - dass es nicht doch irgendwo eine Rechtsleiche gibt - die dummerweise wer kennt, oder das es irgendwo eine widersinnige veraltete Dienstanweisung - oder gegebenenfalls auch was Neues usw. gibt. An dieser Stelle mal gleich zu drohen und "groß rumzuballern" mit anwaltlichem Schreiben usw. kann ggf. stark nach hinten losgehen.

Probiere es ZUERST einmal - dich freundlich nach den Hintergründen zu erkundigen, ehe du einen großen Aufriss betreibst.

MFG Kester

Themenstarteram 2. Juli 2010 um 22:35

Servus miteinander,

wollte nur kurz bekanntgeben, daß ich in Waldmünchen meine H-Kennzeichen ohne großes Trara und in freundlicher hilfsbereiter Atmosphäre erhalten habe. :D

"Ursprungszeugnis"?? Quark mit Soße!! :mad:

Vorgelegt hatte ich beim dortigen Bereichsleiter nur das originale certificate of title (mit meiner Adresse als aktuellem Käufer vom letzten amerikanischen Verkäufer ordentlich eingetragen), die Versicherungsbestätigung, die kompletten Unterlagen des Vollgutachtens, die Zoll-Unbedenklichtsbescheinigung und natürlich den Perso.

Einen Kaufvertrag mußte ich gar nicht vorzeigen!

LKR-Kennzeichen gab es zwar leider nicht, ich hatte aber blöderweise meinen Pontiac auch nicht mit dabei, vielleicht wäre da sogar was gegangen.

Anyway, mit den jetzigen Kennzeichen vorne und hinten bin ich soweit auch noch zufrieden, der vordere Halter ist von meiner US-Car Werkstatt zusammenkonstruiert worden, habe mehrere Wochen vergeblich nach einem Händler gesucht, der den raren originalen vorderen Kennzeichenhalter für die Pontiac Endura-Haube nach Deutschland hätte liefern können.

Darum bleibt es vorerst mal so, wie es auf den beiden Fotos zu sehen ist.

Nun zu den Kosten:

Beide Schilder kosteten zusammen 27 € beim einzigen Schildermacher um die Ecke.

Die gesamten Kosten auf der Zulassungsstelle betrugen 122,80 €, davon 65 € für das Austellen einer zweiseitigen Bestätigung über Ausnahmebestätigungen nach §70 StVZO, der Rest sind allgemeine Kosten der Zulassungsstelle inkl. Wunsch-Kennzeichen.

Die Abweichungen laut Ausnahmegenehmigungsschreiben sind:

-Fernlichtinstrumentenanzeige rot statt blau §50 (5) StVZO

-Bremsleuchten blinken bei Betätigung der Fahrtrichtungsanzeiger auf der jeweiligen Seite mit

Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot §53 (2) StVZO

-Anbringungsstelle amtl. Kennzeichen hinten entspricht nicht der Rili 70/222/EWG, Änderungen

würden dem Charakter kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes widersprechen.

Vorhandener Platz für amtl. Kennzeichen 280mm breit §10 Abs.6 FZV

"In-Etwa"-Wirkung entspr.: Verglasung, Fahrti.anz., Schluß-, Bremsleuchten, Rückstrahler, Kenn-

zeichenbel., Sicherheitsgurte

Auflagen: keine

Die gesamte Anmeldeprozedur hat ca. eine Stunde gedauert.

Hoffe, ich konnte anderen ein paar nützliche Infos geben, die denselben Schmarrn demnächst vor sich haben.

Letzten Endes hilft wohl wirklich nur eines, wenn man bei einer Zulassungsstelle wegen irgendwas auf Granit beißt, eine andere Filiale aufzusuchen.

Danke den Kollegen, die mir gleich dazu geraten hatten, sie haben richtig gelegen.

Gruß Ponti

 

 

am 3. Juli 2010 um 7:56

cheers,

dann sag ich mal glückwunsch in die opf. bei uns in landshut klappts eigentlich problemlos. ich fahre zb. immer nach rottenburg weil ich weiß das der sortige beamte auch schon 20vor8 anfängt wenn man vor der tür steht. so ist man meinst kurz nach 8 schon fertig.

gruss cerveza

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