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  7. !!!Zahnriemen gelöst, Steuerzeit verstellt, erheblicher Schaden!!!

!!!Zahnriemen gelöst, Steuerzeit verstellt, erheblicher Schaden!!!

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 31. Oktober 2009 um 18:23

Tag Leutz!!

Hätt da mal ne Frage an euch, viell hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall gehabt und musste sich damit rumärgern.

Und zwar habe ich bei meinem 5er 2.0TDI Bj.04 ordnungsgemäß den Zahnriemen bei 90tkm wechseln lassen (VW-Werkstatt).

Ich glaub im Boardbuch steht sogar, dass das erst bei 120tkm gemacht werden müsste.

Jedenfalls ist das jetzt ca. 2Jahre her und bin seitdem 50tkm gefahren.

So und jedenfalls bin ich letztens stehen geblieben und man sagte mir der Zahnriemen sei völlig lose und die Steuerzeiten seien auch erheblich verstellt, auf Deutsch das wird ziemlich teuer, da dort wahrscheinlich nen haufen Teile was abgekriegt haben werden.

Da jetzt das We dazwischen liegt und ich noch keinen Vorschlag bezuglich der Reperatur der Werkstatt habe,

wollte ich mal von euch wissen ob ich da noch einen Garantieanspruch oder Ähnliches habe,

weil find das echt ne Frechheit, hab dafür ca. 600€ bezahlt, aber bestimmt nicht, das dann nach 2 Jahren der Motor schrott ist.

 

Wär echt cool, wenn da jemand nen Rat hätte, wie ich jetzt am besten vorgehe, da die das mit großer Wahrscheinlichkeit nicht auf ihre Kappe nehmen wollen!!!

Danke schonmal für die antworten.

 

MFG HornP

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17 Antworten

ca. 2 jahre?!

mehr oder weniger als 2 jahre?

bei weniger denke ich (weiß nciht sicher), dass der der dir das eingebaut hat dafür gerade stehen muss, du hast dich ja völlig korrekt verhalten.

Themenstarteram 31. Oktober 2009 um 19:13

Hab nochmal geschaut, am 04.10.07 steht auf der Rechnung.

Wie gesagt, da hat nie einer dran rumgeschraubt oder ähnliches, warum auch.

Und selbst wenns n Materialfehler wäre müsste meines Erachtens nach der Hersteller dafür aukommen und Vw

müsste das bis dahin auslegen, aber bin mir halt nicht sicher.

Jedenfalls hab ich mit 2 Leuten gesprochen, die ebenfalls im KFZ-Gewerbe tätig sind und die meinten auch,

das die das eigetlich auf Ihre Kappe nehmen müssten.

am 31. Oktober 2009 um 19:20

Wäre die nächste Frage, 2 Jahre Garantie oder 2 Jahre Gewährleistung? Ist ja nen riesen Unterschied .... Da sich bei Gewährleistung ja die Beweislast nach 1Jahr umkehrt ....

Aber da du eh drüber bist, gefühlt würde ich sagen, schlechte Karten.

Aber warte erstmal ab, was die von sich geben, vill sind sie ja auch "nett".

in der zwischenzeit mal nen service gehabt ??? Sollte sowas nicht mit überprüft werden... ???

evtl. Service/Inspektionsbericht anfordern lassen...

 

gruss jens

Die Garantiezeit für Werkstattreparaturen beträgt 12 Monate. Die Schuld für einen Mangel muß der Kunde der Werkstatt nachweisen. Das dürfte bei gefahrenen 50000 km schwer sein.

Pumpe/Düse-Motoren beanspruchen die Zahnriemen sehr stark.

Themenstarteram 31. Oktober 2009 um 19:55

Der Zahnriemen ist ja auch nicht gerissen, sondern irgend eine Rolle hat sich gelöst und somit ist er übergesprungen!?

Besonders bei den Pumpe/Düse-Motoren treten sehr starke Lastwechselschläge auf den gesamten Zahnriementrieb auf. Dann kann es dann schon vorkommen daß eine Spannrolle nachgibt.

Warte mal ab was überhaupt kaputt ist und wie teuer das kommt. Auch würde ich mit der Werkstatt erst mal ruhig reden vor allem wenn Du bisher zufrieden warst. Eventuell kommen sie Dir dann entgegen.

Eine Auseinandersetzung kommt Dir wesentlich teurer zumal Deine Chancen nicht groß sind was dabei zu gewinnen zumal Du einen Anteil immer tragen mußt. In solchen Fällen gibt es kein Schwarz oder Weiß.

Da wird Dir sonst keiner was anderes raten können.

Zitat:

Original geschrieben von HornP

Der Zahnriemen ist ja auch nicht gerissen, sondern irgend eine Rolle hat sich gelöst und somit ist er übergesprungen!?

VW schreibt den Austausch der Spannrolle (zumindest bei meinem 2.0 TDI Bj. 2008) nur bei jedem 2ten Wechsel vor. Ein Wechsel der Wasserpumpe, die auch vom Zahnriemen angetrieben wird, wird gar nicht vorgeschrieben, was aber oft sinnvoll wäre.

Wurde denn die Spannrolle, bzw. die Wasserpumpe mit gewechselt?

Themenstarteram 1. November 2009 um 12:56

Also auf der Rechnung steht Zahnriemensatz, der hat alleine 211,50€ netto gekostet, also geh ich mal ganz stark davon aus, das da auch die Spannrolle inbegriffen ist.

Und Wasserpumpe wurde auch mit gewechselt!!

Zitat:

Die Garantiezeit für Werkstattreparaturen beträgt 12 Monate.

Sorry, wieder mal ein ates Thema, Garantie ist eine freiwillige Leistung. Wir sprechen hier von der gesetzlich geregelten Gewährleistung, und die beträgt für Neiteile und ihre Montage 2 Jahre.

Zitat:

Und selbst wenns n Materialfehler wäre müsste meines Erachtens nach der Hersteller dafür aukommen

Richtig, tut er auch, allerdings nicht unbegrenzt sondern nur innerhalb der o.g. Gewährleistung.

Wichtig wäre ersteinmal festzustellen welches Bauteil den Schaden verursacht hat. Wenn es eines der Bauteile war, die beim letzten Zahnriemenwechsel ersetzt wurden, ist der Hersteller zwar raus aus der Gewärhrleistung, aber du kannst eine Kulanz anfragen. Ist zwar eine freiwillige Sache, aber Fragen kostet nichts.

MfG

Zitat:

Da sich bei Gewährleistung ja die Beweislast nach 1Jahr umkehrt ....

Das ist auch schonmal falsch! Die Beweiswalstumkehr ist nach 6 Monaten und das schon SEHR SEHR lange!

Zitat:

Wichtig wäre ersteinmal festzustellen welches Bauteil den Schaden verursacht hat. Wenn es eines der Bauteile war, die beim letzten Zahnriemenwechsel ersetzt wurden, ist der Hersteller zwar raus aus der Gewärhrleistung

Richtig, der Hersteller ist dann raus! ABER: Die VW- Werkstatt welche die Teile getauscht hat muss gewährleisten, dass die Teile min. 2Jahre halten! (Mit dem kleinen Schönheitsfehler der Beweislastumkehr!) Also bevor da was mit Kulanz ins Spiel kommt greift auf jeden Fall bis zum 4.10.2009 die gesetzliche Gewärleistung!

Viel Glück dabei

Chrisidud

Schön, dass jetzt alles gelärt ist nur leider haben wir jetzt November, ich denke das dürfte das viel größere Problem sein.

ist denn jetzt überhaupt viel kaputt gegangen? Bloß weil ein Zahnriemen übersetzt muss es noch lange nicht knallen. Mein AUDI 90 hatte damals einen Zahnriemenübersetzer, der erst einen Zahn, dann zwei und zum Schluss 4 Zähne übergesetzt hatte, aber außer, dass er immer schlechter lief und bei 4 Zähnen ausging war da nix defekt.

am 2. November 2009 um 8:25

Zitat:

Also bevor da was mit Kulanz ins Spiel kommt greift auf jeden Fall bis zum 4.10.2009 die gesetzliche Gewärleistung!

Sorry, hab ich da ne´n anderen Kalender oder hast du vergessen ein paar Blätter abzureißen...:D

Zitat:

Mein AUDI 90 hatte damals einen Zahnriemenübersetzer, der erst einen Zahn, dann zwei und zum Schluss 4 Zähne übergesetzt hatte, aber außer, dass er immer schlechter lief und bei 4 Zähnen ausging war da nix defekt.

Ich geh mal schwer davon aus das dein 90er ein Benziner war, je nach Motortyp ist das dann kein Problem. Hier geht´s jedoch um einen Diesel, da sind schon 1-2 Zähne "tödlich".:(

Daher bleibt mein Rat: Schadensverursachendes Bauteil ermitteln, ggf Kulanz erfragen, ansonsten leider Pech gehabt...sorry.

MfG

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