- Startseite
- Forum
- Auto
- Oldtimer
- 07er Nummer
07er Nummer
Ich weiß das Thema wurde hier schon oft diskutiert aber ich habe evt. einen speziellen Fall und einige Fragen dazu.
Wie ja bekannt ist wird es die 07er Nummer ab Januar 2007 nicht mehr geben, d.h. man kann sie nicht mehr beantragen.
Aber wenn man sich dieses Jahr noch eine beantragt läuft die ja wohl noch einige Zeit weiter (Es gibt ja den Bestandsschutz oder we das heißt).
Meine Überlegung war nun, meinen CRX, der nächstes Jahr fertig wird, evt. damit anzumelden.
Problem dabei: Er wird erst nächstes Jahr 20 und auch erst nächstes Jahr fahrbereit.
- Ist es denn nun möglich, vorrübergehend für ein anderes altes Fahrzeug die 07er zu beantragen, und dann nächstes Jahr, wenn der CRX soweit ist, diesen dann dort mit anzumelden?
- Wie sieht das nächstes Jahr aus? ist das dann problemlos möglich? Oder bekommt man dann auch keine Fahrzeuge mehr auf die 07er angemeldet wenn man die Nummer schon besitzt?
Ähnliche Themen
15 Antworten
Re: 07er Nummer
Zitat:
Original geschrieben von el_espiritu
Wie ja bekannt ist wird es die 07er Nummer ab Januar 2007 nicht mehr geben, d.h. man kann sie nicht mehr beantragen.
Nein, das ist nicht bekannt, diese Aussage ist nämlich Schwachsinn...
Zitat:
Wie ja bekannt ist wird es die 07er Nummer ab Januar 2007 nicht mehr geben
Die 07er Nummer gibt es auch weiterhin, das Mindestalter für die Fahrzeuge wird aber ab 2007 auf 30 Jahre raufgesetzt.
Dein Plan funktioniert leider nicht - die Zulassungsstellen werden nach Stand der Dinge 2007 kein Fahrzeug <30 mehr auf 07er zulassen.
(manche Zulassungsstellen haben bei 07er schon immer bei einem Fahrzeugalter von 25 oder 30 Jahre die Grenze gezogen - das war gesetzlich nicht klar geregelt)
Für bereits erteilte 07er Zulassungen für Fahrzeuge <30Jahre gilt Bestandsschutz - die verfallen also 2007 nicht - aber das geht bei Dir wegen zu jungem Fahrzeug ja leider nicht.
Gruss
Martin
@eville1968
Vielen Dank für deine nette Antwort.
@aldirosso
Stimmt, du hast Recht. Das habe ich nicht bedacht. OK, dann wird das wohl leider nix
er konnte es nicht netter formulieren, weils in der tat quatsch war, allerdings ist die andere antwort auch nciht ganz richtig:
die neuregelungen gelten erst ab märz, d.h. du kannst im februar nen 20 jährigen noch eintragen.
desweiteren ist es irrelevant, ob der wagen schon soweit ist, auf die straße zu dürfen, d.h. wenn er den kriterien entspricht, kannst du ihn auch schon eintragen, wenn er noch zerlegt ist, es sei denn die zulassungsstelle will zb ein verkehrssicherheitsgutachten, dann muß er wirklich erst fertig werden...
Hmmm, also im Februar wäre er noch nicht ganz 20 Jahre alt. Genaugenommen ist er EZ 06/87.
Meinst du die drücken da ein Auge zu? Ist aber wahrscheinlich wieder abhängig von der Zulassungsbehörde was?
ganz wichtig:
beim roten Kennzeichen gilt die Formulierung "im 20.Lebensjahr", das reicht für Baujahr 1987 also schon dieses Jahr.
Beim H Kennzeichen ist es "nach dem 30 Lebensjahr"
Frag mal nach, ich habe auch ein Auto von 1986 seit Januar 2006 auf der 07er Nummer, da war es noch keine 20 Jahre!
Um das Ganze jetzt noch kompliziert zu machen : In der aktuellen "ADAC-Motorwelt" stand jetzt ein Artikel, daß an den Regelungen für H-Kennzeichen und roten Nrn (07er) nichts gändert werden soll. Was stimmt denn nun, bitteschön???
Gruß, Erik.
zu gandalfs äußerung weiß ich nix, will mich also hier nicht festlegen,
was in beiden fällen meines wissens aus dem kopf (kann ebenfalls einem irrtum unterliegen!!) gilt das jahr, nicht der monat der erstzulassung, wenns also ein 87er baujahr ist reicht das demnach, egal wann er erstmalig zugelassen wurde...
dies würde im wesentlcihen gandalfs äußerung dann doch entsprechen, bezieht sich aber eben auf ne andere grundlage...
garantieren will ichs nciht, wirf nen blick in die verordnung, da stehts drin....!
OK, danke für die Tips.
Das mit dem ADAC hab ich auch gelesen, das richtet sich aber wohl nach den Verschärfungskriteren für die H-Zulassung. Die sind wohl erstmal auf Eis gelegt.
Die 07er-Nummer wird, so schreiben sie, definitiv ab 1. März nur noch für 30 Jahre alte Fahrzeuge gelten.
Zitat:
Original geschrieben von Projekt X 1/4
Um das Ganze jetzt noch kompliziert zu machen : In der aktuellen "ADAC-Motorwelt" stand jetzt ein Artikel, daß an den Regelungen für H-Kennzeichen und roten Nrn (07er) nichts gändert werden soll. Was stimmt denn nun, bitteschön???
Gruß, Erik.
Hat mir die Tage ein ADAC-Mitarbeiter auch so mitgeteilt!Sind dann vermutlich nur wohl nur Gerüchte damit der Run jetzt nicht so groß wird auf die 07er?!
Edit:Auf der ADAC-Seite steht aber was anderes
http://www.adac.de/.../RW_HighLight.asp?...
hallo,
hab für meine beiden fahrzeuge (motorrad und auto...und ja, beide älter als 30 jahre), eine 07er nummer. dafür muss man ja nun ein fahrtenbuch führen, dass dann auch bei der zulassungstelle vorgelegt werden muss. was genau muss ich da eintragen?
In deinem Fahrtenbuch must du eintragen wann du wieviel km gefahren bist.
Zum Thema: Datum der Erstzulassung;
Ich habe mittlerweile bei vier verschiedenen Zulassungsstellen angerufen um zu erfahren, ob 20 Jahre ab Tag oder Jahr der Erstzulassung gilt.
Einhellige Antwort: mindestens 20 jahre auf den Tag genau. Das wird dann wohl nic mit meinem 12/87er Auto.
unabhängig davon noch folgende Erfahrung bei den Anrufen:
1. Das 07er ist bei den meisten Zulassungsstellen zur Chefsache erklärt
2. Fragen nach der 07er werden nicht wirklich freundlich beantwortet.
Zitat:
Original geschrieben von saabista
Zum Thema: Datum der Erstzulassung;
Ich habe mittlerweile bei vier verschiedenen Zulassungsstellen angerufen um zu erfahren, ob 20 Jahre ab Tag oder Jahr der Erstzulassung gilt.
Einhellige Antwort: mindestens 20 jahre auf den Tag genau. Das wird dann wohl nic mit meinem 12/87er Auto.
unabhängig davon noch folgende Erfahrung bei den Anrufen:
1. Das 07er ist bei den meisten Zulassungsstellen zur Chefsache erklärt
2. Fragen nach der 07er werden nicht wirklich freundlich beantwortet.
also ich wurde super freundlich bedient.