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07er Stress mit polizei. abe und eintragungen

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 30. Januar 2008 um 18:27

Hallo habe gesucht aber nix gefunden mit meinen problem. Also neuer thread, sorry.

 

Habe einen 86er golf und fahre den mit roten nummern( 07er zulassung). Bin heute beim kumpel auf der hebebühne gewesen um auspuff zu montieren.  Alles klar,  werkstattfahrt haben deswegen auch nichts gesagt. die wollen jetzt aber eine eintragung sehen für felgen, gewinde und auspuff. dachte wenn man mit roter nummer fährt muss man nur den roten fahrzeugschein und das fahrtenbuch mit sich führen. kann mir jemand helfen?

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10 Antworten
am 31. Januar 2008 um 6:30

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von kulturrost

Habe einen 86er golf und fahre den mit roten nummern( 07er zulassung). Bin heute beim kumpel auf der hebebühne gewesen um auspuff zu montieren.  Alles klar,  werkstattfahrt haben deswegen auch nichts gesagt. die wollen jetzt aber eine eintragung sehen für felgen, gewinde und auspuff. dachte wenn man mit roter nummer fährt muss man nur den roten fahrzeugschein und das fahrtenbuch mit sich führen. kann mir jemand helfen?

.... und genau wegen solcher Leute ist die 07er verschärft worden (scnr). Die 07er ist kein Freibrief für Umbauten, nur weil es keinen Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung gibt, in die etwas eingetragen werden könnte. Das Fahren mit 07er - wie auch mit 04 und 06 - entbindet nicht davon, dass das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entsprechen muss. Auch ist die 07er eigentlich für automobiles Kulturgut gedacht, das bestenfalls zeitgenössisches Zubehör wie (z.B. bezogen auf die 1970er) Talbotspiegel, Rallyestreifen und meinetwegen einen Fuchsschwanz tragen sollte. Moderne Umbauten sind da eher mindertoll.

Die Aufmerksamkeit der Polizei birgt für Dich darüber hinaus noch ein besonderes Risiko, es kann Dich nämlich - je nach Handhabung durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde - die 07er kosten. Daher würde mein Tipp lauten, vorsorglich mal (zügig) nach einem auf 07er / Oldtimer spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen, bevor Du irgendwas machst.

Arvin S.

am 31. Januar 2008 um 7:28

Ich hab da ein ähnliches Problem. Wie sieht es eigentlich aus mit einer Fahrt zum Wörthersee? Vor allem mit den Ösi - Cops? Ich hatte zwar damals alles in meinem 2er eingetragen, bevor ich die 07er gemacht hab, aber zählt es, den alten schein und die ABE´s dabei zu haben?

Letztes Jahr am Wörthersee hab ich sehr viele mit 07er gesehen.

Themenstarteram 31. Januar 2008 um 8:33

Bis jetzt hab ich ja nur den mängelzettel das die abe fehlen. Einen bekannten haben sie mal punkte gegeben weil er mit 5-tages kennzeichen ohne eintragungen rumgefahren ist. Widerspruch eingelegt, punkte und geld zurück bekommen.

49. Ausnahmeverordnung zur StVZO

 

§1

(1) Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrszulassungsverordnung benötigen Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. Dies gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (§28 Abs. 1 der Straßenverkehrszulassungsverordnung) sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung der betreffenden Fahrzeuge.

(2) Abweichend von § 28 der Straßenverkehrszulassungsverordnung dürfen für Fahrten nach Absatz 1 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden, und zwar Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung auch an die Halter der betreffenden Fahrzeuge. Im übrigen findet §28 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsverordnung mit der Maßgabe Anwendung, dass die Zulassungsstelle die besonderen Fahrzeugscheine je Fahrzeug ausstellt. ...

Zitat: ... und genau wegen solcher Leute ist die 07er verschärft worden ..

ach komm. noch nie nen 1er oder 2er golf bei ner youngtimer ralley gesehen. Also wegem nicht zeitgenössischem tuning

braucht mir da keiner was zu erzählen.

aber da sagt sowieso jeder was anderes. trotzdem danke für die antworten.

am 31. Januar 2008 um 8:45

würde sie sicherheitshalber mitnehmen, um alle probleme zum umgehen. abnehmen dürfen sie dir keine tafel oder den schein, aber eine sicherheitsleistung einbehalten, die u.U in ein zwei tausend euro gehen kann.

am 31. Januar 2008 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von Golf1984

Ich hab da ein ähnliches Problem. Wie sieht es eigentlich aus mit einer Fahrt zum Wörthersee? Vor allem mit den Ösi - Cops? Ich hatte zwar damals alles in meinem 2er eingetragen, bevor ich die 07er gemacht hab, aber zählt es, den alten schein und die ABE´s dabei zu haben?

Letztes Jahr am Wörthersee hab ich sehr viele mit 07er gesehen.

Das dürfte ja auch voll im Sinn der Sache sein! Wenn der Wörthersee keine automobile Kulturpflege ist, was denn dann? :cool:

Hier steht einiges zu 07ern im Ausland.

Arvin S.

am 31. Januar 2008 um 12:57

So ich war heut mittag schnell beim Tüv. und so siehts aus:

Jede Bauliche Veränderung am Fahrzeug auch bei 07er Nummer muss eingetragen werden, im Fall der 07er bekommt man einen Beizettel der die Abnahme nach § 19.3 bescheinigt.

Alle Veränderungen die vorher in den Brief eingetragen worden wurden, sind mit der 07er nicht mehr möglich bzw Fahren ohne BE und Versicherungsschutz.

Es besteht natürlich die Möglichkeit Teile mit ABE zu verbauen oder wie gesagt die Eintragung.

Themenstarteram 31. Januar 2008 um 13:16

Zitat:

Original geschrieben von Golf1984

So ich war heut mittag schnell beim Tüv. und so siehts aus:

Jede Bauliche Veränderung am Fahrzeug auch bei 07er Nummer muss eingetragen werden, im Fall der 07er bekommt man einen Beizettel der die Abnahme nach § 19.3 bescheinigt.

Alle Veränderungen die vorher in den Brief eingetragen worden wurden, sind mit der 07er nicht mehr möglich bzw Fahren ohne BE und Versicherungsschutz.

Es besteht natürlich die Möglichkeit Teile mit ABE zu verbauen oder wie gesagt die Eintragung.

also ich hatte ja eine abnahmeprüfung wegen der 07er nummer und da hat ich felgen und fahrwerk schon eingetragen.

Muss ich also nochmal das jetzt abnehmen lassen? Reicht nicht der alte fahrzeugschein? Wenn das so wäre dann...

Ich war auf der wache und hab mal nachgefragt: " dann bauen se doch alles wieder aus und machen se das ding wieder orginal, dann kommen se vorbei und wir schauen uns das an." lol

wenn die das so wollen dann werd ich das auch so machen, erinnert mich an meine mopedzeiten. da hab ich auch nur geschraubt und mängelzettel abgeben müssen.

mfg

am 31. Januar 2008 um 13:30

nein, du verstehst das falsch. Alles was bereits eingetragen war zählt weiter. Einfach den Brief oder Schein mitnehnem. Nur alles was da nicht erfasst ist, muss zusätzlich eingetragen werden, bzw eine ABE vorhanden sein.

am 31. Januar 2008 um 14:11

Zitat:

Original geschrieben von Golf1984

nein, du verstehst das falsch. Alles was bereits eingetragen war zählt weiter. Einfach den Brief oder Schein mitnehnem.

Das leuchtet dann schon eher ein. Also alte Papiere mitschleppen wie bei dem Problem mit den alten "ab-Werk-Reifeneintragungen" bei der neuen Zulassungsbescheinigung. Warum sollte das auch entfallen, wenn das Ding mit den ganzen Umbauten begutachtet wurde.

Arvin S.

am 31. Januar 2008 um 14:16

ja genau. Nur was neu dazukommt muss eingetragen werden.

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