1,1 Promille in Probezeit

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

habe leider kein anderes Unter-Forum gefunden, deswegen hier in meinem Stammforum...

Um es vorweg zu nehmen, es geht hier um eine Freundin (von meiner Freundin ne Arbeitskollegin & Freundin). Ich halte nach wie vor nichts von Alkohol am Steuer und ich kann es absolut nicht verstehen, wie man sich voll besoffen hinters Lenkrad setzten kann.

Sie ist in der Probezeit, wurde heute Nacht bei Fahrübungen auf einem Parkplatz (Baumarkt) mit 0,7 Promille Atemalkohol mit aufs Revier genommen. Bluttest ergab 1,1 Promille Blutalkohol.

Mit welchen Strafen muss Sie rechnen? Ich habe mal google angestrengt und bin auf mind. 4 verschiedenen Ergebissen gekommen.

Fakt ist auf alle Fälle:

- Fahrverbot
- Punkte
- Nachschulung
- Strafe
- MPU (?)

jedoch in welcher Höhe ist mir unklar. Sie ist Ersttäter und hat auch polizeilich ne "weiße Weste".

Deshalb die Frage an Euch, wer mir konkrete Ergebnisse mit Angabe der § geben kann.

Ich bedanke mich im vorraus!
Euer Basti

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe es kommt zu einer MPU bei der Einstellung.

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hehe wie immer " ich wollte für eine freundin/nen freund fragen" naja wird schon saftig werden. führerschein ist erstmal weg.

Na herzlichen Glückwunsch!!

Zitat:

Zur Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit genügt der Nachweis einer bestimmten (Mindest-)Blutalkoholkonzentration des Fahrers, ohne dass weitere Anzeichen unsicherer Fahrweise vorliegen müssten. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Juni 1990, Az. 4 StR 297/90 BGHSt 37, 89 (NJW 1990, 2393) geht die Rechtsprechung von einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille aus. Die frühere BGH-Rechtsprechung ging noch von 1,3 Promille aus. Für Radfahrer wird absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille angenommen (BGH-Urteil).

Zitat:

1,1-Promille-Grenze (sog. absolute Fahruntüchtigkeit)

Absolute Fahruntüchtigkeit ist dann gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration (BAK) 1,1 Promille oder mehr beträgt. Wenn dieser Grenzwert überschritten ist, handelt es sich in jedem Fall um eine Straftat gemäß § 316 StGB, ohne dass es auf Ausfallerscheinungen ankäme. Mögliche Sanktionen sind Geldstrafe (in der Regel mindestens 30 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, in der Regel Fahrerlaubnisentzug (mindestens sechs Monate) sowie sieben Punkte im Verkehrszentralregister.

Tja, hatse wohl mal richtig Pech gehabt. Das beste am ganzen - sie ist völlig uneinsichtig! Hoffentlich kommt es also nicht zur MPU, den die ist mit dieser Einstellung verkackt.

Was solls, mich juckts nicht, ich fahre die letzten 2 Monate meiner 4 Jahre Probezeit ruhig ab. Ich hab drauß gelernt!

Edit: Wie ich gerade erfahren habe, waren es sogar 1,2 Promille.

Zitat:

Original geschrieben von fooki


hehe wie immer " ich wollte für eine freundin/nen freund fragen" naja wird schon saftig werden. führerschein ist erstmal weg.

Gut, den Beitrag hätteste Dir sparen können, den:

1. Es geht nicht um mich

2. Führerschein ham die Cops gleich einbehalten - ich wollte die Dauer Wissen, wielange er weg ist.

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Ich hoffe es kommt zu einer MPU bei der Einstellung.

MPU musst du ja nicht machen - nur wenn du den Lappen wiederhaben willst... 😉

Naja gibts in der Probezeit Punkte kommt es auf jeden Fall zur Nachschulung und Probezeitverlängerung um zwei Jahre. Wie lange der Schein weg ist weiß ich nicht... hat mich noch nie interessiert da ich sowieso nix trinke ;-) 

hmm sie muss sich auf jeden fall vor gericht behaupten müssen in der probezeit denke ich sperrfrist 2 jahre dann mpu und führerschein neumachen 

Boah Mädels, das es nicht richtig war, weiß ich selbst, weiß sie sicherlich auch, zeigt & sagt es nur nicht.

Und nun bitte sachkundige Antworten!
Btw: MPU muss ich sicherlich nicht machen, mein Lappen ist ja noch da...

hier das sollte passen, wobei ich zwei Punkte echt wenig finde.

Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:

* von 125 bis zu 1.000 Euro Bußgeld
* zwei Punkte in Flensburg
* Aufbauseminar
* Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

Zitat:

Original geschrieben von webfriendz


hier das sollte passen, wobei ich zwei Punkte echt wenig finde.

Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:

* von 125 bis zu 1.000 Euro Bußgeld
* zwei Punkte in Flensburg
* Aufbauseminar
* Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

ja aber durch die hohe promillezahl stimmt das nicht egal ob probezeit oder nicht über 1 promile ist es eine straftat und kein kavaliersdelikt mehr und man muss somit vor gericht

Jepp, sowas habe ich mir auch gedacht. Warum werden die in der Probezeit "milder" Bestraft? Gerade die sollten es richtig zu spüren bekommen. Ich habe meine 21km/h zuviel mit gut 400 EUR bezahlen müssen.

Ich erinnere mich an A- und B-Verstöße. Alkohol ab 0,5 Promille ist ein A-Verstoß, was mit einem "Besonderes Aufbauseminar" geahndet wird.

Ach so ich habe mich schon gewundert warum nur zwei Punkte.
Ne Straftat ist das dann schon mit 1,1 ... sauber! Reife Leistung sag ich da nur und ich würd die Strafen auch richtig hart ansetzen.

Zitat:

Original geschrieben von Basti23041986


Hoffentlich kommt es also nicht zur MPU, den die ist mit dieser Einstellung verkackt.

hoffentlich kommt es zur mpu!

genau solche leute brauchen wir nämlich NICHT auf unseren straßen!

wer war denn "beifahrer" bei den fahrübungen?
auf den wird warscheinlich auch noch was zukommen!

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