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1. Inspektion laut BC nach 1,5 Jahren und 24000km
Hallo zusammen,
nachdem ich kein passendes Thema gefunden habe stelle ich es mal ein. Sollte es dennoch existieren: Asche auf mein Haupt.
Mein B8 (2.0 TDI, 150PS, DSG) hat aktuell 23200km runter und ist am 17.05.17 das erste mal in Frankreich zugelassen, also ein Reimport.
Er hat das flexible Wartungsintervall "QI6".
Der Bordcomputer / Mittendisplay zeigt jetzt folgendes:
- Inspektion in 6800km oder 19 Tagen
- Ölwechsel-Service in 6800km oder 19 Tagen
Den Ölwechsel kann ich wegen des flexiblen Intervalls nachvollziehen.
Die Inspektion kann ich nicht nachvollziehen. Der Wagen ist zum Inspektionsdatum erst 1,5 Jahre alt und hat dann keine 24000km gesehen. Laut Serviceplan ist die erste Inspektion, unabhängig vom flexiblen Intervall, nach 30000km bzw. 2 Jahren fällig, je nachdem was zuerst eintritt.
Bei 0800-VOLKSWAGEN werde ich auf VW-Händler verwiesen, bei denen auf Volkswagen. Könnt ihr Licht ins Dunkel bringen?
Besten Dank im Voraus!!
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20 Antworten
Weiß nicht, ob ich jetzt auf der Leitung stehe ... aber 23200 + 6800 = 30000km => also rein von der km-Anzahl würde das doch passen.
Es geht also hauptsächlich um die 19 Tage?
Ja, es geht um die 19 Tage. Für den Ölwechsel passt das, die Inspektion würde bei 30.000km auch passen, diese sind in 19 Tagen aber lange nicht erreicht und laut VW muss jeder B8 erst nach 30000km oder 2 Jahren zur 1. Inspektion. meiner ist in den 19 Tagen aber erst 1,5 Jahre alt und wird dann keine 24.000 runter haben.
Zitat:
@Martin-711 schrieb am 6. November 2018 um 17:12:01 Uhr:
... und ist am 17.05.17 das erste mal in Frankreich zugelassen, also ein Reimport.
Er hat das flexible Wartungsintervall "QI6".
Zugelassen am 17.5.17, aber wann war die Erstinspektion beim Händler? Meiner wurde am 23.10. zugelassen. Die erste Inspektion bei aber bereits am 11.10. Ist auch ein Re-Import. Inspektion vor Auslieferung und 1. Zulassung müssen nicht übereinstimmen.
Schau mal auf den Aufkleber in der Bedienungsanleitung.
So, Thema ist geklärt. Deine Vermutung ist korrekt, danke für den Hinweis, da kam bei der Hotline keiner drauf. Der Wagen wurde tatsächlich in 11/2016 produziert, weshalb er jetzt nach 2 Jahren die Inspektion inkl. Ölwechsel verlangt. In Deutschland gelten die 30000km/2 Jahre ab Datum der Erstzulassung laut Händler A, Händler B meint ab Datum der Produktion. Ab Datum der Produktion macht auch irgendwo Sinn, schliesslich beginnt das Alter des Fzg. / Öl ab da. Trotzdem intereasant, dass mot den franz. Auslieferungen anders umgegangen wird. Habe auch ein Transportdokument von VW, am 5.5.17 wurden die Reifen mit 3,8 bar aufgepumpt und die Transportfedern eingebaut. Da müsste normalerweise auch eine Übergsbeinspektion erfolgt sein, wozu ich leider keinen Nachweis habe.
Habe das Problem auch nach 1,5 Jahren Öl und Inspektion.
Normalerweise wenn das Fahrzeug neu ausgeliefert wird ,ab dato beginnt die Laufzeit und nicht nach der werksauslieferung.
Wenn das Fahrzeug z.b. 4 Monate in der Ausstellung stand und dann als Neuwagen verkauft wird , stellt das Autohaus den Service auf Anfang.
Ja, nur doof, wenn's nicht gemacht wurde. technisch wäre es ja so richtig, aber naja... was machst du jetzt? halbes Jahr aussitzen oder Inspektion gemäß Bordcomputer?
Ich lasse es machen. Wegen der werksgarantie falls doch was ist und man den vorgegebenen Service nicht einhält kann es da Probleme evt .geben.
Laut Händler steht unter meiner FIN im VW-System, dass er erst bei 30000 oder 05/19 zur Inspektion muss. es wäre für die Garantie egal, dass halbe Jahr bei der Inspektion auszusitzen. Einziger Nachteil ist, dass im Fall einer Panne der Abschlepper evtl. nicht auf Mobilitätsgarantie abschleppt, sondern auf meine Kosten. Die Kollegen gucken beim Schleppen ins Kombiinstrument.. es gibt aber genug Fälle, bei denen der Schlepper dann nach der Erstzulassung geht, wie in DE üblich.
Wenn der Service dran ist wie jetzt Öl Service und man hat z.b.2 Monate später ein motorschaden.
Da wir vw sich definitiv quer stellen und werden sich darauf beziehen Service wurde nicht eingehalten .
Nur mal so ein Beispiel will nicht hoffen das es so kommt.
Zitat:
@Mirkose schrieb am 11. Nov. 2018 um 09:58:00 Uhr:
Wenn der Service dran ist wie jetzt Öl Service
Ist er denn dran?
Prinzipiell würde ich beim Service, wie bei der Garantie auch, davon ausgehen, dass Tag1 die Übergabe des Fahrzeuges an den Erstkäufer, i.d.R. also +/- ein paar Tage der EZ entspricht.
Dieser Tag sollte auch so im Scheckheft stehen.
Zitat:
@Mirkose schrieb am 11. November 2018 um 09:58:00 Uhr:
Wenn der Service dran ist wie jetzt Öl Service und man hat z.b.2 Monate später ein motorschaden.
Da wir vw sich definitiv quer stellen und werden sich darauf beziehen Service wurde nicht eingehalten .
Nur mal so ein Beispiel will nicht hoffen das es so kommt.
Öl-Wechsel ist klar, zumal ich auch ein flexibles Intervall habe. geht ja bloß um die Inspektion..
Ja ich weiß.....wird man aber nicht drum rum kommen.
Glaub bei der inspektion wird nur pollenfilter und irgend noch ein Filter gewechselt.
Zitat:
@Martin-711 schrieb am 11. Nov. 2018 um 12:11:51 Uhr:
Öl-Wechsel ist klar, zumal ich auch ein flexibles Intervall habe. geht ja bloß um die Inspektion..
Das ist beim ersten Service doch zeitlich und km mäßig immer identisch. (Einzige Ausnahme, das die Ölwechselstrecke dann doch mal unter 30tkm wandert, wg. besonderen Betriebsumständen)
Nein, der Ölwechsel kann beim flexiblen Intervall "QI6" bereits beim ersten mal die 30000km oder 2 Jahre, die für die erste Inspektion fix sind, unterschreiten.