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1% Regel mit oder ohne Fahrtenbuch?

Themenstarteram 5. April 2011 um 18:22

Hallo,

ich bekomme nun das erste mal einen Firmenwagen und stehe vor vielen Fragen.

Der Wagen wird mit der 1% Regel angemeldet, nun ist die Frage ob ich ein Fahrtenbuch führen soll oder nicht. Ich habe 60km zu meinem Büro, muss da aber nicht jeden Tag hin, Privat werde ich recht wenig fahren, zwischen 5000 - 10 000km beruflich werde ich um die 60 000km im Jahr fahren. Der Fahrzeugpreis wird um die 23 000€ sein. Könnt ihr mir sagen was nun für mich besser ist? Die meisten treffer bei Google sagen Fahrtenbuch, einige aber auch etwas anderes, ich steige da nicht mehr durch :(

Vielen Dank!

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18 Antworten

entweder 1% pauschalversteuerrung ODER fahrtenbuch.

guckst du hier:

http://www.ihk-arnsberg.de/.../...rkblatt%20%28Firmenwagen%29_4490.pdf

im zweifelsfall einfach nochmal fragen....juristendeutsch ist ja nicht gerade leicht zu lesen ;)

bei einem LP von 23k würde ich in jedem fall die 1% regelung nehmen.

die mögliche einsparung bei einer fahrtenbuchführung steht in keiner relation zum damit verbundenen aufwand.

die auflagen für fahrtenbücher sind in den letzten jahren sehr streng geworden.

am 6. April 2011 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von heltino

bei einem LP von 23k würde ich in jedem fall die 1% regelung nehmen.

die mögliche einsparung bei einer fahrtenbuchführung steht in keiner relation zum damit verbundenen aufwand.

die auflagen für fahrtenbücher sind in den letzten jahren sehr streng geworden.

Das kann man so glaube ich nicht pauschal behaupten. Es kommt zu den 1% ja noch der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Der geldwerte Vorteil wäre pro Monat:

1% von 23T€ = 230 € + 0,03% von 23T€*60km=414 € macht also zusammen 644 €

Diese werden zuerst dem Bruttogehalt zugeschlagen und dann dem Nettogehalt komplett wieder abgezogen.

Die 414€ bekommt man glaube ich nur wegdiskutiert, wenn man im ganzen Jahr weniger als an 45 Tagen ins Büro fährt.

Dafür kann man für diese Fahrten wieder die Entfernungspauschale in Ansatz bringen.

Ich bitte mich zu korrigieren, falls ich einen Gedankenfehler habe, ansonsten würde ich mich der Frage des TE anschließen wollen und sie um die Fragestellung erweitern, ob es wirklich extrem schwierig ist die Anforderungen des Finanzamtes an ein Fahrtenbuch zu erfüllen.

Vielen Dank!

 

Zitat:

Original geschrieben von diman3

Zitat:

Original geschrieben von heltino

bei einem LP von 23k würde ich in jedem fall die 1% regelung nehmen.

die mögliche einsparung bei einer fahrtenbuchführung steht in keiner relation zum damit verbundenen aufwand.

die auflagen für fahrtenbücher sind in den letzten jahren sehr streng geworden.

Das kann man so glaube ich nicht pauschal behaupten. Es kommt zu den 1% ja noch der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Der geldwerte Vorteil wäre pro Monat:

1% von 23T€ = 230 € + 0,03% von 23T€*60km=414 € macht also zusammen 644 €

Diese werden zuerst dem Bruttogehalt zugeschlagen und dann dem Nettogehalt komplett wieder abgezogen.

Die 414€ bekommt man glaube ich nur wegdiskutiert, wenn man im ganzen Jahr weniger als an 45 Tagen ins Büro fährt.

Dafür kann man für diese Fahrten wieder die Entfernungspauschale in Ansatz bringen.

Ich bitte mich zu korrigieren, falls ich einen Gedankenfehler habe, ansonsten würde ich mich der Frage des TE anschließen wollen und sie um die Fragestellung erweitern, ob es wirklich extrem schwierig ist die Anforderungen des Finanzamtes an ein Fahrtenbuch zu erfüllen.

Vielen Dank!

das ist so nicht richtig.

sie werden brutto draufgeschlagen (zwecks besteuerung) jedoch nicht ausgezahlt.

wenn du also sagen wir 2 mille brutto hast und der geldwerte vorteil 500euro wäre...würdest du weiterhin 2mille verdienen, jedoch 2500 versteuern.

einfach mal firmenwagenrechner in google eingeben, da kann man es genau nachvollziehen.

mit den zusätzlich zu versteuernden kilometern haste recht, allerdings kannste die trotzdem nach wie vor als werbungskosten steuerlich absetzen und dir ggf. auch als freibetrag direkt eintragen lassen.

die anforderungen an ein fahrtenbuch sind mittlerweile recht deftig.

http://www.steuerkanzlei-deisenrieder.de/seiten/pdfs/fahrtenbuch.pdf

(bei angabe des reiseziels die komplette adresse!)

ich leite einen fuhrpark und in unserer firma wird das gar nicht angeboten. 1% oder sein lassen.

hauptproblem: bei unstimmigkeiten darf man rückwirkend für das ganze jahr pauschal versteuern! und: der firma drohen (allerdings im regelfall nicht bei erstmaligem verstoss) drastische strafgelder.

der TE kann aber mittels vergleichsrechner (einfach mal google füttern!!!) sehr gut ausrechnen was in seinem fall günstiger ist.

im regelfall ist bei einem so geringen LP aber von nur geringfügigem einsparpotential auszugehen und das würde ich mir dafür nicht antun.

dein "ich glaube bei ....45 tage...." ist so auch völlig falsch. bitte nicht als totaler laie irgendwelche mutmaßungen im forum streuen.

die entfernungspauschale entfällt nur bei einem sogenannten "home office vertrag". das wird aber streng geprüft und man darf keinen festen arbeitsplatz in der firma haben und diese nur gelegentlich zwecks berichterstattung etc. aufsuchen.

auch hier hilft google weiter....

urteile dazu:

http://www.steuerverbund.de/.../...nstler-mit-Home-Office_id_9902_.htm

am 6. April 2011 um 15:11

Die Frage is doch auch, kann sich der TE das überhaupt aussuchen?

Es gibt einige Firmen die einfach pauschal die 1% Regel machen und da gibt es dann auch nix zu diskutieren (also Firmenintern). Klar für jede BuHa und HR is es leichter ne Pauschale jeden Monat zu verrechnen, also die Fahrtenbücher auszuwerten, die dann vielleicht nichtmal akzeptiert werden bei der Buchprüfung.

Themenstarteram 6. April 2011 um 19:00

Hallo, ja ich kann mir das aussuchen, die Firma legt mir sogar nahe eins zu führen, weil ich damit 2000€ im Jahr sparen soll, was ich nicht wenig finde. Bei mir ist halt der Weg zur Arbeit sehr weit mit 60km, den ich aber nicht jeden Tag fahre.

Zitat:

Original geschrieben von thiz rox

Hallo, ja ich kann mir das aussuchen, die Firma legt mir sogar nahe eins zu führen, weil ich damit 2000€ im Jahr sparen soll, was ich nicht wenig finde. Bei mir ist halt der Weg zur Arbeit sehr weit mit 60km, den ich aber nicht jeden Tag fahre.

2000euro? kann ich mir gar nicht vorstellen.

rechne doch hier mal selbst:

http://www.focus.de/.../dienstwagen_aid_8661.html

das ding ist recht genau und ohne alle detaildaten, die du hier logischerweise nicht reinschreiben magst, kann man das nur sehr schlecht beurteilen. viel hängt halt von der persönlichen versteuerung ab.

nicht vergessen: du kannst bei der 1% regelung trotz firmenwagen ganz normal den arbeitsweg (einfache strecke) als werbungskosten steuerlich geltend machen! wenn man dies direkt als freibetrag eintragen lässt, zahlt man monatlich auch nicht soviel ;)

Zitat:

Original geschrieben von Mickl

Die Frage is doch auch, kann sich der TE das überhaupt aussuchen?

Es gibt einige Firmen die einfach pauschal die 1% Regel machen und da gibt es dann auch nix zu diskutieren (also Firmenintern). Klar für jede BuHa und HR is es leichter ne Pauschale jeden Monat zu verrechnen, also die Fahrtenbücher auszuwerten, die dann vielleicht nichtmal akzeptiert werden bei der Buchprüfung.

genau aus dem grund bieten wir das gar nicht an. bei uns 1% oder kein auto. gebranntes kind halt.....gab früher im grunde jedes jahr mit irgendwem ärger. einer durfte, dank "tollem" steuerprüfer heinz-fred, wegen vergessener hausnummern (!) bei der zieladresse dienstlicher fahrten rückwirkend für das ganze jahr pauschal versteuern. der hatte richtig spass :(

Themenstarteram 6. April 2011 um 19:21

Hallo, erst einmal vielen Dank für deine (eure) Mühe! Bei diesem Rechner war ich auch schon, der kam auch auf 2000€

Mein Problem ist, ich weiß nicht ob ich da alles richtig eingebe. Ich komme frisch aus der Uni und habe weder in meinem Leben schon mal eine Steuererklärung gemacht, noch mich mit einem Dienstwagen beschäftigt. Deswegen habe ich leider von der ganzen Sache 0 Ahnung und hatte gehofft, ihr könnt mir auch einfach Weise helfen.

am 6. April 2011 um 20:03

Hallo heltino,

vielen Dank für die Antworten und die Links. Ich habe mich diesem Thema einfach mal angeschlossen, weil ich neulich von meinem AG gefragt wurde, ob ich evt. ein Auto als Gehaltsbestandteil haben möchte.

Mit brutto draufschlagen und netto abziehen meinte ich folgendes, was auch der Rechner bestätigt.

Angenommen Bruttogehalt = 2500 € ergibt Netto ca. 1617€ ledig Steuerklasse 1 etc.

Jetzt die gleiche Summe aber als 2000 €+ 500 € geldwerter Vorteil in Form eines Autos ergibt eine Auszahlung von 1117€. Also genau 500€ weniger. Was prinzipiell nachvollziehbar erscheint, da das Auto einem ja auch "netto" zur Verfügung gestellt wird.

Bei "ich glaube bei ....45 tage...." habe ich bewusst glaube geschrieben, da glauben nicht wissen heißt.

Und dank Deinem Link wird die Aussage meiner Meinung nach auch indirekt bestätigt, da es im betreffenden Urteil auch um Fahrten einmal pro Woche ins Büro ging, was bei 52 Wochen im Jahr abzüglich Urlaub durchaus passen könnte.

Beim Fahrtenbuch sehe ich z.B. noch folgenden Vorteil: man muss ja nicht morgens ins Büro fahren, sondern kann vorher zu einem Kunden in der Nähe fahren und erst gegen mittag ins Büro. Termine am Nachmittag kann man auch sicherlich entsprechend planen. Nicht immer, aber immer öfter.

Ich muss aber schon zugeben, dass die Anforderung an ein Fahrtenbuch so hoch werden können, hätte ich nicht gedacht. Das ist dann ja wie Roman schreiben (vom Zeitaufwand her)!

Das ist wie gesagt meine laienhafte Meinung zu diesem Thema, und ich hoffe genau wie der TE in dieser Frage etwas schlauer zu werden. Denn Steuersachen sind auch nicht wirklich mein Ding, eher schon Strom und Spannung.

Zitat:

Original geschrieben von diman3

Hallo heltino,

vielen Dank für die Antworten und die Links. Ich habe mich diesem Thema einfach mal angeschlossen, weil ich neulich von meinem AG gefragt wurde, ob ich evt. ein Auto als Gehaltsbestandteil haben möchte.

Mit brutto draufschlagen und netto abziehen meinte ich folgendes, was auch der Rechner bestätigt.

Angenommen Bruttogehalt = 2500 € ergibt Netto ca. 1617€ ledig Steuerklasse 1 etc.

Jetzt die gleiche Summe aber als 2000 €+ 500 € geldwerter Vorteil in Form eines Autos ergibt eine Auszahlung von 1117€. Also genau 500€ weniger. Was prinzipiell nachvollziehbar erscheint, da das Auto einem ja auch "netto" zur Verfügung gestellt wird.

Bei "ich glaube bei ....45 tage...." habe ich bewusst glaube geschrieben, da glauben nicht wissen heißt.

Und dank Deinem Link wird die Aussage meiner Meinung nach auch indirekt bestätigt, da es im betreffenden Urteil auch um Fahrten einmal pro Woche ins Büro ging, was bei 52 Wochen im Jahr abzüglich Urlaub durchaus passen könnte.

Beim Fahrtenbuch sehe ich z.B. noch folgenden Vorteil: man muss ja nicht morgens ins Büro fahren, sondern kann vorher zu einem Kunden in der Nähe fahren und erst gegen mittag ins Büro. Termine am Nachmittag kann man auch sicherlich entsprechend planen. Nicht immer, aber immer öfter.

Ich muss aber schon zugeben, dass die Anforderung an ein Fahrtenbuch so hoch werden können, hätte ich nicht gedacht. Das ist dann ja wie Roman schreiben (vom Zeitaufwand her)!

Das ist wie gesagt meine laienhafte Meinung zu diesem Thema, und ich hoffe genau wie der TE in dieser Frage etwas schlauer zu werden. Denn Steuersachen sind auch nicht wirklich mein Ding, eher schon Strom und Spannung.

fast...guck mal genau: die gehen von einer nicht regelmäßigen arbeitsstelle aus wenn man alle ZWEI wochen ins office fährt. einmal die woche, steht da in einem urteil auch drin, zählt als regelmäßig.

das mit dem brutto für netto ist oft recht zutreffend, entspricht aber nicht dem regelwerk. je nach persönlicher steuersituation kann es durchaus ein völliger unterschied sein!

beispiel bei mir (allerdings ohne details zum gehalt, rein die werte ;))

LP 60tsd euro

entfernung 18km

ergibt 60000*1%+(60000*0,03%)*18 = 924euro geldwerter vorteil

netto fehlen mir aber "nur" 582euro

(alles monatlich)

daher sind diese rechnungen immer mit vorsicht zu genießen und zumindest bei der 1% regelung sind die im internet zu findenden rechner auch von einem laien sehr einfach verwendbar. die trefferquote dieser dinger liegt bei 98-99%. ich habe bei uns für 20 mitarbeiter eine berechnung im vorfeld damit gemacht und am ende des tages sind die alle plusminus 10-20euro auch da gelandet.

eventuell ist deine personalabteilung auch so nett und simuliert das für dich mal? unsere macht es. das ist in SAP (denke in anderer software auch) möglich. quasi ein gehaltslauf mit den parametern ohne das verbucht oder ausgezahlt wird. den überweisungsbetrag sehen die dann und du weißt wo du landen wirst ;)

ich kann nur jedem nahelegen: wenn der finanzielle nachteil der 1% methode verschmerzbar, sprich nicht signifikant, ist, in keinem fall ein fahrtenbuch wählen. DAS NERVT VOLL. mal eben zum aldi fahren = lustig ins klassenbuch eintragen. excel wird im übrigen nicht mehr anerkannt! hier sieht der fiskus die gefahr das daten im nachgang geändert werden können und dies nicht mehr ersichtlich ist.

die 2 mille des TE erscheinen mir jedoch echt hoch. kenne natürlich die persönliche situation nicht, eventuell springt er ja unglücklich in der lohnsteuertabelle und hat daher so hohe nachteile, aber 23k LP sind echt nicht die welt. klar hauen 60km voll rein...allerdings kann man ja immernoch den freibetrag der werbungskosten gegenrechen. das hebt sich fast auf....

wie gesagt, im extremfall mag das fahrtenbuch wirklich besser sein, in der praxis würde ich persönlich (was ja immer subjektiv ist) niemals für 20 oder 30euro im monat diesen aufwand treiben wollen. bei 1% fährste und gut ist.

 

 

am 7. April 2011 um 18:08

@heltino

Danke für dep Tipp.

Werde mal mit der Buchhaltung sprechen.

Folgende Rahmenbedingung habe ich noch gar nicht erwähnt. Da wir ein kleines inhabergeführtes Unternehmen sind, kauft der Chef die Autos meist als Jahreswagen oder in Einzelfällen bis zu drei Jahre alt Die Kisten haben dann zw. 20.000 und 120.000 km runter und werden gefahren, bis sie ca. 300.000 km auf der Uhr haben. Der Listenneupreis liegt aber meist zw. 35 und 40 T € (C-Klasse oder Saab 9-3).

Müsste ich denn auch bei so einem Gebrauchten, trotzdem den vollen Listenneupreis versteurn oder nur 1% vom Kaufpreis?

Zitat:

Original geschrieben von diman3

Müsste ich denn auch bei so einem Gebrauchten, trotzdem den vollen Listenneupreis versteurn oder nur 1% vom Kaufpreis?

Ja, immer 1 % vom Listenneupreis. Das muss ich auch und ich habe den 2 Jahre alten Wagen von meinem in Rente gegangenen Vorgänger übernommen.

jepp. es zählt immer der unrabattierte listenneupreis inklusive extras am tage der erstzulassung.

mit gebrauchtwagen macht also nur der chef ein geschäft, für dich spielt es keine rolle was er bezahlt hat.

es ist auch egal ob leasing, kauf oder finanzierung & abschreibung...oder was auch immer gemacht wird.

die einzige chance die steuerlast bei der 1% regelung zu drücken ist ein eigenanteil am fahrzeug.

sprich beim kauf was dazu tun oder halt einen teil der leasingrate bezahlen.

das lohnt aber nicht und wird in der praxis eigentlich immer nur dann gemacht, wenn das wunschfahrzeug die richtlinie sprengt.

der chef also beispielsweise 500euro leasingrate genehmigt, dein wunschauto aber 600euro leasingrate kostet.

da kann man dann 100euro "dazu tun" und dies entsprechend bei der versteuerung berücksichtigen lassen.

ist aber wie gesagt im regelfall nur dienlich um ein dickeres auto zu erhalten, als der chef bezahlen möchte ;)

grundsätzlich bleibt es dabei: 1% regelung ist deutlich praktischer.

allerdings muss man auch immer sehen was die firmenpolicy so sagt.

bei uns gibt es privat keinerlei einschränkungen...daher ist es egal.

wenn aber, wie in meinem bekanntenkreis, so komische regelungen wie "die tankkarte darf im urlaub nicht benutzt werden" standhaft sind, dann sollte man echt GENAU rechnen. in so einem fall würde man nämlich im falle von 3 wochen urlaub VOLL versteuern und trotzdem selber tanken ;)

dem fiskus sind die firmeninternen regelungen völlig egal.

bestenfalls lass dir im vorfeld die dienstwagenrichtlinie aushändigen und schau genau nach was da vereinbart ist.

achte auf dinge wie

- im urlaub zahlt die firma den sprit nicht

- eine kilometerbegrenzung für private nutzung

- den eingeschlossenen fahrerkreis (da habe ich ne "witzige" storry: mein nachbar verkauft seine private kiste, weil er ne firmenkutsche bekommt...und stellt DANACH fest, dass seine frau das auto nicht fahren darf :D)

 

weiterer tipp (mache ich mit unseren jungs immer):

versuche alles was geht dediziert zu ordern.

bestes beispiel: winterreifen!

wenn man das als extra beim neuwagen dazu konfiguriert, werden die reifen nebst felgen als "extra" behandelt und zählen zum listenpreis dazu. du versteuerst also die reifen in so einem fall!

jeder gute händler macht preislich keinen unterschied, wenn die winterräder EINZELN (dedizierte rechnung) dazu gekauft werden.

einzelne winterräder zählen dann nämlich steuerlich als wartungs- bzw. unterhaltskosten :D

das sind je nach fahrzeug mal eben 1-2tsd euro die man weniger versteuert und der firma schadet es nicht (preisneutral bzw. in manchen fällen sogar vorteilhaft, weil es direkt in den aufwand geht und nicht ins anlagevermögen).

Vielen Dank für die Antworten!

Ich merke, da gibt es noch eine Menge Fragestellungen zu klären bzw. firmeninterne Regelungen zu hinterfragen. Ich gebe ja zu, die Frage des AG, ob man ein Auto als Gehaltsbestandteil gerne hätte, klingt sehr verlockend. Aber ausgehend von einem Listenneupreis von ca. 35000€ und 50 km für Wohnung - Arbeitsstätte müsste ich 875 € versteuern. Und dafür einen Gebrauchten mit evtl. schon 100T km auf der Uhr bekommen.

Da muss ich jetzt mal in mich gehen und nochmals rechnen, was mich mein Auto jetzt eigentlich kostet. Denn für die Dienstfahrten bekomme ich eh ein Auto gestellt, so dass ich dann an z.B. an drei Arbeitstagen nur einmal den Weg Wohnung -Büro - Wohnung mache. (Montags zur Arbeit, abends mit Firmenwagen nach Hause, Dienstag Baustellentag, erst Mittwoch Abend mit eigenem Auto wieder nach Hause)

Und Sachen wie

- im urlaub zahlt die firma den sprit nicht

- eine kilometerbegrenzung für private nutzung

- den eingeschlossenen fahrerkreis (da habe ich ne "witzige" storry: mein nachbar verkauft seine private kiste, weil er ne firmenkutsche bekommt...und stellt DANACH fest, dass seine frau das auto nicht fahren darf)

wären dann eh ein KO-Kriterium, da ich mein jetziges Auto ja eh für die Frau behalten müsste.

Nun weiß ich wenigstens was, außer der Frage 1% oder Fahrtenbuch, noch mit zu bedenken ist.

 

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