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1% Regelung bei Geschäftsfahrzeugen wer weiß was ?

Themenstarteram 11. Mai 2006 um 14:40

Bisher war es ja so ich habe meinen Wagen zu 1% Versteuert + Arbeitsweg, auch wenn ich mein Auto 80% Privat Nutze war das bisher so möglich. Seit diesem Jahr ist es ja so das man min. 50 % Geschäftsanteil haben muss damit man die 1% regelung anwenden darf. Da ich aber max 20% Geschäftlich unterwegs bin hab ich nun ein Problem. Wie wird das in meinem Fall gehandhabt ? Irgendwelche Steuerprofis hier ?

-thx

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14 Antworten

Relevant für diese Frage ist doch erstmal ob du in einem Angestelltenverhältnis arbeitest, ist dies der Fall dann kannst du alles wie gehabt weiterlaufen lassen, egal wie hoch die Privatnutzung ist.

Wenn nicht musst du halt einen Beweis bringen, dass du das Auto mindestens 50% geschäftlich nutzt.

am 11. Mai 2006 um 15:43

Re: 1% Regelung bei Geschäftsfahrzeugen wer weiß was ?

 

Zitat:

Original geschrieben von ZZ69

Bisher war es ja so ich habe meinen Wagen zu 1% Versteuert + Arbeitsweg, auch wenn ich mein Auto 80% Privat Nutze war das bisher so möglich. Seit diesem Jahr ist es ja so das man min. 50 % Geschäftsanteil haben muss damit man die 1% regelung anwenden darf. Da ich aber max 20% Geschäftlich unterwegs bin hab ich nun ein Problem. Wie wird das in meinem Fall gehandhabt ? Irgendwelche Steuerprofis hier ?

-thx

Du bringst da zwei Dinge durcheinander. Ich hoffe ich kann es Dir mal plausibel erklaeren, wobei halt unsere Steuersystem NICHT EINFACH zu erklaeren ist. (Kichhoff wollte es ja vereinfachen :) )

Ich nehme an Du bekommst in Form eine Gehaltserhoehung ein Leasingfahrzeug Deines Arbeitgebers zur Verfuegung gestellt. Dieses darfst Du nateurlich von Deinem AG aus privat nutzen und dies muesste dann auch als eine gewoehnliche Gehaltsaufstockung versteuert werden. Nun sagt man, dass der liebe AN, dass Auto ja eigentlich nur geschaeftlich, z.B. fuer Kundentermine, nutzt. Dieser ueblichen Trickserei schiebt das Finanzamt einen Riegel vor und daraus resultieren dann zwei Moeglichkeiten:

1.) Fahrtenbuch - indem der AN die Fahrten in Privat und Dienstlich aufsplittet und dem Finanzamt vorlegt. Dieses prueft das Fahrtenbuch sehr genau und bei Ungereimtheiten gibt es empfindliche Strafen.

2.) Die allgemeine Besteuereung mit dem 1 % vom Listenpreis (dann ins Verhaeltniss gesetzt mit Deinem Einkommensteuersatz) plus den (ich glaube) 0.12 Euro x einfacher Arbeitsweg (wieder ins Verhaeltniss gesetzt mit Deinem Einkommensteuersatz).

Das Finanzamt weiss natuerlich, dass bei Punkt 1 viel getrickst wird und bietet allen auch diese Besteuereungsmethode an. Damit ist aber meines Wissens alles abgegolten.

Da ich selbst nur Leihe bin, lasse ich mich auch gerne berichtigen.

Gruesse und viel Spass beim Rechnen

Tom

Re: Re: 1% Regelung bei Geschäftsfahrzeugen wer weiß was ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Equinox 42

2.) Die allgemeine Besteuereung mit dem 1 % vom Listenpreis (dann ins Verhaeltniss gesetzt mit Deinem Einkommensteuersatz) plus den (ich glaube) 0.12 Euro x einfacher Arbeitsweg ...

Es sind 1% plus 0,03% des Bruttolistenpreises pro einfachem km zur Arbeit.

Themenstarteram 11. Mai 2006 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von grizzler

Relevant für diese Frage ist doch erstmal ob du in einem Angestelltenverhältnis arbeitest, ist dies der Fall dann kannst du alles wie gehabt weiterlaufen lassen, egal wie hoch die Privatnutzung ist.

Wenn nicht musst du halt einen Beweis bringen, dass du das Auto mindestens 50% geschäftlich nutzt.

Ist doch egal ob Angestellt oder nicht oder etwa nicht ?

Ich bin nicht im Angestelltenverhältnis bin Prokurist in nem Kleinbetrieb ich zahle auch keine Sozialabgaben.

Zitat:

Original geschrieben von ZZ69

Ist doch egal ob Angestellt oder nicht oder etwa nicht ?

Ich bin nicht im Angestelltenverhältnis bin Prokurist in nem Kleinbetrieb ich zahle auch keine Sozialabgaben.

Ist nicht egal, "Nicht Angestellte" müssen eben künftig einen Beweis führen, dass der Wagen mindestens 50% geschäftlich genutzt wird.

Wobei unsere Prokuristen in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, da kenne ich deine Situation nicht. Selbst als Geschäftsführer einer GmbH bist du ja im Angestelltenverhältnis.

am 12. Mai 2006 um 8:26

Es ist genau so wie grizzler es sagt: für Angestellte ändert sich überhaupt nichts, es bleibt bei der 1% Regelung, wie bisher.

Natürlich darf man das Auto dann auch privat ( auch überwiegend)

benutzen, dafür hat man ja die 1% Regel.

Nur für Selbständige ändert sich etwas: um weiterhin nach der 1% Regel abrechnen zu können, müssen sie eine min 50% geschäftliche Nutzung mittels Fahrtenbuch nachweisen.

Und ob man Selbstaändig oder Angestellter ist, sollte man selber am besten wissen...

RECA40

Als Prokurist befindet man sich zu 99 % aller Fälle im Angestelltenverhältnis. Die Prokura als solche hat nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun, die Prokura ist nur eine besondere Form der Vollmacht.

am 12. Mai 2006 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von RECA40

Es ist genau so wie grizzler es sagt: für Angestellte ändert sich überhaupt nichts, es bleibt bei der 1% Regelung, wie bisher.

Natürlich darf man das Auto dann auch privat ( auch überwiegend)

benutzen, dafür hat man ja die 1% Regel.

Nur für Selbständige ändert sich etwas: um weiterhin nach der 1% Regel abrechnen zu können, müssen sie eine min 50% geschäftliche Nutzung mittels Fahrtenbuch nachweisen.

Und ob man Selbstaändig oder Angestellter ist, sollte man selber am besten wissen...

RECA40

Das entspricht nicht meinem Info-Stand.

1.) Auch ein Angestellter -Mitarbeiter, -GF, -Prokurist,-etc. kann sich aussuchen ob Fahrtenbuch oder 1 % Regelung.

2.) Selbstaendige koenne auch wahlen zsichen 1 % oder Fahrtenbuch. Selbst. haben halt oft die Fahrtenbuchvariante gewaehlt, da Sie die geschaeftlichen Fahrten absetzen konnten und somit moeglichst viele dienstliche Fahrtypen eingetragen haben.

3.) Ein Selbstaendiger kann doch waehlen was er will. 1 % oder Fahrtenbuch. Wenn sich ein Fahrtenbuch nach Abzug der privaten Fahrten fuer denjenigen rechnet ist es das FB. Masstab ist sind die Kosten der 1 % Regelung.

Lasse mich gerne berichtigen.

Themenstarteram 12. Mai 2006 um 17:53

Zitat:

Original geschrieben von AR78

Als Prokurist befindet man sich zu 99 % aller Fälle im Angestelltenverhältnis. Die Prokura als solche hat nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun, die Prokura ist nur eine besondere Form der Vollmacht.

Dann gehöre ich zu den restlichen 1%. Ich gelte Sozialrechtlich als Selbstständig habe aber trotzdem keine eigene Firma. Ich habe keinen Arbeitsvertrag, bin nicht sozialversicherungs und renten pflichtig. Zahle auch keine A-losenversicherung. Das ist eine Mischform die sehr selten ist aber viele Vorteile bringt. Mein Steuerberater hat das so gedeichselt.

Und das mit Nur Fahrtenbuch oder nur 1% ist seit 1.1.06 vorbei. aber wie ganau das ist keine Ahnung. Also bei mir ist das eben so das ich nur 20 % geschäftlich unterwegs bin und in keinem Angestelltenverhältnis stehe. Also was werde ich evtl. nachzahlen müssen ? Ein fahrtenbuch fälschen mache ich ebenfalls nicht da das bei einer Prüfung sehr genau kontrolliert wird.

am 12. Mai 2006 um 18:20

Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige müssen ab dem 1.1.06 nachweisen, dass das Fahrzeug zu mind. 50% (denn dann ist es ein notwendiges Betriebsmittel) geschäftlich genutzt wird, falls man die 1% Regelung für die Versteuerung benutzen möchte.

Wie konkret der Nachweis aussieht ist noch nicht bekannt, aber es wird wohl kein Weg an einem Fahrtenbuch vorbei führen. Ob allerdings durchgängig 12 Monate Buch geführt werden muss oder über einen Zeitraum von 3-6 Monaten mit anschliessender Hochrechnung auf die 12 Monate ist noch nicht raus.

Also für Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis ändert sich rein gar nix - die können auch weiterhin nur bspw. 10% geschäftlich den Dienstwagen nutzen und die 1% Regelung verwenden.

Rein faktisch ist damit die 1% Regel für oben genannte Personengruppe "abgeschafft" worden, da ab 50% geschäflicher Nutzung sich i.d.R. finanziell ein Fahrtenbuch eh lohnt. Nur der Aufwand ist halt enorm... :(

Nachtrag:

Falls das Fahrtenbuch dann nicht anerkannt werden sollte, ist das Finanzamt dazu berechtigt den Geschäftsanteil zu schätzen anhand von Belegen usw. Also es ist dringend anzuraten alle Belege und Nachweise die man so bekommt zu sammeln!

am 12. Mai 2006 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von QOTSA

Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige müssen ab dem 1.1.06 nachweisen, dass das Fahrzeug zu mind. 50% (denn dann ist es ein notwendiges Betriebsmittel) geschäftlich genutzt wird, falls man die 1% Regelung für die Versteuerung benutzen möchte.

Wie konkret der Nachweis aussieht ist noch nicht bekannt, aber es wird wohl kein Weg an einem Fahrtenbuch vorbei führen. Ob allerdings durchgängig 12 Monate Buch geführt werden muss oder über einen Zeitraum von 3-6 Monaten mit anschliessender Hochrechnung auf die 12 Monate ist noch nicht raus.

Also für Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis ändert sich rein gar nix - die können auch weiterhin nur bspw. 10% geschäftlich den Dienstwagen nutzen und die 1% Regelung verwenden.

Rein faktisch ist damit die 1% Regel für oben genannte Personengruppe "abgeschafft" worden, da ab 50% geschäflicher Nutzung sich i.d.R. finanziell ein Fahrtenbuch eh lohnt. Nur der Aufwand ist halt enorm... :(

Nachtrag:

Falls das Fahrtenbuch dann nicht anerkannt werden sollte, ist das Finanzamt dazu berechtigt den Geschäftsanteil zu schätzen anhand von Belegen usw. Also es ist dringend anzuraten alle Belege und Nachweise die man so bekommt zu sammeln!

Guter Beitrag !

Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob ein AN, GF, etc. im AG-Verhaeltniss kein Fartenbuch mehr fuehren darf und er die 1 % Regelung uebernehmen muss? Oder bleibt die Regelung wie vor dem 01.01.06 gleich ?

2.) Wie laueft dann die Berechnung des 1 % vom Brutto LP ? Nehmen wir an, dass Auto kostet laut Liste 50.000 Euro inkl. Mwst. Davon 1 % sind 500 Euro pro Monat. Diese 500 Euro muessen dann mit dem individuellen EKST Satz versteuert werden.

Das gleiche mit der Kilometerbesteuerung von 0,3 Euro multipliziert des einfachen Arbeitsweges?

Gruesse

am 12. Mai 2006 um 20:38

Servus, ich fahre nach der 1% Regelung und damit auch recht gut.Bin ganz normal angestellt.

Fahre 99% mit dem Auto privat. Drücke von meinem Nettolohn Knapp 500 Euro ab. Das wars...mehr nicht.

Ich denke wenn ich den 3,2 l privat hätte, würden mir 500 Euro im Monat nicht reichen...Das vertanke ich ja (spaß) ;-)

Gruß

am 13. Mai 2006 um 10:13

Hallo,

interessante Diskussion. Ich habe als Selbständiger ab diesem Jahr leider auch das Problem. Bin bisher mit der 1%-Regelung immer gut "gefahren", ein Fahrtenbuch ist extrem aufwändig, gerade bei vielen kurzen Fahrten.

Kann mir allerdings nicht vorstellen dass die Änderung einer Klage standhalten wird. Meiner Meinung nach ein klarer Verstoß gegen die Steuergleichheit (AN vs. Selbständige). BTW: Bin mal gespannt wann der Erste gegen die geplante Kürzung der Pendlerpauschale klagt, auch hier stehen die Chancen wohl nicht schlecht. Bin allerdings kein Jurist.

Gruß,

Tom

Zitat:

Original geschrieben von Tom33

Hallo,

interessante Diskussion. Ich habe als Selbständiger ab diesem Jahr leider auch das Problem. Bin bisher mit der 1%-Regelung immer gut "gefahren", ein Fahrtenbuch ist extrem aufwändig, gerade bei vielen kurzen Fahrten.

Kann mir allerdings nicht vorstellen dass die Änderung einer Klage standhalten wird. Meiner Meinung nach ein klarer Verstoß gegen die Steuergleichheit (AN vs. Selbständige).

Gruß,

Tom

Wieso ein Verstoß gegen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung?

Sehe ich da nicht. Der Gesetzgeber ist grundsätzlich frei darin, Vereinfachungsregelungen für bestimmte Sachverhalte (wie z.B. die 1% Methonde) zu erlassen und wieder zu streichen. Einzig die Frage der Verfassungsmäßigkeit kann da einschränkend wirken.

Außerdem kann man (nach Meinung des Bundesfinanhofes) AN und Selbständige nicht vergleichen.

Erhält ein AN einen Dienstwagen, den er auch zu privaten Zwecken nutzen darf, so ist dies als geldwerter Vorteil zu besteuern. Es handelt sich quasi um einen Mietvertrag über einen PKW (ob 1% Methode oder Fahrtenbuch ist da unwesentlich).

Der Selbständige nutzt Betriebsvermögen zu betriebsfremden Zwecken. Dies ist ein gänzlich anderer Fall.

Und deshalb denke ICH: mit der neuen Regelung werden wir uns wohl anfreunden müssen, ob es gefällt oder nicht!

Ein weiteres Beispiel: Gem. § 3 Nr. 45 EStG ist die private Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten (einschließlich der dadurch entstehnden Kosten) für den Arbeitnehmer steuerfrei ... wenn ich als Selbständiger mit meinem Firmenhandy telefoniere, muss ich mir eine unentgeltliche Wertabgabe (früher: Eigenverbrauch) anrechnen lassen und versteuern.

Es gab übrigens ein Finanzgericht, welches die obige Praxis abgesegnet hat. Der Fall liegt zur Revision beim Bundesfinanzhof.

Soviel zum Thema "Steuergleichheit"

MFG

Alex

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