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1% Regelung für Firmenwagen wirft Fragen auf
Hi,
mal angenommen ich bekomme 3500 Euro Brutto im Monat Gehalt.
Der Firmenwagen kostet 40000 Euro.
Der Weg zu Arbeitsstätte beträgt 35 km.
Dann müsste die Rechnung eigentlich wie folgt aussehen:
1% vom Neuwagenpreis = 400 Euro
Geldwerter Vorteil = 420 Euro
Neues zu versteuerndes Bruttogehalt = 4320 Euro
Ergeben ungefähr 1680 Euro Netto.
Das heißt ich müsste monatlich auf circa 440 Euro verzichten.
Was mein Arbeitgeber aber nun macht ist Folgendes:
Gehalt: 2680 Euro
Kfz Nutzung: 400 Euro
Wohnung/Arbeit: 420 Euro aufgeteilt in Whg/Arbeit ST+SV pfl (231 Euro) und Whg/Arbeit p. St. (189 Euro)
Daraus ergeben sich 3500 Euro.
Dann wird es auf der Lohnabrechnung normal versteuert und es bleibt übrig
Nettogehalt: circa 2200 Euro
Dann kommt das Komische was ich nicht genau verstehe:
Bei Netto-Bezüge/Netto-Abzüge wird Folgendes von meinem Nettolohn abgezogen:
2200 Euro - 820 Euro = 1380 Euro
Die 1380 Euro sind dann mein neuer Nettolohn
So muss ich auf circa 740 Euro verzichten bzw so viel für den Firmenwagen bezahlen.
Meine Fragen:
Ist das so rein rechtlich überhaupt möglich bzw erlaubt?
Ist die Rechnung so richtig?
Macht es dann überhaupt noch wirklich Sinn einen Firmenwagen zu nehmen?
Grüße und vielen Dank im Voraus :-)
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40 Antworten
Deine eigene obere Rechnung stimmt. Der Verzicht läge tatsächlich bei ca. 420€ durch einen Firmenwagen von 40k.
Dein Arbeitgeber hat dir allerdings einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt und diesen dann nicht wie üblich auf dein Brutto drauf gerechnet, sondern dein Brutto vorher quasi um den geldwerten Vorteil gekürzt. Das ist so nicht üblich. Eigentlich müsste dein Netto bei ca 2570 € liegen und dann wird der geldwerte Vorteil in Höhe von 820 € abgezogen und übrig bleiben ca 1.750€
Rein rechtlich kann ich das nicht beurteilen.
Nochmal zum Verständnis:
Vor der Firmenwagenzeit hast du ein Brutto von 2680€ gehabt und ein Netto von 2200€?
Das Netto kommt mir zu hoch vor, da bereits die Sozialversicherungen weniger übrig lassen sollten ... Steuern mal außen vor gelassen.
Ich bin von 3500 brutto ausgegangen, wie im ersten Satz. Dann passt auch das Netto.
Zitat:
@HiFi3j3 schrieb am 3. September 2015 um 15:47:37 Uhr:
Ich bin von 3500 brutto ausgegangen, wie im ersten Satz. Dann passt auch das Netto.
Naja, das wäre das Netto bei einem Brutto Verdienst von 3500€. Die verdient er doch aber gar nicht, nach denen wird er lediglich besteuert und versozialversichert, wenn er einen Dienstwagen fährt. Das Brutto bleibt bei 2680€ und erhöht sich nicht.
Mit Dienstwagen muss er also ca. 1300€ Steuer und Sozialversicherung abführen. Es bleiben also 1380€ netto.
Vor der Dienstwagenzeit aber hatte er keine 2200€ netto, sondern ich schätze mal etwas um die 1800€.
Netto kostet der Dienstwagen also die erwähnten gut 400€.
Aus meiner Sicht passt alles.
Ich bin davon ausgegangen, dass er ohne Firmenwagen 3.500€ brutto hatte. Auch nur dann würde ja seine oberste Rechnung passen.
Zitat:
@HiFi3j3 schrieb am 3. September 2015 um 16:23:51 Uhr:
Ich bin davon ausgegangen, dass er ohne Firmenwagen 3.500€ brutto hatte. Auch nur dann würde ja seine oberste Rechnung passen.
Ok, das kann ich am Ende des Tages nun auch nicht rauslesen, auch nach vielfachem durchlesen, was nun eigentlich sein Brutto ist.
Ich denke da kann nur er uns aufklären.
Neben den 1% musst du noch zusätzlich 0,03% je KM Wegstrecke Wohnung/Arbeit versteuern, das jedoch iirc nur einfach. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, dann sind das bei 35km zusätzliche 420,00 Euro je Monat. Dein geldwerter Vorteil ist jedoch gedeckelt bei den tatsächlichen Kosten, die entstehen. Insofern wirst du nicht bei 400 + 420 Euro enden sondern bei 400 + x mit x < 420 Euro.
Zitat:
@Hmm127 schrieb am 3. September 2015 um 15:08:36 Uhr:
1% vom Neuwagenpreis = 400 Euro
Geldwerter Vorteil = 420 Euro
Genau das hat er doch hier gemacht, auch wenn er sich unglücklich bei den Begriffen ausdrückt.
Denn das sind in Summe nun einmal 820€ .
Der geldwerte Vorteil lässt sich ansonsten nur mittels Fahrtenbuch und entsprechender Abrechnung reduzieren. Das nennt sich dann aber nicht mehr 1% Regel .
Zitat:
@Hmm127 schrieb am 3. September 2015 um 15:08:36 Uhr:
Ist das so rein rechtlich überhaupt möglich bzw erlaubt?
Ich denke schon. Durchsuch das Internet mal nach Gehalts-/Entgeltumwandlung.
Zitat:
@Hmm127 schrieb am 3. September 2015 um 15:08:36 Uhr:
So muss ich auf circa 740 Euro verzichten bzw so viel für den Firmenwagen bezahlen.
Möglicherweise verringern sich durch diese Vorgehensweise auch deine Sozialversicherungsbeiträge - und damit ggf. auch die Leistungen, wenn du dieselben mal in Anspruch nehmen willst. Das kostet dich zwar nicht direkt im hier und jetzt etwas - aber vielleicht später...
Gibt ja genug Rechner im Internet.
Dort gibst du einfach deinen Brutto-Lohn ein, den Geldwerten Vorteil dazu (in deinem Fall 820) und schon sagt der dir, was du Netto bekommst.
Kannst als Vergleich ja mal dein aktuelles Gehalt eingeben, dann siehst du um wieviel Euro der Rechner abweicht (im Normalfall maximal 10 Euro durch irgendwelche anderen Sätze für andere Bundesländer usw...
Zitat:
@Hmm127 schrieb am 3. September 2015 um 15:08:36 Uhr:
Ist das so rein rechtlich überhaupt möglich bzw erlaubt?
Es herrscht Vertragsfreiheit. Ist es vielleicht so, dass Du einen Eigenanteil am Firmenwagen tragen musst oder Du mit dem Arbeitgeber Gehaltsumwandlung vereinbart hast?
Zitat:
Ist die Rechnung so richtig?
Wie wäre es, mal die Abrechnungsstelle in Deiner Firma zu fragen?
Zitat:
Macht es dann überhaupt noch wirklich Sinn einen Firmenwagen zu nehmen?
Diese Frage hätte ich mir an Deiner Stelle VOR der Entscheidung für einen Firmenwagen gestellt.
Gruß
Der Chaosmanager
Hi,
vielen Dank schon mal für die vielen und schnellen Antworten :-)
Das mit dem Firmenwagen entnehme ich einer Probeabrechnung die die Firma bzw. Buchhaltung für mich erstellt hat.
Sorry für das Verwechseln der Begriffe :-( Der geldwerte Vorteil beträgt 820 Euro und die 420 Euro sind die zu versteuernde Fahrkosten.
@Jupp78 Mein Brutto "vor" dem Firmenwagen betrug 3500 Euro.
@Domme2602 Ja die habe ich ausprobiert, jedoch rechnen diese mir immer den geldwerten Vorteil AUF mein Bruttolohn
drauf.
@Chaosmanager
Nein ich muss keinen Eigenbetrag tragen.
Mache ich auch ;-) habe ich nur irgendwie im Eifer des Gefechts vergessen zu erwähnen. :-(
@cvr
Danke, das werde ich mal machen.
Deshalb ist es auch jetzt, bevor ich den Firmenwagen nehm oder auch nicht für mich interessant zu wissen ob das überhaupt gängig bzw. rechtlich ok ist.
Rechtlich ok scheint es wohl zu sein, da ich ähnliche Rechnungen schon oft gesehen habe. So oder so lohnt sich in deinem Fall wohl kaum der Firmenwagen, wenn aus deinem Brutto von 3.500 € nur noch 1.380 € Netto werden, es sei denn, du fährst privat jeden Monat 2.000 km und musst dafür nichts extra zahlen.
Bei vielen Menschen lohnen sich Firmenwagen nicht, trotzdem bleibt ihnen oft nichts anderes übrig. Wer im Außendienst arbeitet, bekommt automatisch einen Firmenwagen und wird gezwungen, die private Nutzung dafür zu bezahlen, egal, ob diese überhaupt anfällt.
Also ich finde einen Abzug vom Netto komplett unüblich und wüsste auch nicht, wie die Firma das verbucht.
Ich kenne nur Abzüge vom Brutto.
Auch ist der aufgezwungene Firmenwagen für eine Privatnutzung unüblich. Bei keiner Selbstbeteiligung macht es für einen Betrieb auch null Sinn diese aufzuzwingen.
@ Hmm127
Ich fasse mal zusammen:
3500€ Bruttolohn => Netto ohne Dienstwagen 2200€
Zu versteuerndes Einkommenmit Dienstwagen: 4320€ => Netto ??? und dann werden von 2200€ Netto noch vom Netto 820€ abgezogen?
Woher kommt die Zahl 2680€?
Irgendwo ist da der Wurm drin.
Du bist dir sicher, dass der Bruttolohn sich auf 3500€ beläuft und nicht nur das zu versteuernde Einkommen?
Alles Sinn ergeben würde es nämlich, wenn der Bruttolohn bei 2680€ liegt und das zu versteuernde Einkommen bei 3500€.
Dann kann man auch das Netto auf Basis der 3500€ ausrechnen, muss dann im Gegenzug aber die vollen 820€ abziehen.