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1.Service (30000km) 118i Leasing
Hallo zusammen,
meine 118i muss jetzt das erste mal zum Service und da ich nicht gerade zufrieden mit dem Service meines Freundlichen bin, möchte ich ungern zu viel bei dem bezahlen.
Kann ich auch einfach in eine freie Meisterwerkstatt gehen? Im Leasingvertrag steht nur was von "Wartung in einer von BMW anerkannten Werkstatt". Nach einiger Recherche habe ich aber bereits herausgefunden das eine Werkstattbindung unzulässig ist und man auch zu einer freien gehen kann. Der Verkäufer hat mir dies beim Kauf ebenfalls zugesichert.
Falls ich jetzt zur freien Werkstatt gehe würde ich LL-04 Öl mitbringen, den Mikrofilter würde ich vorher selber machen, würde aber auf der Rechnung auftauchen. Jetzt zu den Fragen! Wird der Ölfilter auch getauscht? Und ich habe öfters gelesen das auch die Bremsflüssigkeit gewechselt wird! Oder reicht eine Überprüfung des Zustandes?
Da ich aber auch keine Probleme bei der Rücknahme das Wagens haben möchte, überlege ich es eventuell doch bei BMW selbst machen zu lassen. Öl würde ich mitbringen, kann ich auch den Mikrofilter vorher selber wechseln, da es sich ja nur um 2 Handgriffe handelt, die bei BMW imens teuer sein dürften?
Will bitte nichts davon hören das wenn man einen BMW kauft sich doch die Wartung auch leisten können sollte! Das ist nicht das Problem, nur das ich bei einem solchen Wagen nicht einsehe einen absolut überzogenen Preis für die Wartung zu bezahlen, da sie beim Verkauf des Wagens schon genug verdienen. Böse war ich meinem Geld noch nie!
Danke euch schonmal!
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18 Antworten
...ich glaube, dass man hier nicht die Herstellergarantie (bei BMW ja Gewährleistung) mit den Bedingungen des Leasingvertrages vermischen darf. Die Garantie darf seit einiger Zeit nicht mehr verweigert werden, wenn nach Herstellervorgaben der Wagen in z.B. einer freien Werkstatt oder sonstwo gewartet wird.
Beim Leasing bist du ja nur "Mieter" des Wagens und er gehört dir nicht. Ich hatte noch nie einen Leasingwagen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass BMW dir schon vorschreibt dass du den Wagen zumindest in der Leasingzeit für die Wartungen in eine BMW-Vertragswerkstatt bringen musst. Ich lasse mich aber gerne berichtigen.
...und natürlich wird der Ölfilter beim Ölwechsel auch mit gewechselt.
Der Service muss in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt gemacht werden bei einem Leasingwagen. Und das sind nur BMW Händler. Einzige Ausnahme: Wenn du dich vertraglich dazu verpflichtet hast, den Wagen bei Leasingende zu übernehmen.
Zitat:
Original geschrieben von e46alex
...ich glaube, dass man hier nicht die Herstellergarantie (bei BMW ja Gewährleistung) mit den Bedingungen des Leasingvertrages vermischen darf. Die Garantie darf seit einiger Zeit nicht mehr verweigert werden, wenn nach Herstellervorgaben der Wagen in z.B. einer freien Werkstatt oder sonstwo gewartet wird.
Ich glaube, dass Du hier was mit Garantie und Gewährleistung, [klugscheißermodus an] korrekterweise "Sachmängelhaftung" [/klugscheißermodus aus], verwechselst.
Für die Sachmängelhaftung kann der Hersteller die Vertragswerkstatt nicht vorschreiben, für (freiwillige) Garantieleistungen IMHO sehr wohl!
Genaueres zu den Unterschieden findet sich übrigens hier
Den Mikrofilter mach mal schoen selbst und stell es dann im Geheimmenue auch selbst zurueck. Bei den Bremsen mache ich es genauso. Glaube nicht dass BMW bei der Rueckgabe die Belaege und Scheiben ausbaut und kontrolliert. Ich vermute du kannst alles woanders machen lassen. Meinst Du sie lassen dich Strafe zahlen? Was anderes ist es dann im Kulanzfall. Beim seltenen Motorschaden ist dann das Geschrei gross, weil BMW dich dabei voll abfetten wird. Alles was mit dem Motor zu tun hat wie zB das Oel wuerde ich mir ueberlegen. Bremsfluessigkeit nur checken sollte auch reichen. Im schlimmsten Falle muss der Wechsel dann eben nochmal bezahlt werden.
...ich bezog mich auf die 2 Jahre ab Erstzulassung beim Neuwagen, hier hat doch vor einiger Zeit mal ein Gericht was EU-weites geregelt. Beim Gebrauchten sieht es ja wieder anders aus. Der TE hat auch nicht geschrieben, wie alt das gute Stück ist. Die Kulanz ist dann eh wieder was freiwilliges vom Hersteller ohne einen Anspruch darauf zu haben.
Hallo,
ich wechsle den Luft- und Innenraumfilter auch immer selbst, sage das bei der Serviceannahme und mache den Haken im Serviceheft auch selbst. Die Bremsflüssigkeit muss nach 2 Jahren gewechselt werden.
Gruß
Rainer
Zitat:
Original geschrieben von e46alex
...ich bezog mich auf die 2 Jahre ab Erstzulassung beim Neuwagen, hier hat doch vor einiger Zeit mal ein Gericht was EU-weites geregelt. Beim Gebrauchten sieht es ja wieder anders aus. Der TE hat auch nicht geschrieben, wie alt das gute Stück ist. Die Kulanz ist dann eh wieder was freiwilliges vom Hersteller ohne einen Anspruch darauf zu haben.
Meine Aussage - genauso wie Deine - bezog sich ja auch auf die ersten zwei Jahre ab Kauf (bei Gebrauchtwagen 12 Monate ab Kauf). Hier gilt die Sachmängelhaftung, die unabängig davon ist, ob Ölwechsel und Inspektionen in einer Vertrags- oder unabhängigen Werkstatt durchgeführt wurden.
Ich wollte nur die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" etwas genauer definieren, die m.E. bei Deinem ersten Beitrag etwas vermischt wurden (Zitat:"...die Herstellergarantie (bei BMW ja Gewährleistung) mit den...").
Streng genommen würde die Sachmängelhaftung übrigens nur greifen bei Mängeln, die bereits bei der Übergabe des Wagens vorhanden waren. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h., der Hersteller mus beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war, danach liegt die Beweispflicht beim Kunden.
Aber nun genug der Klugschei..erei von meiner Seite und BTT.
prinzipiell ist die Diskussion onehin überflüssig, der TE meint mangels Erfahrung dass die Service Preise bei BMW auch "Premium" sind. Wenn er wüsste dass der erste Service ca. 180€ kostet gäbe es die Diskussion hier gar nicht ;-)...... Anyway, ein geleastes Auto gehört dem Fahrer nicht. Es ist nur gemietet und daher hat er sich an die Vorgaben des Leasingebers zu halten und wenn er dem ein Auto mit Stempeln von Kiesplatzwerkstätten hin stellt wird er eine Rechnung bekommen dass ihm die Augen Tränen.
Ich zum Beispiel fasse solche Gebrauchtwagen noch nicht einmal mit der Kneifzange an, und das merkt man dann am Restwert.
Die Argumentation ist nachvollziehbar, aber kann man das dem "Mieter" wirklich vorwerfen, soll heißen zur Kasse bitten? Ich meine wenn dieser nach 3 Jahren ein Tiptop Fahrzeug zurückgibt, an dem es technisch nix zu beanstanden gibt?
180€ für den ersten Service? Ich habe hier ein Angbeot über 330, wobei das Öl mit 120€ zu Buche schlägt!
Naja ich muss ihn wohl wirklich beim abgeben!
Zitat:
Original geschrieben von ronmann
Die Argumentation ist nachvollziehbar, aber kann man das dem "Mieter" wirklich vorwerfen, soll heißen zur Kasse bitten? Ich meine wenn dieser nach 3 Jahren ein Tiptop Fahrzeug zurückgibt, an dem es technisch nix zu beanstanden gibt?
ja natürlich, Schekcheft ist ein wichtiges Verkaufsargument. Fällt das weg lässt sich das Auto schlechter /billiger) verkaufen. Mit der Fremdwartung fällt zum Beispiel die "Premium Selektion" aus, für mich zum Beispiel ein No Go....
Wie gesagt ich verstehe die Argumentation. Aber kann BMW dafür wirklich irgendeinen Betrag festlegen?
"Sie waren immer bei ATU, bitte zahlen Sie nun 2000€, weil wir das Fahrzeug so viel billiger anbieten müssen!"
Was sagt der Gesetzgeber?
Lustiges Mathematikspiel,
z.B. 3 x Insp. fremd gemacht, der Vermieter "darf" diese bei Rückgabe nachbelasten, obwohl zu diesem Zeitpkt. kein Service fällig ist.
Oder darf er dann nur einen machen und den berechnen.
Oder 3 x Differenz Betrag y ?
Zitat:
Original geschrieben von ronmann
Wie gesagt ich verstehe die Argumentation. Aber kann BMW dafür wirklich irgendeinen Betrag festlegen?
"Sie waren immer bei ATU, bitte zahlen Sie nun 2000€, weil wir das Fahrzeug so viel billiger anbieten müssen!"
Was sagt der Gesetzgeber?
Der Gesetzgeber sagt: Der Vermieter=BMW hat hier einen finanziellen Nachteil, der mit der Leasingrate nicht abgegolten ist. Denn ein Wagen, der in der Herstellerwerkstatt gewartet wurde, hat einen höheren Restwert als ein Wagen, der irgendwo sonst gewartet wurde. Und die Wartung bei BMW war ja im Vertrag so festgehalten. Und diesen neuen Restwert muss man dann eben ansetzen als Berechnungsgrundlage.
Wie hoch dieser Verlust für BMW jedoch tatsächlich ist bzw. wie viel sie da berechnen dürfen - das wird sicher eine schwierige Sache.