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1. Werkstattbesuch/Garantie? Ablauf? Empfehlungen?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 11. Januar 2011 um 18:59

Hallo Leute,

nach dem mir ein paar Mängel aufgefallen sind, fahre ich nächste Woche das erste Mal in eine MB Vertragswerkstatt. Habe das Fahrzeug am 23.12.10 in Husum gekauft mit 1 Jähriger Garantie. Hab dem dort Zuständigen meine Mängelliste gemailt. Er hat gesagt, ich könne auch bei mir (bremen) in eine werkstatt fahren. Hier die Liste:

1) Temperatur erreicht keine 80°

2) Heckscheibenwischer ohne Funktion

3) Batterieschutz nach morgendlichen Start, aber nicht immer.

1) Thermostat? der mitarbeiter in husum meinte, dass bei den derzeitigen Temp. es normal wäre, wenn der motor keine 80° erreicht.

2) Wischermotor?

3) Batterie alt?

Ich hab dem Mitarbeiter in husum gesagt, dass es sich ja eher um eine gewährleistung aus dem kaufvertrag, als um eine garantie handelt, da die fehler ja gleich am anfang vorhanden war. er sagte mir, dass der meister aus der bremer werkstatt mit ihm in verbindung setzen soll. meint ihr, dass die vollen kosten für alle mängel übernommen werden? soll ich auf den austausch des thermostaten bestehen? vielleicht ist es auch der zuheizer?

ach am hinteren seitenteil wurde was nachlackiert, dass war mir bekannt...mir ist nur jetzt aufgefallen, dass dort eine kleine stelle am rand "vergessen" wurde. kann ich da auch auf nachbesserung pochen?

viele grüße

jens

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16 Antworten

Hallo Jens,

Zitat:

Original geschrieben von eule1969

 

1) Temperatur erreicht keine 80°

2) Heckscheibenwischer ohne Funktion

3) Batterieschutz nach morgendlichen Start, aber nicht immer.

1) Thermostat? der mitarbeiter in husum meinte, dass bei den derzeitigen Temp. es normal wäre, wenn der motor keine 80° erreicht.

Das stimmt nicht. Dein Kühlwasser sollte auch bei minus 10° heiß werden. Die Aussage stimmt vielleicht bei -50°, keine Ahnung, aber unsere Temperaturen im Moment gehören zum Normal in Mitteleuropa.

Zitat:

 

2) Wischermotor?

3) Batterie alt?

Ich hab dem Mitarbeiter in husum gesagt, dass es sich ja eher um eine gewährleistung aus dem kaufvertrag, als um eine garantie handelt, da die fehler ja gleich am anfang vorhanden war. er sagte mir, dass der meister aus der bremer werkstatt mit ihm in verbindung setzen soll. meint ihr, dass die vollen kosten für alle mängel übernommen werden? soll ich auf den austausch des thermostaten bestehen? vielleicht ist es auch der zuheizer?

ach am hinteren seitenteil wurde was nachlackiert, dass war mir bekannt...mir ist nur jetzt aufgefallen, dass dort eine kleine stelle am rand "vergessen" wurde. kann ich da auch auf nachbesserung pochen?

viele grüße

jens

Das solltest du auf jeden Fall versuchen, und wenn eine NL dich zu einer näher bei dir schickt, ist das auch erst mal OK (war bei mir zumindest bei Mazda immer so). Kontaktiere die NL lass dir von denen bestätigen, dass die das auch erledigen. Wenn nicht, dann musst du deinem Händler auf die Füße treten :)

Gruß, Mike

Hallo eule1969,

 

die Frage mit dem Thermostat wurde von meinem Vorschreiber schon beantwortet.

Die anderen Punkte, die Du angeführt hast, muss der Freundliche im Rahmen seiner Gewährleistung beseitigen.

 

Viele Grüße vom Pastaflizzer

 

Themenstarteram 11. Januar 2011 um 19:38

auch die lackgeschichte??

am 11. Januar 2011 um 19:41

Servus,

egal wie kalt es auch immer draussen sein mag, die Temperatur sollte nach einigen Kilometern die Betriebstemperatur von ca.80 Grad erreichen, sollte dies nicht der Fall sein ist die Wahrscheinlichkeit das das Thermostat defekt ist sehr hoch.

Bei einem defekten Thermostat wird zwischen dem kleinen und grossen Wasserkreislauf nicht geregelt, mach es so lange es draussen noch kalt ist, im Sommer fällt es nicht so auf.

Grüsse aus Köln

Zitat:

Original geschrieben von eule1969

auch die lackgeschichte??

Die Lackgeschichte und der Heckscheibenwischer ohne Funktion: da könnte der Händler versuchen sich raus zu reden, dass du das Fahrzeug ja inspiziert hat. So etwas wird wohl auch in deinem Kaufvertrag drinstehen, aber ich würde mir wenig Gedanken darüber machen.

'Normalerweise' bekommst du das gemacht. Die wollen ja auch ihren Ruf nicht durch irgendwelche juristischen Winkelzüge gefährden, sowas spricht sich ja rum ...

 

Gruß, Mike

Zitat:

Original geschrieben von eule1969

auch die lackgeschichte??

Hallo eule1969,

 

ich kann mir das anhand Deiner Beschreibung nicht wirklich vorstellen, ich würde es aber zumindest versuchen.

 

Sollte das Schadensbild eindeutig sein, dass es beim Lackieren vergesssen wurde, dann würde ich mich nicht abwimmeln lassen. Sieht die Stelle aber so aus, als wärst Du oder jemand anders angeeckt, dann wird sich der Freundliche höchstwahrscheinlich herausreden, dass der Lack erst nach der Übergabe beschädigt wurde.

 

Viele Grüße vom Pastaflizzer

Themenstarteram 24. Januar 2011 um 10:25

Also, der wagen steht jetzt beim freundlichen. folgende dinge habe ich in auftrag gegeben:

- motor erreicht keine 80 grad

- gepäckraumabdeckung tw. ohne funktion und wenn dann sehr laut

- heckscheibenwischer ohne funktion

- gangschaltung hakelig zwischen 1. und 2. gang

- kupplung knarrt teilweise

der freundliche sagt, dass die befundung 380,- € kostet. und jetzt erstmal ne garantieanfrage gestartet wird.

wenn die zahlt habe ich ja ne eigenbeteiligung. irgendwie möchte ich aber, dass der freundliche, wo ich den wagen gekauft habe , deiesen part plus die befundung übernimmt, weil die probleme ja von anfang an da waren....

was meint ihr?

Hallo,

 

laß dich nicht veralbern. Ich gehe mal davon aus, das das FZ älter als 2 Jahre ist und keine Werksgarantie mehr besteht und du als Privatperson von einem gewerblichen Händler gekauft hast.

 

Die Fehler sind alle im Rahmen der Sachmängelhaftung vom Verkäufer zu beseitigen. Meiner Meinung nach außer der Lackierung, denn die hast du ja bei der Übergabe "abgenommen".

 

Es spielt auch keine Rolle ob da noch eine "Garantie" abgeschlossen wurde.

 

Ansprechpartner ist der Händler, bei dem du das Auto gekauft hast. Der muß auch den Auftrag in der fremden Niederlassung auslösen und die Rechnung dann dort bezahlen! Nicht du!

 

Wenn dein Verkäufer sich querstellt würde ich dem den ganzen Sachverhalt mal schriftlich mitteilen und eine angemessene Frist für die Mängelbeseitigung setzen. Wenn dann immer noch keine vernünftige Reaktion kommt mahnen. Und dann würde ich einen Anwalt einschalten.

Hallo,

wenn die Mängel schon bei der Übergabe des Fahrzeuges bestanden haben,dann haftet allein dein Autohändler dafür.Sollte dein Autohändler sich weigern diese Mängel nicht Kostenneutral zu beseitigen,würde ich Ihm mit dem Anwalt drohen,da dein Autohändler auch eine gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung hat...hierfür brauchst noch nicht einmal eine Garantie.....

Also ich würde mich auf keine Dislussionen einlassen und ich würde keinen Cent bezahlen für die Beseitigung der Mängel......

 

Gruss Uwe

Die versuchen sich persönlich aus der Haftung zu ziehen, denn

die ginge zu Lasten ihrer selbst; Werksgarantie geht (teils) zu

Lasten des Herstellers. In diesem Fall musst du eben zum Händler,

der dir das Fahrzeug verkauft hat (bei Junge-Sterne-Garantie sollte

das denke ich in allen teilnehmenden Wertstätten anerkannt

werden) und den Anspruch auf Sachmangelhaftung anmelden.

Im ersten halben Jahr nach Kauf gilt stets die Vermutung, dass

der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat, das Gegen-

teil muss dir der Händler beweisen; danach ist´s andersrum

(Beweislastumkehr). Also soll er mal ohne Wenn und Aber

rann an die Behebung ... (Beim Lack denke ich auch, dass

das nichts wird, auch versteckter Mangel zieht sicher nicht,

der Rest aber schon.) Ich hab da auch so ´ne kleine Liste,

die mein Händler bröckchenweise bekommt: re. Außenspiegel

keine Heizung, rechter NSW undicht (zeitweise blind), Heck-

scheibenwischer schaltet sich nicht aut. zu bei Rückwärtsfahrt

und Wischerintervall vorn an, Regensensor oft chaotisch/unlogisch,

Klappern Schiebedachdeckel, Laderaumrollo sehr laut/teils bleibt

es stehen. Vor Ablauf der 6 Monate bin ich also beim Händler ...

Hallo,

Ich finde die angegebenen Mängel erst einmal ärgerlich aber nicht so arg dass sich das Thema zuspitzen könnte.

Aber bitte nicht Gewährleistung und Garantie vereinen. Das sind völlig unterschiedliche Schuhe.

Garantie bedeutet im Allgemeinen, ein freiwilliges Versprechen für die Haltbarkeit der Ware.

Die Garantie wäre demnach eine ausdrückliche und zusätzliche Versicherung durch den Verkäufer, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Hier ist allein maßgebend was in der Garantieurkunde zum Fahrzeug niedergeschrieben wurde und nur darauf besteht Anspruch. Daher ist beim Kauf gezielt darauf zu achten, dass die Garantie alle möglichen Mängel umfasst. Einfach mal nachlesen vieleicht klärt sich dann einiges.

Die Gewährleistung ist die gesetzlich geregelte Einstandspflicht des Herstellers/Verkäufers für die Fehlerfreiheit der Ware, auf die der Käufer einen Rechtsanspruch hat.

Für Pfusch am Fahrzeug gilt seit 1. Januar 2002 eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Diese kann jedoch die Werkstatt auf ein Jahr reduzieren.

Wird schlampig gearbeitet, kann der Kunde Nacherfüllung fordern - die Werkstatt muss auf eigene Kosten nachbessern.

Hier würde ich höflich ansetzen da das Fahrzeug in der Regel einer Eingangs und Übergabe Kontrolle unterzogen wird. Vielleicht hilft es bereits, höflich anzusprechen ob da etwas übersehen wurde was vorher hätte gemacht werden können.

Ich denke ein vernünftiges Gespräch hilft meist sehr gut.

Es hilft auch bei zweifeln den Auftrag mit "vorbehaltlich einer Garantie/Gewährleistung" zu Unterschreiben.

Bei Problemen innerhalb der Garantie bzw. Gewährleistung kann jeder MB-Händler/Werkstatt angefahren werden. MB ist diesbezüglich wesentlich Kundenfreundlicher.

 

gruß

Asthma

Themenstarteram 24. Januar 2011 um 21:01

okay. der freundliche hat angerufen. zum größten teil läuft das über garantie. wegen der anderen dinge bekommt der andere freundliche, wo ich den wagen gekauft habe einen kostenvoranschlag. ich werde auch darauf pochen, das darin meine eigenbetieligung bei den garantiedingen enthalten sind. der freundliche fängt erst an zu arbeiten, wenn er die kostenübernahme hat.

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 14:04

der freundliche hat angerufen. es sieht wohl so aus , dass die beiden freundlichen das untereinander ausmachen. zumindest gab es heute mittag die reparaturfreigabe.

bleiben jetzt wohl die kosten, die aus der diagnose herrühren: 380,- (fand ich schon knackig viel)

und der selbstbeteiligung bei den garantiedingen. Summe noch unbekannt.

ich warte mal ab, was die sagen wenn ich den wagen hole, eigentlich sehe ich nicht ein irgendetwas dafür zu bezahlen.

Na bitte erst einmal positives Ergebnis. Der Rest wird sich sicherlich auch noch zu deiner Zufriedenheit ergeben.

gruß

Asthma

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