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10 Tage Wiederbeschaffungsdauer
Hallo ich hatte noch eine Frage, konnte aber bei meinem alten Beitrag nicht mehr schreiben,
und zwar wie es ist mit der Wiederbeschaffungsdauer von 10 Tagen die im Gutachten der Dekra dokumentiert sind.
Kann ich die von der Versicherung verlangen? oder muss ich da irgendwas vorlegen? hab mir neue autos angeschaut aber das dauert schon etwas länger wie 10 Tage, da ich ja auch berufstätig bin und erst abends nach Hause komme.
Normal müsste die Versicherung die 10 Tage ausbezahlen oder ?
Vielen Dank Belugas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von manu51
Aus dem Schreiben einer Versicherung, wörtlich zitiert:
"Den Nutzungsausfall für den Pkw lehnen wir ebenfalls ab. Offenbar war das Fahrzeug für den Mandanten entbehrlich, da sonst ein Mietfahrzeug in Anspruch genommen worden wäre."
Also, Nutzungsausfallentschädigung gibt's gar nicht.
Tja und jetzt hast du allen gezeigt dass du eben
nicht wörtlichzitiert hast, sondern gerade die Begründung der Versicherung nicht geschrieben hast

Es ist den wissenden Usern hier im Forum durchaus bekannt dass es zum geltend machen eines Nutzungsausfalles auch einen Nutzungswille des Geschädigten geben muss. Dieser wurde hier zumindest zuerst mal begründet bezweifelt. Ob es in der Endabrechnung dann aber doch gezahlt wurde weiß keiner hier im Forum.
Grüße
Steini
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28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Belugas
Hallo ich hatte noch eine Frage, konnte aber bei meinem alten Beitrag nicht mehr schreiben,
und zwar wie es ist mit der Wiederbeschaffungsdauer von 10 Tagen die im Gutachten der Dekra dokumentiert sind.
Kann ich die von der Versicherung verlangen? oder muss ich da irgendwas vorlegen? hab mir neue autos angeschaut aber das dauert schon etwas länger wie 10 Tage, da ich ja auch berufstätig bin und erst abends nach Hause komme.
Normal müsste die Versicherung die 10 Tage ausbezahlen oder ?
Vielen Dank Belugas
Wenn du keinen Mietwagen hast und Nutzungsausfall geltend machst, erhälst du mindestens die vollen 10 Tage. Voraussetzung ist allerdings, dass du in dieser Zeit deinen Ersatzwagen noch nicht angemeldet hast. Wenn du z. B. schon nach 5 Tagen ein neues Ersatzfahrzeug anmeldest (und auch noch die Gebührenquittungen von der Anmeldung etc. der Versicherung übermittelst), würde die Versicherung wegen der Schadenminderungspfilcht auch nur die 5 Tage bezahlen.
Hinzuweisen ist noch darauf, dass die 10 Tage Ersatzbeschaffungszeit erst ab dem Zeitpunkt beginnen zu laufen, an dem ein das Ergebnis des Gutachtens bekannt wurde (allerdings ohne schuldhaftes Verzögern!). Zu den 10 Tagen sollte also noch die Zeit zwischen Unfall und Gutachtenbekanntmachung hinzukommen.
Ich hatte dieses Jahr in der Familie den Fall, wo die die Versicherung dann ca. 21 Tage ausbezahlt hatte. Dass die Versicherung hier nicht den winzigsten Versuch einer Kürzung vorgenommen hatte, hat selbst den Rechtsanwalt überrascht, der mit der Schadensabwicklung betraut war.
Ja aber ich habe bis jetzt noch kein neues Auto, habe zwar nach welchen geschaut so gut es ging, aber ich kann ja nicht jeden Tag abends nach der Arbeit lostigern und schauen habe ja auch noch Familie.
Ich werde schon in der nächsten Woche ein neues Auto erwerben, da ich eins in Aussicht habe, meine Frage ist nur ob ich die 10 Tage wiederbeschaffungszeit die im Gutachten ausbezahlt bekomme? mehr will ich doch gar nicht...
Weil ich hab schon gelesen das man ein neues Auto gekauft haben muss um das Geld zu bekommen, was ich aber jetzt Zeitlich nicht geschafft habe.
Gruß Belugas
Zitat:
Original geschrieben von Belugas
Ja aber ich habe bis jetzt noch kein neues Auto, habe zwar nach welchen geschaut so gut es ging, aber ich kann ja nicht jeden Tag abends nach der Arbeit lostigern und schauen habe ja auch noch Familie.
können schon. ob du willst steht auf nem ganz anderen blatt papier. und das interesiert in diesm fall nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Belugas
Ich werde schon in der nächsten Woche ein neues Auto erwerben, da ich eins in Aussicht habe, meine Frage ist nur ob ich die 10 Tage wiederbeschaffungszeit die im Gutachten ausbezahlt bekomme? mehr will ich doch gar nicht...
Die 10 Tage bekommst du, wenn du nicht schon innerhalb der 10 Tage ein Auto anmeldest (was ja bei dir nicht der Fall zu sein scheint). Mit anderen Worten: Es spricht alles dafür, dass du mindestens die 10 Tage ausbezahlt bekommst.
Darüber hinaus habe ich dich nur darauf hingewiesen, dass du möglicherweise Anspruch auf mehr als 10 Tage Nutzungsausfallentschädigung hast.
Zitat:
Original geschrieben von Belugas
Weil ich hab schon gelesen das man ein neues Auto gekauft haben muss um das Geld zu bekommen, was ich aber jetzt Zeitlich nicht geschafft habe.
Das ist m. E. falsch. Die Nutzungsausfallentschädigung müsste dir m. E. auch zustehen, wenn du gar kein Auto mehr kaufen würdest. Hier lasse ich mich aber von den Experten gerne korrigieren.
"Geld erst bekommen, wenn das Auto schon gekauft wurde" kann ich mir nur für Begleiterscheinungen des Ersatzkaufs vorstellen. Das Geld für's Auto (abzüglich Restwert etc.) bekommst du unabhängig vom Zeitpunkt des Ersatzkaufs ausbezahlt; also unabhängig davon, ob du wieder ein Auto gekauft hast oder nicht. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) bezahlt die Versicherung allerdings nur aus, soweit sie angefallen ist. Hierzu müsste man dann noch die Rechnung über den Autokauf nachreichen. Ebenso verhält es sich evtl. mit Anmeldekosten, die naturgemäß erst nach dem Autokauf anfallen (sofern diese nicht pauschal abgerechnet werden). Aber wie gesagt, dieser Absatz hat nichts mit der Nutzungsausfallentschädigung zu tun.
ach ja wen du keine zeit hast ein auto anzuschauen...zum auto verkaufen hattest ganz fix zeit wen ich mir den anderen thread anschaue. mir scheint da bei dir ein generelles problem vorzuliegen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ach ja wen du keine zeit hast ein auto anzuschauen...zum auto verkaufen hattest ganz fix zeit wen ich mir den anderen thread anschaue. mir scheint da bei dir ein generelles problem vorzuliegen.
ja weils mein kumpel war der von dem Unfall mitbekommen hat, ging des so "fix"

Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Zitat:
Original geschrieben von Belugas
Weil ich hab schon gelesen das man ein neues Auto gekauft haben muss um das Geld zu bekommen, was ich aber jetzt Zeitlich nicht geschafft habe.Das ist m. E. falsch. Die Nutzungsausfallentschädigung müsste dir m. E. auch zustehen, wenn du gar kein Auto mehr kaufen würdest. Hier lasse ich mich aber von den Experten gerne korrigieren.
Nein, die Aussage von Belugas ist korrekt. Nutzungsausfall steht nur dem zu, der sowohl die Nutzungsmöglichkeit als auch den Nutzungswillen beweisen kann.
Wer nach dem Ubnfall kein Auto kauft, hat keinen Nutzungswillen. Damit entsteht ihm auch kein Schaden, der zu ersetzen wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Das ist m. E. falsch. Die Nutzungsausfallentschädigung müsste dir m. E. auch zustehen, wenn du gar kein Auto mehr kaufen würdest. Hier lasse ich mich aber von den Experten gerne korrigieren.
Nein, die Aussage von Belugas ist korrekt. Nutzungsausfall steht nur dem zu, der sowohl die Nutzungsmöglichkeit als auch den Nutzungswillen beweisen kann.
Wer nach dem Ubnfall kein Auto kauft, hat keinen Nutzungswillen. Damit entsteht ihm auch kein Schaden, der zu ersetzen wäre.
Wenn es tatsächlich so ist, kann und werde ich es nicht abstreiten. Ich habe ja extra noch den Satz mit dem Experten hinzugefügt.
Dennoch stellen sich mir da ein paar Fragen bzw. es ergeben sich für mich ein paar Unstimmigkeiten:
Letztendlich soll es also um den Nachweis des Nutzungswillens in den (hier 10) Tagen der Ausfallzeit gehen. Ich finde es logisch nicht schlüssig, dass der Nachweis dieses Nutzungswillens an Hand einer Ersatzbeschaffung erbracht werden kann bzw. soll. Rein formal und logisch betrachtet, kann mit einer Ersatzbeschaffung nur der Nutzungswillen für die Zukunft nachgewiesen werden, d. h. man kauft das Ersatzauto, weil man es in der Zukunft nutzen will. Ob man das Kfz in den 10 Tagen dann auch hätte nutzen wollen, kann nur vermutet werden.
Durch die Nutzungsausfallentschädigung wird einem ja ermöglicht, dass man kein Mietwagen nehmen muss. D. h., man hat das Recht, Nutzungsausfall zu kassieren. Es ist also sogar rechtlich vorgesehen, dass man in der Nutzungsausfallzeit freiwillig auf ein KfZ verzichtet und dafür Geld erhält. Wenn also die Zahlung des Nutzungsausfallgeldes vom Ersatzerwerb abhängig gemacht werden soll wäre es in soweit konsequent, die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für alle Fälle zu unterbinden und nur nur die Möglichkeit eines Mietwagens einzuräumen.
Weiterhin gibt es so theoretische Grenzfälle: z. B. ein unmittelbar bevorstehender Auslandsaufenthalt, bei der man aber in den 10 Tagen das Auto noch gebraucht hätte bzw. wenn man es tatsächlich gebraucht hätte, wäre der Mietwagen die einzig richtige Lösung gewesen. Als anderes Beispiel wäre z. B. an den TÜV-Ablauf in 10 Tagen zu denken, wo dem Eigentümer schon lange klar ist, dass er für das alte Auto kein Kfz mehr anschaffen will.
In den mir bekannten praktischen Fällen hat die Versicherung den Nutzungsausfall in der Regel schon mit der eigentlichen "großen" Auszahlung ausbezahlt, obwohl noch kein Ersatz-Kfz angeschafft wurde. Der Nachweis einer Ersatzbeschaffung musste im Nachgang nie erbracht werden. Dies könnte zugegebenermaßen aber auch daran liegen, dass oftmals noch "Anmeldekosten" etc. im Nachgang bei den Versicherungen eingefordert wurden und die Versicherungen somit automatisch einen Nachweis hatten.
Ansonsten kenne ich die Problematik mit dem Nachweis des Nutzungswillens eher daher, dass man einen zur Verfügung gestellten Mietwagen auch einigermaßen nutzen muss weil ansonsten eingewendet werden könnte, dass Taxifahren günstiger gewesen wäre.
Wie eingangs schon dargelegt, ich streite die oben zitierte Meinung keinesfalls ab, aber über diese Regelung wundere ich mich schon etwas.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
In den mir bekannten praktischen Fällen hat die Versicherung den Nutzungsausfall in der Regel schon mit der eigentlichen "großen" Auszahlung ausbezahlt, obwohl noch kein Ersatz-Kfz angeschafft wurde. Der Nachweis einer Ersatzbeschaffung musste im Nachgang nie erbracht werden.
Das will ich nicht bezweifeln, denn im Interesse einer schlanken und schnellen Schadensabwicklung werden sehr viele Positionen bezahlt, obwohl nicht immer alles genau nachgewiesen ist.
KFZ Schäden sind Massengeschäft und die Sachbearbeiter haben bei jeder Gesellschaft den Schreibtisch voll. Da gilt oftmals "Augen zu und durch", damit die Akte erledigt ist.
Das hat aber nichts damit zu tun, was die eigentlichen rechtlichen Voraussetzungen dafür sind, Nutzungsausfall zu bekommen. Und das ist für meinen Forumsbeitrag entscheidend.
Oder mit andern Worten: Wenn der Versicherer den Nachweis verlangen würde und der Geschädigte könnte ihn nicht erbringen, würde dieser seinen Prozess gegen den Versicherer verlieren, auch wenn in anderen Fällen der Versicherer auf den Nachweis verzichtet hat.
Aus dem Schreiben einer Versicherung, wörtlich zitiert:
"Den Nutzungsausfall für den Pkw lehnen wir ebenfalls ab. Offenbar war das Fahrzeug für den Mandanten entbehrlich, da sonst ein Mietfahrzeug in Anspruch genommen worden wäre."
Also, Nutzungsausfallentschädigung gibt's gar nicht.
Don´t feed the housewife-troll...
Genau, füttert lieber den Versicherungsmitarbeiter, er hat's nötig.
Sein Schadenminderungsbonus sinkt...
Das, was der Versicherungsmitarbeiter hier schreibt, kannst Du alles in Urteilen oder Kommentaren nachlesen. Ob es nun in Dein Weltbild passt oder nicht.
Darum hat der es gerade nicht nötig, hier Märchenfiguren zu erfinden und diese aus ebenso erfundenen Briefen "zitieren" zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Darum hat der es gerade nicht nötig, hier Märchenfiguren zu erfinden und diese aus ebenso erfundenen Briefen "zitieren" zu lassen.
Offensichtlich doch, mir fehlt die Kreativität, mir solch einen Schwachsinn auszudenken. Diese besitzen ausschließlich Mitarbeiter von Schadenabteilungen.

Aber wahrscheinlich wirst DU jetzt behaupten, den Brief hätte ich gerade selbst gemalt.
