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100 km/h in Österreich?
Servus zusammen.
Habe dieser Tage gehört, dass in Oesterreich grundsätzlich Tandems mit 100 auf den jeweiligen Straßen fahren dürfen. Selbst am Campingplatz könnte mir dazu nieman Auskunft geben.
Vielleicht komme ich ja hier weiter.
Gruß Andreas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Felix1966 schrieb am 21. Juni 2015 um 06:27:03 Uhr:
Servus zusammen.
Habe dieser Tage gehört, dass in Oesterreich grundsätzlich Tandems mit 100 auf den jeweiligen Straßen fahren dürfen. Selbst am Campingplatz könnte mir dazu nieman Auskunft geben.
Vielleicht komme ich ja hier weiter.
Gruß Andreas
und der eigentümer vom einkaufsmarkt auch nicht?
einfach mal ne weile mit 120 fahren,der nächste uniformierte wird dich darüber aufklären!!
oder ganz altmodisch,mal gockeln
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28 Antworten
Zitat:
@Felix1966 schrieb am 21. Juni 2015 um 06:27:03 Uhr:
Servus zusammen.
Habe dieser Tage gehört, dass in Oesterreich grundsätzlich Tandems mit 100 auf den jeweiligen Straßen fahren dürfen. Selbst am Campingplatz könnte mir dazu nieman Auskunft geben.
Vielleicht komme ich ja hier weiter.
Gruß Andreas
und der eigentümer vom einkaufsmarkt auch nicht?
einfach mal ne weile mit 120 fahren,der nächste uniformierte wird dich darüber aufklären!!
oder ganz altmodisch,mal gockeln
Es gibt zahlreiche seriöse Auskunftsmöglichkeiten - vorzugsweise Automobilklubs. Eine Kurs zur Bedienung von Suchmaschinen vorschalten.
Unter folgender Seite (Österreichischer Behördenführer): https://www.help.gv.at/.../Seite.063300.html sind die genauen dzt. gültigen Tempolimits Österreichs ersichtlich; Tandem ist Einachser gleichgestellt
Weitere Antworten erhält der TE am 1.4.2016.
Leute - solche Andagen sind doch nicht ernst gemeint.
Es ist doch ganz einfach : Dein Wohnwagen hat eine Zulassungsbescheinigung, darin steht, wie schnell der Wowa gezogen werden darf und die Verkehrszeichen in Österreich (wie auch in allen anderen Ländern) sagen Dir, wie schnell auf den jeweiligen Straßen gefahren werden darf ! Daraus ergibt sich automatisch, wie schnell Du mit Deinem Wowa fahren darfst ! Wenn Dein Womo die 80km/h-Beschränkung hat, darfst Du auch nur 80km/h fahren, auch wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung 120km/h oder 100km/h oder 130km/h beträgt, wo ist Dein Problem ??? Wenn Dein Womo auch für 100km/h zugelassen ist, darfst Du bei einer Strecke , die nur für 70 oder 80km/h beschränkt ist, trotzdem NICHT 100km/h fahren ! Ist doch alles logisch oder ?!
So ist das natürlich nicht.
1. Die zul. Höchstgeschwindigkeit nach Bauart steht nicht in der Zulassungsbescheinigung (nur, wenn Ausnahmegenehmigung 9 und dann begrenzt die dort bescheinigte Tauglichkeit für 100 km/h eine ggf. nach Bauart erlaubte Geschwindigkeit von z. B. 130 km/h nicht), allenfalls im COC und/oder Betriebsanleitung (im Regelfall 100 km/h; einige Hersteller bis 130 km/h).
2. Die zul Höchstgeschwindigkeit für WoWa wird nicht per Verkehrszeichen angezeigt, sondern richtet sich nach den nationalen StVO, wenn die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit nicht niedriger ist (für die meisten WoWa in Frankreich z. B. ist das so).
3. Zeigen Verkehrszeichen niedrigere Höchstgeschwindigkeiten als nach StVO, gelten diese selbstverständlich.
4. Übersichten über die sehr unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern findet man bei den Automobilklubs (z. B. die 100 Km/h - 3,5 t Regelung in Österreich).
Einfach und logisch und auch vor allem richtig - oder?
Jetzt mal ganz ehrlich, wenn jeder BERATER einen FRAGER zu Mr. Google schickt, dann braucht es kein Forum wie dieses wo ERFAHRENE GERNEHELFER, FRAGENDEN helfen.
Wenn ich es also nun richtig verstanden habe, waere die bereits eingetragene 100er Zulassung meines TEC (abgel. Reifen) nur fuer die Distanz von TÖLZ zur Grenze relevant. Ab da darf ich dann 100 Km/H auf Autobahnen / 80 (egal wie alt die Reifen sind) auf Landstrasse fahren! WoWa+PKW <3500Kg.
Gruss
Andreas
PS. Somit ergibt sich fuer mich als einziger Grund neue Reifen draufzumachen, dass ich die Traglast erhoeht bei Auflastung. Ansonsten sehe ich die 30 KM bis zu Grenze als laecherlich an.
Du hast absolut richtig erkannt, dass eine nationale deutsche Ausnahmegenehmigung zur nationalen deutschen StVO im Ausland nicht interessiert. Wäre ja auch absurd.
Was du nicht richtig erkannt hast, ist, dass kein Fragender wissen kann, ob hier Antwortende Stammtischerzähler oder Wissende sind. Es ist eben nicht so, dass in Foren nur Erfahrende nach sorgfältiger Prüfung ihrer Antwort beraten und eine seriöse Quelle für ihre Darstellung angeben. Das macht die ganze Sache ggf. gefährlich und/oder teuer.
Daher der wiederholte Rat: Google bemühen, Originalquelle finden und aus dieser schöpfen. Niemals anders.
Was du als lächerlich ansiehst, ist dir ja völlig frei gestellt.
Und wenn ich Google, komm ich wieder auf dieses Forum oder andere zigtausende Meinungen. Wie lustig soll man das finden.
Tja, STAMMTISCHERZAEHLER gibt's genug, das habe ich bei anderen Themen, wo ich eher Wissender bin, gemerkt.
Dann vergesst meine Frage
Andreas
Wenn ich google, finde ich zum Beispiel so etwas.
https://campingfuehrer.adac.de/.../...gengespanne_in_europa2013_08.pdf
Und damit kann ich etwas amfangen.
Das ist doch mal einGROSSES DANKE wert
Andreas
Bitte sehr. Ich finde es einfach nicht OK. wenn irgendwo Aufgeschnapptes einfach so als eigenes Wissen weiter verbreitet wird.
@situ: Mit meinem Gespann >4,5 Tonnen werde ich in F gewiss nicht 130 auf der AB fahren, auch wenn es der ADAC so schreibt. Das wäre mir zu unsicher.
Norbert
Wenn dein Wohnwagen nach Bauart für 130 km/h zugelassen ist, dürfstest du wenigstens eventuell.
Ich mache das mit meinem Gespann < 3,5 t aus verschiedenen Gründen auch nicht. U. a., weil ich das Leben so liebe.
Vor einigen Jahren gab es eine Einschränkung für Zugwagen > 3,5 t (nur 90 km/h und - anders als in Italien - eine entspr. Aufkleberpflicht). Da gab es in Frankreich viele erzürnte Diskussionen und in Folge Änderungen. Den aktuellen amtlichen Stand dazu (bitte nicht zum Anlass nehmen, auch dazu Falsches zu kopieren) kenne ich nicht. Möglicherweise ganz aufgehoben oder ausgesetzt, MÖGLICHERWEISE!!!!!!