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100 KM/h Zulassung Aufkleber Pflicht

Themenstarteram 20. Oktober 2011 um 17:39

Hallo,

wir haben uns einen Wohnwagen, Hymer Eriba Nova 560 GL, BJ 2009 gekauft. Im Fahrzeugschein steht, daß ich mit ihm 100 KM/h fahren darf, sofern das Zugfahrzeug die Bedingungen erfüllt. Unser Zugfahrzeug (VW T5 Multivan) erfüllt die Bedingungen bzgl. Gewicht und möglicher Anhänglast problemlos.

Auf dem Wohnwagen ist allerdings kein Aufkleber angebracht. Ist dieser Aufkleber Pflicht für die 100 KM/h Zulassung, oder kann ich ohne den Aufkleber 100 fahren, da die Voraussetzungen, die im Fahrzeugschein aufgeführt sind, erfüllt sind,

Danke, Gruß,

Daniel

Beste Antwort im Thema

Du darfst auch in Frankreich nur so schnell fahren, wie es der Hersteller deines WoWa maximal freigegeben hat. 130km/h sind nur die Obergrenze.

Ob dein WoWa in Deutschland bis 100km/h oder nur bis 80km/h fahren darf oder ob er eine Schlingerkupplung hat oder nicht, spielt in Frankreich überhaupt keine Rolle.

Spätestens wenn dein WoWa vom Hersteller beispielsweise bis 100km/h freigegeben wurde und du damit in Frankreich bei 120km/h o.ä. einen Unfall baust, kann es unangenehm werden.

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Du brauchst den gesiegelte Aufkleber!

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Du brauchst den gesiegelte Aufkleber!

Natürlich am WoWa. :D

Man sollte ihn haben, ansonsten kann es passieren dass man angehalten wird bei Verdacht dass man zu schnell fährt.

Aber man kann es ja nachweisen.

Umgekehrt muss man ihn unkenntlich machen wenn man ein nicht 100kmh geeignetes Zugfahrzeug hat, weil den Aufkleber darauf zu haben und es nicht zu dürfen ist verboten, kost richtig Geld.

 

Gesiegelter Aufkleber kostet 25EUR bei der Zulassungsstelle.

Auf zur Zulassungsstelle, Papiere vom WoWa vorlegen, Kohle abdrücken und Du bekommst ein Schild mit ner 100 drauf, was anschließend noch ein Dienstsiegel der Zulassungsstelle erhält und erst dann gültig wird. Solche Schilder bekommt man auch im I-Net, aber ohne Siegel sind sie halt ungültig. Da nützt auch der Eintrag in den Papieren nix.

Im übrigen gilt das Schild nur in Kombination mit den Papieren, nur das gesiegelte Schild gilt auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Umgekehrt muss man ihn unkenntlich machen wenn man ein nicht 100kmh geeignetes Zugfahrzeug hat, weil den Aufkleber darauf zu haben und es nicht zu dürfen ist verboten, kost richtig Geld.

Warum?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Umgekehrt muss man ihn unkenntlich machen wenn man ein nicht 100kmh geeignetes Zugfahrzeug hat, weil den Aufkleber darauf zu haben und es nicht zu dürfen ist verboten, kost richtig Geld.

Warum?

Weil du keine 100kmh fahren darfst und somit keine Berechtigung hast diesen Aufkleber zu tragen.

Der Aufkleber ist nur gültig wenn ein entsprechendes Zugfahrzeug vorhanden ist.

Anders kann es die Polizei als Täuschungsversuch auslegen.

Fährst du dann tatsächlich mehr als 80 können sie dich sogar viel härter bestrafen mit Aufkleber als ohne.

Bist Du da sicher? :confused:

 

Ich kenne nur diese gesetzliche Regelung zu dem Thema. Und da finde ich Deine Aussage nicht bestätigt.

 

Wenn Du noch was anderes zu dem Thema kennst - immer her damit. Alles weis ich auch nicht. :rolleyes:

 

 

Zitat:

Weil du keine 100kmh fahren darfst und somit keine Berechtigung hast diesen Aufkleber zu tragen.

Der Aufkleber ist nur gültig wenn ein entsprechendes Zugfahrzeug vorhanden ist.

Anders kann es die Polizei als Täuschungsversuch auslegen.

Fährst du dann tatsächlich mehr als 80 können sie dich sogar viel härter bestrafen mit Aufkleber als ohne.

Wo steht denn das??

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

 

Warum?

Weil du keine 100kmh fahren darfst und somit keine Berechtigung hast diesen Aufkleber zu tragen.

Der Aufkleber ist nur gültig wenn ein entsprechendes Zugfahrzeug vorhanden ist.

Anders kann es die Polizei als Täuschungsversuch auslegen.

Fährst du dann tatsächlich mehr als 80 können sie dich sogar viel härter bestrafen mit Aufkleber als ohne.

Der 100-Aufkleber ist wohl nicht dazu da, um die Polizei zu informieren, wie schnell ich fahren darf.

Er dient eher dem nachfolgenden Verkehr, der eine Chance hat, mein Fahrverhalten besser einschätzen zu können.

Hast Du eigentlich schon mal einen Wowa gesehen, bei dem der Aufkleber abgedeckt war?

Jupp gesehen und selbst gemacht... um in Frankreich anstatt 100 110 fahren zu dürfen....

Was meinst du, warum LKW's so viele Geschwindikeiten hinten dranstehen haben? Eine passt immer...

Greez

BarT

Zitat:

Original geschrieben von cKef_BarT

Jupp gesehen und selbst gemacht... um in Frankreich anstatt 100 110 fahren zu dürfen....

Was meinst du, warum LKW's so viele Geschwindikeiten hinten dranstehen haben? Eine passt immer...

Greez

BarT

Na, haste denn keinen 110er bekommen? Ich mach mir dann mal einen 80er und einen 120er dazu, dann wird schon passen oder? :D:D:D

am 21. Oktober 2011 um 5:31

Zitat:

Original geschrieben von baumi70

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

 

Weil du keine 100kmh fahren darfst und somit keine Berechtigung hast diesen Aufkleber zu tragen.

Der Aufkleber ist nur gültig wenn ein entsprechendes Zugfahrzeug vorhanden ist.

Anders kann es die Polizei als Täuschungsversuch auslegen.

Fährst du dann tatsächlich mehr als 80 können sie dich sogar viel härter bestrafen mit Aufkleber als ohne.

Der 100-Aufkleber ist wohl nicht dazu da, um die Polizei zu informieren, wie schnell ich fahren darf.

Er dient eher dem nachfolgenden Verkehr, der eine Chance hat, mein Fahrverhalten besser einschätzen zu können.

Hast Du eigentlich schon mal einen Wowa gesehen, bei dem der Aufkleber abgedeckt war?

Ja, bei meinem in der CH, kost bis 500Franken wenn man es nicht tut :(

In Frankreich darf man mit unter 3,5t GGW sogar 130kmh fahren mit dem WoWa :) Aber ab ca. 120kmh wirds ungemütlich.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Ja, bei meinem in der CH, kost bis 500Franken wenn man es nicht tut :(

Ich hatte Dich eher so verstanden, dass er in Deutschland abgedeckt werden soll, wenn das Gespann nicht 100km/h fahren darf, weil z.B. das Zugfahrzeug kein ABS hat. Dass ich ihn in anderen Ländern abdecken muss, weil er dort vielleicht verboten ist bzw. eine andere Bedeutung hat, ist doch ein völlig anderer Schnack.

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