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100 km/h Zulassung

Themenstarteram 20. März 2012 um 15:32

Hallo zusammen,

vielleicht kann hier jemand Licht in mein Dunkel geben:

Also, wir haben uns einen gebrauchten WW zugelegt. Der hat zur Zeit keine 100 km/h-Zulassung, erfüllt aber die Voraussetzungen. Mein Auto ist allerdings zu leicht, um den Wagen mit 100 km/h ziehen zu dürfen.

Wenn ich jetzt den WW ummelde, kann ich dann eine 100 km/h-Zulassung samt Plakette bekommen? Wenn ja, wie? Muss ich zum TÜV? Es ist eine Homologationsbescheinigung dabei, die alle Voraussetzungen zum 100 km/h-Betrieb bestätigt. Ich muss die Plakette dann ja nicht drankleben, bis ich mir ein anderes Zugfahrzeug zugelegt habe oder halt so lange mit einem roten Diagonalstreifen ungültig machen.

Jedenfalls wäre das so einfacher für mich, da ich dann zu gegebener nicht noch mal zur Zulassungsstelle müsste und noch mal Geld los werden würde.

Schönen Dank vorab für die vielen hilfreichen Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Wieso Glückspils?

Auf meinem Wohnmobil sind die Reifen erst 14 Jahre alt, keine Ahnung was du meinst...

Hallo,

ja dann möchte ich dir auf der Autobahn mit deinem Wohnmobil aber nicht begegnen.

Sag bitte vorher Bescheid, wann und wo du lang fährst. :D:D

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am 20. März 2012 um 16:04

Du musst:

Zum TÜV, der prüft die Vorraussetzungen, sind diese erfüllt bekommst du eine Bescheinigung. Mit dieser musst du zur Zulassungsstelle, dort bekommst du einen Aufkleber mit Siegel und ein Papier, natürlich alles gegen wenige Euros (so ca. 50 insgesamt).

Du darfst den Aufkleber auf den WoWa kleben, wenn dein Zugfahrzeug die Vorraussetzungen nicht erfüllt darfst du halt trotzdem keine 100 fahren, tust du es doch und wirst kontrolliert wirst du halt behandelt wie 20kmh zu schnell mit Anhänger, also teuer und viele Punkte. In Unfall-Fall verlierst du den Versicherungsschutz und den Führerschein.

Ebenso bist du verpflichtet das Fahrzeug entsprechend zu erhalten, heisst Reifenalter und AHK-Funktion, da der 100kmh Aufkleber einmal vergeben wird und die Einhaltung der Bestimmungen dir übertragen wird.

 

Hast du ein anderes Zugfahrzeug, darfst du 100kmh fahren.

 

Den Tüv interessiert nicht mit welchem Zugfahrzeug du kommst.

Hi zusammen,

Ist es eigentlich egal ob man da mit Winter oder Sommerreifen auftaucht oder hat das eine Gewichtung.

Ich habe hier noch neuwertige Winterreifen in der passenden Größe, mit der man sich die 100er Bescheinigung holen könnte und dann noch ein Jahr fahren dürfte.

 

Gruß

Hulkyoh

Ich fahre auf dem Wowa nur Winterreifen.

Themenstarteram 20. März 2012 um 20:41

Hallo martinde001,

danke für Deine Antwort.

Da bereits eine vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung über die 100 km/h-Eignung vorhanden ist, reicht das nicht? Für mich klingt das ein wenig nach "ABE"...

Und was ist, wenn ich eine Eintragung zum 100 km/h-Betrieb habe, aber den gesiegelten Aufkleber nicht anbringe? Dann kann mir doch keiner was, solange ich 80 fahre, oder?

am 20. März 2012 um 21:21

Du bist verpflichtet den Aufkleber "umgehend nach Erhalt" am Fahrzeug zu befestigen, steht im Merkblatt was ich in Waldshut, BW bekommen hatte. Dies wohl um Betrügerreien zu vermeiden.

So lange du nur 80kmh fährst wird niemand was sagen auch wenn du den 100er Aufkleber hast. Wenn du den 100 Aufkleber montiert hast darfst du aber auch erst dann 100 fahren wenn die im Papier genannten Auflagen erfüllt sind.

Frage mal bei der Zulassungsstelle nach, ich musste damals in D auch zum Tüv mit meinem gebrauchten WoWa, kostet so ca. 30 EUR oder so.

am 20. März 2012 um 21:47

Zitat:

Original geschrieben von papa-gey

Da bereits eine vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung über die 100 km/h-Eignung vorhanden ist, reicht das nicht?

Das reicht. TÜV brauchst du nur, um eine solche Bescheinigung zu erhalten. Die Zulassungsstelle interessiert sich auch nicht für das Zugfahrzeug - allein deine Sache, dich an Gesetz und Verordnung zu halten.

Am einfachsten klärst du das übrigens mit deinem Straßenverkehrsamt (Nummer im Telefonbuch). Hast du Flatrate, ist das völlig kostenlos und im Gegensatz zu manchen Ratschlägen richtig und verbindlich (zumal es offensichtlich unterschiedliche Handhabungen gibt, wie du hier entnehmen kannst).

Zitat:

Original geschrieben von papa-gey

Hallo martinde001,

danke für Deine Antwort.

Und was ist, wenn ich eine Eintragung zum 100 km/h-Betrieb habe, aber den gesiegelten Aufkleber nicht anbringe? Dann kann mir doch keiner was, solange ich 80 fahre, oder?

Du kannst den 100 km/h Aufkleber nicht später anbringen, da das Siegel zumindest bei mir - Zulassungsstelle Krefeld - erst aufgebracht wird, wenn der Aufkleber auf dem Wohnwagen geklebt ist.

Ibs

am 20. März 2012 um 21:48

War doppelt

am 20. März 2012 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von ibs

Und was ist, wenn ich eine Eintragung zum 100 km/h-Betrieb habe, aber den gesiegelten Aufkleber nicht anbringe? Dann kann mir doch keiner was, solange ich 80 fahre, oder?

Du kannst das Ding auch in den Papierkorb schmeißen oder verbrennen. Und auch verlieren oder ein sich Ablösendes vernichten und ein neues kaufen. Bei uns kriegst du es fertig gesiegelt in die Hand gedrückt.

Nur 100 km/h ohne den Aufbapperl fahren - das darfst du nicht.

am 20. März 2012 um 22:04

In Waldshut auch, bekommst das Papier in die Hand mit Aufkleber und Siegel und dem Hinweis dass du ihn umgehend AN EINEM NICHT ABLOESBAREN TEIL befestigen musst/sollst. Auch wenn der WoWa vor der Tür steht.

Und du bekommst den Aufkleber nicht ohne ein Papier vom Tüv, welcher praktischer Weise grade nebenan ist.

Ausnahme:

Für CHler gibts eine Ausnahme, "wir" dürfen den Aufkleber auch auf eine spezielle Vorrichtung kleben die es ermöglich den Aufkelber mit einem Alu-Blech abzudecken, da es in der Schweiz ein Verstoss gegen das Gesetz ist mit einem Wohnwagen mit CH-Zulassung mit einem gesiegelten, deutschen 100kmh-Aufkleber, welcher sichtbar ist, herumzufahren. Kostet bis zu 500Franken Busse, fährt man tatsächlich 100 ist man zusätzlich noch für mind. 3 Monate Fussgänger und ca. 2300 Franken los.

Ich hab mal ne blöde Frage, die 100km/h Aufkleber gibt es doch nicht mehr oder?

Wollte mein Wowa auf 100Km/h Montag umschreiben lassen, aber beim Tüv meinte man das es die noch gibt und ich auch mit dem WOWA zur Zulassungsstelle muß, weil die persönl. siegeln wollen....

warum die 100km/h Zulassung, wenn man es nicht fahren darf? Mit der 100km/h Zulassung bist Du z.B. auch verpflichtet, auch wenn sie sonst noch gingen, Reifen über 6 Jahre aus zu tauschen - lohnt es sich dann noch?

die 100km/h Plakette gibt es nur mit dem Siegel der Zulassungsstelle und somit nur bei den Zulassungsstellen

Jede Zulassungsstelle handhabt das anders, manche Siegeln die Plakette, andere kleben das Siegel selbstständig über Plakette und Fahrzeug...

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