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100% unschuldig und trotzdem der dumme

Themenstarteram 27. April 2004 um 19:32

der fährt mir einer in die karre, welche laut gutachter ein wirtschaftl. totalschaden ist. von meinem vorschalg den zu reparieren sind die nicht begeistert. unerkannt geht einer aus meiner familie zur werkstatt und fragt nach nem unfaller->nö, haben wir nicht, die gehen alle in den osten russland und polen etc. und für meinen ofen wollen die mir nicht mal die hälfte des wertes geben, wie der durchschnittswert bei autoscout und co. für einen vergleichbaren wagen ist!! nach langem hin und her sagt man mir schließlich, daß eine reparatur doch techn. möglich ist und es da eine 130% regelung gibt. also für 130% des halben wertes würde man mir nun doch den wagen reparieren und kurioserweise ist der dann von einer sekunde zur anderen laut gutachten nen tausender mehr wert. quasi der gutachter steckt mit der werkstatt(händlerwerkstatt_deutsches fabrikat) unter einer decke.

was, bitte sind das für mafiosostrikturen in diesem land, das sich rechtsstaat nennt??

ist das immer so, daß man der dumme ist, auch wenn man quasi nix verkehrt gemacht hat??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@KathaLysator schrieb am 16. Januar 2015 um 09:06:37 Uhr:

... und kann mir einen Rat geben .....

Ich möchte dir als erstes den Rat geben den Text nicht noch in einen dritten Thread zu posten!

Gruß Metalhead

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am 28. April 2004 um 3:32

Denk dir nix, die meisten Mechaniker - ich schätze mal 85-95% - sind Betrüger und hauen dich übers Ohr, wo sie nur können.

Ich hab in all den Jahren nur EINEN grundehrlichen Mech gefunden, und der ist der einzige, der mein Motorrad in die Finger kriegt.

Eine andere Werkstatt ist immerhin sauber und ehrlich genug, daß sie meine Autos machen dürfen.

Aber was ich schon an Bescheissern gesehen habe... das geht auf keine Kuhhaut.

Re: 100% unschuldig und trotzdem der dumme

 

Hallo,

Zitat:

daß eine reparatur doch techn. möglich ist und es da eine 130% regelung gibt

was, bitte sind das für mafiosostrukturen ...?

Och, dann wart' erst einmal ab, was die gegnerische Versicherung sagt, die das bezahlen soll, da dich ja keine Schuld trifft.

Da war mal ein Fall wie deiner, da konnte das Auto nur unter Verwendung gebrauchter Teile mit 130% des Restwertes repariert werden, und der Versicherung waren diese 30% zu viel. Diese Firma ist aber ganz vorne mit dabei, wenn es darum geht, dass an alten Autos gebrauchte Teile verbaut werden müssen. Jedenfalls meinte das Gericht, dass die Reparatur des Wagens gerade dann doch im Sinne der Versicherung sein müsste. Der Richter hatte Humor :)

Ich will dir keine Angst machen, aber "Mafiastrukturen" gibt es wohl leider überall in diesem Geschäft. Wenn sich eine Versicherung sich schon wegen so einer Lappalie auf einen Prozess einlässt...

Viele Grüße,

Till

@düsentrieb77

... leben davon die Anwälte.

Man glaubt nicht, was ein Brief an Versicherungen bringt, wenn man eine ordentliche Kanzlei-Adresse als Briefkopf drauf hat.

dann lass den Wagen doch nochmal von Dekra oder TÜV bewerten. die haben keine eigene Werkstatt und somit kein Interesse an einer Reparatur.

Oder: versuch den Gutachter davon zu überzeugen, dass der Wagen repariert werden müsse, lass dir den Betrag auszahlen und verkauf den alten Schrott. Je nach Modell kann auch ein Totalschaden noch ein paar Euro bringen.

was ich nicht verstehe: wieso bekommst du nur den halben Wert im Vergleich zu autoscout? Die Versicherung zahlt doch Verkehrswert + Prämie.

am 16. Januar 2015 um 8:06

les dir mal meine geschichte durch ....

 

Also, sehr ärgerlich... gestern war Gerichtstermin. Kurz die Vorgeschichte :

ich bin von der uni mit 2 Kommilitonen Richtung Heimat gefahren, wobei es sehr stark geschneit und gestürmt hat. Ich stand schon eine Weile an der Ampel, als mir hinten ein Golf draufgerutscht ist. Der Gurt hat straff gezogen, es hat geknallt und wir sind ausgestiegen. Meine Stoßstange ist gebrochen und mein Kofferraumdeckel war verzogen. Beim Golf ist das Nummernschild heruntergefallen. Das Mädel stieg aus und meinte sofort : das Auto ist ja so alt, das war schon.... Und sie wollte auf keinen Fall, dass ich die Polizei rufe. Das hab ich natürlich trotzdem.... aber die kam nicht, da es keinen Personenschaden gab. Nun ja - Bilder gemacht, wir hatten beide je 2 Zeugen. Zur Versicherung meinte sie dann, sie sei im 2. Gang gefahren, hätte ca. 10 h/km gehabt UND sei 40 m gerutscht und hätte mich nur leicht angetippt, dass man das gar nicht gemerkt hat. Ich bin sofort ( 1std nach dem Unfall ) zum Gutachter, der Schaden war 2500 euro, Restwert meines Autos jedoch 1000 euro nur..... Nach ein paar Wochen hin und her, wollte die Versicherung eine Gegenüberstellung. Da das Auto aus Schweinfurt kommt, der Unfall in Freising war, sollte ich erst zur Unfallverursacherin nach Wasserburg, dann, als ich meinte, gerne können wir eine Gegenüberstellung haben, aber eben in Schweinfurt, meldete sich ein Schweinfurter Gutachter bei mir. Der hat am Telefon nur gelacht und gesagt, dass das eine klare Sache ist, er hat die Bilder und das ist alles ein Kindergarten. Hinzu kam, dass die Unfallverursacherin meinte, dass ihr Nummernschild schon gebeult und im Halter gebrochen war und auch mein Unfallschaden sicher schon vorher da war...Tja,.... dann kam der Höhepunkt der Geschichte : Mein Auto ist fahrtüchtig, hat TÜV. Der Schaden ist nicht schön, ich höre Außengeräusche mehr, aber ich brauch das Auto und kann mir kein neues kaufen. Besonders, er hat wahnsinnig wenig KM. So etwas bekäm ich NIE MEHR. ABER: DIE VERSICHERUNG HAT EIN ANGEBOT EINGEHOLT; DASS MIR JEMAND DAS AUTO FÜR 450 EURO ABKAUFEN WÜRDE UND SIE MIR 500 EURO DRAUF ZAHLEN WÜRDEN: aber das hab ich abgelehnt... denn dann hätt ich zwar 1000 euro, aber eben kein Auto mehr, welches ich dringend brauche..... nun, wir sind vor Gericht, haben Klage eingereicht. . .

Zu Beginn rechnete uns der Richter vor, dass weil wir dieses Angebot ausgeschlagen haben, wir 45% Gerichtskosten zahlen müssen, weil 450 Euro von 1000 Euro 45 % sind und es ja damit hätte gut sein können. Für meine Zeugen wurden 500 Euro veranschlagt, für die des Gegners 350 ( gleiche Anzahl... ).... Nun ja,... Die Auffahrerin und ihre Mitfahrer wurden gefragt, ob sie sich abgesprochen haben, wurde verneint. Meine Anwältin hat auf der Toilette alles mitgehört.... und es wurde ignoriert. Während den Befragungen war jedoch dann klar, dass es eben statt einem Stupser schon ein Knall war, und es klar ist, dass sie mir schneller aufgefahren ist. TROTZDEM müssen wir 45 % der Gerichtskosten, was nun schon weit mehr ist, als die 1000 euro ( momentan summiert es sich zu 2000 euro locker.... ).... Es ist klar, auch vor Gericht, es ist dem Richter klar, dass mich keine Mitschuld trägt, sie ist alleine schuld, und sie hatte gelogen. Vor Gericht .... TROTZDEM SOLL ICH DRAUFZAHLEN ? WO IST DIE GERECHTIGKEIT ? ich bin wirklich am Ende mit meinen Nerven. Ich könnte nur noch heulen, weil ich so Fassungslos bin.

Vielleicht hat hier einer ähnliche Erfahrungen und kann mir einen Rat geben .....

Zitat:

@KathaLysator schrieb am 16. Januar 2015 um 09:06:37 Uhr:

... und kann mir einen Rat geben .....

Ich möchte dir als erstes den Rat geben den Text nicht noch in einen dritten Thread zu posten!

Gruß Metalhead

Es wird dich nicht trösten, aber du bist nicht der Erste und nicht der Letzte der Recht hat aber kein Recht bekommt. Speziell auf dem Schadensniveau über das wir gerade reden ist den Richtern scheißegal wer tatsächlich wieviel Schuld hat. Und dass er belogen wird weiß der Richter auch. Er weiß nur nicht wer wann wieviel lügt.

Daher: Zwei unterschiedliche Geschichten, jede von zwei Zeugen untermauert = Schuldteilung - egal wieviel Stuß die eine Geschichte ganz offensichtlich beinhaltet. So entscheiden viele Richter solche Fälle standardmäßig.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...

Der Richter hat doch recht, wenn ich ein Auto habe das 1000 Euro wert war, kann ich auch keine 2500 bekommen.

Da gibt es halt nur 1000, egal wie die sich nun zusammensetzen

Was soll denn bei so einer Klage rauskommen?

am 16. Januar 2015 um 9:11

@ KathaLysator

Du bist meiner Meinung nach zu 100% selber Schuld an deiner Geschichte!

Die Versicherung hätte absolut korrekt abgerechnet.

Das Restwertangebot hättest du nur annehmen müssen.

Das ist vollkommen gängig.

Der Gebrauchtwagenmarkt ist so groß, du hättest in kürzester Zeit wieder ein gleichwertiges Auto haben können.

Wer sich nicht auskennt, sogar schon Recht bekommen hat und alle im zustehenden Kosten bezahlt bekommen, dann aber meint er muss trotzem Klagen und unnötige Kosten verurschen, dem gehört es nicht anders, wenn er drauf zahlt!

Wer dann auch noch zu klagen anfängt, ohne eine Rechtsschutz zu haben, dem kann man nicht mehr helfen.

Da sieht man wieder mal, dass eben auch Anwälte wider besseren Wissens die Leute zu einer Klage überreden. Anwälte bekommen ihr Geld immer, egal ob man gewinnt oder verliert. Erlebe ich immer öfter. Sicher hat die Anwaltsdichte deutlich zugenommen. Schade für die Kostenträgerin.

LEjockel

Zitat:

@KathaLysator schrieb am 16. Januar 2015 um 09:06:37 Uhr:

Vielleicht hat hier einer ähnliche Erfahrungen und kann mir einen Rat geben .....

Beim nächsten Mal einen anderen Anwalt nehmen.

Zur Schuldteilung kam es nicht, dir stehen 100% von deinem Schaden zu, die bekommst du auch und die Klage wurde da unbegründet abgewiesen. Alles richtig gelaufen. Dein Auto hat lt. Gutachten 1000€ Wert, der Restwertaufkäufer hätte dir für den Unfallwagen 450 gegeben, den Rest hätte die Versicherung gezahlt und fertig.

Ob richtig oder falsch sei dahingestellt, aber viele Gerichte gehen dahin dass die Angebote der Versicherung wenn es sich um ein konkretes verbindliches handelt anzunehmen sind. Die Klage ging ja gar nicht um Schuld oder nicht, alles weitere an Diskussion zu dem Thema ist damit ja uninteressant, hier genauso wie für den Richter.

Oder mit welcher Begründung wurde Klage eingereicht? Streitpunkt war doch offenbar nur das Angebot der Versicherung bzw. eines anderen Restwertaufkäufers. Nach der Beschreibung war die Schuldfrage doch nie strittig?!? :confused:

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 16. Januar 2015 um 10:11:13 Uhr:

@ KathaLysator

Das Restwertangebot hättest du nur annehmen müssen.

Das ist vollkommen gängig.

Müssen nicht, da das Fahrzeug immer noch Eigentum des TE ist aucj nach dem Unfall!

Allerdings müsste man sich eben mit 500 Euro begnügen!

Dann ware das Auto immer noch im Besitz, und man hätte mehr Geld im Portmonee!

gelöscht, da falsche Baustelle

*lol*

weiß nicht wer schlimmer ist, Leichenfledderin Kathalysator oder die Flamermannschaft...

Ich beginne mehr und mehr MT zu mögen http://www.runemasterstudios.com/graemlins/images/popcorn.gif

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