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100km/h-Zulassung auf WoWa Bj. 2002?
Hallo zusammen,
ich bin hier im Forum nicht fündig geworden, deshalb die Frage.
Ich möchte meinen WoWa von 80 KmH auf 100KmH aufrüsten / zulassen.
Ich weiß das mit den Reifen, das diese nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
Das Zugfahrzeug sollte auch mit dem Gewicht über den des WoWa sein, auch kein Problem
Aber was ich gehört habe, wie es mit den Stoßdämpfern?
kann mich einer erleuchten?
Danke euch!
Beste Antwort im Thema
Nachdem ich hier selbst als schreibender User im Thread beteilgt war, möchte ich nur ungern als MOD eingreifen müssen. Ich bin aber ziemlich sicher, dass ich nicht der Einzige hier bin, den solche ausufernden Diskussionen nerven, zumal sich diese hier inzwischen auch nicht mehr wirklich auf die Frage des TE zur erstmaligen Erlangung der Tempo-100-Zulassung bezog:
Zitat:
@Kalkutti schrieb am 26. Januar 2017 um 17:31:06 Uhr:
Hallo zusammen,
ich bin hier im Forum nicht fündig geworden, deshalb die Frage.
Ich möchte meinen WoWa von 80 KmH auf 100KmH aufrüsten / zulassen.
Ich weiß das mit den Reifen, das diese nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
Das Zugfahrzeug sollte auch mit dem Gewicht über den des WoWa sein, auch kein Problem
Aber was ich gehört habe, wie es mit den Stoßdämpfern?
kann mich einer erleuchten?
Danke euch!
Nichts gegen eine Diskussion an sich (selbst, wenn´s mal etwas vom Ursprungsthema abrückt) ... solange sie sich nicht wie hier dauernd im Kreis dreht. Aber jetzt sollten wir im Sinne des TE bitte wieder zum Thema zurück ...
Gruß
NoGolf
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64 Antworten
Das Gewicht soll nicht nur höher sein
Das Leergewicht vom Zugfahrzeug muss höher sein als das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger
Sollten dran sein, Halter können von Fachleuten angeschweißt werden. Es gibt möglicherweise Baussätze schau mal beim Achshersteller.
Die Stossdämpfer müssen für 100kmh geeignet sein, sind sie meistens, evtl. neue verbauen, kosten um die 100EUR/Stück.
Zudem brauchst du eine zugelassene Anti-Schlinger-Kupplung.
Die Reifen dürfen AB PRODUKTION nicht älter als 6 Jahre sein, teilweise auch nicht älter als 4 Jahre wenn du zum Tüv gehst.
der WoWa muss vor allem eine generelle Eignung für 100km/h besitzen, denn sonst gibt es keine 100km/h-Regelung nach der 9. Ausnahmeverordnung der STVO.
Wenn dein ZugFz kein eingetragenes Anhänger-ESP hat, sollte der WoWa zudem mit einer Antischlingerkupplung ausgerüstet sein, denn sonst muss das Leergewicht des Zug-Fz mindestens 25% größer sein, als das zul Gesamtgewicht des WoWa.
Zitat:
@CH-Camperservice schrieb am 26. Januar 2017 um 17:40:39 Uhr:
Zudem brauchst du eine zugelassene Anti-Schlinger-Kupplung.
kann, muss aber nicht.
Hängt vom ZugFz ab.
Zugfahrzeug ist ein Mercedes Viano, Lehrgewicht 2090Kg - Damit ist dies OK
Antischlinger - ist dran - daher ok
Reifen sind DOT 44/16
nur die Stoßdämpfer, das kann ich nicht sagen, da muss ich passen
Aber ich danke euch!
war super von euch!
"Die Reifen dürfen AB PRODUKTION nicht älter als 6 Jahre sein, teilweise auch nicht älter als 4 Jahre wenn du zum Tüv gehst."
das mit den 4 jahren ist doch wohl unsinn.
wenn die reifen nicht älter 6 jahre sind solltest du einwandfrei 2 jahre tüv bekommen für deinen anhänger.
es lieg ja im moment der prüfung KEIN mangel vor. ob die 5 oder 5,5 jahre oder auch glatt 6 jahre alt sind sollte völlig wumpe sein.
du als halter hast letztendlich dafür zu sorgen, dass du gewisse fristen dann nicht überschreitest auch wenn du eben gerade erst frisch tüv bekommen hast.
mit einem festen gastank älterer natur den man alle 10 jahre prüfen muß ists doch nicht anders.
es wird bei der 2 jährigen anlagenprüfung geschaut ob der tank innerhalb der prüffist liegt und ob der regler nicht älter als 10 jahre ist.
dennoch bekommst du volle 2 jahre gastüv auch wenn der gastank oder regler rgendwo zwischen 8 und 10 jahren liegt. es findet also keine verkürzung das gastüvs statt oder gar eine verweigerung nur weil man schon über 8 jahren liegt
-----------
ob das mit den 6 jahren zeitgemäß und angemessen ist steht auf einem anderem blatt.
indirekt führt das halt dazu dass anhängereigner auf ihre wagen billigreifen draufziehen eben weil 6 jahre recht schnell rum sind. und eben auch dazu dass kaum genutzte reifen frühzeitig entsorgt werden.
sinnvoller wäre sie beim tüv vernünftig anzuschauen und ggf den rundlauf zu prüfen (thema standschäden).
-----------
ABS am zugfahrzeug ist übrigens auch eine vorraussetzung für 100km/h mit dem anhänger.
Zitat:
@Kalkutti schrieb am 26. Januar 2017 um 17:52:54 Uhr:
nur die Stoßdämpfer, das kann ich nicht sagen, da muss ich passen
Ne, das reicht nicht.
Der Wohnwagen muss durch den Wohnwagen-Hersteller grundsätzlich für 100km/h freigegeben sein (das hat nichts mit der Ausnahmeverordnung für deutsche Autobahnen zu tun...) , sonst wird es auch mit Stoßdämpfern beim TÜV nichts...
Frag also vorher mal beim TÜV nach (die haben eventuell eine Typprüfung des WoWa), wenn das nicht in deinen Papieren stehen sollte. Ich gehe zwar davon aus, dass der WoWa grundsätzlich für 100km/h geeignet ist, aber man weiß ja nie...
Eine Antischlingerkupplung brauchst du dagegen nicht, wenn der WoWa kein höheres zul. Gesamtgewicht als 1672kg hat.
Nach meiner Kenntnis können seit ziemlich ewigen Zeiten keine Wohnwagen mehr zugelassen werden, welche nach Bauart nicht für 100 km/h frei gegeben sind.
Tach auch,
die Meinung von situ möchte ich nicht unwidersprochen lassen. Sterckemann verkauft heute noch Wohnwagen ohne Schlingerkuppluing und Stoßdämpfer. Hält den Grundpreis niedrig für diejenigen, die nicht schnell fahren möchte. Kriegt man aber gegen Aufpreis auch ab Werk geliefert.
Zitat:
@situ schrieb am 27. Januar 2017 um 20:31:44 Uhr:
Nach meiner Kenntnis können seit ziemlich ewigen Zeiten keine Wohnwagen mehr zugelassen werden, welche nach Bauart nicht für 100 km/h frei gegeben sind.
wenn sogar fraglich ist, ob der WoWa Stoßdämpfer hat, ist auch das nicht ganz aus zu schließen....
Zitat:
@fordymike schrieb am 28. Januar 2017 um 09:44:45 Uhr:
Tach auch,
die Meinung von situ möchte ich nicht unwidersprochen lassen. Sterckemann verkauft heute noch Wohnwagen ohne Schlingerkuppluing und Stoßdämpfer. Hält den Grundpreis niedrig für diejenigen, die nicht schnell fahren möchte. Kriegt man aber gegen Aufpreis auch ab Werk geliefert.
auch du hast es nicht richtig verstanden:
bei der Aussage von @situ und mir ging es um die Frage, ob der WoWa vom Hersteller grundsätzlich für 100km/h geeignet ist.
Wenn er das denn ist, darf man damit noch lange nicht automatisch 100km/h auf deutschen Autobahnen fahren.
Die grundsätzliche Eignung für 100km/h ist nur eine der Voraussetzungen dafür, die 100km/h-Regelung gem. der 9. Ausnahmeverordnung der STVO in die Zul-Bescheinigung 1 eingetragen zu bekommen.
Eine Antischlingerkupplung ist zudem keine Voraussetzung dafür, die 100km/h-Regelung in die Papiere eingetragen zu bekommen.