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118KW TSI Ruckeln- gibt es mittlerweile eine Lösung?
Hi, ich hab den 118KW TSI Baujahr Oktober 2009. Letztes Jahr wurden bei meinem Motor die Zündkerzen gewechselt, nachdem der Motor kaum mehr Gas annahm, unheimlich ruckelte und nurnoch auf drei Zylindern lief. Nun, ein halbes Jahr später geht das ganze wohl wieder los. Hab mittlerweile Sorge, weil sich die Garantie dem Ende neigt und ich nicht jedes halbe Jahr den Werkstattaufenthalt bezahlen möchte.
Nun meine Frage:
Das Problem wurde hier ja bereits mehrfach beschrieben. Gibt es mittlerweile eine Lösung?
Gruß Chris
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7 Antworten
Nur als Tipp: Für Arbeiten, die gemacht werden, hast Du erneut Gewährleistung / Garantie ... sprich, sollte der gleiche Fehler erneut binnen kurzer Zeit auftreten, kann sich die Werkstatt / VW nicht rausreden.
Zitat:
Original geschrieben von 0 0 7
Nur als Tipp: Für Arbeiten, die gemacht werden, hast Du erneut Gewährleistung / Garantie ... sprich, sollte der gleiche Fehler erneut binnen kurzer Zeit auftreten, kann sich die Werkstatt / VW nicht rausreden.
ihm geht es ja um die zeit nach der gewährleistung/garantie. durch einen tausch auf garantie verlängert sich diese nicht (außer VW hat so etwas in den bestimmungen stehen, was ich nicht glaube). nur wenn der verkäufer beim austausch explizit einen anspruch auf nacherfüllung im rahmen der gewährleistung anerkennt, beginnt die gewährleistung von neuem. das ist aber schwer nachzuweisen. also nach 2 jahren (bzw. der anschlussgarantie) hat man in der regel die kosten selbst zu tragen, auch wenn nach 23 Monaten ein teil ausgetauscht wurde. auf kulanz kann man natürlich auch dann noch hoffen.
zum eigentlich thema (118kW problematik) kann ich leider nichts beitragen.
Hi,
ohne jetzt zu weit in den offTopic Bereich zu gehen: Bei mir war eine Woche vor Ablauf beim GTI V das Motorsteuergerät im Eimer ... zu meinem großen "Glück" fünf Monate später noch einmal (danach wurde die Kiste verkauft) ... der Fall war klar, der Händler musste im Rahmen der Gewährleistung das Teil erneut tauschen ... ich wollte damit nur sagen: Wenn kurz vor Ablauf der Garantie / Gewährleistung noch ein Teil getaucht wird, verlängert sich für dieses Bauteil die Gewärleistung (und auch Garantie, da das Teil neue Garantie hat) ... das ist zwar kein völliger Schutz, aber im Fall eines erneuten Ausfalls sollte man das im Hinterkopf behalten ... trotzdem kann ich das ungute Gefühl sehr gut nachvollziehen ...
Zitat:
Original geschrieben von 0 0 7
Hi,
ohne jetzt zu weit in den offTopic Bereich zu gehen: Bei mir war eine Woche vor Ablauf beim GTI V das Motorsteuergerät im Eimer ... zu meinem großen "Glück" fünf Monate später noch einmal (danach wurde die Kiste verkauft) ... der Fall war klar, der Händler musste im Rahmen der Gewährleistung das Teil erneut tauschen ... ich wollte damit nur sagen: Wenn kurz vor Ablauf der Garantie / Gewährleistung noch ein Teil getaucht wird, verlängert sich für dieses Bauteil die Gewärleistung (und auch Garantie, da das Teil neue Garantie hat) ... das ist zwar kein völliger Schutz, aber im Fall eines erneuten Ausfalls sollte man das im Hinterkopf behalten ... trotzdem kann ich das ungute Gefühl sehr gut nachvollziehen ...
ist dann für dich gut gelaufen, aber die garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers und wenn dieser nicht explizit in seinen bedingungen angibt, dass sie durch einen austausch verlängert wird, endet sie nach der vereinbarten frist. du hast ja für das austauschbauteil keinen separaten kaufvertrag mit separater garantie.
wenn bei deinem steuergerät keine garantie zum tragen kam, sondern der verkäufer anerkannt hat, dass der mangel von anfang an bestand und er somit gewährleistungsansprüche erfüllen musste, ist die gewährleistungsfrist erneut gestartet und er war für die nächsten 6 monate in der beweispflicht. ich vermute hier aber eher kulanz von seiten des händlers und/oder VW.
vielleicht bist du aber auch jurist und kannst mir aufzeigen, dass du doch recht hast - in dem fall freue ich mich auf eine PN
Nur ein Beispiel:
Nach der erfolglosen Reparatur eines neuen Autos beginnt die zweijährige Gewährleistungsfrist stets wieder neu. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht verurteilte damit ein Autohaus zur Übernahme der Reparaturkosten für schadhafte Bremsen und gab der Klage eines Autokäufers statt (AZ: 32 C 1639/07-48).
Innerhalb mehrerer Jahre hatte die Vertragswerkstatt des Unternehmens sechsmal erfolglos versucht, den Bremsenschaden zu beheben. Immer wieder kam es bei höherer Geschwindigkeit zum sogenannten "Bremsrubbeln". Nach der letzten Reparatur weigerte sich die Firma, die Kosten zu übernehmen. Die zweijährige Gewährleistungsfrist seit der Übernahme des Wagens sei verstrichen.
In dem Fall lag aber schon eine Beanstandung während der Garantiezeit bzw. Gewährleistungszeit vor. Somit wurde nach der Reperatur der Mangel nicht beseitigt, die Gewährleistungszeit wurde aber dadruch nicht verlängert.
Wurden eventuell bei dir schonmal die Einspritzventile ersetzt? Wenn nicht wäre das vll. auch mal eine Masnahme, wenn neue Zundspulen und Zündkerzen nix bringen. Man kann den Haltdruck prüfen, mit einem Diagnsegerät, Motor warm und dann sollte der Raildruck nicht tiefer als 40bar fallen nach 2min, bei warmen Motor sollte eher der Druck steigen.
Zitat:
Original geschrieben von 0 0 7
Nur ein Beispiel:
Nach der erfolglosen Reparatur eines neuen Autos beginnt die zweijährige Gewährleistungsfrist stets wieder neu. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht verurteilte damit ein Autohaus zur Übernahme der Reparaturkosten für schadhafte Bremsen und gab der Klage eines Autokäufers statt (AZ: 32 C 1639/07-48).
Innerhalb mehrerer Jahre hatte die Vertragswerkstatt des Unternehmens sechsmal erfolglos versucht, den Bremsenschaden zu beheben. Immer wieder kam es bei höherer Geschwindigkeit zum sogenannten "Bremsrubbeln". Nach der letzten Reparatur weigerte sich die Firma, die Kosten zu übernehmen. Die zweijährige Gewährleistungsfrist seit der Übernahme des Wagens sei verstrichen.
widerspricht mir ja nicht. dass die gewährleistung neu beginnt, wenn der verkäufer den mangel eingesteht, habe ich auch geschrieben. du hast das aber auf die garantie ausgeweitet und das ist nicht richtig. daher hängt es vom einzelnen fall ab ob hier wegen gewährleistungsansprüchen der mangel beseitig wurde oder auf garantie.
wenn der kläger in deinem beispiel sich nach 11 monaten mit einem bremsenschaden meldet und er den vom händler verlangten nachweis, dass der mangel von anfang an bestand, nicht erbringen kann, so kann der schaden ggf. auf garantie behoben werden, aber die gewährleistung beginnt nicht erneut.
kurz: bei gewährleistung sind wir uns einig, bei garantie nicht