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12. Ausnahmeverordnung zur StVO (100km/h) - gibt es was neues?

Themenstarteram 8. September 2009 um 7:32

Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 18. März 2005 (BGBl. I Nr. 18 S. 866).

§ 1

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h.

§ 2

Aus den Fahrzeugpapieren von im Ausland zugelassenen Wohnmobilen im Sinne des § 1 muss eindeutig zu ersehen sein, dass diese das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

Gibt es schon etwas Neues, oder fahren wir ab 01.01.2010 wieder 80 km/h ?

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18 Antworten

Bisher kursieren nur Gerüchte im Internet zu einer möglichen Verlängerung um 1 Jahr.

Aber die Mühlen mahlen ja sehr langsam und evtl. wird ab 20.12.2009 eine generelle Regelung eingeführt.

Zitat:

Die Geltung der V ist durch § 7 Satz 2 idF d. V v. 7.10.2005 I 2978 bis zum 31.12.2010 verlängert worden

Also es bleibt noch ein Jahr mehr ...

Gibt es bald keiner 100er ZUlassungen mehr??

Dann lohnt es sich ja garnicht mehr.. ne 100er Zulassung zumachen!

Gruß Chris

Das betrifft aber Nur Wohnmobile, oder? Die 100er zulassung für PKW ist doch unbefristet, oder läuft die auch aus?

Zitat:

Original geschrieben von Race-Hugo

Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 18. März 2005 (BGBl. I Nr. 18 S. 866).

§ 1

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h.

Nach meinem bisherigen Kenntnisstand betrifft es nur die Womos über 3,5 - 7,49t

Alle anderen Fahrzeuge so wie Trailer die einen 100er Zulassung haben betrifft es nicht.

War vorgestern erst auf der Zulassungsstelle und habe da einen 100er Plakette bekommen für meinen Trailer und die wussten nichts von einer befristeten Sache.

Hey, der war gut ^^

Die Mitarbeiter vom Stva wussten das tatsächlich nicht? Ob die denn etwas von der Befristeten womo Regelung wissen?

Darauf würde ich mich nciht verlassen, das die Stva Mitarbeiter bescheid wissen...

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Darauf würde ich mich nciht verlassen, das die Stva Mitarbeiter bescheid wissen...

Das sollte man auf gar keinen Fall. Aber auch hier geht es ein bisschen kreuz und quer.

Die 3. Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmerordnung zur StVO (betrifft ausschließlich 100 km/h für Gespanne) verlängert die Gültigkeit dieser Ausnahmeverordnung bis zum 31.12.2010.

Gruß situ

Also unter Gespanne verstehe ich Auto + Wohnwagen! Nicht Wohnmobile oder??

Also das würde mich nun echt brennend interessieren! :) Weil ich meine Kiste bald ner 100er Zulassung spendieren wollte!

Zitat:

Original geschrieben von Chrisschan

Also unter Gespanne verstehe ich Auto + Wohnwagen! Nicht Wohnmobile oder?

genau richtig !!! :)

Wieso ist ein Womo + Anhänger kein Gespann?

Oder versteh ich da was jetzt nicht?

Und nein ich verlasse mich nicht auf solche Aussagen.

Die 12. Ausnahmeverordnung zur StVO ist für Wohnmobile

und die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO für Fahrzeuge mit Anhängern.....

HIER ist der Wortlaut gem. STVO § 18, nachzulesen.

Wenn ich das so lese, brauchen Wohnanhänger keine Bremse, um Tempo 100 fahren zu dürfen, oder? Wenn das wirklich der Originale Gesetzestext ist, wäre das ja eine große Gesetzeslücke...:

Zitat:

#

das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:

1.

a) für alle Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: X = 0,3;

 

b) für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 0,8;

c)für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 1,1, wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:

aa) zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug,

bb) zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast;

d)für Anhänger, die den Anforderungen des § 30a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen, eine Erhöhung des Faktors nach Nummer 1 Buchstabe b auf X = 1,0 und nach Nummer 1 Buchstabe c auf X = 1,2, wenn

aa) der Anhänger mit einer Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (gemäß ISO 11555-1 in der Fassung vom 1. Juli 2003*) oder

bb) mit einem anderen Bauteil oder einer selbstständigen technischen Einheit ausgestattet ist, wodurch der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h im Vergleich zur Nichtausstattung verbessert wird; nachgewiesen werden muss dies mit einem Teilegutachten nach Anlage XIX zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung oder einer Betriebserlaubnis nach § 20 oder § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung oder einem Nachtrag dazu;

Kann man das noch irgendwo anders nachlesen, ob das wirklich stimmt? Denn das wäre für mich sehr interessant...

das scheint wirklich so zu sein,

ich habe auch schon ungebremste Anhänger (die ja bei uns ein zul Gesamtgewicht von max. 750kg haben) mit der 100km/h Plakette gesehen.

Es muss halt nur das Zugfahrzeug dann schwer genug sein (750/0,3=2500).

Also Leergewicht 2500kg - das schaffe ich mit meinem nicht! ;)

//Marc

Ja, aber laut dem dick markiertem Text muss das zugfahrzeug ja nur das 0,8 fache de gesamtgewichtes haben, also 940Kg bei einem 750Kg Anhänger. Weil in diesem Text unter b) steht bei wohnanhängern nix von Bremse, nur das der Wohnanhänger einen starren aufbau, und hydrauliche schwingungsdämpfer haben muss... Das wäre speziell bei den ganz kleinen Anhängern ja interessant...

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