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125er Roller auch bald mit Führerschein B

Themenstarteram 20. August 2010 um 10:39

Hallo, zurzeit ist es ja so, wenn man den normalen Autoführerschein bekommt (B) darf man auch 50er Roller fahren.

Ein Bekannter hat mir erzählt das man bald mit dem normalen B-Schein auch 125er Roller fahren dürfte.

Im Internet hab ich dazu leider nichts konkretes gefunden. Nur viel Gerätsel in anderen Foren

z.b.:

http://board.gulli.com/.../

http://www.mazda-forum.info/motorraeder/25483-125ccm-mit-klasse-b.html

hoffentlich weiss hier jemand mehr, wär eine feine sache :)

Beste Antwort im Thema
am 20. August 2010 um 11:14

ich 'darf' mit dem autoführerschein jetzt schon 125' :p

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Warte bis 2013, dann kommt die 3. EU führerscheinrichtliene, in dieser ist die reglung wenn sie durchkommt drin.

Ich selber glaube aber nicht daran das, das so kommen wir, das ist bis jetzt ja nur ein vorschlag der EU das man das so machen kann, was die einzelnen länder machen ist denen überlassen.

Gruss

Maik

Was wäre daran eine feine Sache? Das noch mehr Pfeiffen ohne Rücksicht unterwegs wären?

Schlimm genug, dass man mit dem Autoführerschein 50er fahren darf.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Schlimm genug, dass man mit dem Autoführerschein 50er fahren darf.

Das sehe ich genau so.

Gruss

Maik

am 20. August 2010 um 11:14

ich 'darf' mit dem autoführerschein jetzt schon 125' :p

Themenstarteram 20. August 2010 um 11:14

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Schlimm genug, dass man mit dem Autoführerschein 50er fahren darf.

Das sehe ich genau so.

Gruss

Maik

schlecht fürs Geschäft oder? :)

50er Roller sind prinzipiell eine feine Sache für 16 Jährige, allerdings kann man nicht leugnen das diese 50km/h fahrenden Roller auf der Landstraße zu einem Hindernis für die Autofahrer werden. Vor allem mit dem Roller darf man ja nicht auf dem Radfahrerweg fahren (was natürlich richtig ist)

Zitat:

Original geschrieben von 316!RHCP

allerdings kann man nicht leugnen das diese 50km/h fahrenden Roller auf der Landstraße zu einem Hindernis für die Autofahrer werden.

die dinger dürfen seit 2002 eh nurnoch 45kmh laufen, was die situation zusätzlich verschärft....

ich glaube nicht daran, das man nach 2013 mit nem b schein 125ccm fahren darf.....

Und wenn es erlaubt wird, was soll dann die Einschränkung auf Roller?

Ich hätte da noch ne 17 PS RD 125 Bj. 1976.

Wäre fein wenn ich das Schmuckstück mal wieder bewegen könnte.

Also ich glaub kaum das es kommt.

Aber wir müssen da eh bis mind 2013 warten.

Das Mindestalter wird wohl gesenkt werden, aber 125er mit B ? Das ging doch schon mal in die Hose !

Wer vor dem 1.4.1980 die alte Klasse 3 gemacht, der darf ja schon und da sind ne Menge Unfälle passiert.

Die meisten sogar bereits bei der Probefahrt beim Händler :(

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

ich glaube nicht daran, das man nach 2013 mit nem b schein 125ccm fahren darf.....

Wenn man sich mal in Foren umhören würde in denen nicht nur Gerüchte unterwegs sind sondern auch Teilnehmer die beruflich mit dem Thema zu tun haben wüsste man das es nur Wunschdenken ist das aus Fehlinterpretationen der Richtline entstanden ist. Der jeweilige Staat kann 125er in die Klasse B reinnehmen,er muß aber nicht. Das ist eine der Freiheiten die jeder Staat trotz EU-Führerschein hat. In Deutschland denken das zwar auch immer wieder Politiker an aber in die Wege hat wohl noch keiner was geleitet.

So wie es bisher aussieht beibt in Deutschland alles beim Alten, Mofa mit 15, Kleinkraftrad(50er) mit 16 und 125er ab 16 mit dem A1 und beim B bleibt es bei den Kleinkrafträdern die man fahren darf..

 

Ich hoffe das die Politiker aus den Chaos was gelernt haben das es gab als alle die ihren 3er oder 4er vor 01.04.1980 machten ohne weitere Prüfung mit 11kw 125ern fahren durften. Ich glaube kaum das diejenigen die ihren Schein später machten auf zwei Rädern eine bessere Figur machen würden wenn keine Zweiraderfahrung vorhanden ist,Fahrrad gilt nicht.:D

Ich glaub auch nicht das das kommt. Denn abgesehen von der Fahrerlaubnis, muss man so eine 125er erstmal beherrschen und das ist nun auch wieder nicht so einfach wie sich das für manche anhören mag und da ist man dann erstmal ne richtig schöne Gefährdung für den Straßenverkehr. Aber bis 2013 ist noch vieeeel Zeit und da kann noch vieeel passieren ;)

am 20. August 2010 um 16:39

Gabs da nicht die Schwalbe, die eingetragen 65 km/h fährt?

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Gabs da nicht die Schwalbe, die eingetragen 65 km/h fährt?

Nö, max 60....sonst würde man die auch auf der BAB antreffen.

59 laut Papieren

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Und wenn es erlaubt wird, was soll dann die Einschränkung auf Roller

Es gibt keine Einschränkung auf Roller,bibt ja auch keine Rollerführerscheine auch wenn das manche Glauben.:DAber wenn man schon nicht fähig ist selbst zu schalten...

 

Deine Yamaha hätte dann aber immer noch zwei PS zuviel,Grenze für den A1 sind 11kw(15PS). Für 17PS ist der A nötig.

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