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17 Zoll Räder auf Mercedes W169 A150 BJ2006
Hallo, ich habe zwar noch 16 Zoll in der Garage aber gerade gesehen das 17 Zoll Reifen das Gleiche kosten und da ich gerne Ganzjahresreifen kaufen möchte, dachte ich mir gerade warum nicht gleich 17 Zoll Reifen drauf.
Jetzt gucke ich mir gerade die Gutachten der Felgenhersteller an und stelle folgende Auflagen fest:
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.
Bei den Auflagen bleibe ich wohl lieber auf 16 Zoll oder fallen einige Punkte weg?
Viele Grüße
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7 Antworten
Finde keine Abmessungen.
Nein, da passen auch 18 Zoll drunter, wenn die Einpresstiefe passt.
Hallo,
auf Deinem W 169 darfst Du 17 Zöller ohne weitere Auflagen sowieso nur fahren, wenn Du Sportfahrwerk hast. Dann wären folgende Kombinationen möglich:
7J x 17 H2 ET 54 mit 215/45 R17 oder noch größer 7 J x 18 H2 ET 54 mit 215/40 R18. In beiden Fällen sind jedoch Schneeketten verboten.
Also hier mal die Reifenabmessungen laut Gutachten:
KW 60-142 Reifen 205/45R17 Auflagen K1c K2b K42 R37 R70 A01 A12 A14
KW 60-142 Reifen 215/45R17 Auflagen K14 K1c K2b K41 K42 K44 A21 S01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell S
Typ S 80735
Radgröße 8 J x 17 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
112 S 80735 LK112 / Ø72,5-Ø66,6 5/112/66,6 40 650 2100
Serienfahrwerk ist nicht verbaut aber davon steht auch nichts im Gutachten
Hallo,
hast du denn schon 17" Felgen? Sonst macht doch dein Reifenpreis 16" vs. 17" gar keinen Sinn.
Und macht es Sinn den eh schon lahmen 150er mit 17" Rädern zu bestücken?
Geht es um die Borbet S Felge?
Gruß Baotian
Zitat:
@waltrogge schrieb am 21. November 2021 um 18:29:47 Uhr:
Hallo,
auf Deinem W 169 darfst Du 17 Zöller ohne weitere Auflagen sowieso nur fahren, wenn Du Sportfahrwerk hast. Dann wären folgende Kombinationen möglich:
7J x 17 H2 ET 54 mit 215/45 R17 oder noch größer 7 J x 18 H2 ET 54 mit 215/40 R18. In beiden Fällen sind jedoch Schneeketten verboten.
Hier mal die gültige RR-Kombi für den TE ...
siehe Anhang
Somit erstmal schick vorbei schauen in dem Forum wo man ... etwas erfragen möchte ...
und nicht gleich mit Donnerhall ... 80 Seiten Anhang per Copy+Paste hier einstellen.
(wir wissen wo es steht !!! Sei dir sicher . Siehe mein Anhang)
Nimm somit meinen Dateianhang unten als Größe für deine Unternehmungen was RR-Kombi betrifft,
ansonsten frag halt.
Ich danke für Wahrnehmung
@Tron.Legacy
Nur zur visuellen Info... siehe Anhang; Mein A200 Turbo mit Sportfahrwerk:
Erstes Bild: 215/45 R17 auf original MB-Felge 7J x 17 H2 ET54
(A-Nr.: A169 401 0502), Winterbereifung
Zweites Bild: 215/40 R18 auf original AMG-Felge 7J x 18 H2 ET54
(A-Nr.: A169 401 1202), Sommerbereifung
Grüße...