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18 Zoll AMG Styling IV auf S211 - E280 Kombi - Vor Mopf - BJ Ende 2005

Mercedes
Themenstarteram 4. November 2007 um 18:59

Hallo Fangemeinde,

zur Zeit plagt mich folgende Frage.

Kann ich eine AMG-Felge (Styling III oder Styling IV) auf mein Auto aufziehen.

Reifendimmension 245/40 vorne und hinten. ET 30.

Mein Auto: S211 - E280 Kombi - Vor Mopf - BJ Ende 2005.

Mein Problem:

Ich gehe davon aus, dass diese Reifen/Rad-Kombination rein baubedingt auf mein Auto passt. Jedoch wird ständig von Puffern an der Vorderachse gesprochen. Mercedes schreibt diese jedoch vor. Muss man daher zum TÜV/Dekra.

Problem 2:

Im PDF-File von Mercedes mit den Reifenvorgaben steht geschrieben, dass bis MJ 807bei werkseitiger Euro 4 Abgaseinstufung nur 16-Zoll Bereifungen zulässig sind. Ist das grundsätzlich das Aus für 18-Zoll Felgen.

Wäre Euch dankbar wenn Ihr mir weiterhelfen würdet.

Thomas

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17 Antworten

Hallöchen,

das Thema hatten wir schon öfters, bemüh' mal die Suche!

Fakt ist, dass mehr geht, als Mercedes in seinen Unterlagen vorsieht. Bei meinem 220 CDI gehen laut MB auch keine 245/40 R18 ET 30. Der TÜV sieht das aber schmerzfrei und trägt es problemlos ein.

Also mein Tipp: Mit Deinem ortsansässigen TÜV-Menschen vorab telefonieren, Felgen und Reifen kaufen und eintragen lassen. Hat bei mir € 43,10 gekostet.

Schmelli

P.S. Andere Puffer o.ä. sind normalerweise auch nicht erforderlich

Themenstarteram 4. November 2007 um 19:50

Danke für die rasche Antwort.

Mir geht es hauptsächlich um die Euro 4 - Einstufung.

Werde ich hier Probleme bekommen bzw. wer kann mir diesbezüglich Probleme machen. Eventuell die Polizei. Ist ggf. auch der TÜV/Dekra zuständig. Leider sind mir hier noch ein paar Dinge unklar. Wird es ggf. ausreichen eine Felge zu kaufen die eine ABE für mein Auto hat.

Wäre prima wenn Ihr mir noch ein paar Tipps geben könntet.

Danke

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Thommya

Danke für die rasche Antwort.

Mir geht es hauptsächlich um die Euro 4 - Einstufung.

Lies einfach das PDF noch einmal richtig durch. Beachte vor allem, an welchen Fahrzeugtypen die **) dran hängen. ;)

Dann löst sich Deine Frage in Luft auf... :D

Zitat:

Original geschrieben von Thommya

Mir geht es hauptsächlich um die Euro 4 - Einstufung. Werde ich hier Probleme bekommen bzw. wer kann mir diesbezüglich Probleme machen. Eventuell die Polizei. Ist ggf. auch der TÜV/Dekra zuständig

Nein, hat auf die Einstufung keine Auswirkungen und es macht Dir auch keiner Probleme!

Zitat:

Original geschrieben von Thommya

Wird es ggf. ausreichen eine Felge zu kaufen die eine ABE für mein Auto hat.

Besser vorab den TÜV anrufen und fragen, ob er Dir die Felgen einträgt. Denn zum TÜV musst Du sowieso! Als ich seinerzeit angerufen hatte und schüchtern nach 245/40 R18 auf dem 220 CDI gefragt hatte, hat er in seiner Datenbank nachgesehen und gesagt, dass auch 20 Zoll registriert sind. Und das mit der Abstufung Euro 4 hat er als "Schmarrn" (wir sind hier in Bayern) bezeichnet.

Hier noch der angesprochene Thread:

http://www.motor-talk.de/forum/e220-cdi-mit-18-zoll-trotz-dpf-moeglich-t1386705.html#post12586411

Schmelli

............und hier die PDF

Zitat:

Original geschrieben von bensez

............und hier die PDF

... die aber vollkommen uninteressant ist! Der TÜV trägt erfahrungsgemäß die Felgen trotzdem ein.

Schmelli

Zitat:

Original geschrieben von Schmelli

Zitat:

Original geschrieben von bensez

............und hier die PDF

... die aber vollkommen uninteressant ist! Der TÜV trägt erfahrungsgemäß die Felgen trotzdem ein.

Schmelli

Falsch. Es ist völlig uninteressant, weil es sich um einen E280 dreht hier im Thread... ;)

Ach ja? Und wo ist der Unterschied für Felgengrößen, die für den 220 CDI bei MB nicht vorgesehen sind und für den 280er nicht vorgesehen sind? Du kannst die gängigen Größen w.z.B. 245/40 R18 ET30 definitiv ohne Probleme vom TÜV eintragen lassen!

Schmelli

Zitat:

Original geschrieben von Schmelli

Ach ja? Und wo ist der Unterschied für Felgengrößen, die für den 220 CDI bei MB nicht vorgesehen sind und für den 280er nicht vorgesehen sind? Du kannst die gängigen Größen w.z.B. 245/40 R18 ET30 definitiv ohne Probleme vom TÜV eintragen lassen!

Lies doch einfach das PDF - steht alles drin... ;)

1. die Originalräder müssen grundsätzlich nicht eingetragen werden

2. wenn Dir jemand etwas nicht zulässiges einträgt wird es dadurch trotzdem nicht zulässig

3. bei den 220CDI mit Euro4 sind die genannten 18" Räder nicht zulässig

 

Hmmm, ich will hier zwar keinen endlosen Streit vom Zaun brechen, möchte die Sache aber schon richtig stellen. Ich wollte mir seinerzeit die Sportpaketfelgen eintragen lassen und habe mich deshalb mit dem Thema beschäftigt.

Zitat:

Original geschrieben von boborola

1. die Originalräder müssen grundsätzlich nicht eingetragen werden

Richtig, wenn sie für das Fahrzeug freigegeben sind, nicht

Zitat:

Original geschrieben von boborola

2. wenn Dir jemand etwas nicht zulässiges einträgt wird es dadurch trotzdem nicht zulässig

Doch, wenn es vorher deshalb nicht zulässig war, weil es nicht eingetragen war, schon. Das ist doch mit allen eintragungspflichtigen Änderungen so. Vorher nicht zulässig, nach einer Eintragung schon. Und kein TÜV-Prüfer wird seinen Posten aufs Spiel setzen und etwas eintragen, was danach nicht zulässig ist. Man muss sich nur vorstellen, es passiert ein Unfall und ein Gerichts-Sachverständiger ist der Meinung, dass es an einer nicht zulässigen Eintragung lag. Da klopft der Staatsanwalt an der Tür des Prüfers. Wir normale Autofahrer sind dumme Hühner, die das nicht beurteilen können müssen. Dafür gibt es ja den TÜV.

Ich hatte geschrieben, dass der TÜV über eine Datenbank verfügt, in der nachgesehen werden kann, was eingetragen werden darf. Und da hat den Prüfer seinerzeit in erster Linie Felgendurchmesser, Felgenbreite und Einpresstiefe interessiert. Und er hätte mir problemlos die Sportpaketfelgen eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von boborola

3. bei den 220CDI mit Euro4 sind die genannten 18" Räder nicht zulässig

Richtig, wie auch anscheinend für den 280er des Threaderstellers nicht. Wenn man sie aber eintragen lässt, schon. Warum Mercedes für diese Fahrzeuge keine allgemeine Freigabe erteilt und ob es evtl. wirklich an der Euro4 Einstufung liegt, wurde hier im Forum auch schon erschöpfend, aber m.E. ohne Ergebnis diskutiert. Ich bin ja immer noch der Meinung, dass MR dahintersteckt (auch wenn er es abstreitet).

Wenn Dich interessiert, was der TÜV alles einträgt, dann schau' Dir doch mal den ersten Werner-Film an! ;)

Schmelli

 

Zitat:

Original geschrieben von Schmelli

Zitat:

Original geschrieben von boborola

3. bei den 220CDI mit Euro4 sind die genannten 18" Räder nicht zulässig

Richtig, wie auch anscheinend für den 280er des Threaderstellers nicht....

Falsch - lies einfach noch einmal was ich geschrieben habe. Da steht alles (im PDF vom Mercedes). ;)

am 7. November 2007 um 9:30

boborola hat Recht. Auch wenn bei Euch der Wunsch Vater der Fehlinterpretation ist und der TÜV keine sorgfältige oder schnell lernende Organisation ist: Mit 17" und größer verlierst du auf deinem 200/220 CDI Euro 4 mit jeglichen größeren Felgen. Und damit die Zulassung. Und das steht unmißverständlich im DC-Dokument. Eine TÜV-Eintragung rettet dich nicht. Du kannst ja dann mal versuchen, den TÜV zu verklagen. Der wird dann sagen, diese steuerliche Relevanz hatte er im Moment nicht erfasst und nur die Freigängigkeit beurteilt. Und er wird seinen Fehler korrigieren und die zulassung widerrufen. Ende.

 

Aber bei einem nennenswerten Unfall mit Personenschaden wird die Sache gleich ganz anders beurteilt, wenn der gegnerische Gutachter feststellt, dass dein Wagen mit zu großen Rädern und damit ohne Zulassung unterwegs war. Ein guter Rechtsverdreher bauscht die Sache richtig schön auf und stellt dich als gewissenlosen Tuner, der die Gefährdung anderer Menschen bewusst in Kauf nimmt, nur um mit Riesenrädern glänzen zu können. Und wozu braucht man die? Richtig, um schnell zu fahren. Damit bist du auch gewissenloser Raser. Keine Rolle spielt es, was der TÜV bescheinigt. Als Fahrzeugführer gibt es eine Gefährdungshaftung und daraus folgend eine besondere Sorgfaltspflicht für den jeweiligen Halter, zu der auch sorgfältige Informationsbeschaffung vor einer Veränderung des Fahrzeugs gehört. Und wenn dein Anwalt dich nicht sauber brieft, wirst du wohlmöglich noch im Gerichtsaal erklären, dass deiner Meinung nach die Eintragung korrekt war. Dan zeigt man dir von der damaligen Preisliste, wo es keine 17 und 18 Zoll für diesen Wagen angeboten gab bis zum DC-Reifendokument sechs-sieben Dokumente, die unmißverständlich sind und arbeitet deinen verbohrten Charakter und deine verquere Weltsicht heraus. So kannst du zusätzlich noch den Führerschein abgeben.

Danke MR für Deine interessante Einschätzung. Mich würde interessieren, was der TÜV selbst dazu sagt. Darf ich Deine Darstellung mit Bitte um Stellungnahme an den TÜV faxen?

Egal was dabei herauskommt. Ich bin doch froh, dass ich seinerzeit keine 18" Mercedes- sondern 18" Rondelfelgen genommen habe. Da war eine Freigabe mittels Gutachten des Herstellers dabei, auf Grund dessen die Eintragung erfolgte. Somit müsste ich doch eigentlich sauber sein!?

Schmelli

am 7. November 2007 um 17:31

Hallo.

Habe Selbst die 18 Zoll AMG Styling IV auf einen W211 220CDI montiert,und habe eine Bescheinigung sprich (ABE) von AMG mit denn Worten:wenn es sich um ein Org.Teil von AMG handelt keine Eintragung erforderlich ist.

Und das in Brief und Siegel.

MFG Kimi01.

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