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18Jahre und so guenstig wie moeglich versichern!?

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 14:16

Hallo, ich brauche unbedingt eure Hilfe!

Ich habe eine bekannte die jetzt 18Jahre alt geworden ist und fuer sich so guenstig wie moeglich

eine Autoversicherung abschliessen will!

Und ich moechte ihr mit eurer Hilfe weiterhelfen!

Sie ist 18Jahre alt, ihr Vater ist verstorben und ihre Mutter hat kein Fuehrerschein.

Deswegen kann die Versicherung nicht ueber die Mutter laufen!

Sie hat aber ein Schwager auf dem man doch eigentlich den Zweitwagen versichern kann!!

Aber seine Versicherung meint das man die bekannte nicht Ueber sein namen Versichern kann weil bei ihnen

keine Direkte Verwandtschaft besteht!

Ist das normal?

Koennte man bei einer anderen Versicherung den Zweitwagen versichern?

Was wuerdet ihr vorschlagen wie man das am besten macht?

Oder soll sie einfach auf ihren namen versichern?

Gibt es versicherungen die ein Angebot fuer Fahranfaenger machen?

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26 Antworten

Moin,

ich habe das 1998 auch so gemacht. Allerdings macht das mittlerweile

a) längst nicht mehr jede Versicherung mit (außer natürlich der Schwager ist auch der Halter) und

b) noch größere Probleme, wenn sie in einigen Jahren die SF-Klasse übernehmen möchte.

Punkt b) hat bei mir 2006 geklappt, war aber wohl die Ausnahme ohne direktes Verwandschaftsverhältnis. Heute würde ich das nicht mehr riskieren und lieber alle Versicherungen abklappern, was dort jeweils möglich ist und was nicht. Ist zwar gerade am Anfang teurer, dafür hat sie aber ihren eigenen Vertrag und ist bei einer SF-Übernahme nicht auf den Goodwill der Versicherung (und den des Schwagers !!!) angewiesen.

am 10. Mai 2008 um 19:30

Der Papa hatte aber eine KFZ Versicherung??!! Wie lange ist er denn schon verstorben? Erst kurz oder schon längere Zeit.

Es gibt wenige Gesellschaften, die eine sog. Eltern/Kind Regelung zulassen, sprich eine Kopie von der ersten Seite des Versicherungsscheins des Vaters und die Tochter kann mit SF 1/2 (meistens 140%) einsteigen auf Ihren Namen als VN und Halter.

Leider kann ich dir nicht sagen ob das auch noch klappt wenn der Vertrag des Vaters schon länger erloschen ist.

Hat sonst jemand aus der kompletten Familie eine KFZ Versicherung und den gleichen Nachnamen wie deine Freundin? (Denn letztendlich kann da auch keiner Prüfen ob der Name auf dem Schein jetzt wirklich Vater oder Mutter ist)

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 22:50

Sie ist ohne Vater aufgewachsen, der ist nach der Geburt abgehauen!

Sie hat noch kein Fahrzeug, sie ist aber grad auf der Suche!

Also meint ihr das es einfach über einen gleichen Nachnahmen klappen würde?

Ich meine aber das sie keine Verwand´ten mit dem gleichen Nachnahmen hat!

Also meint ihr das es besser wäre alles komplett auf ihren Namen laufen zu lassen?

Gibt es den keine Versicherungen die günstig für Neueinsteiger sind?

Was meint ihr wieviel sie ungefähr für eine Haftplichtversicherung für einen

Ford Ka Baujahr 2000 60PS im Jahr zahlen müsste?

Danke im voraus

am 11. Mai 2008 um 10:20

schau mal ins faq in meiner signatur.dort unter fahranfänger

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 12:11

Bis wann kann man sich versichern damit die Versicherung bis naechstes Jahr eine Stufe runter geht?

So hat man doch ein paar Monate schon gespart?

am 11. Mai 2008 um 16:54

01.07. geht meist auch rückwirkend,ganz hilfreich wenn man erst am 15ten zugelassen hat

am 14. Mai 2008 um 5:37

Hat Sie vielleicht Großeltern ?

Hier ist eine Zweitwagenregelung auch möglich !

Schöne Grüsse

Themenstarteram 14. Mai 2008 um 14:19

Nein leider nicht!!!

Also hat sie wohl keine andere wahl als bei 230% anzufangen!

am 14. Mai 2008 um 20:12

Eine Möglichkeit kenne ich noch, wenn der Schwager mitspielt.

Ist die Schwester und der Schwager älter als 23 Jahre und hat der Schwager seinen Führerschein länger als 3 Jahre ?

Gibt es über einen Maklerpool eine Möglichkeit der SF1/2.

Schöne Grüsse

Themenstarteram 15. Mai 2008 um 13:53

Ja die beide sind ueber 23 Jahre alt und der Schwager haz sein lappen auch laenger als 3Jahre.

Aber das mit dem Marklerpool verstehe ich nicht.

Kannst du das vielleicht genauer erklaeren?

am 16. Mai 2008 um 7:45

Zitat:

Original geschrieben von SonicBoss

 

Sie ist 18Jahre alt, ihr Vater ist verstorben und ihre Mutter hat kein Fuehrerschein.

Deswegen kann die Versicherung nicht ueber die Mutter laufen!

natürlich kann die Versicherung über ihre Mutter laufen... Mein Motorrad ist auch auf meine Mutter angemeldet obwohl sie nicht den entsprechenden Führerschein hat, das geht... Stell dir doch mal vor deine Mutter gründet ein LKW-Unternehmen und stellt Fahrer an, soll sie dann erst nen Führerschein machen müssen um die LKWs anzumelden und zu versichern? nein... Der Wagen kann auf die Mutter angemeldet werden, es muss dann lediglich auch jeder mitangegeben werden der das Fahrzeug fahren will...

alles ohne Gewähr, nur meine persönliche Erfahrung....

am 16. Mai 2008 um 7:49

das prozente sogar erbbar sind, ist zwar unsinn aber oft moeglich.

my2cent zum thema einstufung und effektives risiko

Harry

am 16. Mai 2008 um 8:00

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

das prozente sogar erbbar sind, ist zwar unsinn aber oft moeglich.

my2cent zum thema einstufung und effektives risiko

Harry

Moin,

das mit dem "erben" wird hier wohl weniger funktionieren.... Ist, wenn ich mich recht erinnere, wie die Übertragung des SFR zu betrachte.... Also? Kommt nix bei rum da die gute Frau ja nichts hätte selbst erfahren können und somit eine Übernahme bzw ein Erben der SFR nicht möglich ist....

Gruss

Marcus

am 16. Mai 2008 um 8:09

mir kams dabei nur auf die unsinnige wertung von % zu risiko an.

das risiko bleibt gleich, aber man versucht bewusst anreize zu geben. das ist unsinn?

Harry

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