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19 Zoll Felgen nicht fahrbar?

Audi A4 B7/8E

Hallo Leute,

ich fahre einen Audi A4 B7 3.0 TDI Quattro und möchte mir nun 19 Zoll Felgen anschaffen. Nur finde ich keinen einzigen Reifen, der in der bei 19 Zoll zulässigen Größe (235/35 R19) die Traglast meines Audis erfüllt.

Ich habe eine maximale Achslast von 1230 Kilo /2 = 615 Kg pro Reifen.

Nun sind alle Reifen die ich finde mit Tragfähigkeitsindex 91 angegeben, was exakt auf den Punkt 615Kg entspricht, soweit so gut. Nur muss man aber noch den Tragfähigkeitsverlust ab 220 km/h mit einberechnen? Demnach hätte ich keine Reserven mehr, die Traglast würde bei entsprechender Geschwindigkeit unterhalb der Zulässigkeit fallen und dahingehend spätestens der TüV meckern würde.

Sind Reifen, die Geschwindigkeitsindex Y (300 km/h) haben auch von diesem Tragfähigkeitsverlust betroffen oder bleiben die bis 300 km/h "stabil"? Wenn nicht könnte ich ja ohne Probleme 91Y Reifen nehmen. Mein Wagen fährt max 250 km/h.

Vielen Dank für die Antworten und die Aufklärung :)

Gruß,

Endt2

Beste Antwort im Thema

Um die Diskussion endlich beizulegen...

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Ich habe mich nochmals informiert und anscheinend ist es so, dass Y-Reifen bis 270 km/h ihre Tragfähigkeit nicht verlieren! Kann mir das jemand bestätigen? Da in meinem Fahrzeugschein eine vmax von 235 angegeben ist also ein 91Y Reifen kein Problem beim Tüv?

Ist kein Problem.

Die Traglast für dein Fahrzeug steht im COC / Fahrzeugschein (bei mir 91), die gilt auch für sämtliche Reifengrößen, die ich fahren könnte. Wenn deine Zahl im COC nicht unterschritten wird, gibt es auch kein Problem beim TÜV.

Das ist so nicht richtig.

Die eingetragene Traglast im Fzgschein ist nicht bindend, sehrwohl jedoch die maximal zulässige Achslast.

Achslast sticht eingetragene Traglast.

Man darf die Traglast die eingetragen ist solange unterschreiten, bis die maximale Achslast gerade noch eingehalten wird.

Natürlich hängt das dann letztendlich noch von mehreren Faktoren ab, ob man einen Reifen dann auch fahren darf, aber was rein die Traglasten betrifft ist das so wie beschrieben.

Ich habe auch 97 eingetragen, bin das jedoch noch nie gefahren und war auch noch nie montiert. Wozu auch, die zusätzliche Traglast macht sich nur in den Reifenpreisen bemerkbar und wird aber effektiv nicht benötigt.

Gruß

Hatte mal beim Reifenhändler vier neue Reifen aufziehen lassen und nicht weiter nachgesehen (Index). Die Marke, Profil und Größe habe ich noch gecheckt, aber nicht auf den Index geachtet.

Vier Monate später musste ich zum TÜV, der stellte fest das einer der vier Reifen einen zu niedrigen Index wie im Brief stand, hatte und ich bekam dadurch auch keinen TÜV.

Das kann ich nicht Glauben, wenn du laut Brief 97 benötigst, du mit 91 durch den TÜV kommst.

Ich hatte auf meinem B7 3.0 TDI Avant auch 19er. 235/35 19 gibt es aber nicht in der Traglast, die in meinen Papieren stand. Ich bekam von Conti die Gutachten sowohl für den Conti Sport Contact 5 als auch für den CSC 3 mit der Traglast 91. Es wurde mir erklärt, dass die Traglast in Zusammenhang steht mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Reifens. Hat man einen W-Reifen, Y-Reifen oder Z-Reifen so ist die zulässige Traglast der Reifen bis zur Höchstgeschwindigkeit gewährleistet. Hat man ein Fahrzeug, dass eine Vmax von 240 hat (mein Avant z.B., der bei den 18ern 93er Index hatte) so wird die Vmax des Reifens nicht ausgeschöpft und man kann auch einen Reifen mit einem niedrigeren Traglastindex fahren. Somit bekam ich die Gutachten und die Eintragung für 235/35 19 91Y problemlos.

Also entweder beim TÜV fragen, ob sie die Gutachten für diese Reifen da haben oder beim Reifenhersteller ein Gutachten anfordern. Conti hatte damals sehr spontan reagiert.

am 23. September 2016 um 12:23

Wenn der TÜV meckern könnte, wo geht man dann hin und fragt nach? In einem Forum? Oder vielleicht doch zum TÜV? Also ich frage dann doch lieber die, die mir dazu auch gleich alle Unterlagen geben können. Bei mir ist das die DEKRA die einen großen Standort haben, und all die speziellen Sachen in der Gegend machen. Wie TÜV per COC und ohne Fahrzeugschein ect.

Also nachschauen welcher Verein bei dir mehr als nur HU/AU macht da hinfahren und nachfragen, wenn man sicher gehen will dann noch schriftlich geben lassen.

Genauso wie Rowdy es sagt ist es richtig und trifft auch genau in meinem Fall zu.

Ich habe nun bei Hankook um eine Reifenfreigabe gebeten und gehe eig. zu 99% davon aus, dass die 91Y für mein Fahrzeug freigegeben werden, trotz dessen, dass 97 eingetragen sind.

Wie Rowdy beschrieben hat, verliert ein Y-Reifen erst seine Traglast bei 270km/h (ist so von gesetzewegen auch verabschiedet und genormt worden), sodass ich bei Vmax 230+9km/h Sicherheitstoleranz nicht in diesen Bereich kommen KANN. Daher ist ein 91er Reifen eine Punktlandung und reicht gerade so aus. Weniger dürfte es allerdings bei meiner Achslast von 1230Kg nicht sein!

Bei Traglastindex 91 und deinen 615Kg max. Achslast wärst du im Stand schon bei 100% und die darfst du nicht fahren, da du für dein Fahrzeug min. eine Traglast von 97 benötigst.

Den Reifen darf man nur bis max. 91% der Traglast im Fahrbetrieb belasten. Die übrigen 9% sind Sicherheitsreserven die vorgeschrieben sind.

Das ändert auch an 91Y nichts, da du ja im Stand damit schon über den 91% bist.

Ein Reifen mit 91 hat immer nur 615Kg max. Achslast, egal ob W/V/Y......

Lies dir mal das genau durch:

https://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex

http://www.reifen.de/.../tragfaehigkeitsindex

Ganz unten im Fazit steht es auch nochmal, sodass es eigentlich jeder verstehen müsste.

 

Aber wie machen das denn andere Leute? Die Kombination 235/35/19 ist doch durchaus üblich, viele Leute fahren damit rum. Sind die denn alle illegal unterwegs? Hat der TÜV keine Ahnung?

Also ich kenne das auch so, dass der Traglastindex auch bei der mit diesem Reifen erlaubten Höchstgeschwindigkeit besteht. Darüber hinaus ist der Reifen dann nicht mehr tragfähig. Heißt also: Beim Y-Reifen bleibt die Tragfähigkeit bis 270 km/h stabil, danach nicht mehr. Sind wir denn hier alle schief gewickelt?

Also, sei's drum. Am besten fährt der TE zum TÜV seines Vertrauens und klärt das dort ab.

91Y darfst du fahren. Bis zu 615kg bis 300kmh.

Lass dich nicht verrückt machen.

Nix mit, davon nur 91% nutzbar und der Rest Reserve.

Die Werte sind immer 100%, sonst müsste man ja immer 10% vom Index abziehen. Die Angaben stehen ja nicht umsonst drauf.

Zitat:

@Andy B7 schrieb am 24. September 2016 um 11:10:08 Uhr:

Aber wie machen das denn andere Leute? Die Kombination 235/35/19 ist doch durchaus üblich, viele Leute fahren damit rum. Sind die denn alle illegal unterwegs? Hat der TÜV keine Ahnung?

Also ich kenne das auch so, dass der Traglastindex auch bei der mit diesem Reifen erlaubten Höchstgeschwindigkeit besteht. Darüber hinaus ist der Reifen dann nicht mehr tragfähig. Heißt also: Beim Y-Reifen bleibt die Tragfähigkeit bis 270 km/h stabil, danach nicht mehr. Sind wir denn hier alle schief gewickelt?

Also, sei's drum. Am besten fährt der TE zum TÜV seines Vertrauens und klärt das dort ab.

Du darfst sie fahren, ich darf sie fahren und jeder andere darf sie auch fahren, bei dem im Brief/COC eine Traglast von 91 steht, wer aber laut Brief/COC eine Traglast von 97 benötigt, eben nicht!

Zitat:

@JB1980 schrieb am 24. September 2016 um 11:33:38 Uhr:

91Y darfst du fahren. Bis zu 615kg bis 300kmh.

Lass dich nicht verrückt machen.

Nix mit, davon nur 91% nutzbar und der Rest Reserve.

Die Werte sind immer 100%, sonst müsste man ja immer 10% vom Index abziehen. Die Angaben stehen ja nicht umsonst drauf.

Du musst keine 10% vom Index abziehen, dafür steht ja die richtige Traglast im Brief/COC! Wenn bei dir die Traglast 91 steht hast du sicher keine max. Achslast von 615Kg eingetragen oder?

Schreibst doch

"Den Reifen darf man nur bis max. 91% der Traglast im Fahrbetrieb belasten. Die übrigen 9% sind Sicherheitsreserven die vorgeschrieben sind. "

Das wären ja dann 559,65kg

Nur weil in den coc was von 97 steht, heißt das nicht er darf nix anderes fahren.

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