1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4G
  7. 19 Zoll nicht bei der Eg-Übereinstimmungesbesch. aufgelistet

19 Zoll nicht bei der Eg-Übereinstimmungesbesch. aufgelistet

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 30. Januar 2012 um 13:52

Hallo, ich hab schon mal den Brief + EG-Übereinstimmungserklärung zwecks Neuzulassung meines Audi A6 2,0 Tfsi vom Händler bekommen. Nun stehen in der Übereinstimmungserklärung keine 19 Zoll Felgen mit Reifen mit drinnen. Ich hab Original 8,5 x 19 Zoll Alus mit 255/40er Bereifung separat gekauft, die original für den A6 4G sind. (Die Felgen sind die S-line Felgen in 19 Zoll) Muss ich diese nachtragen lassen, bzw. gibt es Ärger bei der Rennleitung?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KessyB6

Eintragen ist absolut nicht notwendig da es eine Original Audi Felge ist und zweitens der A6 mit diesem Rad auch vom Band läuft.

Das siehst du leider falsch ;) Wenn der A6 mit den Felgen vom Band läuft, dann sind sie ja auch in der EGÜ eingetragen. Da aber nichtmal die Felgendimension bei ihm eingetragen ist, würde die Nicht-Eintragung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen - so einfach ist das *gg*

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Soviel ich weiß, sind die Felgen in der Größe nur in der Übereinstimmungserklärung eingetragen, wenn sie mit der Bestellung geordert und ausgeliefert wurden. Um sicher zu gehen, würde ich die Felgen/Reifen nachtragen lassen. Sollte kein Problem sein, wenn es Original-Audis sind.

Themenstarteram 15. Februar 2012 um 13:14

Hallo, ich war jetzt zwecks Klärung beim TÜV. Die wollen jetzt eine Traglastbescheinigung der Felge haben und danach per Einzalabnahme die Felgen nachtragen. Finde ich ganz schön viel Aufwand für eine Originalfelge, die man per Konfiguration bestellen kann.

Vom Händler habe ich eine Bestätigung bekommen, welche Felgen der Wagen fahren darf. Das genügt dem Tüv wiederum nicht.

Ich hätte gedacht, dass Audi die Übereinstimmungserklärung ändern könnte. Das geht aber lt. Hotline wieder nicht. Jetzt schickt mir Audi eine Traglastbescheinigung zu...

Ist das so nachvollziehbar oder geht das auch einfacher ???

Vielen Dank für die Hilfe.

Zitat:

Original geschrieben von audi-olli71

Ist das so nachvollziehbar oder geht das auch einfacher ???

Ja, ist so nachvollziehbar und der ganz normale Weg. Die Einzelabname wird problemlos über die Bühne gehen und i.d.R. nur wenige Minuten dauern.

 

Zitat:

Original geschrieben von audi-olli71

Ist das so nachvollziehbar oder geht das auch einfacher ???

Das ist nachvollziehbar. Das mit der Bescheinigung musste ich bei meinen 18-Zoll-S6-WR auch machen. Ab zum TÜV damit und eintragen lassen.

Es geht aber noch einfacher...

Dranschrauben und abfahrt!

Das der TÜV die per Einzelabnahme einträgt ist doch klar. Gibt mehr Kohle!!!

Eintragen ist absolut nicht notwendig da es eine Original Audi Felge ist und zweitens der A6 mit diesem Rad auch vom Band läuft.

Themenstarteram 15. Februar 2012 um 15:53

Der Tüv-Prüfer hat sich die freigegebenen Felgengrößen ausgedruckt und auf der Liste standen die nicht mit drauf, obwohl man die ab Werk bestellen kann. Schon komisch...

Um auf der sicheren Seite zu sein, werde ich die Felgen dann eintragen lassen...

Hab die Felgen inkl. Reifen(nur für Übeführungsfahrt genutzt) für 950,-- inkl. Versand geschossen. Da

sind die 100 Euro für die Abnahme auch noch akzeptabel :p

Vielen Dank für die Infos

Felgen und Reifen die bei mir eingetragen sind obwohl ich 20er für den Sommer und 17er für den Winter ab Werk bestellt habe:

 

245/45 R18 auf 8Jx18

255/40 R19 auf 8,5Jx19

255/35 R20 auf 8,5Jx20

225/55 R17 auf 7,5Jx17

225/50 R18 auf 7,5Jx18

Zitat:

Original geschrieben von KessyB6

Eintragen ist absolut nicht notwendig da es eine Original Audi Felge ist und zweitens der A6 mit diesem Rad auch vom Band läuft.

Das siehst du leider falsch ;) Wenn der A6 mit den Felgen vom Band läuft, dann sind sie ja auch in der EGÜ eingetragen. Da aber nichtmal die Felgendimension bei ihm eingetragen ist, würde die Nicht-Eintragung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen - so einfach ist das *gg*

bei mir sind die restlichen reifen und felgen in der EGü auf der 4. seite eingetragen

Themenstarteram 15. Februar 2012 um 19:50

18 Zoll sind bei mir in der EG-Übereinstimmungserklärung auch noch vorhanden. 19 und 20 Zoll halt nicht mehr... Wenn einer 19 Zoll bestellt hat, wird da wohl auch kein 20 Zoll in der EG übereinstimmungserklärung vorhanden sein...

Ich frag mich nur, wieso der Hersteller das so macht. Das kostet Audi doch nichts, alle Originalfelgen einschl. Reifen anzugeben... Kann sich ja sogar verkaufsfördernd auf einen späteren Felgenkauf auswirken.

Zitat:

Original geschrieben von audi-olli71

18 Zoll sind bei mir in der EG-Übereinstimmungserklärung auch noch vorhanden. 19 und 20 Zoll halt nicht mehr... Wenn einer 19 Zoll bestellt hat, wird da wohl auch kein 20 Zoll in der EG übereinstimmungserklärung vorhanden sein...

Ich frag mich nur, wieso der Hersteller das so macht. Das kostet Audi doch nichts, alle Originalfelgen einschl. Reifen anzugeben... Kann sich ja sogar verkaufsfördernd auf einen späteren Felgenkauf auswirken.

ja das wäre wahrlich eine brauchbarer Zug von Audi, aber leider nicht...

Ich bin ja schon froh dass die 19er drinstehen obwohl ich 17 und 20 hab...

meiner wurde mir 19" ausgeliefert und die 20" sind auch aufgelistet

Also ich bin fast zu 100% sicher, dass es eine bestimmten Grund hat. (War bei meinem Golf R genau so)

Wenn original nur mit 16, 17 oder 18Zoll ausgeliefert, stehen auch nur diese drin.

Wenn original mit 19 oder 20 Zoll ausgeliefert, dann steht alles drin.

Grund: Irgendwo im Radkasten muss für die großen Räder irgendetwas anderes verbaut werden, wegen der Größe der Räder (irgendein Schutz über irgendeiner Schraube - fragt mich nicht nach dem genauen Teil)

Dieser wird eben auch nur bei den großen Rädern verbaut - wer also ab Werk nicht gleich groß bestellt, hat dann eben dieses Problem mit der Eintragung.

Beim Golf R sind das sogar vier Teile, an jedem Kotflügel so ein kleiner Flügel, der die Radabdeckung nach vorne und hinten gewährleistet.

Diese Dinge gelten zwar meistens hauptsächlich für's EU-Ausland da in D nicht relevant (daher lassen sich die 20 Zoll Räder auch einfach eintragen) aber wegen der EU-Genehmigung, dürfen die großen dann aber Werk eben nicht drin stehen.

Ich hoffe, das plausible erklärt zu haben.

Gruß aus Oberfrnaken

Hallo,

weiß jemand, ob ich diese Felgen (Serienfelge Audi S5) auf meiner 4G Limo fahren kann??

140
Deine Antwort
Ähnliche Themen