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195´er 15" Winterreifen auf A4 Avant B7

Themenstarteram 23. September 2005 um 8:34

Hallo,

ich hab noch 195´er 15 Zoll von meinem B5. Da diese nur einen Winter gefahren wurde hatte ich gedacht die nehm ich auch weiter. Wie ich dann feststellen musste steht im Fahrzeugschein 205/16 Zoll. Kann man die 195´er 15" eintragen lassen oder brauch ich echt neue ?

MFG

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16 Antworten

Welchen Motor hat denn Dein A4? Ab 1,8T bzw 2,5TDI mußt Du wegen der größeren Bremsanlage 16" Räder fahren

Außerdem hat der B5 6,5 x 15 und der B6/B7 7 x 15 Räder eingetragen

Gruß Thorsten

Themenstarteram 23. September 2005 um 9:34

2.0 TDI

Wußte gar nicht, dass es unterschiedliche Bremsanlagen gibt.....

Ich hatte ebenfalls Winterreifen in der gleichen Dimension von meiner alten C-Klasse. Mein Freundlicher meinte, dass ich die nicht mehr nutzen kann...

Ich werde mir wohl das Artis Koplettrad holen (205/55 R16). 194,19 + ca. 15,- für Reifendrucksensor pro Komplettrad. Das klingt ganz ok. Das habe ich beim freien Reifenhändler letztes Jahr für die 15"er auch bezahlt.

Natürlich werde ich aber auch den freien Reifenhändler abchecken....

In der kommenden AMS gibts übrigens ein Winterreifentest für die Größe 205/55 R16.

 

Grüße

Frank

Hab gerade im Konfigurator gesehen, dass alle B7 ab Werk nur noch mit 16" Winterräder bestellt werden können.

Dann mußt Du wohl doch neue Räder kaufen

Thorsten

Apropos Winterreifen, habe von meinem B6 2,4er (Vmax 223km/h) noch welche in der Dimension 205/55 R16 91H (Vmax210) auf Felge 7JX16 ET 42. Warum will mein B7 als 2.0TDI (Vmax 207km/h) die selben Pneus als 91V ?

 

MFG Mage

Zitat:

Original geschrieben von Mage010168

Apropos Winterreifen, habe von meinem B6 2,4er (Vmax 223km/h) noch welche in der Dimension 205/55 R16 91H (Vmax210) auf Felge 7JX16 ET 42. Warum will mein B7 als 2.0TDI (Vmax 207km/h) die selben Pneus als 91V ?

Bei Winterreifen darf jeder Geschwindigkeitsindex verbaut werden. Falls die maximale Höchstgeschwindigkeit des PKW allerdings höher als die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifen ist muß im Sichtfeld des Fahrer ein Warnhinweis angebracht werden!

@Mage010168

Schau mal im Fahrzeugschein bei Bemerkungen (im Prinzip der Text unter den Daten). Da sollten die M+S Reifen beschrieben sein. Bei meinem 2,5 TDI steht dort 205/55 R16 94H M+S

@ weiberheld

Bist du dir sicher, dass man bei Winterreifen jeden Geschwindigkeitsindex fahren darf? Wenn im FZ bei mir für Winterreifen H angegeben ist, darf ich doch ohne Eintragung keinen kleineren Geschwindigkeitsindex fahren, oder liege ich jetzt falsch.

Zitat:

Original geschrieben von viper2

@ weiberheld

Bist du dir sicher, dass man bei Winterreifen jeden Geschwindigkeitsindex fahren darf? Wenn im FZ bei mir für Winterreifen H angegeben ist, darf ich doch ohne Eintragung keinen kleineren Geschwindigkeitsindex fahren, oder liege ich jetzt falsch.

Es ist so wie ich es schrieb!

Die Reifenfreigaben im KFZ-Schein gelten oft für die komplette Modellreihe und da es dort auch schnellere KFZ gibt werden halt nur die Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex eingetragen.

Bei meinem A3 2.0 TDI sind z. B. Sommerreifen in W-Ausführung erforderlich, obwohl die Kiste nie und nimmer 270 km/h schafft. Der A3 3.2 V6 hingegen braucht diese Reifen.

Es dürfen nur die Reifen verwendet werden, die im Schein eingetragen sind. Sofern Reifen mit einem niedrigereen Speedindex eingetragen sind, muß auf diesen "M&S" stehen und im Sichtbereich des Fahrers im Innenraum muß ein Hinweis auf die Maximalgeschwindigkeit hingewisen werden (Aufkleber).

Bei Reifenhändlern kannst Du Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Ob man die Reifen dann noch eintragen lasssen muß, weiß ich aber nicht.

Grüße

Hartmut

Zitat:

Original geschrieben von viper2

@Mage010168

Schau mal im Fahrzeugschein bei Bemerkungen (im Prinzip der Text unter den Daten). Da sollten die M+S Reifen beschrieben sein. Bei meinem 2,5 TDI steht dort 205/55 R16 94H M+S

 

Unter Fiffern 20-23 stehen die Reifengrössen:

205/55R16 91V und

215/55R16 93W

das versteh ich noch.

Im Text stehen dann noch die genehmigten Felgengrössen (auch die 7X16 ET 42) und die 17" mit den235/45 R17 aber dann steht da:

215/650R440 96Y Od. 205/640R440 97H M+S A. 205/440, ET41 Nur mit Reifendruckkontrolle und Domstrebe.

Darf ich jetzt die 205/55 R16 91H Winterreifen auf Stahlfelge 7X16 ET 42 auf dem 2.0TDI unbedenklich fahren oder muss ich noch zum TÜV?

 

MFG Mage

Eine andere M+S Felge steht bei dir nicht im Schein?

Die M+S Reifen mit Reifendruckkontrolle und Domstrebe habe ich auch und davor stehen bei mir der "normale" 205/55 R 16 94 h M+S.

Vielleicht könnte noch jemand mit einem 2.0 Tdi etwas dazu sagen.

Also 195 er 15" Felgen und Reifen dürfen auf dem B7 nicht gefahren werden da er eine Bremsanlage hat, die mindestens 16" vorschreiben.

Wie Weiberheld schon schrieb, dürfen bei M+S Reifen niedrigere Geschwindigkeitsindexe benutzt werden, entweder mit Aufkleber im Scihtfeld, oder die Geschwindigkeitswarnung im FIS (Stufe 2) aktivieren. Beides ist laut TÜV erlaubt.

Aber wichtig, achtet auf euren Lastindex. Hier wurden beim B7 komische Werte eingetragen die nicht unbedingt sein müssen. Der Lastindex 91 würde nämlich völlig ausreichen. Ich habe ihn beim Tüv nachtragen lassen für 9,95€ da 94H Reifen sehr schwer zu bekommen sind und 91H Winterreifen ein gängiges Format ist und somit einiges günstiger war.

Gruß Scoty81

@ Scoty

Aber tiefer als H darf ich doch dann bei den Winterreifen nicht gehen, oder? So steht es ja im Schein. Ich dürfte jetzt nicht 205/55 R16 T fahren.

Bei M+S darfst du auch T oder niedriger fahren, wichtig ist die richtige Warnung im FIS oder Aufkleber!

Gruß Scoty81

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