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195 er Reifen eintragen wenn 205er erlaubt sind?

Themenstarteram 26. März 2010 um 10:50

Hallo!

Auf meinem Auto waren/ sind zubehörfelgen (Ronal) dran.

Darauf waren Reifen der Größe 205/50 R16. In der ABE zu den Felgen steht aber auch der 195/55 R16 drin. Diese größe ist aber nicht in den Papieren meines Autos aufgeführt, kann man den nun draufmachen und fahren oder muss ich den irgendwo eintragen lassen? Wenn ja wo, wie und was kostet das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

betreff abrollumfang, original sind 185/65 R15, wenn ich die mit den 195/55 R16 vergleiche ist der umfang nur um 0,01 größer, der reifen also genauso groß wie der original drauf darf!

Passt schon, es war auch nur ein wertfreier Hinweis von mir.

Hier noch die Werte nach ETRTO:

ReifenUmfang
185/65 R 151894 mm
195/55 R 161891 mm
205/50 R 161867 mm

Zitat:

Freigabe vom Hersteller des Reifens, wie und woher bekommt man die?

Manche Reifenhersteller haben Antragsformulare dafür auf ihren Webseiten. Falls nicht, geht Email oder ein Anruf.

Beispiele: Hankook, Michelin.

Zitat:

Änderungsabnahme, was muss man dazu machen?

Mit Fahrzeugschein, Felgen-ABE + Anlage, Reifenfreigabe und Auto mit montierter Rad-/Reifenkombi zur KFZ-Prüfstelle fahren und sich für ~40€ eine Abnahmebescheinigung erstellen lassen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

 

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Für Ronal-Räder gilt was im Ronal-Rad-Gutachten steht.

Wenn da 195er Räder für dein Fahrzeug aufgeführt sind kannst du die fahren.

Allerdings solltest du vorher die zugehörigen Auflagen durchlesen.

Ob die Räder eingetragen werden müssen steht auch unter den Auflagen im Gutachten.

Themenstarteram 26. März 2010 um 13:20

Hi!

In dem Gutachten der Felgen steht zb der Punkt 11B, in diesem steht:

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis

bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist

dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung

der Fahrzeugpapiere enthält.

Dann müsste ich die Reifengröße auch eintragen lassen. Nur steht dieser punkt 11B nicht bei den 195/55 R16 Reifen. Also kann ich die reifen draufmachen?

Nun weiter zur ABE der Felgen. Da steht dann drin:

Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeug-

papiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder

Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht

erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde

(Zulassungsbehörde) zu veranlassen.

 

Ich bin etwas verwirrt...

wenn keine Auflagen bei den Reifen stehen, dann gibts da nichts was zu beachten wäre, Auflgen gibts nur zu beachten, wenn welche da stehen. Ist doch eigentlich recht einfach zu verstehen. 

 

 

Hallo dogfischhund,

anhand der Reifengrößen tippe ich darauf, dass es um den Renault Scénic Typ JA geht. Könntest Du bitte schreiben, welche Ronal-Felge es ist, bzw. deren Maße? Ich würde das Gutachten gerne vollständig lesen.

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 26. März 2010 um 18:12

Hi!

Es ist die Felge LZ6754

Hallo dogfischhund,

aha, die LZ 7½x16 H2 ET35. Prima, das Gutachten für den Scénic habe ich jetzt. Ich kommentiere mal die Auflagen dazu.

11A Eine Änderungsabnahme bei TÜV/DEKRA/GTÜ/etc. ist erforderlich (~40€).

22B, 22L Betrifft Nacharbeiten für die Freigängigkeit der Räder hinten. Wenn die Felge mit 205/50 freigängig war, passt sie in der Breite auch mit 195/55. Der Reifen hat aber einen größeren Durchmesser und benötigt daher ringsum ca. 4 mm mehr Platz. Ob das Probleme geben würde, kann ich nicht sagen.

24M Radabdeckung hinten: Wenn 205/50 in Ordnung war, passt 195/55 auch.

56G 195/55 R 16 darf nach ETRTO-Norm nur auf Felgen bis 7J montiert werden. Für 7½J benötigst Du eine Freigabe des Reifenherstellers!

10B Nicht wichtig, in der Größe sind Sommerreifen normalerweise für mindestens 190 km/h geeignet (T).

11B Keine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle erforderlich (wegen des Textes im Hauptteil der ABE).

11G Nur interessant, wenn das Fahrwerk noch anderweitig geändert wurde.

74U Nicht wichtig, wenn die Felge bisher schon plan an der Radnabe angelegen hat.

Die restlichen Auflagen sind uninteressant, aber vorsichtshalber solltest Du noch die Nummer der Betriebserlaubnis Deines Autos prüfen: e2*98/14*0068*12 oder höher (letzte zwei Ziffern).

Noch eine Anmerkung: Durch den größeren Durchmesser hat der 195/55 natürlich einen größeren Abrollumfang. Tachometer und Kilometerzähler zeigen dadurch ~1,3% weniger an, und das Auto fährt sich geringfügig zäher.

Ich hoffe, Du kannst etwas damit anfangen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 26. März 2010 um 19:40

betreff abrollumfang, original sind 185/65 R15, wenn ich die mit den 195/55 R16 vergleiche ist der umfang nur um 0,01 größer, der reifen also genauso groß wie der original drauf darf!

Freigabe vom Hersteller des Reifens, wie und woher bekommt man die?

Änderungsabnahme, was muss man dazu machen?

Howard

Zitat:

betreff abrollumfang, original sind 185/65 R15, wenn ich die mit den 195/55 R16 vergleiche ist der umfang nur um 0,01 größer, der reifen also genauso groß wie der original drauf darf!

Passt schon, es war auch nur ein wertfreier Hinweis von mir.

Hier noch die Werte nach ETRTO:

ReifenUmfang
185/65 R 151894 mm
195/55 R 161891 mm
205/50 R 161867 mm

Zitat:

Freigabe vom Hersteller des Reifens, wie und woher bekommt man die?

Manche Reifenhersteller haben Antragsformulare dafür auf ihren Webseiten. Falls nicht, geht Email oder ein Anruf.

Beispiele: Hankook, Michelin.

Zitat:

Änderungsabnahme, was muss man dazu machen?

Mit Fahrzeugschein, Felgen-ABE + Anlage, Reifenfreigabe und Auto mit montierter Rad-/Reifenkombi zur KFZ-Prüfstelle fahren und sich für ~40€ eine Abnahmebescheinigung erstellen lassen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

 

am 26. März 2010 um 23:42

Macht denn da der Wechsel auf die schmaleren Reifen überhaupt Sinn

wenn man dafür kostenpflichtig zum TÜV muss?

 

195er auf 'ner 7.5"-Felge, sowas ist nicht ohne Grund so einfach nicht

freigegeben. Außerdem ergibt das eine den Bordsteinkanten schutzlos

ausgesetzte Felge. Naja, auch bei 205ern schon nicht ideal . . . .

 

 

ps

Howard, vielleicht wäre es mal angebracht bei Alpha auf ein 'DANKE' zu klicken,

so wie ich das ganz selbstverständlich tue. Schließlich hat er sich für Dich

erhebliche Mühe gemacht !!

Aber ich bin hier sowieso der Einzige, der diese Funktion nutzt. ;)

Themenstarteram 28. März 2010 um 7:15

Hi!

das Danke ist schon erledigt ;o)

Ja, das ich mit den 195ern solch "ärger" bekomme hätte ich nun auch nicht gedacht. Bin halt davon ausgegangen das wenn die in dem Gutachten stehen auch problemlos genommen /gefahren werden dürfen. Waren halt doch schon um etliches billiger als die 205/50.

Hab aber erst mal ne mail an Pirelli geschickt wegen der Freigabe, hab dort auf der seite nichts in der art gefunden wie zb. bei michelin. Hoffe ich kann die aber trotzdem drauf machen, sonst hab ich ja leider zum "Duddeldei" gekauft.

Oder ich ruf dort am Montag mal an, ist bestimmt besser und ich weiß gleich bescheid.

was ich trotzdem nicht begreife ist das man den reifen beim Tüv eintragen lassen muss obwohl er ja auch nicht größer / kleiner ist als der 185er (ok, etwas breiter).

Howard

Zitat:

was ich trotzdem nicht begreife ist das man den reifen beim Tüv eintragen lassen muss obwohl er ja auch nicht größer / kleiner ist als der 185er (ok, etwas breiter).

Hallo Howard,

es geht ja nicht um die Reifengröße allein, sondern immer um die gesamte Rad-/Reifenkombination.

In Deinem Fall ist der Grund für eine Änderungsabnahme klar: die Felgenbreite liegt für den Reifen außerhalb der Norm.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 28. März 2010 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

 

In Deinem Fall ist der Grund für eine Änderungsabnahme klar: die Felgenbreite liegt für den Reifen außerhalb der Norm.

Hi!

Ist mir schon klar jetzt, begreife nur nicht warum der/die Felgenhersteller

dann solche größen im Gutachten / ABE eintragen wenn der Käufer dadurch nur noch extra kosten und rennerrein hat. Wie gesagt, hätt ich das gewußt das ich mit dem 205/50 das ganze theater nicht gehabt hätte, hätte ich gleich wieder die 205er gekauft.

Howard

PS: Die 205/50 R16 kann oder könnte ich wohl wieder ohne probs. fahren?

Hallo Howard,

ich sehe es etwas anders. Der Felgenhersteller gibt einige Möglichkeiten vor, von denen ich etwas aussuchen kann, das für meinen Anwendungsfall passt. Die Auflagen zeigen mir, mit welchem Aufwand das möglich ist.

Wären nur problemlose Reifengrößen im Gutachten, würdest Du die Felge überhaupt nicht fahren können, weil keine der Reifengrößen auflagenfrei ist.

In Deinem Fall hätte es schon gereicht, nachzusehen, welche Reifenauflagen sich beim 195er gegenüber dem 205er ändern. Dabei trifft man auf 56G und damit die erforderliche Reifenfreigabe.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 29. März 2010 um 7:03

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Dabei trifft man auf 56G und damit die erforderliche Reifenfreigabe.

Hallo!

Ist mir eigentlich nun schon alles klar. Nur welcher Punkt schreibt mir vor das fahrzeug dann beim Tüv vorzustellen und abnehmen zu lassen? 11A?

 

PS.: Hat sich gerade erledigt. Hab bei Pirelli angerufen, es gibt keine freigabe des Reifens für eine 7 1/2" Felge, max bis 7".

So eine sch.....

Braucht jemand Pirelli P6?

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