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1992er Evo Softail Custom FXSTC mit Holländischen Papieren

Harley-Davidson FXS Softail
Themenstarteram 8. Mai 2014 um 10:56

Tach die Damen und Herren,

bräuchte mal ein paar Erfahrungswerte von Euch.

Ich habe mir vor einigen Wochen ne HD FXSTC Bj. 1992 in Holland gekauft. Habe die nun optisch wieder hergerichtet, die Elektronik erneuert, Flüssigkeiten gewechselt, Züge erneuert etc..

Die Dicke hat auch kaum noch Originalteile dran. Hab Teile von ner Heritage dran gehabt und andere Gabelbrücken und ne andere Vorderbereifung. Der Tank ist auch nicht mehr Original.

Zu den Papieren: Habe holländische Papiere und die Ausfuhrbescheinigung mitbekommen. Leider keine CCO Bescheinigung. Somit sagte man mir ich müsste für die Zulassung die große 21er Zulassung für plus minus 800 machen. Da hätte ich dann aber kaum Chancen die durch zu bekommen, da ja nicht mehr wirklich viel an dem Ding Original ist. In diesen ca 800 Euro sind wohl auch 580 Euro für irgendein Schriftstück enthalten, das bestellt werden muss. Habe bei verschiedenen Händlern und Ämtern nachgefragt und bekomme ständig andere Antworten.

Also nun die Fragen:

Hat jemand schon Erfahrung mit nicht Originalgetreuen Maschinen aus Holland gemacht?

Kann ich die CCO nachträglich in Holland bekommen?

Was muss ich jetzt tatsächlich beachten?

Wieviel werde ich wohl einkalkulieren müssen?

Und wenn ich schon mal dabei bin: Bekomm ich nen TÜV wenn ich nur Ochsenaugen an nem 12" Ape habe, die nach vorn und hinten blinken?

MfG,

Johnny

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2014 um 13:13

es gibt sachen, die werde ich nie verstehen.:confused:

warum erkundigt man sich nicht, bevor man ins ausland

fährt und ne menge geld ausgibt?

23 weitere Antworten
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23 Antworten
am 8. Mai 2014 um 13:13

es gibt sachen, die werde ich nie verstehen.:confused:

warum erkundigt man sich nicht, bevor man ins ausland

fährt und ne menge geld ausgibt?

Heissen diese Papiere nicht COC??

Zitat:

Original geschrieben von Sedge

Heissen diese Papiere nicht COC??

.

Wir wissen, was er meint!

Zitat:

Original geschrieben von fxstshd

Zitat:

Original geschrieben von Sedge

Heissen diese Papiere nicht COC??

.

Wir wissen, was er meint!

Sicher? :)

Ich wollte nur mal sicher gehen, könnte ja sein das es auch andere Papiere gibt.

am 8. Mai 2014 um 16:07

In Holland heisst die natürlich auch "Certificering van Overeenstemming", also CVO.

 

Erklärung:

Een Certificaat van Overeenstemming (CVO) is het 'geboortebewijs' van een voertuig. Met het CVO kunt u aantonen dat het voertuig voldoet aan de gestelde toelatingseisen. Een CVO kunt u in Nederland aanvragen bij de voertuigfabrikant of de vertegenwoordiger daarvan.

 

Alles klar?

 

*/klugscheissermodus off

Jooo!! Siehste,deshalb eben auch meine Nachfrage.

Ich dachte das heisst Weltweit COC.......

Erkundigt man sich für so etwas nicht VOR einem Kauf??

 

Wieso kaufste überhaupt so eine Möhre?? Als Challenge?:confused:

Hier gibt es Einige, die erst kaufen und dann fragen. :confused:

Ist euch sowas noch nie passiert?

Nur mal gucken! Gier frisst Hirn! Gekauft! Hätte für den selben preis was besseres bekommen aber nicht DAS!! und nicht in dem Moment.

Man ist doch nicht zu jeder Zeit eine rationale Maschine.

am 8. Mai 2014 um 21:16

Das hilft dem TS bestimmt alles richtig weiter.

Ruf mal bei kalsbeekmotoren in holland an und lass dir Herrn B.T. Meier geben. Der kann dir da helfen.

http://www.kalsbeekmotoren.nl

am 9. Mai 2014 um 5:07

Am allerbesten einfach mal bei Tüv anrufen,

hab erst kürzlich eine Z 1000 aus Holland zugelassen, war allerdings Bj 77, musste die Abnahme nach Par.21 machen, dann zur zulassungsstelle, gibt dann einen neuen Brief, no Problem.

Glaube bei dem TE kanns ähnlich laufen, glaube nicht das es 92 schon COC Papiere gab.

"Fahrzeuge, die nach Deutschland importiert werden, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren, müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Spanne der Gebühren liegt je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der zusätzliche Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für (weitere) erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden. Je nach Einzelfall kann auch die Einholung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich sein (z.B. wegen fehlender Leuchtweitenregulierung)."

Auszug aus Wikipedia

Gruß

Wolfgang

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 15:12

Zitat:

Original geschrieben von Trillo100

Ist euch sowas noch nie passiert?

Nur mal gucken! Gier frisst Hirn! Gekauft! Hätte für den selben preis was besseres bekommen aber nicht DAS!! und nicht in dem Moment.

Man ist doch nicht zu jeder Zeit eine rationale Maschine.

Genau so siehts aus.

Hab zu der Zeit einfach kein besseres Angebot gefunden und selbst wenn mich die Zulassung 800 oder 900 Euro kosten wird, war es immernoch ein Schnäppchen. Zumindest wenn man das Angebot zu dem Zeitpunkt betrachtet. Habe ja auch mit Komplikationen gerechnet. Mein Problem ist, dass mir keiner so wirklich genau sagen kann, was ich genau brauche und wo ich es am günstigsten bekomme!?!?

Zitat:

Original geschrieben von FLH11

Das hilft dem TS bestimmt alles richtig weiter.

Ruf mal bei kalsbeekmotoren in holland an und lass dir Herrn B.T. Meier geben. Der kann dir da helfen.

http://www.kalsbeekmotoren.nl

Werde ich machen. Danke!

Gruß, Johnny

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 15:29

Zitat:

Original geschrieben von FLH11

Das hilft dem TS bestimmt alles richtig weiter.

Ruf mal bei kalsbeekmotoren in holland an und lass dir Herrn B.T. Meier geben. Der kann dir da helfen.

http://www.kalsbeekmotoren.nl

So. Lt. Herrn Meier soll ich einfach mal zum TÜV. Der "Wisch" für 590 Euro ist ne Kopie, die beim Hersteller angefordert wird, in der alle Fahrzeugdaten stehen. Aber da ich mit der FXSTC ein relativ gängiges Modell habe, sollten die die Daten auch im Rechner haben. Ich muss wohl einfach zusehen, dass ich nen TÜV-Prüfer finde, der taub und blind ist und die bisherigen (schon beim Kauf vorhandenen) Umbauten gar nicht erst bemerkt oder mir einfach sofort Einzelabnahmen einträgt.

Naja. Ich lass mich mal überraschen ob ich mit meiner Kalkulation auskomme und ob ich sie überhaupt zugelassen bekomme.

Gruß, Johnny

am 27. Mai 2014 um 15:44

tach auch,

aus welcher ecke kommst du?

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