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2.0 TFSI extrem hoher Ölverbrauch - Gewährleistung?
Ich habe vor etwa einem Monat einen A5 2.0 TFSI von 2010 mit 90tkm gekauft, scheckheftgepflegt.
Mittlerweile habe ich nach etwa 700km 1,5l Öl nachfüllen müssen, was ja noch weit über der wahnwitzigen Angabe von Audi ist, dass 1l auf 1000km "normal" sein können. Außerdem qualmt er ordentlich (bläulich) wenn er noch nicht ganz heiß ist, bei warmem Öl qualmt's weniger.
Fällt sowas unter die gesetztliche Gewährleistung? Das ist ja wohl ein Mangel der schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat?! Wie kann ich das jetzt nachweisen, bzw. was macht die Werkstatt um das belegen zu können?
Beste Antwort im Thema
Inzwischen hat der Händler zwei anwaltliche Fristen verstreichen lassen. Er hatte sich jeweils nach Ende der Fristen gemeldet und wollte es zunächst auf die zusätzliche Garantie abwälzen, die aber eine Beteiligung ausschließt. Dementsprechend lasse ich den Schaden nun von der örtlichen Werkstatt "offiziell" feststellen und reparieren. Die Kosten muss ich dann wohl einklagen... Bin auf die Ausreden des Händlers gespannt warum er zwei Monate nach Anzeige des Problems meinerseits und Bestätigung seinerseits immer noch nix getan hat.
Als erstes wird die TPI1 und dann eine Ölverbrauchsmessung gemacht, danach erst die TPI2. Ist die Reihenfolge so richtig? Ohne die TPI1 könne man angeblich keine Ölverbrauchsmessung nach Werksvorgabe durchführen?!
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47 Antworten
Das der Ölverbrauch ja wie du schreibst über dem "normalen" Ölverbrauch liegt, ist es selbstverständlich ein Mangel. Steht in deinem Bordbuch tatsächlich 1 ltr.? Bei meinem sh. Sign. steht 0,5ltr. auf 1000km.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf musst nicht du etwas nachweisen, sondern der Händler muss dir nachweisen das kein Mangel vorliegt.
Ich würde dem Händler den Mangel schriftlich anzeigen und unter angemessener Fristsetzung zur für dich kostenfreien Beseitigung auffordern, anderenfalls die Einleitung rechtl. Schritte androhen. Da die gesetzl. Gewährleistung vorrangig einer eventuell zusätzlich vertraglich vereinbarten Gebrauchtwagengarantie greift, wäre eine Selbstbeteiligung vom Händler zu tragen.
Der Motor ist in vielen Baureihen verbaut, wobei hoher Ölverbrauch ein bekanntes Problem ist, sh. zb. hier http://www.motor-talk.de/forum/oelverbrauch-t2387670.html
Bei Audi wird zuerst eine Verbrauchsmessung gemacht, abhängig vom Ergebnis gibt es eine kleine und eine grosse Kundendienstmassnahme, näheres sh. Thread oder über die Suche aber das ist das Problem des Händlers...
Aha, das klingt ja schonmal gut. Dass der Ölverbrauch bei dem Motor höher sein kann habe ich vorher schon recherchiert, aber bei meinem scheint es ja dann doch Richtung Mangel zu gehen. Im Handbuch steht tatsächlich 0,5l, die 1,0l hatte ich irgendwo mal aufgeschnappt.
Mal gucken was der Händler dazu sagt, werde morgen erstmal telefonisch vorsondieren. Einziges Problem für mich; er ist gut 3h Fahrt entfernt von mir... Das ist aber wohl mein Pech.
Ich blicke jetzt gar nicht mehr durch:
Gestern Ölstand geprüft nach langer Fahrt, kurz über Minimum. Dann wollte ich das Öl voll machen um nochmal 1000km zu beobachten. Also heute morgen 0,5l nachgefüllt, dann zur Arbeit gefahren und dort Ölstand bei warmem Motor wieder überprüft; die Anzeige zeigt nun gar nichts mehr an!?!
Entweder schluckt er jetzt 1l auf 20km oder der Sensor hat einen weg und mein Ölproblem womöglich nur ein Anzeigeproblem?!
Warum zum Teufel baut man auch keinen Ölstab mehr ein und macht alles über Sensoren?
Zu Audi fahren und manuel mit Ölstab messen, dann weißt du genaues, vielleicht hast du ja Glück.
Und, gibt es schon ein Ergebnis?
Ich beobachte erstmal bzw. schaue wieviel KM ich schaffe bis er wieder nah am Minimum ist.
Ich habe letzte Woche den Ölmessstab nachgerüstet und den Motor auf's Maximum gefüllt mit 5w-40. Da stimmte der Ölstand laut Messstab auch mit der Bordanzeige überein.
Nach 300km ist es nur noch 3/4 laut Anzeige, laut Messstab noch Maximum...
Den Händler habe ich schon informiert dass ich einen hohen Ölverbrauch vermute und das jetzt protokolliere. Er hat mir zugesichert falls ein erhöhter Ölverbrauch festgestellt wird, "kriegen wir das schon hin". Was auch immer... Den Vorbesitzer habe ich kontakiert, er hatte angeblich keinen erhöhten Ölverbrauch festgestellt (allein das Wort Ölverbrauch schien ihm aber ein Fremdwort, also keine Ahnung ob er wirklich wusste was ich von ihm wollte).
Vorbesitzer wissen nie was. Der Vorbesitzer meines 3.0i hatte seinen Wagen angeblich bei der lokalen freien Tanke mit Werkstatt in Pflege. Die habe regelmäßig geguckt und ggf. nachgefüllt. Er muss da ein guter Kunde gewesen sein, 1l alle 2500km.
Bei 1l alle 1000km lass als erstes die Kompression messen, wenn die nimmer passt haste ein ganz anderes Problem. Dann ist Ölverbrauch nur ein Symptom.
Nach 400km ist jetzt nur noch die Hälfte drin laut Anzeige, also wahrscheinlich so 0,5l verbraucht auf der Strecke. Da brauche ich ja wohl nicht weiter beobachten, da scheint die Sache klar.
Ich wende mich jetzt mit dem Ergebnis an den Händler und hoffe auf eine gute Lösung. Mein einziges Problem bei der Sache ist dass ich 300km zu dem Händler fahren müsste... Da der aber nur Händler ohne Werkstatt ist, hoffe ich dass ich das auch in meiner Nähe machen lassen kann.
Jedenfalls bin ich insgesamt ziemlich enttäuscht von der Qualität der sogenannten Premiummarke. Meinen ersten Audi (A6) musste ich vor 3 Jahren nach einem Monat mit Getriebeschaden (Multitronic) über den Gerichtsweg an einen Händler zurückgeben. Jetzt mein zweiter Audi (A5), und direkt wieder ein grundlegendes Problem. Das wird wohl mein letzter Audi gewesen sein...
http://www.anwalt.de/.../...-das-auto-beim-kaeufer-abholen_022152.html
Bei einem Kfz-Kauf und, wie vorliegend, beim Kauf eines Anhängers ist die Feststellung der Fehlerursache und die Mängelbeseitigung oft aufwändig und kann meist nur in einer Werkstatt durchgeführt werden. Deshalb ist lt. BGH Erfüllungsort für den Nachbesserungsanspruch der Geschäftssitz des Verkäufers (eine Ausnahme kann aber dann gegeben sein, wenn feststeht, dass die Reparatur vor Ort möglich ist).
Im Ergebnis muss also der Käufer eines Kfz oder eines Anhängers die Sache zur Mängelbeseitigung zum Verkäufer bringen, der Verkäufer hat jedoch die erforderlichen Transportkosten zu tragen (vgl. § 439 Abs. 2 BGB).
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass der BGH auch auf die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie eingeht. In dieser Richtlinie ist u.a. geregelt, dass ein Käufer seine Nachbesserungsrechte ohne erhebliche Unannehmlichkeiten wahrnehmen können muss.
Auch wenn der Rücktransport zum Verkäufer für den Käufer mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, so ist dies lt. BGH im Regelfall keine erhebliche Unannehmlichkeit im Sinne der Richtlinie. Anders wäre erst dann zu entscheiden, wenn ein Rücktransport, wie oben bereits erwähnt, mit besonderen Schwierigkeiten verbunden wäre.
Also, biete dem einfach an dass er das Auto bei dir abholen kann oder dir eine lokale Werkstatt sucht und dort einen Auftrag plaziert den Fehler zu finden/beheben. Wenn du selbst einen Auftrag gibst, dann haftest du für die Summe, eine spätere Erstattung kann bei einem böswilligen Verkäufer mühselig werden.
Ich könnte platzen! Nach anfänglich signalisierter Hilfsbereitschaft geht der Verkäufer seit gestern nicht mehr ans Telefon und reagiert nicht auf SMS. Heute morgen schellt es wieder durch, eben habe ich versucht mit anderer Nummer anzurufen, da hat er das Telefon gar nicht mehr an...
Was glauben diese Leute eigentlich??? Einfach tot stellen und damit sei die Sache gelaufen??? GRRRR nicht schon wieder, ich musste wie gesagt sowas schonmal über den Anwalt abwickeln. Da fragte selbst der Richter am Schluss des Verfahrens, warum der Verkäufer sich so unwillig gezeigt hat, obowhl die Sache von Anfang an (gerade ihm als Händler) mehr als klar hätte sein müssen. So musste er am Ende nicht nur das Auto zahlen, sondern auch Gerichts-, Anwaltskosten, Schadensersatz usw.
Ich fasse es manchmal einfach nicht.
Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben, zugleich erste Mahnung den Mangel zu beseitigen.
Ist der Verkäufer in der KFZ-Innung? Wenn ja kannst du über diese durchaus Druck ausüben. http://www.kfz-schiedsstellen.de/.../...en-vertragen-statt-klagen.html
Einwurfeinschreiben kannst du dir sparen. Bringt gar nichts. Lieber normaler Brief + vorab per Fax mit Sendeprotokoll.
Wenn du unbedingt die Zustellung nachweisen willst, gib
a) Das Schreiben mit einem Zeugen ab
b) lass es gerichtlich zustellen.
Er stellt sich nach wie vor tot. Die Mängelanzeige und Aufforderung zur Nachbesserung wurde mit einem Zeugen per Einschreiben abgeschickt (dann weiß ich wenigstens dass es angekommen ist). Es ärgert mich schon fast dass ich dem Händler eine dreiwöchige Frist gestellt habe.
Mit den Anwalt habe ich noch nicht gesprochen, man hofft ja noch... Aber angenommen (wahrscheinlich) er meldet sich nicht, was kann ich dann tun? Muss ich ihm eine zweite Frist geben obwohl er sich überhaupt nicht rührt?
Bis das gerichtlich alles durch ist dauert das ja mindestens ein halbes Jahr. Muss ich solange mit einem Ölverbrauch von 2l rumfahren? Ich habe kein anderes Auto.
Wenn er die Frist versäumen lässt ohne Reaktion, dann hast du ihn zumindest schonmal wirksam in Verzug gesetzt. Dann würde ich ohne Umwege zum Anwalt gehen. Je nachdem, wie ausgelastet bei Euch die Gerichte sind kann das auch länger als 6 Monate gehen.
Rumfahren brauchst du mit dem Auto nicht, kannst es auch stehen lassen. Oder du lässt es reparieren auf deine Kosten und klagst diese nachher ein. Aber da hier keine Rechtsberatung erlaubt ist, verweise ich dich auf deinen Anwalt :-)