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2 Autos versichert, das teuerste als Erstwagen, oder?

Themenstarteram 22. Juni 2024 um 13:01

Moin,

ich plane gerade für das nächste Jahr. Ich bin mir gerade unsicher ob ich das richtig gedacht habe....

Bei 2 versicherten Autos beim gleichen Versicherer, da ist es doch sinnvoll das teuerste als Erstwagen zu versichern, oder? SF-Klasse ist 20. Hintergrund: Meine Tochter wird nächstes Jahr 17 und da steht natürlich die Führerscheinfrage im Raum. Wir haben einen Elch (V70) und einen Renault Modus. Ich würde vermuten dass Töchterchen wenn es denn dazu kommt am ehesten den Modus fahren wird. Der ist allerdings aktuell als Zweitwagen versichert. Aktuell sind beide mit "nur Fahrer über 25" versichert. Bei "Fahrer ab 17" wird das natürlich wesentlich teurer.

Und falls ich richtig gedacht habe: Kann man so einen Wechsel der Fahrzeuge von Erst- auf Zweitwagen "einfach" beim Versicherer machen (HUK24)? Na klar, ich könnte dort nachfragen, aber manchmal ist es ja schlauer wenn man weiß wie man fragen muss ;-)

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17 Antworten

Ich würde meine Tochter mit dem Fahrzeug des schlechteren SFR fahren lassen. Nach einem eventuellen Crash bleibt der bessere SFR für das versicherungstechnisch teurere Fahrzeug (ich nehme an, das ist der V70) bestehen.

Welche Beträge da bei welchem Fahrzeug und welchem SFR zusammen kommen, kannst du dir auf der Homepage der HUK24 ganz leicht ausrechnen lassen. Und dann "schiebst" du den SFR halt dem passenden Auto zu.

Das mit dem Rumschieben bei laufendem Verträgen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Um sicher zu gehen, das das auch funktioniert würde ich bei der Huk24 nachfragen.

Wenn das nicht gehen sollte, könnte man durch einen VN-Wechsel auf den Ehepartner dieses Problem lösen.

Bist dann halt im aktuellen Tarif

Spiele einfach mit den Onlinerechnern rum und lese in den Versicherungsbedingungen wie Zweitwagen unter welchen Bedingungen eingestuft werden (Meist I.7.irgendwas mit Westeinstufung/Sondereinstufung).

Auch überlegenswert (ohne Werbung machen zu wollen, aber gab es in meiner Zeit nicht): WGV Young Driver Versicherung. Ist so ein Zusatzpaket mit dem sie nach einem Jahr mit SF2 als Sondereinstufung bei der WGV starten kann. Am sinnvollsten wird sein den Renault Modus zur WGV zu tun mit nur Erwachsenen eingetragenen Fahrern und die Tochter schließt diese Young Driver für 250€ ab aber kann den Modus fahren (Unfälle gehen zu Lasten der SF Klasse vom Fahrzeug glaube ich). Ist ne schlaue Art Kunden zu locken finde ich. Musst halt durchrechnen was die andere Versicherung kosten würde.

Du glaubst und weißt es nicht, ich denke, weiß es aber auch nicht genau und habe jetzt keine Lust in irgendwelchen AKB zu suchen:

 

Young Driver bei der WGV sollte bei der Einstufung in SF2 ein eigenständiger Vertrag sein, welcher genauso gestuft wird wie alle anderen Verträge und im Schadenfall nicht den SFR des versicherten Fahrzeugs belasten. So kenne ich das zumindest von meiner Versicherung.

Wenn der Zweitwagen verschuldet verunfallt, gibt es bei der SF des Zweitwagens UND des Erstwagens eine Erhöhung der SF, da diese miteinander verknüpft und nicht getrennt zu sehen sind.

Bedenke das bei deiner Planung...

Daher ist ein eigenständiger Vertrag zwar teurer in der SF Deiner Tochter.... aber besser für das andere Fahrzeug

Man kann ja evtl. der Tochter finanziell bei der Prämie unter die Arme helfen ;)

Bei welcher Versicherung ist das so?

Ich kenne das so bei der HUK24 und DEVK.. und daaaamals bei der Versicherung mit dem roten Telefon, die es nicht mehr gibt ;)

Man sollte seine Versicherung anrufen und alles klären, evtl gibt es ja für den Start ja auch noch Rabatte

Man sollte mit seiner Versicherung immer alles vorherein klären. Trotzdem hat ein Schaden mit dem Fahrzueg eines Vertrages keine Auswirkungen auf den anderen Vertrag, Zweit-/ Dritt- und Viert bis Zehntwagen hin oder her.

Es gibt keinen Zweitwagen, es gibt bei Neueinstieg eines zweiten Fahrzeugs nur eine Zweitwagenregelung, welche besagt, dass das Fahrzeug aufgrund eines bereits versicherten Fahrzeugs besser eingestuft wird (SF2, SF3 usw.) als wenn noch kein Fahrzeug versichert ist. Dann fängt man mit SF1/2 oder SF0 an.

Hallo,

ich habe neben meinem Erstwagen noch mehrere Zweitwagen bei der HUK24 versichert. Im Schadensfall betrifft die Hochstufung nur den betroffenen Vertrag. Hab das mit dem Wagen meines Sohnes durch. Zwei Verträge habe ich außerdem mit Rabattretter. Ein Vertrag ist noch für Fahrer unter 25. Die Fahrzeuge meiner Kinder laufen im Telematiktarif. Es gibt also eine Menge unterschiedlicher Möglichkeiten für die Zweitwagen. Es macht für mich aber Sinn, wenn das Fahrzeug des Kindes als Zweitwagen versichert wird - erleichtert später die Übernahme der selbst erfahrenen SF.

Gruß Steffen

Zitat:

@andifux schrieb am 24. Juni 2024 um 16:54:07 Uhr:

..................

Auch überlegenswert (ohne Werbung machen zu wollen, aber gab es in meiner Zeit nicht): WGV Young Driver Versicherung. Ist so ein Zusatzpaket mit dem sie nach einem Jahr mit SF2 als Sondereinstufung bei der WGV starten kann. Am sinnvollsten wird sein den Renault Modus zur WGV zu tun mit nur Erwachsenen eingetragenen Fahrern und die Tochter schließt diese Young Driver für 250€ ab aber kann den Modus fahren (Unfälle gehen zu Lasten der SF Klasse vom Fahrzeug glaube ich). Ist ne schlaue Art Kunden zu locken finde ich. Musst halt durchrechnen was die andere Versicherung kosten würde.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 24. Juni 2024 um 17:07:39 Uhr:

Du glaubst und weißt es nicht, ich denke, weiß es aber auch nicht genau und habe jetzt keine Lust in irgendwelchen AKB zu suchen:

Young Driver bei der WGV sollte bei der Einstufung in SF2 ein eigenständiger Vertrag sein, welcher genauso gestuft wird wie alle anderen Verträge und im Schadenfall nicht den SFR des versicherten Fahrzeugs belasten. So kenne ich das zumindest von meiner Versicherung.

Die Frage hat mir jetzt keine Ruhe mehr gelassen und ich denke nicht mehr, sondern weiß es jetzt:

Es ist tatsächlich so, dass ein Schaden zu Lasten des Vertrages des versicherten Fahrzeugs geht und nicht zu Lasten des YoungDriver-Vertrags. D.h. aber auch, dass bei einer späteren eigenen KFZ-Versicherung die angesammelten SFR des YoungDriver-Vertrags angerechnet werden (Quelle: Vertragsunterlagen ihrer YoungDriver-Versicherung unter A 1.1.3 und A 2).

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 24. Juni 2024 um 17:34:13 Uhr:

Bei welcher Versicherung ist das so?

Bei Zweitwägen gibt es Versicherungen wo du den Zweitwagen in die gleiche SF Klasse einstufen lassen kannst wie das Erstfahrzeug (Bedingung kann aber z.B. sein dass nur der Halter das Zweitfahrzeug fährt oder ähnliches, dass man den Premiumtarif nehmen muss u.ä.). Gibt es z.B. bei der R+V.

Hat man mit dem Erstfahrzeug einen Unfall wird wahrscheinlich auch das Zweitfahrzeug hochgestuft da die Vorraussetzung für die Sondereinstufung wegfällt. Hat man mit dem Zweitfahrzeug einen Unfall wird wahrscheinlich nur das Zweitfahrzeug hochgestuft.

Diese Regelungen kenne ich, aber in deinem Text kommt mir das Wort "wahrscheinlich" zu oft vor.

Hier mal die AKB der R&V zur gleichen Einstufung eines Vertrags bei bestehendem Vertrag bei einem anderen Versicherer:

Sonder-Ersteinstufung in dieselbe SF-Klasse wie Ihr Erstfahrzeug (nur in der KfzPolice

premium)

I.2.2.7 Beginnt Ihr Vertrag in der KfzPolice premium ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6 und

haben Sie bereits ein anderes Fahrzeug (Erstfahrzeug) versichert, gilt: Der Vertrag wird in dieselbe

SF-Klasse wie das Erstfahrzeug eingestuft, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

- Bei dem Erstfahrzeug handelt es sich um einen Pkw, ein Camping-Kfz, Kraftrad, Trike, Quad

oder Leichtkraftrad.

- Das Erstfahrzeug ist bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, R+V Direktversicherung AG,

KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG oder

Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft versichert.

- Das Erstfahrzeug ist mindestens in die SF-Klasse 9 eingestuft.

- Der hinzukommende Pkw ist auf Sie als natürliche Person zugelassen.

- Der hinzukommende Pkw wird ausschließlich von Ihnen gefahren.

- Sie haben mindestens das 23. Lebensjahr vollendet.

Sie können die Einstufung nach I.2.2.7 auch dann beantragen, wenn das Erstfahrzeug noch nicht

bei einem der vorgenannten Versicherer versichert ist. Voraussetzung dafür ist, dass

- Sie dort innerhalb eines Jahres einen Vertrag für das Erstfahrzeug abschließen und

- der Vertrag für den hinzukommenden Pkw schadenfrei verlaufen ist.

Die Änderung erfolgt frühestens ab dem ersten Tag nach Ihrer Antragstellung, nicht aber vor Beginn

des Vertrags für das Erstfahrzeug.

Es ist ja nicht so, dass das für jeden beliebigen Vorversicherer gilt, sondern nur für Versicherungen der R&V-Gruppe. Die Rückstufungstabelle ist für alle (Sonder)einstufungen im Tarif "Premium" gleich und dass der Vertrag des Fahrzeugs bei der anderen Versicherung belastet wird, steht nirgends.

Der Punkt ist in I.2.5 was passiert wenn die Vorraussetzung zur Ersteinstufung während der Laufzeit des Vertrages wegfällt. Das ist m.E. der Fall wenn man mit dem Erstfahrzeug einen Unfall verursacht und die SF Klasse schlechter eingestuft wird.

Aber wir wissen nicht welche SF Klassen unser Threadersteller hat und wie lange die Verträge laufen.

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