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2 Faden Blinker was ist erlaubt, was nicht?

Themenstarteram 6. Juli 2004 um 11:01

Hi!

mal ne dumme frage viele US fahrzeuge haben ja ursprünglich posis und blinker in der selben kammer (halt 2 fadige blinkerbirnen)

habe jetzt letztens gehört das die birnen zwar in deutschland legal sind da sonst nix in die fassung passt, man aber nur den faden für blinker anschließen darf und nicht den für die positionsleuchten.

wie ist da der rechtstand? schonmal wer probleme mit gehabt?

danke

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19 Antworten

Über den "Rechtszustand" kann ich nichts sagen. Ich musste aus diesem Grund einmal meinen PU vorführen, das ist allerdings ca. zehn Jahre her.

Demnächst lasse ich etwas in meinen Brief eintragen und habe in diesem Zusammenhang meine Werkstatt gefragt, wie es mit der Eintragung des US-Standlichtes aussieht - da haben die sofort den Kopf geschüttelt - obwohl die einem fast alles eintragen (für mein empfinden).

Ich bin der festen Überzeugung, dass das nirgendwo (legal) eingetragen wird...

Themenstarteram 6. Juli 2004 um 11:32

ok... also weiter einfach in ne polizei kontrolle sagen: US Model .... und dann ist das meißt ja gut :P

am 6. Juli 2004 um 11:36

Also ich habe auch nie Probleme gehabt bis jetzt.

am 6. Juli 2004 um 12:26

Hat Mercedes in den Lowliner LKWs schon seit ca. 5 Jahren, Blinker und Standlicht über eine zwei Faden Birne.

Also wenn es in Fahrzeugen eines deutschen Herstellers genehmigt ist, warum dann nicht in US Autos?

Hab das bei meinem K5 Blazer auch so!

sehr viele der heutigen, auch deutschen, pkw haben mittlerweile das bremslicht im normalen Licht integriert (wird halt heller beim bremsen). das sind immer zweifaden-birnen. ist also weder verboten noch muss da irgendwas eingetragen werden. (korrigiert mich falsch ich falsch liege)

am 6. Juli 2004 um 14:18

Es ist entweder nur der Blinker oder nur die Posileuchte erlaubt, beides zusammen ist verboten.

Ratespiele......

 

... bringen einen nicht wirklich weiter.

Schau mal da:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

 

Hier hast du die aktuelle Version der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Lies dir durch/druck dir aus, was du wissen willst...

jedes Thema ist behandelt, siehe Begrenzungsleuchten bzw. Fahrtrichtungsanzeiger.

Abgesehen von all diesen kaspereien gibt es noch die schönen Sprüche *funktion in etwa gegeben*

oder *abweichend von §.......* oder *darf EU-Vorschriften entsprechen* beim TÜV.

Die in der StVZO für Blinker (Fahrtrictungsanzeiger)

Blinkfrequenz bezieht sich auf den Wechsel von hell/dunkel und nicht von "ganz an/ganz aus".

Es ist also eine Auslegungssache, wie man hell/dunkel definiert.

Such dir einen TÜV-Mann, der bei einer Blinkleuchte zwischen der Leuchtkraft von 5 und 21 Watt unterscheiden kann......... 21Watt hell, 5 Watt dunkel....... Licht aus, aus.......

Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch :D

Neumann

Also Original ist immer erlaubt. Das da so mancher Tüv Drösel schon eine Kühlerfigur und Heckflossen abflexen lassen wollte ist vorgekommen, aber nicht die Regel. Den Leuten zeigt man mal gleich den Wurstblinker :-)

Neben meinem Ami haben wir auch noch einen nagelneuen BMW Mini in der Familie. Der hat das Standlicht nicht mit im Scheinwerfer, sondern separat unten zusammen mit dem Blinker !

Original ab Werk in jedem Mini und erlaubt. Es ist das deutsche Modell !

Dennoch ist schon mindestens ein Mini Fahrer von unbedarften Polizisten angehalten worden. Die wollten ihm das Fahrzeug stillegen, konnten nicht glauben das das Original war.

 

(Die Motorhaube ist mit den Scheinwerfern komplett hochklappbar. Die Begrenzungsleuchten wären also z.B. bei einer Panne nicht zu sehen. Daher müssen die separat unten sein)

 

Mein 63er Dodge hatte Licht, Blinker und Bremse in einer runden Lampe hinten. Alles rot und wurde auch nicht beanstandet. Blinker und Standlicht vorn waren auch zusammen.

Ich weiss, es hat sich viel geaendert aber es kommt immer noch auf den Pruefbeamten und den Regierungsbezirk an.

Ich bin hunderte male angehalten worden (don't drink and drive) und die Herren vom FC-GruenWeiss konnten NICHTS, abslut NICHTS machen und ich hatte nie Stress mit dem TUEV!

Mein Brief sah wie folgt aus.

Bei "alten" Autos wo ein Umbau Originalitaet verletzt wuerde bzw. der damit verbundene Aufwand zu hoch waere sieht das allerdings wieder anders aus.

-T

war erst letztes jahr bei der dekra.dort wurde mir folgendes gesagt: "wenn standlicht und blinker in einer lampe/einem gehäuse untergebracht sind,müssen beim blinken die standlichter völlig erlöschen!" und da muss ja irgendwie was dran sein! bei meinem 79er camaro waren beim kauf die standlichter der zweifadenbirne abgekemmt,da diese nicht ausgehen.die posis in den seiten waren intakt,denn diese leuchten beim blinken nicht auch noch als standlicht weiter.anders wiederum bei den hinteren.dort waren separate glühbirnen für die posis verbaut.resultat:ABKLEMMEN!

Re: Ratespiele......

 

Zitat:

Original geschrieben von Neumann

... bringen einen nicht wirklich weiter.

Schau mal da:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

 

Hier hast du die aktuelle Version der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Lies dir durch/druck dir aus, was du wissen willst...

jedes Thema ist behandelt, siehe Begrenzungsleuchten bzw. Fahrtrichtungsanzeiger.

Abgesehen von all diesen kaspereien gibt es noch die schönen Sprüche *funktion in etwa gegeben*

oder *abweichend von §.......* oder *darf EU-Vorschriften entsprechen* beim TÜV.

Die in der StVZO für Blinker (Fahrtrictungsanzeiger)

Blinkfrequenz bezieht sich auf den Wechsel von hell/dunkel und nicht von "ganz an/ganz aus".

Es ist also eine Auslegungssache, wie man hell/dunkel definiert.

Such dir einen TÜV-Mann, der bei einer Blinkleuchte zwischen der Leuchtkraft von 5 und 21 Watt unterscheiden kann......... 21Watt hell, 5 Watt dunkel....... Licht aus, aus.......

Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch :D

Neumann

Ich lasse mich immer gerne überraschen :)

Wenn Du mir jetzt noch den Passus zeigst, indem steht, dass orangenes Standlicht vorne erlaubt ist, kann ich mit vollends reinem Gewissen cruisen :cool:

@achim...

Bei mir war's im Brief eingetragen (siehe mein Post)

Begrenzungsleuchten und in der Stosstange waren 5/21 Watt drin hinter Orange Glas und die seitlichen Begrenzungsleuchten haben flip/flop mit dr stosstange geblinkt ... total US ohne weisses Standlicht im Hauptscheinwerfer.

-T

am 7. Juli 2004 um 22:46

So wie bei Tyguy isses bei mir auch - seitlich die Standlichter / Blinker + vorne nur Blinker.

Bin gespannt wann der erste Grüne mich deshalb anhalten will - kanns mir ja nicht wirklich vorstellen (und wünsche es auch keinem von den Jungs :D - nicht dass die damit noch ein Eigentor schiessen... Recht+Ordnung ist OK, Piesaken mittels Gesetz gilt nich)

Säsch

Zitat:

Original geschrieben von Tyguy

@achim...

Bei mir war's im Brief eingetragen (siehe mein Post)

Begrenzungsleuchten und in der Stosstange waren 5/21 Watt drin hinter Orange Glas und die seitlichen Begrenzungsleuchten haben flip/flop mit dr stosstange geblinkt ... total US ohne weisses Standlicht im Hauptscheinwerfer.

-T

In Deinem Brief sind seitlich Begrenzungsleuchten (vorne und hinten) eingetragen. Mein PU hat diese Lichter auch, nur leider die Eintragung in den Papieren nicht.

Nur die Blinker nach vorne haben eben auch das US-Standlicht, welches nicht erlaubt ist, weil es eben orange ist. Ich bin gestern beim Baurat/TÜV/AU gewesen mit dem orangenen Standlicht und der hat mir das als Mangel aufgeschrieben!

Hier der Bericht

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