2 Fragen
Hallo,
ich habe da einige Fragen zum Thema Versicherung:
1.Kann ich ein Fahrzeug auf mich zulassen,aber es ueber meinen
Vater versichern lassen? (Er selbst hat im Moment kein Auto)
-Waere naemlich erheblich guenstiger...
2.Ich habe gehoert,das einige Versicherungen nach ca.2 Jahren die
Schadenfreiheitsklasse auf den Halter uebertragen koennen.
Ich koennte quasi nach 2Jahren die "Prozente" meines Vaters uebernehmen?
-Die jetzige Versicherung allerdings spielt da nicht mit.
Hat jemand Erfahrungen mit der "Uebernahme" von
Schadenfreiheitsklassen gemacht?
Vielen Dank im Vorraus!
Gruesse
Roro9
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22 Antworten
Also die abweichende Halter Geschichte machen die Versicherungen nicht gerne.
Mußt immer irgendein Druckmittel haben! (Sonst kündige ich meine Hausrat oder was ähnliches)
Die Weitergabe von Rabatten wollen die Versicherungen eigentlich überhaupt unterbinden.
Es gibt aber noch ein Schlupfloch.
Bei Gmbh´s ist die Möglichkeit gegeben, ein Fahrzeug eines Mitarbeiters auf dessen Versicherung aber als abweichender Halter in der GmbH laufen zu lassen. Wenn dann nach ein paar Jahren ein anderer Mitarbeiter das Fahrzeug übernimmt, und dann das Fahrzeug aus der Firma herausgelöst wird, klappt das meistens, dem neuen Fahrer die Versicherung zu übertragen .
Aber wer hat schon ne GmbH?? !
Hab so schon mal eine 30% Versicherung von einem nach USA ausgewanderten Freund für mich gerettet .
Sonst wirds echt schwierig.
Gruß
Jo
@Flieger
Rabatte weitergeben nur innerhalb einer GmbH?
-Jammerschade.
Das man von Familienmitgliedern Rabatte uebernehmen
konnte,ist ja eigentlich noch nicht so lange her,oder sollte ich mich taeuschen?
Gruss
Roro9
Eventuell ist das von Versicherung zu Versicherung auch etwas unterschiedlich.
Nach meinem Wissen ist die Weitergabe in der Familie aber inzwischen ein rotes Tuch bei allen Versicherungen.
Da hillft nur die Anfrage bei den Versicherungen!
Gruß
Jo
@Flieger
Vielen Dank fuer Deine Hilfe!
Gruss
Roro9
Lieber spät als nie.
Gerade die Weitergabe innerhalb der Familie ist doch einfach,
da man doch belegen / erklären kann , das Fahrzeug,dessen
Versicherung man übertragen haben möchte , auch bewegt
zu haben.
Nur nach 2 Jahren eine zB 40% Versicherung in vollem Umfang übernehmen zu können ist illusorisch . Dazu muß man min. 10 jahre den Lappen haben ansonsten gibt es Abzüge in den Prozenten .Is doch logisch , oder?
Gruß Bötti
@Boetti
Hi!
Also ich habe meinen "Lappen" seit mittlerweile
8 Jahren.
-Ich bin mir nicht sicher,welche Versicherungen bei einer
uebernahme des Rabatts zustimmen,und welche nicht.
Vielleicht sollte ich mich durchfragen...
Gruesse
Roro9
Übelnahme SF-Labatte
Halli Hallo! Mein "R" geht nicht so richtig, deshalb auf chinesisch:
Haltel Sohn und Velsichelungsnehmel Vatel ist nilgendwo ein Ploblem.
Genau so die Übeltlagung innelhalb del Familie. Kliegst alleldings maximal die SF-Klasse die du selbständig von Anfang an selbst hättest elfahlen können. Wie einel del Vollednel ja schon gesagt hat, ist ja auch logo.
Blauchst also keine GmbH glünden! ;-)
Kann alleldings fül Filmenwagen-Besitzel intellessant sein!
In dem Sinne
Sieht nich schlecht aus und liest sich interesant .
Die Versicherung meinte,ich koenne weder den Rabatt meines
Vaters uebernehmen,noch guenstiger einsteigen.
-Ich soll also mit 140% beginnen.
Da muss ich mich wohl nach einer anderen Versicherung umsehen...
GENAU so ist's !!!
Rabatte können immer übertragen werden, wenn du lange genug gefahren bist!
Am günstigsten kommst bei der Vers. weg, wenn Halter und Vers.nehmer gleich sind! Halter und Vers.nehmer verschieden akzeptieren Versicherungen auch allerdings mit Aufpreis!!!
MfG Mike
@V6Star
Hallo Mike,
es spricht also nichts dagegen,wenn ich das Auto auf meinen
Namen anmelde,aber auf meinen Vater versichere?
Wie lange muss ich denn ca.in dieser Konstellation fahren,um den
Rabatt zu uebernehmen?
Gruesse
Roro9
hab das selbe problem wie roro9 aber nicht mit meinem vater, sondern mit meinem großvater... der hat z.zt. 35% und das wäre doch genial, wenn ich das nutzen könnte, da wäre doch der aufpreis sicherlich niedriger als wenn ich mit 140% einsteige... ???
nur muss / soll der wagen auf meinem namen laufen... weil is sonst ungünstig in bezug auf evtl. ableben des oben genannten großvaters... is halt nicht mehr der jüngste... und kann eh net mehr fahren... und nach dem tod eines familienmitglieds, kann man ja auch übertragen lassen, soweit ich weiß...
makaber aber wahr.
@V6STAR
Nicht ganz richtig deine Aussage . Es ist der Führerschein Besitz ausschlaggebend , da man ja auch ohne ein Fahrzeug zu besitzen trotzdem hätte eines bewegen können .
Außerdem is der Halter auch der Versicherungsnehmer , immer .
@Roro9
Leider geht das Spiel , wie du dir das vorstellst nicht . Es sei denn , du hast lange genug deinen Führerschein und kannst dir eine günstigere Versicherungsstufe übertragen lassen .
@All
Überlegt doch mal wie das bei ner Anmeldung abläuft mit der Versicherungsdoppelkarte . Is immer der Versicherungsnehmer , der auch als Halter eingetragen wird !!
@boetti
Hallo,
Hat denn die Versicherung nichts dagegen,wenn mein Vater der
Halter ist,ich aber der Hauptnutzer des Autos?
P.S.: Habe meinen Fuehrerschein seit 8 Jahren.
Gruss]
Roro9