2 Jahre alten BMW gekauft mit defekten Akkuzellen
Moin,
ich habe Ende Oktober 23 einen gebrauchten BMW (Modell spielt erstmal keine Rolle) vom Vertragshändler gekauft. Das Auto wurde Ende 2021 hergestellt und hat daher noch ordentlich Garantie. Laut Händler ist der BMW ohne bekannte Mängel.
Auto abgeholt und zu Hause hingestellt. Am nächsten Tag eine größere Fahrt geplant und nach einer kurzen Fahrzeit zeigte das Auto eine Störung an: "Isolationsfehler" und "Dringende Anstriebsstangüberprüfung" sowie "Eine weiterfahrt ist möglich, wir empfehlen Ihnen einen Servicetermin zu vereinbaren". Also BMW angerufen und Auto wurde vom Schlepper abgeholt.
In der Werkstatt wird das Auto geprüft und ein HV Teil wird getauscht sowie HV Kabel, ohne Erfolgt. Ein Hochvoltexperte wird gerufen findet so auch keine Lösung und will den Akkus auseinander bauen.
Dabei erfahre ich, dass der BMW bereits schonmal einen solchen Fehler hatte und wenige Monate vor meinem Kauf hier BMW selbst ein oder mehrere Akkuzellen tauschen musste. Dabei hätte sich vielleicht ein Kabel gelockert und das wolle man nun prüfen.
Nach neusten Erkenntnissen ist kein Kabel locker, sondern es muss erneut eine Akkuzelle getauscht werden (unklar ob es dieselbe ist oder eine andere). Mir entstehen dadurch keine Kosten weil ja Garantie und Gewährleistung vorhanden sind (Akku bis 8 Jahre).
Wie ist Eure Meinung dazu?
Hätte BMW vor dem Kauf mitteilen müssen, dass es schon einen Akkuzellen tausch gab in der Fahrzeugbeschreibung?
Muss ich beim Verkauf irgendwann angeben, dass hier schon mehrfach Zellen getauscht worden sind?
Auto jetzt behalten und Kaufpreis mindern, oder Auto lieber zurückgeben weil vielleicht ganze Akkucharge defekt sein könnte?
Würdest Ihr ein so junges Auto kaufen, wo schon mehrfach Zellen getauscht werden mussten?
Hat das Auto nun eine Wertminderung?
Grüße
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17 Antworten
Man wird wohl unterscheiden müssen, ob der Fehler nach wie vor vorhanden ist, dann wäre es ein Sachmangel, den der Händler abstellen muss (was er ja macht) oder ob der Fehler damals behoben wurde und nun wieder auftritt (dann sehe ich weder eine eigeninitiierte Meldepflicht). Der Händler handelt doch schon ideal und dabei sogar sehr offen, was möchtest du denn mehr?
Und warum kann man nicht das Modell nennen? Gerade das wäre doch auch für andere User interessant, zu wissen, dass es bei einem Model X mal ein Problem gegeben hat - um über die Zeit zu erfahren, ob das ein Einzelfall war oder es bei einer Reihe ein Problem mit Teil Y geben kann.
Ich sehe das auch unabhängig davon, ob das Fahrzeug einen Elektroantrieb oder einen konventionellen Verbrenner hat. Wenn du durch diesen Fehler das Vertrauen zu "diesem" Fahrzeug verlierst, liegt es an dir das Fahrzeug weiter zu veräußern. Dabei musst du dir die Frage stellen, ob du in diesem Fall dem potentiellen Käufer davon berichten wirst, ob es schon mehrfach Probleme mit dem Akkupack gegeben hat, welche aber stets problemlos von BMW abgeholfen wurden.
Eine etwaige Wertminderung lässt sich m.E. nicht beziffern.
VG
Chris
PS: Ich verschiebe mal den Beitrag trotzdem in den Elektrobereich. Dort wird es mehr User geben, die ggfs. auch Erfahrung mit solchen Defekten - und ggfs. der Ursache - haben.
@ChrisH1978
Es geht um einen BMW i4, steht zumindest ganz oben.
@OberHoernchen
Erstmal darf der Händler reparieren, dass ist sein gutes Recht.
Bist du dir sicher, dass der vorherige Defekt nicht irgendwo in den Unterlagen ganz klein vermerkt ist?
Ansonsten hätte hier der Händler durchaus einen vorherigen Defekt verschwiegen.
Hast du einen Zeugen für das Verkaufsgespräch?
Ansonsten stünde ja Aussage gegen Aussage.
@Xentres In der App sehe ich es jetzt auch. Danke.
Ich denke, dass wurde bisher nicht vor Gericht entschieden. Denn natürlich muss nicht mitgeteilt werden, was bisher alles an einem Fahrzeug repariert worden ist. Wo würde man da anfangen und wo aufhören. Turbolader, Scheinwerfer, Bremsscheiben, Wischerblätter,...? Einzig beim Motor ist ein AT-Motor mWn verpflichtend anzugeben, ein getauschter Turbolader hingegen nicht. Ob man jetzt den Akku bzw. einzelne Zellen wie ein AT-Motor oder nur eine Reparatur einstuft, keine Ahnung. Und Wertminderung? Wofür bzw. weshalb?
Das vermute ich auch, es ist noch nicht geklärt ob Akku+E.Motor als zusammenhänge Antriebseinheit (Motor) gesehen werden.
Auch gibt es keine Offenlegungspflichten eines Verkäufers kleinere Reparaturen (Blechschäden, neuer Turbolader, ...) die ordentlich ausgeführt wurden beim Verkauf aufzuzeigen.
Da meiner Meinung nach jedoch nicht ordentlich repariert wurde und nun erneut Hand an die Akkuzelllen gelegt werden muss, habe ich den BMW i4 offenbar mit einem versteckten Mangel gekauft? Sollte ich da irgendwas unternehmen?
Wenn der komplette Akku getauscht werden würde, ist das natürlich ein klarer Vorteil und keine Wertminderung.
Aber kann mann Lithium Zellen unterschiedlichen alters denn nun einfach so in einem Auto mischen, ohne einen Nachteil zu haben?
Sollte ein Serviceheft (das nun ja digital ist?) nicht lückenlos alle Arbeiten am Auto auflisten? So hätte ich es jedenfalls erwartet/verstanden.
Nein, da werden keine Reparaturen eingetragen, weder früher noch heute. Nur Wartungen und Inspektionen.
Im Werkstattsystem sind alle Werkstatt-Aufenthalte zu sehen, so z. B. auch Gewährleistungsreparaturen.
Dort schon, nur bekommt der normale Kunde da i.d.R. keine Einsicht
Ein frohes neues Jahr.
Nach nun über 8 Wochen sind die einzelnen Zellen getauscht. Was mich jetzt zusätzlich noch stuzig macht ist die Reichweite. Daher mal die Werte aus dem CarData-Archiv zum Vergleich:
Vorher (Ende Okt 2023):
- Maximaler Energieinhalt der Hochvoltbatterie 80.7 kWh
- Energieinhalt der Hochvoltbatterie 81 kWh
- Aktueller vorhergesagter Ladezustand 71 %
- Verbleibende elektrische Reichweite in km 333 km
- Außentemperatur 13 Grad
Nachher (Ende Dez 2023):
- Maximaler Energieinhalt der Hochvoltbatterie 80.7 kWh
- Energieinhalt der Hochvoltbatterie 64 kWh
- Ladestatus der Hochvoltbatterie 80 %
- Verbleibende elektrische Reichweite in km 240 km
- Außentemperatur 10 Grad
Der SoH ist deutlich niedriger wie es scheint :-(
Ja, das wäre nicht gut, wenn das so stimmt. Kann auch sein, dass die neuen Zellen noch nicht richtig angemeldet sind oder einmal durch Vollladen die neue max. Kapazität erst angelernt werden muss. Schon einmal komplett auf 100% vollgeladen seit dem Tausch?
Zitat:
@OberHoernchen schrieb am 1. Januar 2024 um 12:06:23 Uhr:
Ein frohes neues Jahr.
Nach nun über 8 Wochen sind die einzelnen Zellen getauscht. Was mich jetzt zusätzlich noch stuzig macht ist die Reichweite. Daher mal die Werte aus dem CarData-Archiv zum Vergleich:
Vorher (Ende Okt 2023):
- Maximaler Energieinhalt der Hochvoltbatterie 80.7 kWh
- Energieinhalt der Hochvoltbatterie 81 kWh
- Aktueller vorhergesagter Ladezustand 71 %
- Verbleibende elektrische Reichweite in km 333 km
- Außentemperatur 13 Grad
Nachher (Ende Dez 2023):
- Maximaler Energieinhalt der Hochvoltbatterie 80.7 kWh
- Energieinhalt der Hochvoltbatterie 64 kWh
- Ladestatus der Hochvoltbatterie 80 %
- Verbleibende elektrische Reichweite in km 240 km
- Außentemperatur 10 Grad
Der SoH ist deutlich niedriger wie es scheint :-(
Der SoH sagt nicht viel und ist kein Standard Messverfahren. Es gibt nur wenige Firmen incl. den Herstellern die dir ein wirklich effektives Ergebnis liefern könnten. Ein aussagekräftiger Messverfahren dauert lange und ist sehr teuer. Die neuen Zellen werden ihren Job machen, da bin ich mir sicher.
Die neuen Zellen vielleicht schon, aber die restlichen noch nicht getauschten auch? Denn so habe ich den bisherigen Bericht verstanden, dass immer nur ein Teil der Zellen (oder doch Module?) erneuert wurde und der Rest nicht - aber es ist ja unklar, ob vielleicht der Rest auch vorgeschädigt ist und nicht die volle reguläre Lebensdauer erreicht.
Wie BMW die Zellen prüft, kann ich nicht beurteilen. Sie müssen auf Grund von Prüfungen auf die defekten Zellen gestoßen sein, in diese Prüfung waren die „alten“ Zellen eingebunden, also sollten die OK sein. Es kann einzelne faule Zellen geben, ist aber sehr selten der Fall. Fahren und beobachten, die Garantie besteht weiterhin.