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2 Knöllchen an einem Tag
Hallo zusammen
ich habe heute mit der Post einen Brief bekommen mit 2 Knöllchen über 15€ für Parken in falscher Fahrtrichtung.
Ich hatte mich im Dorf bei uns in eine Parkbucht 30er Zone falsch herum hingestellt. Der stand dann übers WE so da. Nun der Brief.
Muss ich tatsächlich beide bezahlen obwohl es nur ein Vergehen war?
MFG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wer sein Fahrzeug in unzulässiger Weise parkt und dann mehrere Tage unbeaufsichtigt läßt, kann kaum auf Ersatz von dadurch eintretenden Folgeschäden hoffen.
Sorry, aber glaubst du das ernsthaft? Du parkst dein Auto unzulässig und es fällt ein Zeigelstein, Dachziegel etc. aufs Auto und du bekommst nichts ersetzt? Dein Geschrei würde ich gern mal erleben.
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22 Antworten
ich sehs grade ...
einmal 4.9. und einmal 6.9. ... hat sich damit erledigt denke ich muss ich wohl beide zahlen.
noch ne Frage nebenbei
das eine Mal hat die "Überwachungskraft" mir einen Zettel unter den Scheibenwischer geklemmt. Nun ist das Papier da übers Wocheende schön nass geworden und nun zieht mein Scheibenwischer da schöne Schliere. Wer ersetzt mir denn die Wischer?
MFG
Den Wischergummi wirst du selbst bezahlen müssen, da die Nutzung des Wischers zum Festklemmens von Verwarnungs-Hinweisen gängige Praxis darstellt und der Fahrzeughalter somit dieses Risiko in Kauf nehmen muß.
Beweis mal,daß das von dem Papier ist.
Wer sein Fahrzeug in unzulässiger Weise parkt und dann mehrere Tage unbeaufsichtigt läßt, kann kaum auf Ersatz von dadurch eintretenden Folgeschäden hoffen.
Immerhin ist der "Täter" leicht zu ermitteln
nee,der regen hat alle spuren verwischt
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wer sein Fahrzeug in unzulässiger Weise parkt und dann mehrere Tage unbeaufsichtigt läßt, kann kaum auf Ersatz von dadurch eintretenden Folgeschäden hoffen.
Sorry, aber glaubst du das ernsthaft? Du parkst dein Auto unzulässig und es fällt ein Zeigelstein, Dachziegel etc. aufs Auto und du bekommst nichts ersetzt? Dein Geschrei würde ich gern mal erleben.
Es besteht doch wohl ein Unterschied zwischen der Nutzung eines Scheibenwischers, um damit ein Knöllchen zu fixieren und einem vom Hausdach herabfallenden Dachziegel....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es besteht doch wohl ein Unterschied zwischen der Nutzung eines Scheibenwischers, um damit ein Knöllchen zu fixieren und einem vom Hausdach herabfallenden Dachziegel....
In deiner Begründung nicht. Beides ist ein Schaden der durch das unzulässige Parken entstanden ist, solltest gerade du wissen.
Durch herabfallende Ziegelsteine entstehen in der Tat Sachschäden, durch Papier an dem Scheibenwischer wohl eher nicht, der TS hätte das Papier vor inbetriebnahme auch abnehmen können.
Ich find die Einstellung des TS mal wieder typisch Deutsch, da parkt jemand im Parkverbot und dann soll die Allgemeinheit ( Wir alle ) ihm noch neue Scheibenwischer finanzieren, weil er zu B***) ist das Papier abzumachen.
Die Schäden sind nicht vergleichbar, das stimmt. Wobei ich auch nicht ausschließe das von einem Parkzettel im Einzelfall mal ein Scheibenwichergummi zerstört werden kann, nur das zu beweisen ist beinahe unmöglich. In Wien werden die Knöllchen in so nette Platiktüten verpackt, selbst nach eine Woche regen sind die leider noch lesbar. Hatte gleich 8 Stück am AUto *grummel*
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Hatte gleich 8 Stück am AUto *grummel*
Tja, ab und an sollte man die Dinger ja auch mal abmachen. Vielleicht am 31.12. oder so.
Ich park mein Auto immer außerhalb der Kurzparkzone und fahr meist unter der Woche nicht mehr hin, hatte davor aber extra noch 2 Polizisten gefragt ob man da parken darf. Man sollte sich nicht immer auf die Aussage der österreichischen Cops verlassen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Den Wischergummi wirst du selbst bezahlen müssen, da die Nutzung des Wischers zum Festklemmens von Verwarnungs-Hinweisen gängige Praxis darstellt und der Fahrzeughalter somit dieses Risiko in Kauf nehmen muß.
Also man kann doch auch die Zettel zwischen Wischerarm und Wischerblatt einklemmen
und nicht nur zwischen Scheibe und Wischerblatt.
Auf diese Weise wird die Gummilippe nicht beschädigt.
Also könntest du theoretisch Schadenersatz verlangen.
Aber du musst noch praktisch nachweisen das der schaden vom Papier stammt.