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2 mal an einem Tag "geblitzt" - Fragen
Hallo Leute :-)
mir ist gestern was seltsames/lustiges passiert, und jetzt bin ich doch einigermaßen ratlos:
1. Situation:
Bin gestern morgen auf einer Bundesstraße mit 2 Richtungsfahrbahnen auf der linken Spur unterwegs gewesen, weil von rechts eine Beschleunigungsspur reinkam. Hier fuhr ein BMX X5 vor mir auf die Bahn, nutzte die rechte Spur zum beschleunigen und fuhr dann ca. 50 m schräg rechts versetzt vor mir. Auf einmal kam dann das Vögelchen, augenscheinlich beim BMW. Ich natürlich nach Überwindung meiner Schrecksekunde in die Eisen gestiegen und auch am Blitzer "vorbeigepfiffen". Bei mir hat es dann nicht mehr geblitzt. Jetzt meine Frage: Hab ich in diesem Falle Glück gehabt? Weil theoretisch müsste ich ja auch geblitzt werden... können die Kameras so kurze Auslösefolgen überhaupt realisieren?
Bitte kommt mir nicht mit Moralpredigten, ich weiß inzwischen dass an dieser Stelle 100 ist, und nicht wie von mir angenommen bereits 120 (die beginnen erst 100m NACH der Blitzstelle...). Damit weiß ich auch, dass es für mich wenn es dumm kommt teuer werden kann... Danke!
2. Situation:
Gestern abend bin ich auf einer Bundesstraße (andere als die oben) mit ebenfalls 2 Richtungsfahrbahnen auf der rechten Spur unterwegs gewesen. Eine halbe Stunde zuvor war an genau dieser Stelle (ok, ganz genau kann ichs nicht mehr sagen, aber zwischen zwei kurz aufeinanderfolgenden (~2000m) Ausfahrten) ein Unfall mit 3 Fahrzeugen und viel kaputtem Blech passiert.
Als ich nun auf der Rückfahrt war (also auf der "Unfallrichtungsfahrbahn") stand rechts in einer Nothaltebucht ein VW Touran (an dieser Stelle gibts keinen Standstreifen). Auf Grund der Tatsache dass es zu dem Zeitpunkt dann schon dunkel war und ich den Unfall im Hinterkopf hatte hab ich stark abgebremst (von erlaubten 80 auf 55 - 60 TACHO). Als ich dann noch ne Person rumlaufen sah hab ich reflexartig das Fernlicht angeschalten, da ich keine Lust hatte zu testen, ob mein PKW im Fußgängeraufprallschutz gute Noten bekommen hätte... Und in genau diesem Moment hat es wieder "Blitzzzz" aus dem Touran rausgemacht.
Auch hier wieder meine Frage:
Was habe ich angesichts der obigen Tatsache (ja ich weiß, normalerweise kein Fernlicht auf BAB/Bundesstraßen mit Richtungsfahrbahnen aber ich wollte ja kein Blut auf der Haube und war mir auch nicht sicher ob die Bahn schon frei von Dreck und Zeugs war...)) falsches gemacht? Ausserdem kam mir der Blitz eher wie eine Reflexion meines Fernlichtes (Xenon) vor als ein richtiger Blitz (von der Helligkeit...)
Danke für eure Statements....
Grüße,
sk33
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11 Antworten
zu 1:
Du warst ja noch auf der anderen Spur, dann dürfte Dein Abbremsen noch gereicht haben, um nicht erfasst zu werden.
Aber Achtung für die Zukunft: Blitzfolge = Millisekunden (bei Geräten mit direkter Datenübertragung), und die können mittlerweile sogar 4 Spuren gleichzeitig überwachen!
Sch... Technik!
zu 2:
"normalerweise kein Fernlicht auf BAB/Bundesstraßen mit Richtungsfahrbahnen"
seit wann das? ist das was Neues?
Mit strakem Abbremsen oder durch "falsche" Beleuchtung kann man noch keinen Blitz auslösen, es sei denn, Du hast jemanden ausgebremst, wodurch dann der Sicherheitsabstand nicht mehr da war und genau in diesem Moment . . .ist aber eher unwahrscheinlich, Abstandsmessungen werden normalerweise bei Tageslicht gemacht.
mfg. Matt
1. blitzfolge millisekunden:
dann müsste ich aber einen zweiten blitz gesehen haben oder? also mit dem abstand von 50 m... weil die dinger können ja nur an einem punkt erfassen und nicht über längere strecken?
2. das mit dem fernlicht hatte man uns in der fahrschule so beigebracht meine ich mich daran erinnern zu können
ausgebremst habe ich keinen, abstandsmessung ist da vermutlich nicht möglich, weil das in ner kurve ist, ausserdem vor allem deshalb unwahrscheinlich weil ich vor mir freie bahn hatte, lediglich hinter mir waren 3 weitere autos (aber alle auch abgebremst und mit viel abstand...)
durch die beleuchtung dachte ich vielleicht an eine reflexion. eventuell war es auch eine testmessung, der kofferraum war nämlich geöffnet, und der kollege der da rumgeturnt ist (für mich ein unding, ohne warnweste im dunkeln da am auto rumhüpfen...) hat auch bei geöffneter tür an irgendwas rumhantiert...
Hallo
Blitze aus der Verkehrüberwachung sind immer rot oder rötlich...dein Xenon hat also damit nix zu tun es sein denn es ist rot
mfg Andy
Zu Fernlicht bzw. Lichthupe (kurzes Fernlicht ) :
Selbst wenn es prinzipiell an der Stelle verboten wäre, Du hast es aber aus sicherheitsrelevanten Gründen beansprucht, damit legal.
Würde was kommen, würde ich es schreiben und fertig.
Was die Geschwindigkeitsüberschreitung angeht, so glaube ich nicht dass Du was zu erwarten hast. Ohne Blitz kommt nichts...
dass mein xenon rot ist dessen bin ich mir ziemlich sicher das es NICHT so ist
ich meinte nur dass der blitz doch eigentlich auch eine reflexion des verstärkers des blitzes (mann ich hoffe es wird klar was ich meine ) sein kann? die scheibe müsste doch eigentlich auch rot sein. noch dazu hatte ich ja von morgens noch das deutlich stärkere "blitzen" im kopf, und da war ich 50m weit entfernt! abends war es dann deutlich schwächer...
ich meine damit, dass ein lichtstrahl vom xenon in den reflektor des blitzes eingesprungen ist und dann die rote reflexion verursacht hat...
ist sowas nich möglich?
das mit den sicherheitsrelevanten gründen ist mir auch schon eingefallen, sind ja mindestens zwei punkte (a) person auf bzw. direkt neben fahrbahn und (b) unfall in diesem bereich eine stunde zuvor (der touran hatte übrigens ein blaulicht auf dem dach stehen?!? also war das wohl zivile? dachte das macht meist das ordnungsamt?)
Halte ich für unwahrscheinlich,
eher möglich das eine kurzes aufleuchten einer Bremsleuchte (die sind mitunter recht hell) dieses Gefühl gerade ''geblitzt worden zu sein'' erzeugt hat...
mfg Andy
das problem: die bremsleuchte vom touran kann es nicht gewesen sein, weil da saß keiner am steuer.... und vor uns fuhr wie beschrieben keiner... meine mitfahrerin hat auch gemeint dass das wohl ein blitz war....
so kommen wir nicht weiter, glaube ich
eine Möglichkeit, die mir noch einfällt, habe ich selbst erst ein einziges Mal live erlebt:
Wenn die "Blitzstation" gerade eingerichtet wird, dann wird "probegeblitzt", wegen der Einstellungen usw.
Wäre in Deinem Fall also auch denkbar, zumal da ja auch einer rumgeschlichen ist!
mfg. Matt
Wir müssen aber auch nicht "weiterkommen" er schrieb schon selbst Blitzzzz und fragt ja nicht ob es ein Bitzlicht war oder etwas anderes. Er suggeriert auch dass es nicht an der Geschwindigkeit, sondern am Fernlicht liegen könnte.
Deswegen kann es trotzdem ein Probeblitzen sein - ok, aber wahrscheinlicher ist dass sie manuell ausgelöst haben um ein "Fernlichtverstoss" zu dokumentieren.
Was ihnen aber wenig hilft, wenn er beschreibt dass es daran lag dass der einer (von ihnen) auf der Strasse rumgelaufen ist und nicht aus Spass an der Freude.
Lichthupe, also kurzes Fernlicht ist ja als Warnmittel legitim...
Auch ein Ausleuchten mit Fernlicht kann angesicht der Sitationsbedingten Notwendigkeit trotz eines grundsätzlichen Verbotes legitim sein, es wird darauf ankommen was genau vorgeworfen wird und wie geschickt er antwortet.
danke eben das denke ich mir auch die ganze zeit:
da turnt einer an der fahrbahn rum (also in der nothaltebucht, nicht AUF der Fahrbahn, trotzdem an dieser Stelle kritisch, da direkt neben der Bucht eine Lärmschutzwand ist, sprich da ist alles nicht soooo weitläufig....
Manuell auslösen wg. Fernlichtverstoß wird ihnen aber meiner Meinung nach nix bringen, weil ich ja die oben genannte Argumentationskette inkl. einer Zeugin (Mitfahrer) habe und der Unfall ja auch polizeilich erfasst sein sollte.... (3 Fahrzeuge die auf der Bundesstraße ineinanderfahren...). Ist die Lichthupe tatsächlich als Warnmittel legitim? Wo kann ich hierzu bisschen was nachlesen?
Jetzt warte ich erst mal ab, ob was kommt und dann melde ich mich wieder
Auf jeden Fall danke für eure Antworten!
Grüße
sk33
Zitat:
Original geschrieben von sk33phr34k
...Ist die Lichthupe tatsächlich als Warnmittel legitim? Wo kann ich hierzu bisschen was nachlesen?...
Hi sk33,
ja, Lichthupe ist ein legitimes Warnmittel vor Gefahren.
§ 16 (1) Nr. 2 StVO ist hier relevant, § 17 (4) StVO dürft ebenfalls interessant sein.
Bisschen was zum Lesen: Drück mich oder hier
Gruß
Fox74