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2 Rad zwischen Autos durchfahren, erlaubt?

Themenstarteram 14. September 2015 um 14:10

Hallo,

schaut euch mal dieses Video hier an, das ist in London und es ist dort scheinbar völlig normal und legal wie der auf seinem Motorrad sich zwischen dem Verkehr durchschlängelt:

https://www.youtube.com/watch?v=9EFMJg1bxmU

Meine Frage hierzu, wie ist die rechtliche Situation dazu in Deutschland? Darf man das hier auch?

Vielen Dank & Gruss!

Beste Antwort im Thema

In einigen EU-Ländern ist es zum Glück ausdrücklich gewünscht/gefordert, dass Motorradfahrer etc. insb. im Stau nach vorne durchfahren dürfen. Ist vor allem auch im Sommer durchaus zu verstehen und wünschenswert. Sollte überall so gehandhabt werden.

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Nein, lernt aber auch jeder in der Fahrschule.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 14. September 2015 um 16:15:26 Uhr:

Nein, lernt aber auch jeder in der Fahrschule.

Achso, ich wundere mich immer, wenn ich an der Ampel stehe und im Außenspiegel in Krad erblicke "Warum zum Teufel fährt der nicht nach vorne durch!?" (ich hab eine zeitlang in Frk. gelebt). Auf franz. Autobahnen wird man böse angehupt/beschimpft/Stinkefinger gezeigt, wenn man bei stockenden Verkehr die "Rettungsgasse" für Motorräder nicht bildet.

Aber wenn ich mich nicht täusche, dürfen in Dtld. Fahrräder sich nach vorne durchschlängeln. Stimmt das oder verbreite ich da wieder gefährliches Halbwissen?

es ist grenzwertig. Während der Fahrt ist es verbotenes Rechtsüberholen. Nicht mehr ganz so eindeutig ist die Sache, wenn sich Kolonnen gebildet haben, dann dürfte man nämlich rechts vorbeifahren. Aber Tendenz zu verboten.

In der Praxis wird es aber toleriert und wenn man nicht gerade ein Polizeiauto überholt, passiert nichts.

am 14. September 2015 um 14:45

Die dürfen rechts vorbei fahren.

Zitat:

@Nanofaser schrieb am 14. September 2015 um 16:40:03 Uhr:

Aber wenn ich mich nicht täusche, dürfen in Dtld. Fahrräder sich nach vorne durchschlängeln. Stimmt das oder verbreite ich da wieder gefährliches Halbwissen?

Dazu StVO §5 Abs.8:

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. September 2015 um 16:43:44 Uhr:

es ist grenzwertig. Während der Fahrt ist es verbotenes Rechtsüberholen. Nicht mehr ganz so eindeutig ist die Sache, wenn sich Kolonnen gebildet haben, dann dürfte man nämlich rechts vorbeifahren. Aber Tendenz zu verboten.

In der Praxis wird es aber toleriert und wenn man nicht gerade ein Polizeiauto überholt, passiert nichts.

Auch das kann man problemlos machen, so lange man denen nicht den Lack zerkratzt. Wird nicht nur toleriert, sondern ist definitv erlaubt. Auslegungssache ist, bis zu welcher Geschwindigkeit der "wartenden" KFZ die Toleranz dann geht, das ist nämlich in der Praxis tatsächlich nicht so einfach umsetzbar.

Zur Frage des TE: Ist natürlich verboten, halten sich aber sehr viele nicht dran. Ich würde aber keine "Erziehungsmaßnahmen" ergreifen und versuchen, mich da irgendwie möglichst breit zu machen. Sollen sie durch, wenn sie wollen, ich trage das Risiko ja nicht.

Ohohhh.Diese Frage könnte wieder die Box der Pandora öffnen....Hatten wir doch erst vor kurzem dieses Thema...

Das trifft ein paar Zweiradhasser hier mitten ins Hirn sowas Pöööhses..

Zitat:

@Kai70 schrieb am 14. September 2015 um 16:50:35 Uhr:

Dazu StVO §5 Abs.8:

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

Danke. Nur deckt das die Ursprungsfrage nicht ganz ab.

Erstens geht es da um Fahrräder/Mofas, nicht um motorisierte Zweiräder generell.

Zweitens geht es nur um das Vorbeifahren rechts an der rechten Spur, sprich ganz am rechten Fahrbahnrand.

Dazu beachte man bitte noch § 5 (4) StVO (die wichtige Formulierung fett):

Zitat:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Sich mit 25 cm Abstand links und rechts durchschlängeln würde ich jetzt nicht wirklich als ausreichenden Seitenabstand ansehen.

Mein Fazit bis jetzt: Nein, es ist in D nicht legal.

In einigen EU-Ländern ist es zum Glück ausdrücklich gewünscht/gefordert, dass Motorradfahrer etc. insb. im Stau nach vorne durchfahren dürfen. Ist vor allem auch im Sommer durchaus zu verstehen und wünschenswert. Sollte überall so gehandhabt werden.

Zitat:

@radlking schrieb am 14. September 2015 um 16:10:59 Uhr:

https://www.youtube.com/watch?v=9EFMJg1bxmU

Naja, ist nur eine Frage der Zeit, bis der irgendwann mal übersehen wird und platt unterm Auto liegt.

Unverständlich sowas.

Zitat:

@radlking schrieb am 14. September 2015 um 16:10:59 Uhr:

 

Meine Frage hierzu, wie ist die rechtliche Situation dazu in Deutschland? Darf man das hier auch?

Auch wenn es in den meisten anderen Ländern erlaubt sein mag - hier in D bisher noch nicht.

Gab erst kürzlich eine Petition, um das zu ändern: https://www.openpetition.de/.../staudurchfahrung-fuer-motorraeder?...

Und was die Fahrräder betrifft - völlig andere Frage.

Zitat:

@radlking schrieb am 14. September 2015 um 16:10:59 Uhr:

Hallo,

https://www.youtube.com/watch?v=9EFMJg1bxmU

Bin ich der einzige der die ganze Zeit drauf gewartet hat, das einer der Autofahrer die Tür aufmacht? :D

Ich finde es persönlich nicht schlimm wenn Motorradfahrer sich im Stau mal eben durchschlängeln.

Was der Typ in dem Video macht passt so richtig in das typische Biker Klischee.

Allein schon dieses saudämliche Gasgeben. :rolleyes:

Das "saudämliche" Gasgeben mit seinem 1000dB Auspuff dient dazu die anderen Verkehrsteilnehmer davon zu unterrichten dass da jemand kommt, als Warnsignal sozusagen. Loud pipes save lifes...

Wenn man seine Videohistorie so ansieht macht der das schon mehrere Jahre so, angeblich unfallfrei bisher.

In Deutschland illegal - bei mir sch...egal. Versucht doch mal in voller Montur 20 km stop-und-go zu fahren. Geht einfach nicht. Also mit Schrittgeschwindigkeit zwischen den stehenden Fahrzeugen vorbei. Betonung auf Schrittgeschwindigkeit und stehender Verkehr.

Ist übrigens traurig, wie viele Autofahrer nicht in der Lage sind, eine Rettungsgasse zu bilden. Meine GT ist 1m breit, Abstand teilweise unter 1 m (gesamt). Wie da ein Rettungswagen durch soll?

Bei normalem Verkehr in der Stadt bleib ich meistens in der Spur.

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