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2 Tage vorgesehener Werkstattaufenthalt und kein Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug?

BMW
Themenstarteram 2. Mai 2006 um 20:00

Hallo Freunde,

da alle zu diesem Thema eröffneten Threads darin ausgeartet sind, dass jeder von seiner Werkstatt geschwärmt hat, eröffne ich einen neuen Thread.

Zum Fall:

17.04.2006

Am 17. April war ich mit meinem Wagen beim Händler um folgende Makel zu beanstanden: Klappergeräusche aus dem linken Radkasten, defekte Sitzbelegungsmatte am Beifahrersitz und klappernde Gurtumlenkrolle. All diese Mängel wurden mir nach einer Probefahrt am selben Tag vom Werkstattmeister bestätigt. Für die Reparatur dieser Mängel konnte mir frühestens ein Werkstatttermin am 2. Mai von 8 bis 17 Uhr angeboten werden welchen ich nahm. Zeitlicher Aufwand bis dahin: 1 Stunde 30 Minuten.

02.05.2006

Am 02.05 (also heute) brachte ich meinen Wagen um 8 Uhr zum Werkstatttermin und holte ihn um 17.00 Uhr ab. Bei der Übergabe staunte ich nicht schlecht, als auf meine Frage was denn der Grund für das Klappern sei geantwortet wurde "es wurde nur die Gurtumlenkrolle gefettet. Die anderen Fehler konnten wir nicht finden oder wir hatten keine Ersatzteile. Wir brauchen ihren Wagen nochmal zwei Tage hier".

Ich wahr bafff ..........!

Ich fragte nach einem Ersatzwagen und auf den hätte ich angeblich keinen Anspruch, ich solle doch bitte meine Gutscheine einlösen ..... ich habe aber noch nie einen Gutschein bekommen!

Wie seht ihr das? Kann ich wirklich kein ersatzfahzeug bekommen? Bei 2 angesetzten tagen Werkstattaufenthalt kann ich das doch wohl erwarten und außerdem habe ich ja bereits 10,5 Stunde "investiert".

tim

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30 Antworten
am 2. Mai 2006 um 20:18

das musst du wohl mit deinen un:D ausmachen.

bist du beim :D in re? wenn ja? geh lieber nach marl oder lüedinghausen.

Themenstarteram 2. Mai 2006 um 20:24

Ja scheiß vogelsang halt, ne.

Jetzt weiß ich auch wieder warum ich den Wagen bei Van der Moolen gekauft hab.

tim

am 2. Mai 2006 um 20:29

Hallo,

da wir ja gerade mit dem Kauf eines Neuwagens durch sind .. ich habe das so Verstanden:

- Service Leasing (Inspektionskosten, Luft- und Oelfilter, Klimawartung, etc.): man Zahlt 10 EUR monatlich drauf und bekommt 2 Gutscheine fuer ein Ersatzfahrzeug im Jahr (oder ueber die Leasing-Laufzeit - weiss net mehr genau). Wie der Name schon sagt .. gibt es nur bei Leasing.

- BMW-Restwert-Finanzierung oder Barkauf: Man kann sich fuer ca. 550 EUR (3 Jahre/60 Tkm) die Inspektionskosten vorsorglich einkaufen. Da sind dann laut dem Verkaeufer die Gutscheine schon nicht mehr dabei und ein Ersatzfahrzeug geht auf Kulanz (verfuegbare Vorfuehrwagen).

Bei einer Maengelbeseitigung in der Gewaehrleistungszeit gilt auch letzteres (ohne die 550 EUR zu blechen versteht sich) wenn man kein Service Leasing bzw. keine Gutscheine hat.

IMHO versuchen die dich einfach auf einen anderen Haendler abzuschieben. ;)

Gruesse,

tran

am 2. Mai 2006 um 20:37

Servus,

ich bin erst seit wenigen Tagen "Kunde" bei bei BMW, daher kann ich nicht viel zu deren Ersatzwagen-Strategie sagen.

Trotzdem melde ich mich zu Wort, weil ich bei DC folgendes erlebt habe:

Meine Ex-A-Klasse musste auch zwei Tage beim Händler saniert werden und der verweigerte mir ebenfalls einen kostenlosen Ersatzwagen. Ein kurzer Anruf in Stuttgart, wo ich mein Anliegen schilderte, brachte meinen damaligen :D sofort (etwa drei Stunden später) zu einem Sinneswandel. Warum auch immer :D

Also wenn Dein :D nicht will, dann klingel doch einfach mal in München an. Vielleicht hast Du so viel Gllück wie ich damals bei DC hatte.

Zitat:

Original geschrieben von tran

- BMW-Restwert-Finanzierung oder Barkauf: Man kann sich fuer ca. 550 EUR (3 Jahre/60 Tkm) die Inspektionskosten vorsorglich einkaufen. Da sind dann laut dem Verkaeufer die Gutscheine schon nicht mehr dabei und ein Ersatzfahrzeug geht auf Kulanz (verfuegbare Vorfuehrwagen).

Bei einer Maengelbeseitigung in der Gewaehrleistungszeit gilt auch letzteres (ohne die 550 EUR zu blechen versteht sich) wenn man kein Service Leasing bzw. keine Gutscheine hat.

IMHO versuchen die dich einfach auf einen anderen Haendler abzuschieben. ;)

Gruesse,

tran

Also ich habe nichts für EUR 550 oder der gleichen gekauft.

Ich bekomme immer bis zu 3 tage einen kostenlosen wagen.

Auch wenns nur ein paar Stunden dauern sollte.

Zum service termin konnte ich nicht weg, da kam einer von meiner Niederlassung brachte mir den Wagen und nahm meinen mit.

Aber wie schon gesagt, in der gewährleistungszeit sollte es ohne wenn und aber bis zu 2 tage einen kostenlosen wagen geben.

@118d

Rechtlich besteht im reinen Gewährleistungsfall absolut kein Anspruch auf einen kostenfreien Ersatzwagen. Ließ Dir 'mal genau die Gewährleistungsbestimmungen durch (...keine Drittansprüche...), deren Erhalt und Kenntnisnahme Du sicherlich bei Fahrzeugübernahme quitiert hast.

Du bist also auf den good will des Händlers angwiesen.

Sorry, so ist die Rechtsprechung! BMW kocht auch hier nur mit Wasser...wie die meisten anderen KFZ-Hersteller ebenfalls.

Ich, hatte vor kurzem ein ähnliches Erlebnis.

Der Händler wollte für einen Ersatzwagen einen Gutschein sehen als mein 1er wegen Garantiearbeiten in der Werkstatt stand.

Ich erklärte ihm in einem sehr freundlichen Ton, dass ich ähnliches bei anderen Marken noch nicht erlebt habe. Weder bei Audi, Opel, VW oder Ford (was auch den Tatsachen entspricht). Ausserdem hab ich ihn auf die Mobilitätsgarantie hingewiesen.

Danach war die Sache erledigt.

Nur nicht einschüchtern lassen!!

Ich kaufe kein Auto für 30 000 Euronen um danach für einen Ersatzwagen zu zahlen der wegen Pfusch im Werk oder beim Händler in der Werkstatt steht.

Hallo

Soetwas ist wirklich schon eine Frechheit seitens BMW. Jede Billigmarke hat hier einen besseren Service.

Ich kenne von anderen Herstellern auch, dassman vorher angerufen wird und darüber informiert wird, wenn man nicht alles machen kann.

Bei BMW scheint es soetwas meinen eigenen Erfahrungen nach ebenfalls nicht zu geben. Ich musste bisher immer meinem Auto hinterhertelefonieren auch, wenn mir zuvor zugesichert wurde, dass man sich meldet.

Generell habe ich so den Eindruck, dass Geld bei BMW wohl einen niedrigeren Stellenwert hat und dass ein 35.000 EURO-Auto nicht eine grosse Investition sondern "Billigkram" ist.

In so einem Fall kann man eigentlich nur in München mal anrufen, und denen ordentlich die Meinung über betreffenden Händler geigen.

Im Garantiefall erwarte ich aber generell von einem KFZ-Hersteller, dass ich meine Mobilität nicht verliere, wenn er seinen Kram reparieren muss, der eigentlich schon korrekt funktionieren sollte.

Insbesondere lächerlich ist das Ganze in Anbetracht einer "Mobilitätsgarantie". Sowas ist dann allenfalls ein schlechter Scherz.

am 3. Mai 2006 um 6:33

Finde ich auch unglaublich... Das mit der Sitzbelegungsmatte hatte ich auch. Ich wurde sogar gefragt was ich denn für einen Wagen haben möchte... Hab in dem Fall dann ein Cooper S Cabrio genommen! Wetter war so gut!! :D Fragte die Tante beim :) sogar noch "Nur einen Mini??"

Der Laden würde mich nicht mehr sehen...

am 3. Mai 2006 um 6:40

Also ein Ersatzwagen bei Garantiereparaturen ist wohl wirklich das mindeste. Ich kenne jetzt die Garantiebestimmungen nicht, halte es aber für äußerst fragwürdig ob der Ausschluss eines Ersatzwagens tatsächlich haltbar ist - schließlich ist man häufig auf sein Auto angewiesen.

Aber was die Händler angeht machte ich ebenfalls schlechte Erfahrung, aber nicht nur bei BMW. Ein BMW Händler hatte es nach 4 Versuchen nicht geschafft, das Klappern in den Dichtungen zu beseitigen, von einem PUMA-Schreiben hatte er angeblich noch nichts gehört (den Mangel behob mir dann ein anderer Händler). Meine Sommerreifen musste ich dreimal (!) auswuchten lassen, bis ich nach der täglichen Autobahnfahrt ohne Gelenkschmerzen aussteigen konnte (ganz behoben ist das immer noch nicht).

Ich denke, der bei uns lokale BMW Händler ist schon ein Härtefall. Allerdings ist es woanders sicherlich nicht viel besser, auch bei anderen Marken nicht.

Themenstarteram 3. Mai 2006 um 7:32

So habe, heute morgen um 7.30 Uhr dort angerufen, hatte den Serviceleiter am Apparat und habe ihm meinen Fall geschildert. Habe nur nachgefragt, ob ich denn keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen hätte, bei 2 Tagen Werkstattaufenthalt, und auf einmal war das alles garkein Problem mehr und ich bekomme einen Ersatzwagen.

Wie immer ...... früh morgens sind se noch alle frisch im Kopf :)

Tim

am 3. Mai 2006 um 8:09

Zitat:

Original geschrieben von spiti01

@118d

Rechtlich besteht im reinen Gewährleistungsfall absolut kein Anspruch auf einen kostenfreien Ersatzwagen. Ließ Dir 'mal genau die Gewährleistungsbestimmungen durch (...keine Drittansprüche...), deren Erhalt und Kenntnisnahme Du sicherlich bei Fahrzeugübernahme quitiert hast.

Du bist also auf den good will des Händlers angwiesen.

Sorry, so ist die Rechtsprechung! BMW kocht auch hier nur mit Wasser...wie die meisten anderen KFZ-Hersteller ebenfalls.

... ist in diesem Fall nicht so, denn bei DC hatte ich die MobiloLife-Garantie, die zum Thema Ersatzwagen schreibt:

Ersatzwagen (wenn verfügbar) für die Dauer der Reparatur, maximal für 5 Tage (ohne Betriebsstoffe)

Bis 4 Jahre. Bei Besuch eines Mercedes-Benz Service-Stützpunktes wegen einer Gewährleistungs- oder Kulanzreperatur (mit mehr als zwei Arbeitsstunden).

Meine A-Klasse war damals 2 Jahre alt, die Reperatur dauerte 2 oder 3 Tage. Der Händler hatte keinen Ersatzwagen zur Verfügung (wer's glaubt!), nach dem Telefonat aber plötzlich schon!

Mittlerweile ist der Händler insolvent und danach konnte man viele Ungereimtheiten über seine Arbeitspraktiken in der Tageszeitung lesen. U.a. auch, dass er DC zwar Leihwagenkosten in Rechnung stellte, den Kunden aber gar keinen zur Verfügung stellte. Ein schwarzes Schaf!

 

@118d

Na also, geht doch :D

mit dem ersatzfahrzeug ist das so ne sache die es haltnich überall gibt, in der garantiezeit sollte man einen wagen bekommen FINDE ICH ! mein audi händler wollte mir keinen geben, gut hab das auto da gelassen aber das war auch das letzte mal das ich da hin gefahren bin, weiter empfehlen werde ich den auch nicht.

mein bruder braucht bei DC nichmal was zu sagen und die geben ihn einen leihwagen. die haben sich sogar bei ihm entschuldigt das die keinen wagen in seiner klasse als ersatzfahrzeug haben.

ich verlange ja nicht von einer werkstatt das ich nen gleichwertigen wagen bekomme, hauptsache ich bleib mobiel das geht mit nem smart auch

Ein Ersatzwagen ist ja wohl das mindeste!

Wenn ich meinen Corolla abgebe (Inspektion) kriege ich immer ein KFZ (fast vollgetankt). Das ist selbstverständlich :)

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