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2 verschiedene Kennzeichen?
Habe mir ein Plug-In bestellt und frage mich ob Ich mein Kennzeichen wechseln soll, also mit einem E
Was ich mich die ganze Zeit frage ob z.B "AB-CD 123" und "AB-CD 123E" als ein Kennzeichen gilt oder es zwei verschiedene sind!
Falls das letzte dann können Wir 2 Fahrzeuge mit den fast identischen Kennzeichen anmelden, abgesehen von dem "E"
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28 Antworten
Laut §9a FZV ist das "E" nur ein Kennbuchstabe, der als amtlicher Zusatz hinter der Erkennungsnummer geführt wird.
Das lese ich so, dass es "AB-CD 123" nur einmal geben kann.
Genau. Geht beim "H"-Kennzeichen ja auch nicht.
Zitat:
@Gipsy-Danger schrieb am 3. Dezember 2020 um 18:53:52 Uhr:
Habe mir ein Plug-In bestellt und frage mich ob Ich mein Kennzeichen wechseln soll, also mit einem E
Was ich mich die ganze Zeit frage ob z.B "AB-CD 123" und "AB-CD 123E" als ein Kennzeichen gilt oder es zwei verschiedene sind!
Falls das letzte dann können Wir 2 Fahrzeuge mit den fast identischen Kennzeichen anmelden, abgesehen von dem "E"
Das E macht nur Sinn, wenn Du irgendwo unterwegs bist,wo E Fahrzeuge eine Bevorzugung genießen und die kenntlichmachung erforderlich ist.
… wie zum Beispiel auf den meisten öffentlichen, gemeindlichen, städtischen etc. Ladeplätzen, wo man ohne das E nicht stehen und laden darf, auch wenn durch das Laden klar erkenntlich ist, dass man ein Elektroauto hat.
Zitat:
@Gipsy-Danger schrieb am 3. Dezember 2020 um 18:53:52 Uhr:
… Falls das letzte dann können Wir 2 Fahrzeuge mit den fast identischen Kennzeichen anmelden, abgesehen von dem "E"
Habt ihr Angst, eure Autos sonst nicht wieder zu finden?
Zitat:
@birscherl schrieb am 4. Dezember 2020 um 06:48:51 Uhr:
… wie zum Beispiel auf den meisten öffentlichen, gemeindlichen, städtischen etc. Ladeplätzen, wo man ohne das E nicht stehen und laden darf, auch wenn durch das Laden klar erkenntlich ist, dass man ein Elektroauto hat.
Ist halt im EMOG so vorgesehen
Das EMOG regelt nicht die Art der Kennzeichnung, dort ist nur "eine deutlich sichtbare Kennzeichnung" angegeben. Wie die auszusehen hat, ist in Rechtsverordnungen zum Straßenverkehrsgesetz geregelt.
Viele Ladeplätze sind auch unwirksam gekennzeichnet (meist mit Z 365-65), da ist es dann egal, ob mit oder ohne E im Kennzeichen geparkt wird.
Ist es rechtlich überhaupt zulässig die Einschränkung mit dem E zu machen?
Auf welcher Grundlage?
EMOG, Rechtsverordnungen, StVG etc. Das kann dir ein Anwalt sicher genauestens ausarbeiten.
Da eine Kennzeichnung mit einem E wohl keine Pflicht ist, scheint es nicht geregelt zu sein.
Wie kommst du darauf?
Tante Google sagt mir das und der TE scheint ja auch kein E-Kennzeichen zu haben.