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2. Wagenverkauf...müssen wir Garantie geben ???

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 20:29

Sorry, wenn ich mal was außerafünftechnisches erfrage:

 

Wir wollen unseren 2. Wagen verkaufen, der bei meinem Herzblatt über die "Boutique" lief.

Sie hat eine Einzelfirma, wobei Ihr Auto im Brief nicht als Firmenwagen ausgewießen ist, steht also nur Ihr Name drinn.

Wenn wir den jetzt privat verkaufen, müssen wir da auch ein Jahr Gewährleistung an den Privatkäufer geben ???

Weiß nicht, wie dass mit so einem Einzelgewerbe ist....

Danke für Eure Infos !

:)

 

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22 Antworten

Wenn der Wagen ein Geschäftsfahrzeug war, dann ist Deine Freundin als Verkäufer ein Unternehmer und muss tatsächlich für ein Jahr die Sachmängelhaftung übernehmen.

Ob da ein Käufer drauf kommt, ist natürlich eine andere Frage, aber grundsätzlich ist es so. Darum lease ich meine Autos immer....

Grüße

Jan

am 6. Februar 2009 um 20:41

Servus maddin!

Steuerrechtlich ist das vielleicht eher ein Problem :D

Vielleicht kommst Deine Frau ja auf eine Idee, und verkauft Dir den Wagen. Pro forma. Schon würde den Wagen eine Privatperson verkaufen (können).

Gruß

Hemp

Wenn er den Wagen dann kürzer als ein halbes Jahr hält, könnte man nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung an einen Umgehungstatbestand denken.

Wobei wohl kaum ein Gebrauchtwagenkäufer überhaupt dahintersteigt...

Grüße

Jan

am 6. Februar 2009 um 21:19

Denke, das ist gelebte Praxis. Steuern zahlen wir ja auch alle genug :D

am 6. Februar 2009 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Wenn er den Wagen dann kürzer als ein halbes Jahr hält, könnte man nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung an einen Umgehungstatbestand denken.

Wobei wohl kaum ein Gebrauchtwagenkäufer überhaupt dahintersteigt...

Grüße

Jan

Kannst du das näher erleutern, wie das gemeint ist mit dem "Umgehungstatbestand"?

Wenn seine Frau das Auto per Rechnung an ihn Verkauf und er die Kiste dann privat weiterverkauft ohne Garantie sollte das doch ok sein oder muß er die Kiste dann ein halbes Jahr halten?

Eins vorab, ich bin da nicht ganz auf dem aktuellen Stand.

Es war aber so, dass vor einiger Zeit viele ihre Geschäftsfahrzeuge an ihre Ehefrauen verkauft haben, damit diese die Dinger dann wenige Tage später unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkaufen konnten.

Da hat der eine oder andere geklagt und die Gerichte haben entschieden, dass der Verkauf an die Ehefrau offensichtlich nur erfolgte, um den Käufer um seine Rechte zu bringen und verpflichtete den Verkäufer, doch für Mängel geradezustehen. Es wurde dabei eine Grenze von 6 Monaten gezogen, ab der wohl nicht mehr davon ausgegangen werden könne, dass der Verkauf an einen Verwandten nur zum Zweck der Vermeidung der Sachmängelhaftung erfolgte.

Aber ich kann nicht sicher sagen, ob das noch aktuell ist.

Grüße

Jan

In den Standardkaufverträgen steht seit Neuestem immer die Frage nach der unternehmerischen Tätigkeit drin.

Habe meinen Altwagen letztes Jahr verkauft und durfte dem Käufer gleich noch eine Wasserpumpe spendieren:>((

 

 

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 22:28

Danke für Eure Antworten, ich denke auch, dass Sie eine Garantie weitergegeben muss.

Trotzdem hier noch ein paar Infos zu dem speziellen Fall:

- Die Raten der Finanzierung werden von Ihrem Privatkonto abgebucht

- Das Auto wird steuerlich abgeschrieben

- Meine *Kleine* und ich sind nicht verheiratet

- Die Finanzierung läuft über Ihren "Noch-Ehemann"

- Alle Rechnungen, Steuerbeläge etc. - betreffend das Auto - gehen an Sie, ohne Firmierung

Irgendwie komisch, aber bei einer Einzelfirma kenne ich mich nicht aus, habe selber eine GmbH.....

 

Zitat:

Original geschrieben von madddin

Danke für Eure Antworten, ich denke auch, dass Sie eine Garantie weitergegeben muss.

Trotzdem hier noch ein paar Infos zu dem speziellen Fall:

- Die Raten der Finanzierung werden von Ihrem Privatkonto abgebucht

- Das Auto wird steuerlich abgeschrieben

- Meine *Kleine* und ich sind nicht verheiratet

- Die Finanzierung läuft über Ihren "Noch-Ehemann"

- Alle Rechnungen, Steuerbeläge etc. - betreffend das Auto - gehen an Sie, ohne Firmierung

Irgendwie komisch, aber bei einer Einzelfirma kenne ich mich nicht aus, habe selber eine GmbH.....

Du sagst es doch selbst, das Auto wird steuerlich abgeschrieben. Das geht halt nur bei einem Gewerbe. Durch die Abschreibung ist es definitv im Besitz der Unternehmung. Das wird man ihr auf jeden Fall so unter die Nase halten im Fall der Fälle.

Ich sehe da aber kein Problem, wenn sie das Auto an dich verkauft und du verkaufst es weiter. Allerdings muss sie die Steuern aus dem Erlös abführen, sofern sie USt.-pflichtig ist.

Ich sehe kein Problem bei dem Verkauf, zumal der A5 den du verkaufen wirst, doch sicherlich noch die Garantie von Audi hat oder? von daher fallen angehende Mängel noch in die Garantie und ihr seid fein raus oder?

am 7. Februar 2009 um 8:46

Diese Regelung ist sowas von schwachsinnig. Ich bin ja nur Nutzer des Autos und kein KFZ-Händler warum sollte ich da Garantie geben, was weiß ich was der mit der Kiste macht?

am 7. Februar 2009 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von crandler

Zitat:

Original geschrieben von madddin

Danke für Eure Antworten, ich denke auch, dass Sie eine Garantie weitergegeben muss.

Trotzdem hier noch ein paar Infos zu dem speziellen Fall:

- Die Raten der Finanzierung werden von Ihrem Privatkonto abgebucht

- Das Auto wird steuerlich abgeschrieben

- Meine *Kleine* und ich sind nicht verheiratet

- Die Finanzierung läuft über Ihren "Noch-Ehemann"

- Alle Rechnungen, Steuerbeläge etc. - betreffend das Auto - gehen an Sie, ohne Firmierung

Irgendwie komisch, aber bei einer Einzelfirma kenne ich mich nicht aus, habe selber eine GmbH.....

Du sagst es doch selbst, das Auto wird steuerlich abgeschrieben. Das geht halt nur bei einem Gewerbe. Durch die Abschreibung ist es definitv im Besitz der Unternehmung. Das wird man ihr auf jeden Fall so unter die Nase halten im Fall der Fälle.

Ich sehe da aber kein Problem, wenn sie das Auto an dich verkauft und du verkaufst es weiter. Allerdings muss sie die Steuern aus dem Erlös abführen, sofern sie USt.-pflichtig ist.

Hi,

allerdings muß daß Auto auf dich zugelassen werden, wenn Du es Ihr

abkaufst und weiter verkaufst (senkt den Preis, da 2 Vorbesitzer),wenn es jedoch nicht auf dich zugelassen war, steht deine Freundin weiter in der Gewährleistungs - Pflicht.

Entgehen kannt Sie dieser nur, wenn Deine Freundin an einen Händler oder an eine Firma verkauft soweit ich weiß.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von karakizli

Ich sehe kein Problem bei dem Verkauf, zumal der A5 den du verkaufen wirst, doch sicherlich noch die Garantie von Audi hat oder? von daher fallen angehende Mängel noch in die Garantie und ihr seid fein raus oder?

Falsches Auto Kollege. Es geht um den Verkauf des Autos seiner Freundin... ;)

Jan hat absolut Recht. Die Frage ist immer, ob das Fahrzeug einem Betriebsvermögen zugerechnet wurde. Da hier von "steuerlicher Abschreibung" die Rede ist, ist diese Frage auch klar zu beantworten. Das Fahrzeug ist Betriebsvermögen. Der Veräußerer, der das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen veräußert, hat 12 Monate Gewährleistungsverpflichtung (Sachmängelhaftung). Die ersten 6 Monate auch mit Beweislastumkehr zu Gunsten des Erwerbers.

 

So ist die gesetzliche Regelung. Ob schwachsinnig, oder nicht..... Auch die Umgehungsrechtsprechung ist noch aktuell (siehe angebliche Privatverkäufe von Bastlerfahrzeugen durch Kfz-Händler unter Vorschiebung von Angestellten als Privatpersonen u. ä.), ich bin aber wie Jan auch der Meinung, dass in der Praxis der Erwerber vermutlich nicht drauf kommt, wenn man es ihm nicht sagt. Man muss sich halt nur darüber im Klaren sein, dass man im Kaufvertrag wissentlich falsche Angaben macht. Ob man das will, muss jeder mit sich selbst ausmachen.

 

Grüße

Markus 

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