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20% erweiterte HU gebühren bei ueberzogener HU vs. Auslandsaufenehtlat

Themenstarteram 21. Oktober 2016 um 19:41

Hai.

Eine Frage habe ich, dessen Antwort ich trotz google nicht finden konnte....

Ich fahre im Dezember mit meinem KFZ ins Ausland.

Ich komme im April wieder.

Die HU läuft ab im Januar.

So weit, so klar. Ich muss unmittelbar nach Wiedereinreise nach Deutschland zur HU.

Ich habe die HU dann um mehr als 2 Monate überschritten. Damit muss ich 20% Aufpreis für eine erweiterte Prüfung zahlen?

Ich denke, die HU wird für mich nur fällig ab Wiedereinreise?

Muss ich dann die 20% mehr zahlen, obwohl die HU Frist erst auf "unmittelbar nach Wiedereinreise" geändert ist, oder nicht?

Lg, Mark

Beste Antwort im Thema

Dein Auto ist doch in Deutschland angemeldet, also gelten für Dich die Deutschen Gesetze. Wäre das gleiche wenn Du sagst ich bin da in Urlaub nutze es dann eh nicht, aber Termin Vorgaben sind für alle

Verbindlich, egal wo Du oder Dein Fahrzeug sich befindet.

Andererseits finde ich es einen Witz, wegen einer 20% höheren Gebühr also etwa 20 € überhaupt einen Thread auf zu machen und da zu fragen, also kapier ich ja ganz und gar nicht.

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Mach die HU halt vorher.

Du als Werkstatt Schrauber Inhaber solltest doch damit kein problem haben.

Ich meine ja. Kannst ja noch froh sein. In der damaligen Übergangsphase (oder wie man den Murks auch bezeichnen möchte) durftest du zweimal abdrücken.

 

mfg

Eigentlich logisch - sind ja mehr als zwei Monate überzogen und damit ist der Prüfaufwand "erhöht" :p.

Verwarnungsgeld gibt's aber nicht, wenn du unverzüglich nach Einreise zur HU fährst.

Wie ist das denn im Ausland? Droht dir da ein Verwarnungs-/Bußgeld?

Dein Auto ist doch in Deutschland angemeldet, also gelten für Dich die Deutschen Gesetze. Wäre das gleiche wenn Du sagst ich bin da in Urlaub nutze es dann eh nicht, aber Termin Vorgaben sind für alle

Verbindlich, egal wo Du oder Dein Fahrzeug sich befindet.

Andererseits finde ich es einen Witz, wegen einer 20% höheren Gebühr also etwa 20 € überhaupt einen Thread auf zu machen und da zu fragen, also kapier ich ja ganz und gar nicht.

Fahr in Dezember zur hu und gut ist.

dann stehen die kunden also 5 (fünf!) monate schlange vor deiner gutgehenden werkstatt?

ich schreibe das in anlehnung an den thread

:D

 

ps.: das mit den 20€ verstehe ich auch nicht.

du hast doch ein paar monate tüv 'gewonnen', weil nicht mehr zurückdatiert wird?

sollen wir für dich sammeln hier?

:D

Im EU Ausland könnte man alternativ auch einen EU-Tüv durchführen lassen.

Themenstarteram 21. Oktober 2016 um 20:38

@sukkubus: Oldtimerfahrer fahren im Winter eh nicht. Die Betriebsferien hängen aus, also, ich bin nicht da, Laden ist zu fertig.

@digga: Nein, kann man nicht, da es im Ausland keine zertifizierten Prüfstellen gibt, die das dürfen.

@GTITYO Der §29 STVZO ist nationale Gesetzgebung, sprich, im Ausland mit abgelaufener HU rumfahren ist völlig egal, da dort die STVZO nicht gilt.

http://www.focus.de/.../...e-tuev-plaketten-im-ausland_aid_418620.html

Da ist schön zusammen gefasst, was auch auf den Internetseiten von TÜV und Dekra steht, nämlich, dass unmittelbar nach Rückkehr die HU zu machen ist.

Die Frage ist nun, ob sich die HU Frist im Rahmen der Erweiterten Prüfung (20% plus) auf die grundsätzliche HU bezieht, oder auf den Teil bzgl. der Rückkehr...

Themenstarteram 21. Oktober 2016 um 20:50

Entweder ist die HU bei Wiedereinreise ueberzogen, dann muss ich auch Strafe zahlen, was lt. ADAC, Tuev und Dekra eben nicht der Fall ist, oder sie ist erst dann fällig, was keine erhöhte Prüfgebühr rechtfertigt.

Ich habe eine entsprechende Anfrage ans BMVI gestellt, warten wir die Antwort ab.

+ 20% gelten ja außerdem nur für die HU, aber nicht auf die AU (die könnt man außerdem auch woanders machen lassen), macht bei ca. 55-60 € (nur HU) etwa 11-12 € mehr . . . und kann dafür je nach Überziehung paar Monate mehr erzielen . . . soo schlecht schneidet man da doch gar nicht ab dabei, find ich.

Man darf sich halt bloß nicht polizeilich erwischen lassen, sonst wird's doch ein Minus-"Geschäft" ;-)

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 21. Oktober 2016 um 22:50:56 Uhr:

Entweder ist die HU bei Wiedereinreise ueberzogen, dann muss ich auch Strafe zahlen, was lt. ADAC, Tuev und Dekra eben nicht der Fall ist, oder sie ist erst dann fällig, was keine erhöhte Prüfgebühr rechtfertigt.

Ich habe eine entsprechende Anfrage ans BMVI gestellt, warten wir die Antwort ab.

So ein aufriss für sowas? Fahr im Dezember zur hu und gut ist...

Themenstarteram 21. Oktober 2016 um 21:14

Geht ja nicht um den Aufriss oder um Geld, sondern nur um die Frage zur Rechtslage.

@OOIIOO: Dabei muss ich aufpassen, das ist ein guter Einwand, HU Gebühren 72,90€ und mit AU 132,90€...

Du liebe Zeit, wo gehst'n du zum TÜV ? Oder LKW ?

z.B. TÜV-Süd HU/AU zusammen knapp 100 €.

http://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchung/4-gebuehren

 

Nachtrag (zu unten) :

aaah ja . . . hab nur den PKW in Deinem Profilbild erkannt ;-)

Themenstarteram 21. Oktober 2016 um 21:30

LKW, 7,5 Tonnen.

Und wo ist auch ne gute Frage, da meine seinerzeit zur letzten HU gestellen Anfrage an das Bundesverkehrsministerium, wie ich mit einem 7,5 Tonnen LKW nebst zugeteilten Kennzeichen die nur Fahrten im Landkreis und angrenzenden Landkreis zum Zwecke der Zulassung erlauben, zu einer TÜV Prüfstation kommen soll, wenn es entgegend der geltenden Gesetze (im Umkreis von 25km muss jeder VTN eine Tüv Prüfstation erreichen können) (eine TÜV Prüfstation muss entsprechend ihrer zu erfüllenden Aufgaben ausgerüstet sein) die einzige im Umkreis liegende TÜV Prüfstation nicht ermöglicht, LKWs zu prüfen (Marl), unbeantwortet blieb.

Nächste TÜV Prüfstation ist rein rechtlich (Essen) nicht ohne Umweltplakette erreichbar gewesen. Also gibt es in 25km Umkreis keine für mich erreichbare Prüfstation.

Dazu kommt natürlich der Umstand, dass das Straßenverkehrsamt Marl eine Zuteilung von Kennzeichen entgegen geltender Bundesgesetzgebung sowieso verweigerte, wo hin gegen meine Beschwerde bei der Landesregierung an die Bezirksregierung Münster weiter geleitet wurde und darauf hin die Bz. Münster mit dem STVA Marl kommunizierte und dort wiedergegeben wurde, dass ich ja etwas völlig anderes (Antrag lag aber klar und deutlich schriftlich vor) beantragt habe und meine Kennzeichenzuteilung deshalb abgewiesen wurde....

Das ist aber grade nicht das Thema.

:)

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