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205/45er Reifen statt 215/45 auf 7J Felge ohne Gutachten

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 9:00

Hallo,

ich fahre zur Zeit auf meiner 7Jx17 Felge (ET38) 215/45er Reifen und möchte gerne 205/45er draufziehen. Die Felgen heissen Team Dynamics Monza und mein Auto ist ein Golf 4. Vom Abrollumfang müsste es theoretisch passen.

Da der Reifenhändler von dem ich die Felgen gekauft habe die Eintragung erledigt hat hab ich keine Ahnung was ich für so eine Eintragung wieder mal für eine Zettelwirtschaft brauche.

Vielleicht kann mir ja einer helfen ;)

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich möchte noch ein paar andere Aspekte ins Spiel bringen.

Werkseitig vorgesehene Rad-/Reifenkombinationen sind:

195/65 R 15 91H6Jx15 H2 ET38
205/55 R 16 91H6.5Jx16 H2 ET42
225/45 R 17 91W7Jx17 H2 ET38

 

Die Maße der Sonderfelge sind identisch zur 17"-Werksfelge, also kein Thema.

Ein Reifen 205/45 R 17 benötigt nach ETRTO-Norm eine Felge 6.5J bis 7.5J, ist also problemlos montierbar. Die Freigabe eines Reifenherstellers bringt keine zusätzlich wichtigen Informationen.

Werkseitig sind (Standard-)Reifen mit Lastindex 91 vorgesehen.

Der erforderliche Luftdruck kann daher bei allen Größen der selbe sein. Die Empfehlung von Continental für den betreffenden Golf IV:

BeladungAchse 1Achse 2
teilweise200 kPa190 kPa
voll220 kPa260 kPa

 

Bei vollem Fahrzeug haben die Hinterreifen damit bereits ihre maximale Tragfähigkeit erreicht (615 kg, ab 250 kPa).

Ein Reifen 215/45 R 17 schafft die gleichen Tragfähigkeiten nur, wenn er 30 kPa stärker aufgepumpt wird. Bei Teillast würde ein Standardreifen 87V/W/Y es noch schaffen, bei Vollast nicht mehr. Dazu bräuchte man einen 91V/W/Y XL.

Bei 205/45 R 17 verschärft sich die Situation. Ein Standardreifen schafft es gar nicht mehr, und ein 88V/W/Y XL liegt bei Vollast hinten noch darunter (max. 560 kg).

Die angepasste Luftdrucktabelle dafür:

BeladungAchse 1Achse 2
teilweise260 kPa150 kPa
voll290 kPa330 kPa

 

Unter dem Strich ergibt das einen deutlichen Verlust an Fahrkomfort und weniger Sicherheitsreserve bei der Tragfähigkeit.

Die Reifenflanken würden gegenüber 215/45 jeweils um ca. 4 mm weiter innen stehen. Oder anders herum, die Felgenhörner stehen ca. 4 mm näher am Bordstein.

Ein Preisvorteil ist nicht zu erkennen.

Wahrscheinlich ist eine Einzelabnahme erforderlich.

Warum also dieser Umrüstungswunsch?

Und wenn es denn doch sein muss, ein Vorgespräch mit einem aaSmT bei einer KFZ-Prüfstelle ist dringend empfohlen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

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Wenn im Gutachten der Felge diese Reifengröße aufgeführt ist, dann reicht das Gutachten aus. Ansonsten zu dem Gutachten der Felge noch eine Reifenfreigabe beim jeweiligen Reifenhersteller anfordern.

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 9:08

ja das Problem ist dass die Größe nicht im Gutachten drin ist, habe dann den Felgenhersteller kontaktiert und der hat mir ein Gutachten der Felge Monza R geschickt mit den selben Dimensionen, und da sind die 205/45 drin. Aber wie gesagt, weiss nicht ob mir das bringt denn ich habe die Monza ohne R.

Aber mit ner Reifenfreigabe vom Reifenhersteller und dem Gutachten wo die Reifengröße nicht drin aufgelistet ist kann ich die Reifen ganz normal eintragen lassen oder wie?

Normalerweise brauchst du 205/50 R17.

Themenstarteram 30. Dezember 2009 um 10:11

ja genau das steht auch im gutachten drin aber rein rechnerisch würden 205/45er auch gehen und auf anderen felgen ist diese kombi ja auch erlaubt für den golf 4...

}auf anderen felgen ist diese kombi ja auch erlaubt für den golf 4...{

Auf welchen?

Oder nur mit Tachoangleichung?

Ohne Tachoangleichung, die Abweichung ist zu gering und liegt innerhalb der Toleranz welche keine Tachoangleichung vorsieht.

@TE

wie gesagt besorg dir am besten eine Reifenfreigabe beim Reifenhersteller und zusammen mit dem Gutachten deiner Felge zum TÜV und eintragen lassen.

Andere Möglichkeit ist ein Gutachten einer anderen Felge in der selben Größe wo diese Reifenkombination aufgeführt ist, da kannst du dann dieses Gutachten als Ersatz für die Reifenfreigabe mitnehmen.

Dein Gutachten für die Felge wird dann aber auch weiterhin zwingend benötigt.

Hallo zusammen,

ich möchte noch ein paar andere Aspekte ins Spiel bringen.

Werkseitig vorgesehene Rad-/Reifenkombinationen sind:

195/65 R 15 91H6Jx15 H2 ET38
205/55 R 16 91H6.5Jx16 H2 ET42
225/45 R 17 91W7Jx17 H2 ET38

 

Die Maße der Sonderfelge sind identisch zur 17"-Werksfelge, also kein Thema.

Ein Reifen 205/45 R 17 benötigt nach ETRTO-Norm eine Felge 6.5J bis 7.5J, ist also problemlos montierbar. Die Freigabe eines Reifenherstellers bringt keine zusätzlich wichtigen Informationen.

Werkseitig sind (Standard-)Reifen mit Lastindex 91 vorgesehen.

Der erforderliche Luftdruck kann daher bei allen Größen der selbe sein. Die Empfehlung von Continental für den betreffenden Golf IV:

BeladungAchse 1Achse 2
teilweise200 kPa190 kPa
voll220 kPa260 kPa

 

Bei vollem Fahrzeug haben die Hinterreifen damit bereits ihre maximale Tragfähigkeit erreicht (615 kg, ab 250 kPa).

Ein Reifen 215/45 R 17 schafft die gleichen Tragfähigkeiten nur, wenn er 30 kPa stärker aufgepumpt wird. Bei Teillast würde ein Standardreifen 87V/W/Y es noch schaffen, bei Vollast nicht mehr. Dazu bräuchte man einen 91V/W/Y XL.

Bei 205/45 R 17 verschärft sich die Situation. Ein Standardreifen schafft es gar nicht mehr, und ein 88V/W/Y XL liegt bei Vollast hinten noch darunter (max. 560 kg).

Die angepasste Luftdrucktabelle dafür:

BeladungAchse 1Achse 2
teilweise260 kPa150 kPa
voll290 kPa330 kPa

 

Unter dem Strich ergibt das einen deutlichen Verlust an Fahrkomfort und weniger Sicherheitsreserve bei der Tragfähigkeit.

Die Reifenflanken würden gegenüber 215/45 jeweils um ca. 4 mm weiter innen stehen. Oder anders herum, die Felgenhörner stehen ca. 4 mm näher am Bordstein.

Ein Preisvorteil ist nicht zu erkennen.

Wahrscheinlich ist eine Einzelabnahme erforderlich.

Warum also dieser Umrüstungswunsch?

Und wenn es denn doch sein muss, ein Vorgespräch mit einem aaSmT bei einer KFZ-Prüfstelle ist dringend empfohlen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Die Freigabe eines Reifenherstellers bringt keine zusätzlich wichtigen Informationen.

Dies ist richtig aber zur Eintragung dieser Bereifung, wenn diese Reifengröße im Gutachten nicht aufgeführt ist, kann diese Freigabe eventuelle "Komplikationen" mit dem Prüfer auf den schnellen Weg aus dem Weg räumen ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Normalerweise brauchst du 205/50 R17.

.

 

Vom Abrollumfang passender für den Golf IV und in Bezug auf die Tragfähigkeit

zumindest besser.

Ansonsten bracht man - wie üblich - den Ausführungen von Alpha Lyrae nichts

mehr hinzufügen.

 

Der TE steht vermutlich auf kleinere Räder um tiefer zu kommen und er findet

es schön "wenn der Reifen sich zieht" womit die Flanken gemeint wären wenn

man einen schmalen Reifen auf eine überbreite Felge aufzieht.

Dass das mit erheblicher Bordsteinempfindlichkeit und Waschanlagenuntauglich-

keit einher geht wird ihn sicher nicht stören.

 

Allerdings wird es dann eben eine Einzelabnahme mit Ablastung werden.

Themenstarteram 31. Dezember 2009 um 9:12

hey leute,

danke für die vielen guten antworten! wie mein vorredner schon richtig gesagt hat, will ich das deswegen damit der reifen bündig mit der felge aufhört und nicht wie ein ballon darüber hinaussteht.

also am besten geh ich nach den feiertagen mal zu einem prüfer und schau was der sagt.

hab bei pirelli jetzt mal nach ner freigabe angefragt und ein gutachten einer anderen felge mit den selben dimensionen, wo 205/45er erlaubt sind hab ich auch. dürfte auf jeden fall nicht schaden.

was kostet denn ne einzelabnahme ca.?

Hallo _PDriver_,

ich hatte auch schon vermutet, dass das optische Erscheinungsbild ausschlaggebend ist und vor allen Nachteilen steht.

Einer Abnahme sollte grundsätzlich nichts im Wege stehen. Einige Fakten dazu:

  • Die Tragfähigkeit des Reifens ist ausreichend, wenn er die halbe max. Achslast verträgt. Das ist ab LI85 erfüllt, auch wenn damit keine großen Reserven mehr vorhanden sind. Daher geht ein 205/45 R 17 XL mit LI88. Eine Ablastung ist nicht erforderlich und auch kaum möglich, da die Vorderachse besonders bei einem Diesel schon ohne Zuladung reichlich schwer ist.
  • Das Geschwindigkeitssymbol muss mindestens H sein. Das ist kein Problem, die Reifengröße habe ich im Handel nur mit V, W oder Y gesehen.
  • Freigängigkeit und Radabdeckung sind kein Thema, da der Reifen weniger Platzbedarf hat als der werkseitig vorgesehene 225/45.
  • Der Abrollumfang ist ca. 3% kleiner als der größte Abrollumfang einer Werksgröße (195/65 R 15: 1937 mm, 205/45 R 17: 1879 mm). Die Gesamtübersetzung ändert sich entsprechend, der Antrieb wird dadurch etwas in Richtung Beschleunigung ausgelegt, bei ggf. etwas verringerter Höchstgeschwindigkeit und/oder etwas erhöhtem Verbrauch.
  • Die Fahrzeughöhe verringert sich gegenüber der Serienausstattung nur um ein paar Millimeter.
  • Für 205/45 ist 7J die so genannte Messfelge der ETRTO-Norm, für Durchmesser von 14 bis 18.
  • Den gleichen horizontalen Abstand Flanke zu Felgenhorn würde man ohne Verluste der Tragfähigkeitreserven erreichen mit einem Standardreifen 225/45 R 17 auf 8Jx17.
  • Vergleichsgutachten und Bescheinigung eines Reifenherstellers können die Argumentation bei einer Abnahme sehr erleichtern.

 

Noch zur Einzelabnahme:

Der Preis ist vom Aufwand abhängig und liegt schätzungsweise zwischen 50€ und 100€. Ich rechne eher mit dem unteren Ende, da das Thema im Wesentlichen am Schreibtisch erledigt werden kann.

Eine Einzelabnahme muss wie schon früher erwähnt von einem aaSmT, also einem Sachverständigen, nicht einem Prüfer (aaP oder aaPmT) durchgeführt werden. Diesen findet man beim TÜV (alte Bundesländer) oder der DEKRA (neue Bundesländer). Da es nicht bei jeder Prüfstelle einen aaSmT gibt, empfiehlt sich ein vorheriger Anruf. Ich empfehle ein persönliches Gespräch mit guter Vorbereitung, aber da bist Du ja schon auf dem richtigen Weg. Fragen kostet nichts und schützt vor (manchmal teuren) Überraschungen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

P.S.: Lass' uns nach dem Gespräch doch wissen, was dabei herausgekommen ist.

Themenstarteram 31. Dezember 2009 um 13:04

wow danke das war eine seeeehr ausführliche und gute antwort ;)

werde euch auf jeden fall wissen lassen was dabei am ende dabei rausgekommen ist.

wie gesagt nach den feiertagen, in diesen tagen ist ja eh nix los ;)

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