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225/45 R17 91V auf Original Opel Felge ärger mit dem TüV
Guten Tag!
Ich habe mir dieses Jahr neue Sommerreifen bei meinem FOH gekauft, und wollte einen etwas kleineren Querschnitt haben vorher 225/50 jetzt 225/45 .Habe vorher im Umrüstkatalog vom Tüv Hessen nachgelesen ob ich die Kombination fahren darf mit der Felge 7Jx17 ET 44 Kennzeichnung:AACC Motor A17DTR
Eigentlich alles erlaubt dachte ich, in meinen Coc steht die Größe leider nicht drin, deswegen wollte ich das einfach nachträglich eintragen lassen. Der nette Herr meinte nur! Reifen kann man nicht eintragen lassen, und wenn es nicht in den Coc unterlagen steht geht es auch nicht.Der Reifenumrüstkatalog ist nicht gültig kann ja jeder ausdrucken und verändern. Wozu überhaupt andere Reifen als in den Papieren aufgeführt, so ein Blödsinn! ich soll mich an Opel wenden, vielleicht bekomme ich ja neue Coc unterlagen wo die Größe eingetragen ist, er glaubt nein weil es für das Fahrzeug nicht erlaubt ist. Ist das wirklich so?
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20 Antworten
Ich habe im Räderkatalog nochmal nachgesehen, Du musst die Tachoprogrammierung auf 1970 ändern lassen (siehe Kapitel 2.10.6 auf Seite 456 des von Dir verlinkten Räderkatalogs.
Eine wahlweise Verwendung anderer Größen als aus der "Flottenreifengruppe" ist dann nicht mehr möglich.
Und ob die "Flottenreifengruppe" in Deinem CoC steht oder nicht, ist sekundär. Der Räderkatalog enthält die zulässigen Felgen- und Reifengrößen für eine Umrüstung auf Original-Felgen.
Meiner Einschätzung nach hätte Dir der TÜV-Prüfer - nach Erfüllung der Auflagen - die Reifengröße eintragen müssen.
Versuche es bitte mal bei einem anderen Prüfer.
Wobei, mit einem hat er recht: Warum kleinere Räder? 225/50 R17 ist doch mittlerweile ein gängiges Format.
Na soganz unrecht hat der Mann vom TÜV ja nicht. Die Begründung ist zwar "phantasievoll", aber im Kern stimmt es doch.
Die Bereifung darf er im Moment nicht fahren. Nach dem Umprogrammieren des Tachos stimmen sämtliche Reifengrößen im COC nicht mehr, streng genommen bräuchte es ein neues COC mit den dann passenden Größen.
Egal wie, aber so wie es jetzt ist kannst du die Teile nicht fahren. Steht im Katalog aber auch ganz groß und rot drin inkl. Fußnote mit Erklärung und das nicht nur zum Spaß. Warum man das einfach ignoriert ohne nachzufragen, erschließt sich mir nicht.
Das Tacho angleichen ist seiner Meinung nach nicht nötig, er murmelte etwas von 2% hatte vorher mit einem Reifenrechner die Änderung geprüft, etwa 3kmh wird der Tacho mehr anzeigen, was in der Toleranz wäre. Ja das werde ich auch versuchen, so einen schlecht gelaunten Prüfer hatte ich noch nie.
Den 45 Querschnitt habe ich ehrlich gesagt nur aus optischen gründen gewählt.
10% Abweichung nach oben sind zulässig, nach unten 0%.
Der Umrüstkatalog ist aber quasi dein Gutachten zu den Felgen und wenn da steht "angleichen", dann ist das so, wenn er sich darauf beruft.
Vielleicht hast du ja Glück und findest einen anderen Prüfer, der sich nicht ganz so sklavisch an den Katalog /COC hält und dir das trotzdem einträgt.
Versuch einen anderen Prüfer.
Ich bin selber von 245/45 19 auf 245/35 20 umgestiegen.
Zulässig wären eigentlich 245/40 20 wegen tacho.
Aber der Prüfer hat gesagt, dass die Abweichung minimal ausfallen wird und keine Tachoangleichung vorgenommen werden brauch.
Im reellen Zeigt er jetzt wenn ich laut GPS 50 fahre, 55 an.
Ich werde es morgen früh mal bei der Dekra versuchen.
Nur der TÜV kann in 'Westdeutschland' Eintragungen vornehmen im 'Osten' hat dieses Recht dafür nur die Dekra.
Kannst aber die TÜV Prüfstelle wechseln, nicht jeder Prüfer hat die selbe Ansicht.
im Ernst! Die werben extra damit, das sie Änderungsabnahmen vornehmen.
Bei solchen Fragen würde ich einfach immer vorher bei der jeweiligen Prüfstelle anrufen, da lässt sich meist schon alles klären.
Zumindest wenn du einen freundlichen Prüfer am Telefon erwischt.
Ich war eine Weile beim TÜV und kann sagen, dass es vorkommen kann, dass 3 Prüfer auch 3 verschiedene Meinungen haben.
Ist teilweisse eben auch Auslegungssache, also öfter probieren kann sich lohnen.
Einzelabnahme kann im Westen nur der TÜV und im Osten die Dekra.
Normale Eintragung mit Gutachten kann jede Prüfstelle.
Da bin ich mir nicht sicher, ist schon eine Weile her, dass ich da war und hab leider vieles wieder vergessen.
Aber wie gesagt einfach vorher anrufen.
Werde ich einfach mal testen Danke euch für die Infos!
Dein FOH sollte doch auch wissen was Du auf dein Auto montieren kannst oder darfst.
Finde das nicht in Ordnung, einfach Komplettreifen zu verkaufen ohne da nachzuhaken
Zitat:
@Pichel schrieb am 15. April 2016 um 16:21:16 Uhr:
Guten Tag!
Ich habe mir dieses Jahr neue Sommerreifen bei meinem FOH gekauft, und wollte einen etwas kleineren Querschnitt haben vorher 225/50 jetzt 225/45 .Habe vorher im Umrüstkatalog vom Tüv Hessen nachgelesen ob ich die Kombination fahren darf mit der Felge 7Jx17 ET 44 Kennzeichnung:AACC Motor A17DTR
Eigentlich alles erlaubt dachte ich, in meinen Coc steht die Größe leider nicht drin, deswegen wollte ich das einfach nachträglich eintragen lassen. Der nette Herr meinte nur! Reifen kann man nicht eintragen lassen, und wenn es nicht in den Coc unterlagen steht geht es auch nicht.Der Reifenumrüstkatalog ist nicht gültig kann ja jeder ausdrucken und verändern. Wozu überhaupt andere Reifen als in den Papieren aufgeführt, so ein Blödsinn! ich soll mich an Opel wenden, vielleicht bekomme ich ja neue Coc unterlagen wo die Größe eingetragen ist, er glaubt nein weil es für das Fahrzeug nicht erlaubt ist. Ist das wirklich so?
Da wurde mir gesagt, wenn es so in dem Reifenumrüstkatalog steht kein Problem.