1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. 235/45 R17 auf Audi A6 4B 1.8T 12/1998 eintragen: Was, wie und wo?

235/45 R17 auf Audi A6 4B 1.8T 12/1998 eintragen: Was, wie und wo?

Themenstarteram 17. Juli 2013 um 12:25

Die Felgen sind originale 17-Zoll-Audi-Felgen mit der Nummer 8E0 601 025 AC, lt. jener website für mein Fahrzeug als originale Felgen angegeben und mit 235/45er Reifen versehen. In meinem Fahrzeugschein steht nur 195/65 R15.

Hab jetzt mit der Dekra telefoniert, wie und ob ich die eintragen lassen muss. Der Dekra-Mensch sagte mir, dass die entweder von Haus aus freigegeben sind, dann müsste ich sie noch nicht mal eintragen lassen, oder dass sie gar nicht eintragungsfähig sind. Er könnte das nur sehen, wenn ich mit Auto und Felgen vorbeikomme.

Jetzt hab ich hier im Forum in diversen Beiträgen gelesen, dass im Westen (bin aus München) nur der TÜV und nicht die Dekra eintragen darf. Ich hab auch im A6-4B-Forum gelesen, dass die Felgen auf dem Fahrzeug völlig problemlos einzutragen wären.

Bevor ich jetzt evtl. umsonst zur Dekra fahr (ist gleich im Nachbarort) – hat jemand einen aktuellen Stand?

– Muss ich die Felgen überhaupt eintragen?

– Muss ich zum TÜV oder macht das auch die Dekra, falls das eine Einzelabnahme werden sollte?

Besten Dank.

Beste Antwort im Thema
am 20. Juli 2013 um 12:28

Hallo birscherl,

ich habe mir einige Gutachten zu Sonderrädern 7½Jx17 angesehen. Für einen Audi A6 4B gibt es darin keine Auflage dazu, mit Reifen 235/45 R 17 eventuell eine Angleichung von Tachometer und Wegstreckenzähler vornehmen lassen zu müssen. Das ist daher kein Thema bei einer Änderungsabnahme. Falls doch, wird der Verweis auf ein Vergleichsgutachten wie dieses reichen. Darin sieht man auch, dass diese Reifengröße gänzlich frei von Auflagen ist, also beste Wahl.

Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Abnahme.

 

Gruß

Alpha Lyrae

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

@TE

Da diese Rad-/Reifenkombination nicht in Deinen Papieren aufgeführt ist,

(war damals eine Sonderausstattung)

> ist eine Änderungsabnahme z.B. bei der DEKRA notwendig.

In der Änderungsabnahme-Bestätigung wird notiert, ob

eine Berichtigung der Papiere ("Eintragung") notwendig ist oder nicht ;)

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

Da diese Rad-/Reifenkombination nicht in Deinen Papieren aufgeführt ist,

(war damals eine Sonderausstattung)

mag sein. aber vielleicht gibts eine interne freigabe?

@topic

mit der TEILENUMMER wackelst du (KEIN MAILS!) zum freundlichen audi händler und bittest um eine FREIGABE für diese felge. in diesen freigaben steht drinn welche felge mit welcher nummer an deinem auto gefahren werden dürfen. es kann durchaus sein (ich weiss es nicht wie es in deinem fall aussieht) das felgen von einem anderen fabrikat irgendwann mal auf anderen modellen freigegeben werden. z.b. gibts ne vw freigabe für die alte avus felge auf einen passat wo das ding NIE als sonderausstattung zu haben war.

gibts KEINE solche interne freigabe dann musst du eben den weg über eine einzalabnahme machen. dafür druckst dir das ding pdf aus deinem link aus und wackelst ZUM TÜV! es ist richtig das solche abnahmen (einzelabnahmen im sinne von §21) im WESTEN nur der tüv und im OSTEN nur die dekra machen DARF!

Hallo,

mit so speziellen Fragen wärst du im A6 4B Forum besser aufgehoben.

Aber als ehemaliger A6 4B Besitzer kann ich dir sagen das du sie extra eintragen lassen musst, da die Felgen vom A4 8E stammen. So war es zumindest vor 4 Jahren noch als ich ähnliches vor hatte. Das Problem ist einmal die Traglast und die Einpresstiefe. Traglast sollte lt. Traglastbescheinigung auf der Felgenseite kein Problem sein, und die ET differiert nur um 2mm zur original ET 45 also auch eher vernachlässigbar. Die Website ist zwar sehr hilfreich aber leider nicht immer bis ins Detail korrekt.

Wenn du jetzt noch einen Prüfer findest der realistisch ist kostet es dich um die 50€ für die Eintragung.

Tip suche dir nicht grade ein Prüfer der frisch von der Schule kommt, die kennen den ausdruck ermessensspielraum eher weniger.

Wenn die nächste Prüfstelle schon im Nachbarort ist -> warum nicht hin :confused:

Da kann dann genau gesagt werden "was, wie und wo".

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 8:00

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Wenn die nächste Prüfstelle schon im Nachbarort ist -> warum nicht hin :confused:

Da kann dann genau gesagt werden "was, wie und wo".

Weil ich befürchte, dass die Dekra mir in Rechnung stellt, dass sie das eigentlich gar nicht eintragen darf, und ich dann beim TÜV noch mal zahle.

Fragen kostet nix.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Wenn die nächste Prüfstelle schon im Nachbarort ist -> warum nicht hin :confused:

Da kann dann genau gesagt werden "was, wie und wo".

Weil ich befürchte, dass die Dekra mir in Rechnung stellt, dass sie das eigentlich gar nicht eintragen darf, und ich dann beim TÜV noch mal zahle.

Quatsch.

Auf welcher Basis sollte jemand bei der DEKRA Dir etwas und wofür berechnen..., wenn er garnicht zuständig ist...???:confused::confused::confused:

In Deutschland isses zwischen TÜV und DEKRA nach BUNDESLÄNDERN aufgeteilt, wer Räder einträgt und wer nicht.

Das ist ganz klar definiert und keinerlei Geheimnis...;)

Themenstarteram 19. Juli 2013 um 5:53

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Weil ich befürchte, dass die Dekra mir in Rechnung stellt, dass sie das eigentlich gar nicht eintragen darf, und ich dann beim TÜV noch mal zahle.

Quatsch. Auf welcher Basis sollte jemand bei der DEKRA Dir etwas und wofür berechnen..., wenn er garnicht zuständig ist...???:confused::confused::confused:

Weiß ich nicht, deswegen frag ich ja :-)

Zitat:

In Deutschland isses zwischen TÜV und DEKRA nach BUNDESLÄNDERN aufgeteilt, wer Räder einträgt und wer nicht. Das ist ganz klar definiert und keinerlei Geheimnis...;)

Wo find ich denn diese Aufteilung? Ich such schon ewig …

Für Einzelabnahmen sind die Technischen Prüfstellen zuständig:

Berlin und neue Bundesländer > DEKRA

Berlin und alte Bundesländer > TÜV

Themenstarteram 20. Juli 2013 um 9:39

*vertippt*

Themenstarteram 20. Juli 2013 um 9:40

Jetzt bin ich ein wenig schlauer … es gibt von Audi keine Freigabe für die Felgen für den A6 Avant 4B 1.8T, also muss ich das Einzelabnahme machen.

Was mich aber jetzt verunsichert sind die Angaben in diversen Reifenrechnern, nach denen eine negative Geschwindikeitsabweichung rauskommt und ich also auch noch eine Tachoangleichung machen müsste … ???

Eingetragen sind lt. altem Brief

195/65 R15

205/60 R15

205/55 R16

Egal, welche Größe ich mit den 235ern vergleiche, es kommt immer eine Abweichung von –1 % heraus.

Wie haben denn diejenigen von euch, die 235/45er fahren, die Eintragung gemacht? Tachoangleich? Oder waren bei euren A6 andere Reifenkombinationen eingetragen, die dann bei den 235ern keine negative Abweichung ergaben?

Moin.

Keine Bange...

Ich fahre auf meinem 4B/Quattro auf der VA 235/45R17 und hinten 265/40R17...

Beide Größen, also auch 235/45R17 rundherum, wie bei Dir angedacht..., sind optimal fahrbar..., auch absolut im korrekten und legalen Toleranzbereich.

Vor allem haben dies Größen immer noch einen hinreichenden, eigenen Reifen-Federungskomfort...

Daher schreibe ich: Optimal auf diesem Auto fahrbar.

Ich bin mttlerweile so schon etwa 50 tkm gefahren und es gibt nichts zu meckern.

Was Du sicher merken wirst, ist eine gewisse Spurrillen-Fühligkeit..., insbesondere wenn die Läger an der VA bereits etwas gelitten haben. Gerade der Fronttriebler neigt bei so einer Bereifung/Befelgung = Beräderung gerne zur Spurrillen-Fühligkeit.

Meine Felgen an der VA sind 8,5 J 17 mit ET 35... Der Quattro steckt das weitgehend weg... Der Frontler mag sowas eher nicht..., also je breiter die Spur, desto pingeliger die Reaktionen der VA... Das musst Du einfach wissen. Meine Felgen hinten sind 9,5 J 17 mit ET 35..., alles easy...

(jetzt kommen sicher wieder einige, die an meinen Reifengrößen herummeckern..., ich weiss das schon im Voraus..., das hatten wir schon alles... An alle die: LmaA...:rolleyes:;):mad: ).

Themenstarteram 20. Juli 2013 um 11:07

mecker, mecker … :eek::eek: nee, Quatsch, vielen Dank für die Info!:D

am 20. Juli 2013 um 12:28

Hallo birscherl,

ich habe mir einige Gutachten zu Sonderrädern 7½Jx17 angesehen. Für einen Audi A6 4B gibt es darin keine Auflage dazu, mit Reifen 235/45 R 17 eventuell eine Angleichung von Tachometer und Wegstreckenzähler vornehmen lassen zu müssen. Das ist daher kein Thema bei einer Änderungsabnahme. Falls doch, wird der Verweis auf ein Vergleichsgutachten wie dieses reichen. Darin sieht man auch, dass diese Reifengröße gänzlich frei von Auflagen ist, also beste Wahl.

Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Abnahme.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen