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24km/h außerorts zu schnell wegen...
Hallo
habe grade so einen schönen breif nach 3 monaten bekommen
ich soll 24km/h außerorts zuschnell gefahren sein ( nach Toleranzabzug )
dies war nach einer baustellen auffahrt in Leipzig, dies ist so zustande gekommen da eine persohn in der auffahrt stehengeblieben ist und mehrer minuten ( ca 2) da stand und nicht los fuhr.Daraufhin bin ich dan gefahren da frei war und gleich auf die linke spur und beschleunigt da von hinten schon wieder autos kamen, kann man das irgend wie als grund angeben und daher auf eine mildere strafe hoffen ?
das nächste wäre noch das meine mutter halterin ist und ich ihr kind, wohne aber noch zuhause, bin aber aus der probezeit raus.
gäbe es da noch eine möglichkeit das ganze zu umgehen ?
MFG
Beste Antwort im Thema
zahls einfach und gut ist
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20 Antworten
zahls einfach und gut ist
1.) Nein.
2.) Wer wurde denn angeschrieben? Deine Mutter oder du? Ich gehe doch mal von ersterem aus.
1.) Du hast dich IMMER an die Begrenzungen zu halten und ggf. solange zu warten, bis von hinten keiner kommt.
2.) Die Antwort kannst du dir selbst geben - geh aber mal davon aus, dass es ein Foto gibt (welches du allerdings auch anfordern kannst). Kostet dann aber wohl weitere Verwaltungsgebühren.
Zitat:
Original geschrieben von smasher1989
kann man das irgend wie als grund angeben und daher auf eine mildere strafe hoffen ?
geschwindigkeitsbeschränkungen gelten auch bei überholmanövern!
und wenn du das so angibst, als wärest du auf den letzten drücker aus der ausfahrt raus, kann eher das gegenteilige passieren......
im übrigen gillt in deutschland das rechtsfahrgebot, demnach sollte man sich als langsamer verkehrsteilnehmer rechts einordnen und nicht direkt nach der einfahrt auf die autobahn auf die linke spur, "weil" von hinten andere autos nachkommen
Zitat:
gäbe es da noch eine möglichkeit das ganze zu umgehen ?
sinn?!
die strafe bleibt dieselbe!
Zitat:
Original geschrieben von smasher1989
... gleich auf die linke spur und beschleunigt da von hinten schon wieder autos kamen,
Also mit einem Grund ganz bewusst schneller als erlaubt.
Zitat:
kann man das irgend wie als grund angeben
Kann man schon angeben.
Zitat:
und daher auf eine mildere strafe hoffen ?
Sonderlich viel hoffen sollte man da aber nicht, "ganz bewusst, weil" nennt sich juristisch "vorsätzlich" und verdoppelt die Strafe.
Zitat:
dies war nach einer baustellen auffahrt in Leipzig, dies ist so zustande gekommen da eine persohn in der auffahrt stehengeblieben ist und mehrer minuten ( ca 2) da stand und nicht los fuhr.Daraufhin bin ich dan gefahren da frei war und gleich auf die linke spur und beschleunigt da von hinten schon wieder autos kamen
Klingt nach Märchenstunde...
Du warst ganz einfach zu schnell und musst zahlen. Fertig und aus.
WAS soll das den bringen?
zahlen und hinnehmen wie ein mann.
Wann war der Verstoß (Datum)?
Was steht auf dem Schreiben (Bußgeldbescheid? Anhörungsbogen?) und an wen ist es adressiert?
Welches Datum steht auf dem dem Anhörungsbogen bzw. Schreiben?
Ist vorher schon einmal Post in dieser Sache an deine Mutter als Halterin gegangen, was hat deine Mutter dort ggf. eingetragen?
Hast du noch Geschwister?
Zitat:
gäbe es da noch eine möglichkeit das ganze zu umgehen ?
Das kommt darauf an...
Ja, ja typisch deutsch, dumm Tüch machen und nicht dazu stehen. Mensch, sei ein Mann, wird nicht das letzte Mal in deinem Leben sein.
MfG aus Bremen
Die Auffahrenden haben zu bremsen, wenn der Verkehr vor ihnen langsam rollt. Da sind die Vorfahrer nicht verpflichtet, in solchen Situationen die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Wenn sie es trotzdem tun, dann tragen sie auch allein die Konsequenzen daraus.
das amt muss dich als fahrer innerhalb von 3 monaten ermitteln. an wen ging der bussgeldbescheid? an dich oder deine mutter?
€: und lol @ diese ganzen "sei ein mann und zahl" kasper... ihr habt bestimmt auch alle eure fernseher und eure radios bei der GEZ angemeldet?
Mehr als den ersten Bescheid ignorieren bleibt hier wohl nicht. Ich nehme aber an, daß definitiv etwas hinterher kommt, was dann doch gezahlt werden muß.
die verjährungsfrist beträgt 3 monate
Zitat:
Original geschrieben von schlang
€: und lol @ diese ganzen "sei ein mann und zahl" kasper... ihr habt bestimmt auch alle eure fernseher und eure radios bei der GEZ angemeldet?
Naja, daß die ganz Harten so etwas von Muttern regeln lassen, ist mir schon klar...