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295/35 R21 "AMG"

Mercedes GL X164, Mercedes ML W164
Themenstarteram 30. Dezember 2013 um 17:25

Hallo,

Ich (meine Frau) besitze einen ML350 w164. Dieser wurde bis jetzt immer nur auf Winterreifen bewegt. Im Frühjahr möchte ich nun auch Sommerreifen mit neuen Felgen aufziehen. Mir schweben amg-ähnliche 21 Zoll Felgen vor:

10x21zoll et 46 mit 295er Bereifung.

Leider sind die Felgen die mir da vorschweben nur mit Gutachten für ML63 AMG.

Ich habe einen ml 350 mit airmatic, offroad Paket und keine AMG Verbreiterung.

Was denkt ihr, werde ich Probleme mit der Einzelabnahme bekommen? Fährt von euch jemand diese Kombination?

Danke schon mal

Gruß

Markus

Beste Antwort im Thema
am 2. Januar 2014 um 16:33

Moin

Ich habe die Dinger drauf mit 264/40 R21

anbei ein Bild vom Reifen/Felge wenn ich im Sommerurlaub aufgewacht bin, nicht topbar dieser morgendliche Anblick

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Hallo,

die 10er mit ner 46 ET könnte vorn eng werden. Hier hast mal zum Vorcheck ne Prüfmöglichkeit:

http://www.reifenrechner.at/

Wie ich finde, ne sehr gute Sache.

Ich hab 9x21 vorn mit ner ET 45 und 10 1/2 x 21 hinten mit ner ET 45. --> Passt ohne AMG Verbreiterung!

Grüße

Hallo

Und ist das auch in Deutschland gültig?

Ich meine kriegt man diese Kombination in de eingetragen.

Würde mich auch interessieren.

MfG.

Zitat:

Original geschrieben von ml320cgi

Hallo

Und ist das auch in Deutschland gültig?

Ich meine kriegt man diese Kombination in de eingetragen.

Würde mich auch interessieren.

MfG.

Warum nicht? Wichtig ist die Tragfähigkeit muss reichen und die Lauffläche muss abgedeckt sein vom Radhaus. Wenn das passt... gehts ab! ;)

Zur Not fährst mit dem Gutachten vor dem Kauf der Felge mal zu nem Dekra-Mann. :D

Good Luck

Zitat:

Original geschrieben von taste-it

.... die Lauffläche muss abgedeckt sein vom Radhaus.

Zur Not fährst mit dem Gutachten vor dem Kauf der Felge mal zu nem Dekra-Mann. :D

Mit der reinen Lauffläche, das war mal.

Die neuere Regelung betrifft den ganzen Reifen/Felge.

Siehe Anhang.

Ansonsten habe ich es auch immer so gehandhabt, mit den Unterlagen die ich hatte zum TÜV.

Mit dem aaS besprochen was geht, oder nicht.

Wenn man das vorher macht, fühlen sie sich mit ins Boot genommen und bei grenzwertigen Dingen geht weitaus mehr als dass man sie "vor vollendete Tatsachen" stellt.

***aus Gründen des Urheberechts wurde das Bild entfernt***Moderation***

Hallo zusammen,

Hat jemand von euch Räder mit dieser Kombination ohne AMG Verbreiterungen montiert?

Mich wird die Optik interessieren.

Ggf. Bilder wäre schön.

Danke schonmal.

Mercedes-Benz AMG StyIing III

ET 48 für Hinten

ET 60 für Vorne, Jeweils 9x21

Reifengröße ist egal.

am 2. Januar 2014 um 16:33

Moin

Ich habe die Dinger drauf mit 264/40 R21

anbei ein Bild vom Reifen/Felge wenn ich im Sommerurlaub aufgewacht bin, nicht topbar dieser morgendliche Anblick

Zitat:

Original geschrieben von lupinchen36

 

Ich habe die Dinger drauf mit 264/40 R21

Sondergrösse ? :eek:

am 2. Januar 2014 um 16:37

Man, vertippt 265/40 R21

am 2. Januar 2014 um 16:42

und wen es interessiert, das Datenblatt der zulässigen Kombinationen

Bei diesem Fahrzeugtyp ist die "Laufflächenabdeckung" wohl Geschichte. Heutzutage wird auf die "Radabdeckung" geachtet, die höhere Anforderungen stellt, siehe Anhang.

Zum vorliegenden Einzelfall vermag ich leider nichts zu schreiben, bevor ich die Möglichkeit hatte, das Radgutachten zu lesen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

PS: Ich sehe gerade, dass mir Siggi1803 zuvorgekommen ist. Dass er dabei ein Bild kopiert hat, dessen Urheberrecht ich habe, gefällt mir allerdings wenig. Dass es sich um eine Kopie handelt, ist deutlich am "Wasserzeichen" unten rechts im Bild zu erkennen, das doppelte Konturen aufweist.

 

Mit der reinen Lauffläche, das war mal.

Die neuere Regelung betrifft den ganzen Reifen/Felge.

Siehe Anhang.

:confused: wo ist denn jetzt der Unterschied zu meiner Aussage? Die EWG-Regelung existiert schon seit Jahren und betrifft die Lauffläche! Genau die 30% vorn und die 50% nach hinten muss die LAUFFLÄCHE, sprich das Profil vom Radhaus bedeckt sein. :rolleyes:

Nein, die Lauffläche ist nur der Teil des Reifens, der die Straße berührt, also der, der im Betrieb deutlich Staub ansetzt.

Die EWG-Richtlinie dagegen erfordert die Abdeckung der gesamten Reifenbreite, einschließlich Schultern und Flanken!

Kleines Beispiel gefällig?

Ich fahre auf meinem Fahrzeug Reifen 225/45 R 17 auf Felgenbreite 8.

Die Reifenbreite von Flanke zu Flanke beträgt 235 mm.

Die Laufflächenbreite dagegen beträgt nur gerade 182 mm.

Der Unterschied wird hoffentlich nun klar geworden sein.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zitat des TÜV aus den Rad-Gutachten über die ausreichende Radabdeckung

im Bereich 30° vor und 50° hinter der Radmitte:

" Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung

des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite

des Reifens) im oben genannten Bereich abgedeckt sein."

Sehr richtig, touaresch.

Bei der Radabdeckung sind auch die Felgenhörner und die Teile der Radscheibe beim Außenmaß zu berücksichtigen. So habe ich es ja auch im Bild in meinem Anhang beschrieben.

Die Formulierung "das 1,04 fache der Nennbreite des Reifens" bereitet mir jedoch noch Sorgen, obwohl dieser Hinweis gut gemeint ist. Das soll bewirken, dass die Radabdeckung immer ausreichend ist, unabhängig von der Breite des zur Abnahme vorgeführten Reifenmodells. So sollen Toleranzen der Reifenbreite abhängig vom jeweiligen Modell und dem Einfahrzustand berücksichtigt werden.

Ein Toleranzbereich von ±4% für die Reifenbreite von Flanke zu Flanke ist in den ETRTO-Normen festgelegt, jedoch ausgehend vom Entwurfsmaß, nicht dem Nennmaß, das auf dem Reifen steht. Es ist schon ein Unterschied, ob man als Referenz z.B. beim Querschnitt 225/55 die Nennbreite 225 mm oder die Entwurfsbreite 233 mm zugrunde legt.

 

Gruß

Alpha Lyrae

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