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2er und BMW Mobilitaetsgarantie bei laengerem Ausfall / z.b. AGR Ventil Ausfaelle
Hallo,
mal ne Frage: Es stehen ja mittlerweile ettliche mit ihrem Fahrzeug in der Werkstatt, ich denke fast jeder hat auch die Mobilitaetsgarantie und bekommt ein Ersatzfahrzeug.
1) Inwiefern hat man denn bei so einem Fahrzeug Mitspracherecht ?
2) Speziell wenn die Reparatur unverhaeltnismaessig lange dauert ?
Ich hab nen 220dx mit Vollausstattung und durfte jetzt ein paar Tage mit einem116er (ohne alles) rumfahren - es gab schlichtweg keine verfuegbaren Fahrzeuge.
Heut bekomme ich einen aelteren X1, da ich sagte dass ich mit dem 1er und zwei Kindern im Kindersitz nicht wirklich gluecklich bin.
Mir wurde dann auch eroeffnet dass ich vor Ostern wohl nicht mehr mit meinem Fahrzeug rechnen kann und ich wohl weiterhin den Leihwagen bekaeme.
Da wir in den Urlaub fahren bin ich jetzt schon leicht angesaeuert, immerhin habe ich in meinem ja zahlreiche Helferlein wie Abstandstempomat die ich sehr zu schaetzen weiss - speziell auf langen Fahrten im Urlaub.
=> Kann ich vom Hersteller verlangen dass er mir ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfuegung stellt ? Speziell wegen 2) ?
Beste Antwort im Thema
Ja sag mal, spinn ich jetzt wirklich?
Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich einen Anspruch auf einen Leihwagen habe oder dass ich denen einen Brief schrebe, wo drin steht, dass ich ab einem bestimmten Tag einen Leihwagen möchte?
Es geht mir nicht um einen Leihwagen. Es geht mir darum, dass ich BMW eine angemessene Frist setze, wenn mein Wagen, der sich innerhalb der Garantie befindet, auch nach Wochen nur in der Werkstatt steht und nicht repariert werden kann. Genau so, wie ich nach mehreren erfolglosen Reparaturversuchen in der Regel ein Recht habe, Minderung oder dergleichen zu verlangen (je nach Art des Schadens). Wer, der Meinung ist, dass er das nicht darf, der muss das nicht tun und kann ja seinen Wagen z. B. Wegen dem AGR Ventil noch ein paar Monate stehen lassen.
Wenn ich einen Fernseher neu kaufe und der nach kurzer Zeit seinen Geist aufgibt und nach vier Wochen immer noch nicht repariert ist, dann erlaube ich mir auch, meinem Händler eine angemessene Frist zur Reparatur zu setzen.
Wenn hier alle bei BMW immer alles schönreden und so tun, als darf man auf keinen Fall BMW gegenüber etwas fordern, dann lasst die Autos halt in der Werkstatt. Mir doch egal.
Dann. Raucht man sich auch nicht wundern, dass BMW nicht in die Gänge kommt.
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41 Antworten
Ein Recht auf ein gleichwertiges Fahrzeug gibt es meines Wissens nicht. Bei einem Unfall zb wird auch "nur" eine Klasse tiefer als Ersatzwagen ausgegeben. Ich denke mal, dass du mit dem X1 schon gut bedient bist. Auch wenn er die ganzen Helferlein deines 220xD nicht drin hat.
Wenn der Händler auch noch halbwegs passende Ausstattungen vorhalten müsste, bräuchten die mehr Parkplätze als Aldi vorm Haus hat...
Ist zwar nicht schön, aber viel ändern wird man da nicht können.
Ich denke es kommt schon ein bischen auf die Reparaturdauer an. Fuer ein paar Tage sagt ja kein Mensch was, aber wenn es dann um Wochen geht bin ich eigentlich schon der Meinung gilt da eine andere Verhaeltnismaessigkeit.
Man muss hier unterscheiden zwischen den Versicherungen, die nur eine Klasse tiefer genehmigen, und dem Service.
Wenn du volle Hütte hast kannst du schon aus praktischen Gesichtspunkten kein gleiches Auto verlangen, das hat -JvB- schön ausgedrückt, das geht gar nicht. und sowas ALLEN anzubieten gäb auch Mecker, denn dann bekäme ja ein Spartaner wie ich vollkommen unverdient die gleiche volle Hütte, ja wo bleibt denn da die "Gerechtigkeit".... Man hat doch mehr bezahlt und will jetzt auch mehr.
Service ist ein (ein!) wichtiger Grund für Markentreue. Aber auch wen ich mit einem Einser vorlieb nehmen müsste, würde ich doch in so einem Fall nicht aus Protest die Marke wechseln. X1 würde ich für mich ablehnen, den bekäme ich abends nicht in meine 60er Jahre Garage...
Es heisst ja auch Mobilitaetsgarantie und nicht Vollehüttegarantie....
Hm... mit Mopeds ist man auch mobil....
Zitat:
@Perry0815 schrieb am 31. März 2017 um 12:36:04 Uhr:
... aber wenn es dann um Wochen geht bin ich eigentlich schon der Meinung gilt da eine andere Verhaeltnismaessigkeit.
Genau das ist ja schon geschehen. Weil die Reparatur (bzw das warten auf das AGR Ventil) länger dauert und du Kinder transportieren musst, hast du statt des 116er den X1 bekommen. Das ist doch schon mal ein guter Service.
Klar gewöhnt man sich schnell an die diversen Helferlein. Aber jetzt ein Fass aufzumachen weil der X1 zb keinen Abstandsregeltempoamt hat, wäre mir etwas zu viel des guten.
Das dein 2er Wochenlang rumsteht gefällt weder dir, noch dem Freundlichen.
Sieh auch mal das positive. Diese 1500 km Urlaubsfahrt ersparst du deinem 2er...
Es sei denn es gibt ein Limit, und was darüber hinaus geht kostet extra.
hallo,
ich habe die Mobilitätsgarantie so verstanden, daß ich bei einem Schaden, der eine Weiterfahrt verhindert, wieder mit Sack und Pack nach hause komme, ohne dafür selbst mit Kosten belastet zu werden.
Wie das allerdings in dem Fall aussieht, bei dem sich die Reparatur wegen nicht verfügbarer Ersatzteile hinauszögert, weiß ich nicht. Ich würde aber vor Antritt einer längeren (Urlaubs-) Fahrt mit dem klären, ob da nicht doch bei dir noch Kosten hängen bleiben, da dein Fahrzeug ja durch diese dann nicht gefahrenen km weniger genutzt wurde. Auch da weiß ich nicht, was üblich ist, aber besser, dieses vorab klären, auch wenn das Ganze noch so ärgerlich ist. Im Kaufvertrag habe ich unter dem Punkt "Gewährleistung" nichts von einem Ersatzfahrzeug gefunden, es scheint ja so üblich zu sein, daß eins zur Verfügung gestellt wird, aber ob das einklagbar ist.
gruss mucsaabo
Was ich auch für wichtig finde ist, wie es aussieht wenn an dem Leihwagen ein Schaden (egal ob selbst oder fremdverschuldet). Das kann dann auch schnell recht teuer werden. Als ich damals vor Kauf meines F45 bei BMW zum Testen und Ausprobieren in meine Garage den Active Tourer ausgeliehen hatte, wurde mir gesagt, das bei einem Schaden 1500,-- SB drin ist. Ich habe es damals hingenommen, aber wie in deinem Fall wäre mir das zu viel. Passieren kann leider immer mal was....
Naja, mit 1.500@ SB wird die Versicherung für den Händler schon deutlich billiger... Ich gehe mal davon aus, dass die wegen dauernd wechselnder unbekannter Fahrer eh deutlich teurer ist als ein private.
Ansonsten hat @mucsaabo wohl recht: Mobilitätsgarantie bedeutet dass man eine bereits b e g o n n e n e Fahrt fortsetzen kann, entweder zum Urlaubsziel, oder eben wieder nach Hause. Also dass man nicht hilflos am Straßenrand steht. Ansonsten ist das Bereitstellen eines Autos bei Reparaturen Service. Da wär ich dankbar und würde nicht meckern weils nicht das Wunschauto ist !!
Zitat:
@buggeliger schrieb am 31. März 2017 um 18:08:12 Uhr:
Naja, mit 1.500@ SB wird die Versicherung für den Händler schon deutlich billiger... Ich gehe mal davon aus, dass die wegen dauernd wechselnder unbekannter Fahrer eh deutlich teurer ist als ein private.
Ansonsten hat @mucsaabo wohl recht: Mobilitätsgarantie bedeutet dass man eine bereits b e g o n n e n e Fahrt fortsetzen kann, entweder zum Urlaubsziel, oder eben wieder nach Hause. Also dass man nicht hilflos am Straßenrand steht. Ansonsten ist das Bereitstellen eines Autos bei Reparaturen Service. Da wär ich dankbar und würde nicht meckern weils nicht das Wunschauto ist !!
Also das mit der SB hab ich schon angesprochen und darauf bestanden dass ich die gleiche SB habe wie bei meinem privat KFZ auch - waer ja noch schoener.
naja, mal sehen. der X1 ist ja nicht gerade ein Raumwunder und der Kofferraum wird schon eng wenn es in den Urlaub geht.
Bzgl. Mobilitaetsgarantie: Meine "Fahrt" hat mit dem Tag des Kaufes begonnen. faellt der Wagen innerhalb der 3 jahre (meine ich) wegen Qualitaetsmaengeln/Pannen o.ae. aus so erhalte ich einen Ersatz so dass die Mobilitaet wieder hergestellt ist. Und wenn ich z.B. mit meinem GT irgendwo im Urlaub liegen bleibe, erwarte ich schon was entsprechendes, und keinen 116er mit Dachgepaecktraeger und Anhaenger
Mobilität heißt ja schließlich nicht "Du kommst in den Urlaub und notfalls wieder zurück", sondern eher "Du bleibst beweglich (fahrtechnisch gesehen)
Wie Wo und für Wieviel bekommt man eine Mobilitätsgarantie?
Ich verstehe die Mitglieder hier, die gernevt sind, weil Ihr Auto immer noch beim Händler steht.
Ich frage mich allerdings, ob man rechtlich wochenlang Anspruch auf einen Ersatzwagen hat oder nicht.
Unter Mobilitätsgarantie scheint BMW etwas anderes zu verstehen: https://www.bmw.de/.../...service-flyer.pdf.download.1488376120081.pdf
Es ist eine Versicherung mit Roland-Versicherungen. Dort steht, dass man zur Weiterfahrt maximal 3 Tage plus Wocheneende (Inland) ein Ersatzfahrzeug bekommt.
Mehr habe ich nicht gefunden. Sollte das so sein, ist alles andere was BMW macht freiwillige Kulanz. Und da kann man froh sein, wenn man überhaupt ein Auto bekommt.