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3.0 TiD Motorschaden, Modell 2005

Saab
Themenstarteram 4. März 2007 um 20:04

Hallo Saabprofis,

nachdem ich mir einen leicht gebrauchten, wunderschönen Saab 9.5, 3,0 TiD Sportcombi gekauft hatte, Modell 2005 ging mir noch in der Werksgarantiezeit (2 Jahre) der Motor bei ca. 100.000 km kaputt. Symptome - langsamer geworden, nach Wasser gerochen, hintere Zylinderbank keine Kompression mehr. Wenn ich mir die Beiträge so durchsehe ist das ja eindeutig eine Laufbuchsen -Sache.

Frage: kann sich Saab da rauswinden, wenn mal der Service deutlich (also ca. 12.000 km) überzogen wurde? Ist Saab Kulant bei dem bekannten Problem?

Frage: sind Gerichtsurteile bekannt (Motorschaden gegen Saab od. Händler) um die Kulanz bzw. Garantie einzuklagen wegen diesem bekannten Konstruktionsfehler? Ich scheine ja nicht der erste mit Motorschaden zu sein? Welche Nummern haben die Urteile?

Danke für die Unterstützung.

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26 Antworten

Bei 12.000 km überzogenem Service sieht es wohl Mau aus. Jeder km kostet dich jetzt mehr als 1 EUR. So teuer ist der Austauschmotor.

Kannst dich aber gerne hier eintragen.

Andererseits ist es schwer nachzuweisen, dass sich die Laufbuchsen wegen überzogenem Service gesetzt haben. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Da ist einfach themische Überlastung das Problem.

Frag mal wegen Kulanz an und lass dich ansonsten rechtlich beraten. 100% werden auf alle Fälle wohl nicht herausspringen, aber vielleicht gibt Saab dir ein paar % dazu - ist ja bald Ostern ;)

Zitat:

Original geschrieben von 93tid

Andererseits ist es schwer nachzuweisen, dass sich die Laufbuchsen wegen überzogenem Service gesetzt haben.

Sicher ist ein überzogener Service nicht ursächlich für das Laufbuchsenproblem.

Ein so deutlich überzogener Service, wie in dem Fall 12.000 km, läßt die Garantieansprüche verfallen. Steht ja auch schön im Checkheft drin, daß penible Checkheftführung Voraussetzung für Garantieansprüche ist. 12.000 km verfehlen die von Saab geduldeten Überziehungen von 3000 km/3 Monaten deutlich. Aus die Maus.

Stefan

Grundsätzlich habt Ihr natürlich recht mit der Überziehung von 12.000KM hat man einen Intervall komplett ausfallen lassen, andererseits hoffe ich doch, dass Saab bei einem nicht mal 2 Jahre alten Fahrzeug, dass aufgrund eines nicht unbekannten Problems nun einen Motorschaden aufweist, sich nicht auf das hohe Ross setzt....

Wie äußert sich der aufgetrene Schaden im konkreten Fall?

Es gibt da verschiedene Symptome:

- starkes Russen

- unrunder Leerlauf

- hohe Unterschiede bei der Differenzspannung Einpritzdüsen

- natürlich stark ansteigender Stand im Kühlmittelausgleichsbehälter/Wasserverbrauch

am 5. März 2007 um 11:29

hallo

bei weniger als zwei jahren greift noch die gesetzliche gewährleistung gegen den händler

aber nur wenn spätestens am tag vor dem zweiten jahrestag des kaufvertrages die klage gegen den händler eingebracht wurde

im gegensatz zur garantie ist die gesetzliche gewährleistung NICHt von iregndwelche bedingungen (serviceintervalle) abhängig.

zu beweisen wäre allerdings das die ursache für den schaden schon zum kaufzeitpunkt bestanden hat. das erscheint mir in abetracht der historie um den 3.0 TDi aber als durchaus machbar

falls also eine rechtschutz vorhanden ist mit den gesammelten unterlegen mal zum anwalt und der soll machen

betreffend kulanz würde ich mir bei einem überzogenen intervall nicht viel hoffnungen machen

viel erfolg

lg

g

am 5. März 2007 um 13:11

Ich kann mich Dudo´s Ausführungen nur anschliessen: allerdings können auch andere, verjährungsunterbrechende/-hemmende Maßnahmen getroffen weden. Insofern ist nicht ausschließlich Klage geboten. Ich würde bei der Schadenshöhe aber auch auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es gab kürzlich ein Urteil, nach dem auch der Verkäufer für konstruktionsbedingte Fehler und Mangelfolgeschäden haftet (ich meine, dort ging es um Risse im Motorblock - Isuzu?). Guck einfach mal meine Postings durch (sind ja nicht sooo viele); ich habe das Aktenzeichen erwähnt!

Falls Du tatsächlich klagen solltest (was ich anraten würde), bitte halt das Forum auf dem Laufenden (oder schreib mir eine PN), da ich an dem Thema sehr interessiert wäre. Es gibt mittlerweile so viele Geschädigte, da sollte man doch mal was machen...Selbsthilfeverein "3.0" oder so ;)

am 5. März 2007 um 13:17

here we are:

Ich verweise i.ü. nochmal auf eine extrem Verbraucherfreundliche Entscheidung des OLG Thüringen: In dem Fall hatte ein Käufer einen GW mit 85tKM gekauft. Der Wagen hatte einen konstruktionsbedingten Mangel im Motorblock (Riss an best. Stelle). Nach 10tKM trat der Mangel auf. In dem Fall hatte der Käufer einen Rücktrittsanspruch, weil sogar der Verkäufer für den konstruktionsbedingten Mangel des Herstellers haftet!!!! Ich werde mir mal die Entscheidungsgründe besorgen und berichten, was genau Hintergrund war. Hört sich aber erstmal sehr weitgehend an und könnte eine wahre Prozessflut auslösen. Ich denke z.B. mal an die Friteusenproblematik im 9-5!!! Wenn das kein konstruktiver Mangel, weiss ich auch nicht! da ist dann nix mehr mit Kulanz oder ähnlichem, da haftet sowohl der Hersteller, wie auch u.U. der Verkäufer!!!

Hier die facts: http://www.autoregional.de/autonews...onsfehler/

am 5. März 2007 um 13:18

Zitat:

Original geschrieben von Nilspein

Ich kann mich Dudo´s Ausführungen nur anschliessen: allerdings können auch andere, verjährungsunterbrechende/-hemmende Maßnahmen getroffen weden. Insofern ist nicht ausschließlich Klage geboten. Ich würde bei der Schadenshöhe aber auch auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es gab kürzlich ein Urteil, nach dem auch der Verkäufer für konstruktionsbedingte Fehler und Mangelfolgeschäden haftet (ich meine, dort ging es um Risse im Motorblock - Isuzu?). Guck einfach mal meine Postings durch (sind ja nicht sooo viele); ich habe das Aktenzeichen erwähnt!

Falls Du tatsächlich klagen solltest (was ich anraten würde), bitte halt das Forum auf dem Laufenden (oder schreib mir eine PN), da ich an dem Thema sehr interessiert wäre. Es gibt mittlerweile so viele Geschädigte, da sollte man doch mal was machen...Selbsthilfeverein "3.0" oder so ;)

hallo NilsPein

gute idee mit dem Selbsthilfeverein

ich habe den Thread : 3.0 Zählung, aufgemacht Ein Trauerspiel; Ich frage mich nur, was mit denen passiert, deren Motorschaden erst nach fünf Jahren auftritt. bei den Fällen bis fünf Jahren und korrekt geführtem Serveheft scheint Saab ja eine 100% Kulanzquote zu fahren. Aber die, die sowie weniger Geld haben und einen fünf-Jahre- Plus X, fahren und einen Motorschaden haben, fallen wahrscheinlich durch den Rost.

am 5. März 2007 um 13:47

hallo

achtung leute!

auch wenn es total ungerecht klingt

aber haften tut IMMER NUR DER VERKÄUFER und nie der hersteller!

zumindestens wenn es um die gesetzliche gewährleistung geht, und alle genannten urteile und entscheide wurden aus verfahren um die gesetzliche gewewährleistung erstritten.

hat mit garantie nichts zu tun! die kannst in solchen fällen (fast) vergessen

ich hatte ein verfahren wegen eines benziner motorproblems (ölverkokelung). es hat nicht schlecht ausgesehen, auf intervention meiner rechtschutzversicherung haben wir uns aber dann aber auf einen vergleich mit dem verkäufer geeinigt.

das einzige was übrigens haftungsunterbrechend ist wäre eine erklärung des verkäufers die gewährleistungsfrist zu verlängern. das wird in aller regel nur eingeschränkt auf ein bestimmtes problem oder schadensbild gemacht.

das kann probleme bereiten denn wenn jetzt die verjährung für "abgesenkte zylinderlaufbuchsen" verlängert wird dann kann es durchaus passieren dass bei der reparatur in wirklichkeit ein "riss im pleuel" als schadensursache "gefunden" wird, und der wäre ja dann ausserhalb der gewährleistung erkannt worden, daher sense

einziges taugliches mittel wäre eine feststellungsklage (da kommt der SV und lässt den motor zerlegen, dann weiss man das VOR ablauf der zwei jahre dieses oder jenes defekt war).

vorteil: diese klage ist an deinem wohnsitz einbringbar

nachteil: die kosten (wohl um die 1000-1500 euro) zahlst du (wenn nicht rechtschutz versichert) selbst, kannst sie falls die klage erfolgreich ist aber geltend machen.

viel glück

lg

g

am 5. März 2007 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von HaBo-1

hallo NilsPein

gute idee mit dem Selbsthilfeverein

ich habe den Thread : 3.0 Zählung, aufgemacht Ein Trauerspiel; Ich frage mich nur, was mit denen passiert, deren Motorschaden erst nach fünf Jahren auftritt. bei den Fällen bis fünf Jahren und korrekt geführtem Serveheft scheint Saab ja eine 100% Kulanzquote zu fahren. Aber die, die sowie weniger Geld haben und einen fünf-Jahre- Plus X, fahren und einen Motorschaden haben, fallen wahrscheinlich durch den Rost.

hallo

so ist es

eventuell sollte man(n) sich auf den einbau von irgendeinem gängigen (und funktionierenden) preiswerten motor in diese kisten spezialisieren denn auch die benziner motoren fliegen ja gerne in die luft, und irgendwann ist die 8 jährige freiwillige garantie von saab für das benziner problem ja doch abgelaufen

möglicherweise liese sich dasmit kohle machen ...

traurig eigentlich

lg

g

Also defekte Saab-Benzinmotoren haben wir hier im Forum vergleichsweise - auch zu anderen Marken - sehr, sehr wenig ...

am 6. März 2007 um 9:01

hallo

soll mir auch recht sein

lg

g

welchen grund hätten denn dann die gebrauchtwagenversicherungen in skandinavien gehabt den 9_%er benziner (als EINZIGES kfz) nicht mehr zu versichern?

und welchen saab eine "freiwillige" garantieverlängerung auf 8 jahre abzugeben?

und bitte sag jetzt net dass "..... unter besonderen, sehr selten auftretenden umständen im betrieb der verschleiss von teilen des motors ...."

;-(

Seit das Ölverkokungs-Problem BEKANNT ist, und eigentlich alle Forumsmitglieder die Ölwechselintervalle mit dem richtigen Öl einhalten oder gar alle 10.000 km das Öl wechseln, ist mir kein neuer Motorschaden mehr zu Ohren gekommen ...

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